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Februar 12th, 2007

Kommentar zum deutschen Bundes-Informationsgesetz erschienen.

Seit Anfang 2006 gilt in der BRD auf Bundesebene das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Erste Erfahrungen damit liegen vor.

Journalisten- und Bürgerrechtsorganisationen hatten sich erfolgreich für ein bundesweites Akteneinsichtsrecht stark gemacht. Damit die Antragsteller das neue Recht auch nutzen können, ohne im Konfliktfall gleich einen Anwalt bemühen zu müssen, haben die IFG-Befürworter jetzt einen eigenen Gesetzeskommentar herausgebracht: Jeder einzelne Paragraph des Gesetzes wird erklärt. Dem besseren Verständnis dienen dabei viele Fallbeispiele.

Von anderen IFG-Fachkommentaren unterscheidet sich dieser nicht nur durch eine Gesetzesauslegung, die im Zweifelsfall dem Prinzip der größtmöglichen Transparenz folgt, sondern auch dadurch, dass die Anliegen von Journalisten in besonderer Weise berücksichtigt werden. Herausgegeben wird die Veröffentlichung von Netzwerk Recherche, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, Transparency International und der Humanistischen Union. Autoren sind Dr. Wilhelm Mecklenburg, der für das IFG-Bündnis bereits im Jahr 2004 einen eigenen Gesetzentwurf geschrieben hatte, und der Justitiar des DJV, Benno Pöppelmann.

Wer Interesse an dem Gesetzeskommentar hat, kann ihn zum Selbstkostenpreis von 10 Euro anfordern bei Dr. Manfred Redelfs, der das IFG-Projekt für Netzwerk Recherche betreut:
manfred.redelfs@greenpeace.de
(Bankverbindung folgt nach der Bestellung).

Ebenso ist das Buch für 10 Euro zuzüglich Porto und Verpackung im Buchshop der DJV-Verlags- und Service GmbH erhältlich.