… fragt der Focus nicht. Wohl aber stellt er die Frage „Telefonstreich: Müntefering-Scherz strafbar?“. In der Tat ist es schwer, in juristischen Fragen Aussagen im Indikativ zu machen. Was machen deutsche Journalisten deshalb: Richtig, sie fragen einen Experten. Und sicherheitshalber wird noch ein Fragezeichen drangehängt. Dann ist der Schreiber auf der richtigen Seite, der Leser aber weiß nicht, ob das Gesetz nun wirklich Mitschnitte verbietet, ob dies eine Mutmaßung des Focus ist oder aber nur die Einzelmeinung eines nicht näher spezifizierten Juristen. Dienst am Leser sieht anders aus.
Dass Mitschnitte strafbar sind, ist indes unstrittig und unmissverständlich: Im §201 des Strafgesetzbuches heißt es: