Teile des Toll Collect-Vertrages sollen nach dem IFG zur Einsicht freigegeben werden. – Journalismus & Recherche

Diethelm Gerhold, Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten, sagte auf der Jahrestagung des netzwerk recherche, dass Teilbereiche de Tollcollect-Vertrags wohl freigegeben werden müssen, nachdem der Bundesdatenschutzbeauftragte, den Vertrag einsehen konnte, um zu prüfen, inwieweit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Freigabe nach dem IFG entgegenstehen. Diethelm Gerhold, Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten, berichtet, dass Ministerien und Bundesbehörden zusätzliche Ausnahmetatbestände erfinden, um Akteneinsicht zu verweigern. – Kernbereich der Exekutive – Verfügungsgewalt

– Zu hoher Verwaltungsaufwand