Das netzwerk recherche plant, zusammen mit Prof. Branahl (Uni Dortmund, Institut für Journalistik) ein Handbuch zum „aktivem Presserecht“. Das Ziel ist es, anhand von konkreten Fällen zu zeigen, wie und wo Journalisten ihr Informationsrecht nach dem Presserecht, dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz, oder anderen Gesetzen bei Behörden zur Not auch vor Gericht durchsetzen können.

Es sollen Fälle gesammelt, aus denen beispielhaft hervorgeht, mit welchen Formulierungen erfolgversprechende Anträge gestellt werden können. Wo diese Anträge eingereicht werden müssen und wie man mit einer Ablehnung umgeht. Gezeigt werden soll, wie man Widersprüche bei Behörden stellt und wie man schließlich eine Klage durchsetzt und was das alles kostet.

Dazu werden nicht nur die Auswertung der Fälle vorstellt, sondern die Fälle selbst mit ihren Schriftsätzen dokumentiert. Wie aus einem Werkzeugkasten sollen sich Journalisten dann in dem Handbuch bedienen können, wenn sie ihren Auskunftsanspruch durchsetzen wollen. Frei nach dem Motto: Die Gesetze sind da, lasst uns sie einsetzen.

Das Handbuch soll gedruckt und im Web publiziert werden. Es soll zudem vor allem im Netz laufend ergänzt werden mit neuen interessanten Fällen. Um schnell mit der Arbeit beginnen, werden mindestens 12 Fälle aus der Praxis gebraucht; jeweils Schriftsätze, Anträge, Entscheidungen und gegebenenfalls die Urteile.

Wer hat Fälle, oder kennt Journalisten, die ihren Informationsanspruch vor Gericht durchgesetzt haben? Hinweise bitte an David Schraven, der das Projekt koordiniert, unter
david.schraven@mag.cc.

[AUde]

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