Journalismus & Recherche » Regierungsinformationen

Dienstag, August 7th, 2007

Die Initiative Lobbycontrol hat die bisher verfügbaren Informationen über Lobbyisten in Ministerien in einer Datenbank publiziert. Bisher sind das über 100 Fälle von Lobbyisten, die von ihren Auftraggebern bezahlt in Bundes- und Landesministerien mitarbeiten. LobbyControl wendet sich damit als Teil der Kampagne “Lobbyisten raus aus Ministerien!” gegen die Weiterführung dieser Praxis.

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Freitag, Dezember 29th, 2006

Die EU-Kommission wird vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen fünf Länder erheben, die sich nicht an die von der EU festgelegten Regeln halten, nach denen öffentliche Informationen weiterverwendet werden dürfen. Das kündigte Viviane Reding, EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft, in einer Pressemitteilung an.

Belgien, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spanien haben es bislang versäumt, der Kommission mitzuteilen, wie sie die Vorgaben der Richtlinie zur Verwendung von „Public Sector Information“ (PSI) in die Praxis umsetzen wollen.

Die Begründung ist eine rein wirtschaftliche: Informationen der öffentlichen Hand sind zwischen 10 und 48 Milliarden Euro wert, würden sie ökonomisch genutzt. Diese Zahlen kommen laut Kommission aus einer kürzlich durchgeführten Vergleichsstudie; wie zuverlässig sie sind, wird wohl Geheimnis der Forscher bleiben (was man von einer Spanne von „10 bis 48 Milliarden Euro” zu halten hat, soll jeder selbst entscheiden).

Aber je mehr Informationen der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen, desto besser in den meisten Fällen auch für Rechercheure und/oder Journalisten. Da ich mich im analogen Loch befinde, bin ich gerade etwas recherche-behindert und kann mir die Richtlinie nicht anschauen. Interesant wäre zu wissen, zu welchen Konditionen die Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die vollständige Pressemitteilung:

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Sonntag, Juli 30th, 2006

Gerne hätten wir hier in aller Ausführlichkeit darüber berichtet, was die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP zum IFG geantwortet hat. Denn geantwortet hat sie, nur was wissen wir noch nicht. Der Bundestag verlinkt zwar die Antwort in der dazugehörigen Pressemitteilung vom 19. (!) Juli, doch der Link endet auf einer toten Seite, auf der einmal das Dokument hinterlegt werden soll. Kein Einzelfall – wie die frei zugängliche Liste aller fehlenden Bundestagsdrucksachen auf bundestag.de zeigt.

Die Pressestelle des Bundestages hat uns am 20. Juli schon versprochen, das Dokument in Kürze online zu stellen. Doch bis heute ist noch nichts passiert. Schade.

Nachtrag 7. August: Die Antwort der Bundesregierung ist mittlerweile online. Das ist irgendwann zwischen dem 3. und dem 7. August geschehen, also mehr als zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung. Neben einer umfassenden Rechtfertigung der Nicht-Herausgabe der Toll-Collect-Verträge enthält die Antwort u.a. eine Statistik der bisher eingegangenen Anträge. Auswertung folgt sobald wir das Bild ohne Abtippen in eine Tabelle zurückgewandelt haben.

Nachtrag 9. August: Heise online hat wohl genauso auf die Veröffentlichung gewartet und hat jetzt eine ausführliche Meldung mit Schwerpunkt auf die Argumentatio zur Nichtherausgabe der Toll-Collect-Verträge.

Freitag, Juli 28th, 2006

Das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern tritt am 29. Juli in Kraft.

Gerade trudelt dazu eine gemeinsame Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Transparency International Deutschland e.V. ein. Tenor: Alles toll.

