Kategorie: Allgemein

  • Unpopuläre Zwangsumzüge und die Schwächen der Informationsfreiheit – Journalismus & Recherche

    Die Bundesregierung hält ihre Hartz-IV-Politik für so unpopulär, dass sie beim Bekanntwerden interner Dokumente mit neuen Protesten rechnet. Weil die Mitglieder der Bundesregierung, des Berliner Senates sowie die Richter am Bundessozialgericht dann „einem erheblichen öffentlichen Druck ausgesetzt wären, dem sie in dieser Form üblicherweise (…) nicht ausgesetzt sind“, sollen die Dokumente unter Verschluss bleiben, heißt es in einem Schreiben des Bundesarbeitsministeriums. Mit dieser Begründung lehnte das Ministerium einen Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz ab, mit dem ich Einblick in eine Klageschrift der Bundesregierung zu einem Prozess gegen das Land Berlin vor dem Bundessozialgericht haben wollte.
    Es geht dabei um Zwangsumzüge für Hartz-IV-Empfänger: Wie schnell muss jemand, der arbeitslos geworden ist, in eine billigere Wohnung umziehen? In § 22 des Sozialgesetzbuches II heißt es, die Kosten für die bisherige Wohnung werden vom Jobcenter so lange bezahlt, wie es „nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken“. Dabei gibt das Gesetz auch einen Anhaltspunkt für den Zeitraum vor: Die höheren Kosten für die bisherige Wohnung sollen „in der Regel jedoch längstens für sechs Monate“ übernommen werden. Die rot-rote Landeskoalition in Berlin lehnt Zwangsumzüge politisch ab und versucht, sie im Rahmen der Umsetzung des Bundesrechts möglichst zu vermeiden. Dabei argumentiert der Senat auch finanziell: Schnelle Zwangsumzüge würden sich für das Jobcenter oft überhaupt nicht lohnen. Schließlich muss das Jobcenter auch das Umzugsunternehmen bezahlen und die doppelte Miete für den Umzugsmonat. Die dadurch entstehenden einmaligen Kosten amortisieren sich zwar langfristig durch die Einparungen bei der Miete – aber das gilt nur, wenn die Hartz-IV-Bezieher auch langfristig auf Hartz IV bleiben.

    Der Senat argumentiert aber: Wenn ein Hartz-IV-Bezieher kurz nach seinem Umzug einen Job findet, dann hat sich der Umzug finanziell für den Staat nicht gelohnt. Denn das Jobcenter hat zwar alle Kosten für den Umzug zu tragen, profitiert aber nur kurze Zeit von der niedrigeren Miete in der neuen Wohnung. Außerdem habe der Hartz-IV-Bezieher mehr Zeit für die Jobsuche, wenn er nicht parallel noch seinen Umzug in eine billigere Wohnung organisieren müsse. In den Ausführungsvorschriften hatte Berlin daher festgelegt: Die Wohnkosten „werden zunächst für die Dauer eines Jahres ab Beginn des Leistungsbezuges in tatsächlicher Höhe übernommen“.

    Der Bund aber rechnete anders. Seiner Ansicht nach hätte es Geld gespart, wenn das Land Berlin die Hartz-IV-Empfänger zu schnelleren Umzügen gezwungen hätte. Und weil die Kosten der Miete zwischen Bund und Kommune aufgeteilt werden (der Bund zahlt etwa zwei Drittel), verklagte der Bund das Land Berlin vor dem Bundessozialgericht auf Erstattung seines Anteils der angeblich zu viel gezahlten Mietkosten – gut 47 Millionen Euro.

    Mich hätte nun interessiert, wie die Berechnungen des Bundes aussehen, mit denen er die Berechnungen des Landes Berlin angreift. Wer hat recht? Welches ist der wirtschaftlichste Zeitpunkt für Zwangsumzüge? Daher stellte ich im Februar 2009 beim Bundesarbeitsministerium einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz, um die Klageschrift einzusehen.

