Das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern tritt am 29. Juli in Kraft.
Gerade trudelt dazu eine gemeinsame Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Transparency International Deutschland e.V. ein. Tenor: Alles toll.
Für die Wirtschaft besteht damit „die Möglichkeit, Überregulierung und Bürokratie in der Verwaltung aufzudecken und zu bekämpfen“, die Datenschützer freuen sich, dass durch den Auskunftsanspruch Verwaltungsvorgänge transparenter“ werden und „das Prinzip der Amtsverschwiegenheit … erheblich begrenzt“ wird, Transparency Int. sieht „die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt“. Hier im Wortlaut:

Schwerin, 28. Juli 2006
PRESSEMITTEILUNG
Informationsfreiheitsgesetz M-V stärkt Demokratie und Bürgerrechte
Am 29. Juli 2006 tritt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Mecklenburg-Vorpom­mern in Kraft. Damit erhält erstmals jeder ohne weitere Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Landes einschließlich der privatrechtlichen Unternehmen in öffentlicher Hand und kann Einsicht in Verwal­tungsvorgänge nehmen. „Durch diesen Anspruch werden Verwaltungsvorgänge transparenter und das Prinzip der Amtsverschwiegenheit wird erheblich begrenzt“, so Karsten Neumann, Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, heute in Schwerin. „Das schafft Vertrauen in Staat und Verwaltung und stärkt gleich­zeitig die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Das dem Datenschutz zugrunde liegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird somit durch das Recht auf freien Informationszugang um ein aktives Teilhaberecht ergänzt“, so Neumann weiter. Der Landesbeauftragte wird die Einführungsphase intensiv mit Schulungen, Beratungen und aktuellen Informationen unter www.informationsfreiheit-mv.de unterstützen und als Informationsfreiheitsbeauftragter die Durchführung des Gesetzes begleiten.
„Die Wirtschaft im Land begrüßt dieses Gesetz“, so Günter J. Stolz, Präsidiumsmit­glied der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV). „So wird der Bereich der privatwirtschaftlichen Betätigung von Kommunen transparenter. Wettbewerbsverzerrende Elemente können erkannt werden.“ Auch wenn jetzt wieder ein neues Gesetz entstanden ist, besteht für Stolz mit dem Infor­mationsfreiheitsgesetz die Möglichkeit, Überregulierung und Bürokratie in der Verwaltung aufzudecken und zu bekämpfen. Die VUMV hat in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Informationsblatt über das IFG M-V für Unternehmer erstellt, welches unter www.vumv.de abgerufen werden kann.
„Mit der Schaffung von Informationsfreiheitsgesetzen überall in Deutschland werden die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Dieser Kulturwandel zu mehr Transparenz und Bürgernähe wird der Politikverdrossenheit entgegenwirken, aber vor allem auch Korruption bekämpfen und ihr vorbeugen“, so Dieter Hüsgen von der Antikorruptionsbewegung Transparency International Deutschland. Transparency wünscht sich für die Zukunft ein noch unbeschränkteres Informationsrecht, vor allem bei privatwirtschaftlichem Handeln der Verwaltung.

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