Für die Wirtschaft besteht damit “die Möglichkeit, Überregulierung und Bürokratie in der Verwaltung aufzudecken und zu bekämpfen”, die Datenschützer freuen sich, dass durch den Auskunftsanspruch Verwaltungsvorgänge transparenter” werden und “das Prinzip der Amtsverschwiegenheit … erheblich begrenzt” wird, Transparency Int. sieht “die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt”. Hier im Wortlaut:
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Dienstag, Juli 18th, 2006

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zeigt indirekt Wirkung. Seit Inkrafttreten am 1.1.2006 haben nun schon drei Bundesländer eigene Landes-IFG verabschiedet. Vergangene Woche nun das Saarland, wie Heise meldet. Da waren es schon acht.

Mal sehen, wie lange es noch dauert, bis wir nicht mehr die Länder mit, sondern jene ohne IFG aufzählen. Im Moment stehts fifty-fifty. (Eine Übersicht mit Infos zum Stand, Verabschiedungen oder Planungen etc. findet sich bei transparency international.)

Mit: Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfahlen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland (8)

Ohne: Niedersachen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Würtemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen Anhalt (8)

Sonntag, Juli 16th, 2006

Wie der epd meldet, muss die Bundesagentur für Arbeit interne Dienstanweisungen veröffentlichen.

Das Urteil hat der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles erstritten. Interessant an dem Urteil ist, dass die Behörde die Datenbanken fortlaufend aktualisieren muss. Hier kommt der grundsätzliche Charakter des Gesetzes zum Ausdruck, wonach alle Informaitonen zunächst einmal frei sind und dann begründet werden muss, warum sie ggf. nicht dem IFG unterliegen. Ist das einmal gescheitert, so fallen die Dokumente unter das IFG und sind für jedermann frei verfügbar.

Die BA hat sich nach den Angaben des Klägers, auf die sich epd beruft, verpflichtet, dem Kläger mitzuteilen, wenn sie Dokumente nicht in diese öffentlichen Verzeichnisse aufnimmt.

Urteil und PM der BA liegen nicht vor. recherche-info.de bleibt dran, da ich auch 3 Anträge nach dem IFG gegen die BA gestellt habe.

Freitag, Juni 30th, 2006

Seit einem halben Jahr ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nun in Kraft, aber die Behörden sind von der neuen Transparenz offenbar noch weit entfernt: Bis Mai gingen bei den Bundesministerien rund 350 Anträge ein. Gleichzeitig berichtet der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der in Personalunion IFG-Obmann ist, dass er bereits 120 schriftliche Beschwerden von Antragstellern erhalten habe. Die größten Probleme gibt es laut Schaar, weil die Ämter Auskünfte und Kopien unter Berufung auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verweigern. Auch das Argument, Unterlagen dürften nicht freigegeben werden, weil mit Dritten Vertraulichkeit vereinbart worden sei, wird häufig als Ablehnungsgrund angeführt. Während der Bundesinformationsfreiheitsbeauftragte weniger Beschwerden zu überzogenen Gebühren erhalten hat, als sich zu Jahresanfang abzeichnete, spielt vermehrt eine Rolle, dass die Behörden die Antwortfrist verstreichen lassen und gar nicht auf IFG-Anträge reagieren.

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Dienstag, Juni 27th, 2006

Ich kannte Googles US Government Search bisher noch nicht, obwohl es den Dienst schon seit längerem unter dem Namen Google Uncle Sam gab. Nun hat ihn Google kräftig renoviert, um FirstGov Parioli zu bieten, das von MSN Search und Vivisimo unterstützt wird. Beide Sites sind Suchportale, die ausschließlich Treffer auf Seiten der US-Regierung finden – was ja sehr nützlich sein kann, denn diese Einschränkung selbst hinzubekommen, ist ohne vergleichbaren Aufwand unmöglich.Ich habe mit keinem der beiden Angebote Erfahrung und gerade keine Zeit zum Testen, daher wie immer: Kommentare willkommen! Details zu Googles neuem Angebot gibt’s bei Google selbst; eine längere Analyse zu FirstGov der Fachbuchautorin Peggy Garvin gibt’s bei LLRX.com (Englisch).

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