    Das Arbeitsministerium – damals noch unter Olaf Scholz (SPD) – wies den Antrag ab. Es berief sich damit auf einen der vielen Ausnahmetatbestände im Informationsfreiheitsgesetz. Dort heißt: „Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf (…) die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens“. Nachdem ich den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einschaltete, prüfte das Ministerium meinen Antrag noch einmal seeeeeehr intensiv (so lange, bis sogar die Bundestagswahl vorbei war) und schickte dann eine ausführliche Begründung (PDF, 8 Seiten, 2,5 MB).
    Das Ministerium bittet den Bundesdatenschutzbeauftragten zunächst um „vertrauliche Behandlung“ des Schreibens und führt dann aus, das Gerichtsverfahren betreffe ein „politisch sehr sensibles Thema“:

    Dieses Thema war schon vor einigen Jahren Gegenstand einer heftigen politischen Kontroverse um die sog. Hartz-IV-Gesetze. In zahlreichen, nicht zuletzt von der Partei Die Linke organisierten Demonstrationen wurde versucht, außerparlamentarischen Druck auf die politischen Entscheidungsträger aufzubauen. Die ausgesprochen emotionalisiert geführte öffentliche Debatte dürfte einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Scheitern der damaligen rot-grünen Koalition und die Durchführung vorzeitiger Neuwahlen gehabt haben. (…) Damit ist offensichtlich, dass der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens in hohem Maße die Gefahr mit sich bringt, dass das Verfahren vor dem Hintergrund der damaligen Kontroversen über die Hartz-IV-Gesetze politisiert geführt wird. Umso notwendiger ist es, das Gerichtsverfahren von den Gefahren einer Einflussnahme durch eine hoch emotionalisierte Debatte freizuhalten und nach den sachlichen Kriterien eines allein Recht und Gesetz verpflichteten Gerichtsverfahrens zu orientieren. (…). Vor diesem Hintergrund ist es nach meiner Einschätzung naheliegend, dass im Falle einer Veröffentlichung der Argumente des Bundes aus der Klageschrift (ebenso wie der Gegenargumente des Landes) durch die TAZ und den für diese arbeitenden Herrn Heiser Gefahren für die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der mit der Sache befassten Mitglieder des Bundessozialgerichts entstehen. Das Verfahren und die in seinem Rahmen vorgetragenen Argumente würden nicht nur gleichsam zum Gegenstand einer Bewertung durch die öffentliche Debatte gemacht, was einen der Direktübertragung aus dem Gerichtssaal nahe kommenden Effekt erzielen könnte – einen Effekt, den der Gesetzgeber aus gutem Grund im Interesse der Unabhängigkeit und Unbefangenheit der richterlichen Entscheidungsträger ausgeschlossen hat.

    Vor allem bestünde die naheliegende Gefahr, dass das Verfahren zum Anlass genommen würde, um den Versuch zu unternehmen, an einzelnen Aussagen aus den gewechselten Schriftsätzen eine erneute öffentliche Debatte über die Hartz-IV-Gesetze zu entzünden und so die Auseinandersetzung gleichsam aus dem Gerichtssaal auf die Straße zu verlagern. Käme es hierzu, so wäre die Folge, dass alle Beteiligten des Verfahrens – insbesondere auch die hiermit befassten Richter – einem erheblichen öffentlichen Druck ausgesetzt wären, dem sie in dieser Form üblicherweise auch als Richter eines obersten Bundesgerichts nicht ausgesetzt sind.

    Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sah im Ergebnis, dass sich die Gefahr einer Beeinflussung des Gerichts nicht ausschließen lässt (und schon die Gefahr reicht aus, es muss nicht z.B. überwiegend wahrscheinlich sein, dass die Gefahr auch eintritt). Auch er sieht daher nicht, dass ich einen Anspruch darauf hätte, eine Kopie der Klageschrift zu bekommen.
    Die Schwächen der Informationsfreiheit Meines Erachtens zeigt der Vorgang einmal mehr die Schwäche des Informationsfreiheitsgesetzes im Vergleich zum presserechtlichen Auskunftsanspruch nach § 4 der Landespressegesetze. Der Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist durch eine Reihe von Generalklauseln beschränkt, die recht großzügig formuliert sind. Und sobald eine dieser Klauseln greift, ist eine Auskunft nicht mehr möglich. Eine Abwägung findet nicht statt – weil die Informationsfreiheit keine Ausprägung eines Grundrechts ist, sondern ein quasi gnadenhalber vom Gesetzgeber gewährtes Recht, das nach Belieben eingegrenzt oder ausgeweitet werden kann. Beim Presserecht haben Journalisten hingegen immer noch einen Joker in der Hand: Sie können sich auf die Meinungs- und Pressefreiheit berufen – also auf ein Grundrecht, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes geradezu konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist. Beim Presserecht würde das Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen werden mit dem Interesse des Bundesarbeitsministeriums an einer Geheimhaltung seiner Argumentation. Die Auswirkungen zeigen sich besonders gut in diesem Fall, in dem die Bundesregierung anführt, ein Bekanntwerden ihrer Position könnte zu hohem öffentlichen Unmut und zu Protesten führen. Beim Informationsfreiheitsrecht ist das ein Argument gegen die Veröffentlichung. Beim Presseauskunftsrecht wäre dies ein Argument für das hohe Informationsinteresse der Öffentlichkeit – und damit ein Argument für die Veröffentlichung.

