Das OLG Stuttgart hat am Mittwoch geurteilt, dass Journalisten eine Einsicht ins Grundbuch zusteht, wenn ein öffentliches Interesse bestehst. (ausführlich dazu im Blog von autoren(werk)). Wir stellen hier nun den Beschluss des OLG Stuttgart online.
Das OLG Stuttgart hat am Mittwoch geurteilt, dass Journalisten eine Einsicht ins Grundbuch zusteht, wenn ein öffentliches Interesse bestehst. (ausführlich dazu im Blog von autoren(werk)). Wir stellen hier nun den Beschluss des OLG Stuttgart online.