    Das Gerichtsurteil

    Am 15. Dezember 2009 fällte das Bundessozialgericht sein Urteil: Es konnte die Berechnung des Bundes, der gut 47 Millionen Euro wollte, nicht nachvollziehen. Das Gericht rügte den Bund, er habe zwar eine „statistische Auswertung übersandt“, aber „weiteres für die Schadensermittlung relevantes Material haben die Beteiligten trotz gerichtlicher Aufforderung nicht vorgelegt“. Das Gericht kam jedenfalls bei seiner Berechnung nur auf einen Schaden von 13,1 Millionen Euro für den Bund: Es ging davon aus, dass die Mietkosten in der Realität durch Zwangsumzüge lediglich um diesen Betrag gesunken wären. Die Argumentation des Landes Berlin, wonach durch Zwangsumzüge auch zusätzliche Kosten entstehen und ein Abwarten sich amortisiert, spielte für das Verfahren keine Rolle. Die Frage, ob schnelle Zwangsumzüge sich eigentlich lohnen, ist also nach wie vor ungeklärt. Zumindest, wenn man die Frage unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet. Unter politischen Gesichtspunkten dagegen ist auch dem Bundesarbeitsministerium klar, wie unpopulär seine Position ist.
    Wie Journalisten ihre Auskunftsrechte nach Pressegesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz oder Grundbuchordnung nutzen können, ist mit einer Reihe von Beispielen in dem Reader Auskunftsrechte kennen und nutzen – So kommt man an Aktenschätze erläutert.

  • Danny Sullivan testet Wolfram Alpha – Journalismus & Recherche

    Danny „Suchmaschine“ Sullivan, Oberauskenner bei Suchmaschinen seit 15 Jahren, hat Wolfram Alpha getestet (soll im Mai online gehen):

    Will it be as important as Google has become? Perhaps! A new search paradigm? Yes! Or at least a new way of gathering information. A Google-killer? Nope! But when the service launches, it should become an essential in anyone’s search tool kit.

  • Link-Verweigerung = Presseversagen – Journalismus & Recherche

    Das Gejammer aus deutschen Medien- und Verlegerkreisen über das Internet halte ich schon lange für bemerkenswert und larmoyant. Weil, meines Erachtens, viele deutsche Medien das Internet schlicht nicht verstehen und sich auch nicht erkennbar um mehr Verständnis bemühen.
    Für das WWW grundlegend ist schlicht und ergreifend der Hyperlink. Ganz einfach. Meist ignoriert. Ein aktuelles Beispiel:
    Der 15jährige Matthew Robson, Praktikant bei Morgan Stanley, hat aufgeschrieben, wie seine Altersgenossen Medien nutzen: „How Teenagers Consume Media“ (PDF-Datei, 8 S., 76 KB). Morgan Stanley Research Europe hat das Paper veröffentlicht, und so berichten selbstverständlich die Medien darüber. Aber kaum eines verlinkt auf die Originalquelle.

    Eben mal bei Google News geschaut:
    Nur Buchreport und Computerbild verlinken die Originalquelle, Charta nennt immerhin den Intialbericht der Financial Times, der die Quelle verlinkt.
    Stillschweigen wahren die Welt, die Süddeutsche, die ZEIT, die FTD (!), der TagesAnzeiger, Kölnische Rundschau, der Nordkurier der österreichische Kurier, DiePresse.com.
    Möchte man sich wirklich Gedanken machen, wie es bei diesen Medien aussieht, sobald es um echte Recherche geht?

  • Humoriges Defacement – Journalismus & Recherche

    Die Website des neu erschienenen Buches Die Google-Falle (Link auf die Presseseite) ist gerade Opfer eines humorigen Defacements, also eines Hacks, bei dem die Startseite verändert wird. In diesem Fall kann man Schmunzeln nur schwer vermeiden; laut Quelltext haben sich die „screenagers.at“ daran zu schaffen gemacht. Die Unterseiten sind weiterhin erreichbar, sofern man sie direkt ansteuert oder den Link Intro überspringen klickt.

    Ich erwarte gerade das Rezensionsexemplar; ein Interview mit Verfasser Gerhard Reischl ist gerade auf telepolis erscheinen, eine Notiz zum Buch im GoogleWatchBlog.

  • Wann und warum es sich lohnt, Yahoo zu nutzen … – Journalismus & Recherche

    Ja, ich bleibe dabei – die meisten Journalisten sollten erstmal eine Suchmaschine verstehen und bedienen lernen bevor sie versuchen, durch die Nutzung mehrerer Suchmaschinen zu (besseren) Ergebnissen zu kommen. Bislang habe ich die Nutzung verschiedener Suchmaschinen immer dann empfohlen, wenn man „alles über“-Rechercheren macht, sprich wenige Treffer, ein überschaubares Thema und ein großes Interesse an den Ergebnissen.

    Gerade bei Treffern abseits der wichtigsten Seiten, die wohl jede Suchmaschine indiziert, lohnt sich das, denn die Überschneidungen zwischen den Suchmaschinen, die überhaupt eigene Indizes haben (Yahoo, Google, MSN, Seekport, Ask.com ehemals Teoma), sind minimal. Diese schöne Begründung verdanke ich Dirk Lewandowsky, dem ich in einem Seminar zuhören durfte (Präsentation hier).

    Erfreulich auch seine Erfahrung, dass yahoo manches besser macht, als google. Ich gebe zu, die nachfolgenden Punkte sind selten relevant, aber über die Ergebnisse bei google habe ich mich dann doch zu oft geärgert – jetzt weiß ich, yahoo kann das besser!

  • Randnotiz zur Quellenprüfung – Journalismus & Recherche

    Der Postillion hat mit der vermeintlichen Exklusivmeldung, „Ex-Kanzleramtsminister Ronald Pofalla wechselt in den Vorstand der Deutschen Bahn“ einen netten Hoax in die Welt gesetzt, der diesmal nicht die Medien, sondern deren Nutzer foppte. Mehr beim Postillion selbst und im Abendblatt. Eine Randnotiz in Sachen Quellenprüfung dazu: So sieht die Meldung des Postillion im Web aus (mit vordatiertem Timestamp):

    Und so sieht der RSS-Feed via Feedburner aus:

    An den Timestamp „Publiziert:Thu, 02 Jan 2014 10:27:42 PST“ kam der Postillion halt nicht ran.

  • Googlen spart Geld – Journalismus & Recherche

    Kleine Alltagsfreuden: Da suchte ich gerade mal einen Artikel, der ursprünglich in der FAS erschienen ist. Eine Rezension über Nick Davies „Flat Earth News„, betitelt „Was haben wir bloß falsch gemacht?“ von Henning Hoff (10. Februar 2008). Wenn online, dann finde ich das Stück unter faz.net.
    Nun halte ich faz.net als Webauftritt für so schlecht, wie ich die FAZ für reaktionär halte. Aber das Folgende hat mich dann doch überrascht:
    Gesucht nach Henning Hoff und Flat in der Suche faz.net, ist der Artikel sofort gefunden – seine Lektüre soll aber 2 Euro kosten. Daraufhin habe ich mal nach „Was haben wir bloß falsch gemacht“ gegoogelt. Und siehe da, da ist das Stück umsonst – bei faz.net! Ich bin schon länger überzeugt, dass die Probleme des Online-Journalismus in weiten Teilen zu Lasten des Verlagsmanagements und der technischen Umsetzung gehen – die sind nämlich bestenfalls mangelhaft.

    Meine zwei Cents Euro.

  • Schickt Eure Korrespondenten ins Netz! – Journalismus & Recherche

    Zugegeben, die Nachricht hat mich betroffen gemacht: 18 Menschen sind am 8. Oktober 2008 morgens in Nepal ums Leben gekommen. Ich kenne den Ort, bin selbst auf dem Flughafen gelandet und mir war sofort klar, was die Menschen dort wollten: Bersteigen oder Wandern.
    Damit war ich zweilfsohne besser informiert als der ARD-Korrespondent in Delhi. Der schaffte es nämlich in seinem Bericht, der im ARD-Hörfunk rauf und runter lief, gleich mindestens zwei Fehler zu machen: – Die Landebahn ist nicht abschüssig, sondern ansteigend – was die Landung begünstigen soll. – Lukla ist nicht 300 Kilometer von Kathmandu entfernt, sondern nur rund 140 (ermittelt mit dem Lineal von google earth).

    Ob man bei 60 Kilometer noch von „nah am Mount Everest“ sprechen kann, lasse ich mal offen. Auch in anderen Punkten wie der Anzahl der nepalesischen Airlines und deren Sicherheitsstandards darf man nicht behaupten, dass die ARD da noch Spekulationen Informationen verbreitet. Das gilt übrigens auch für andere Medien an diesem Tag.

    Warum muss man es sich als Leser gefallen lassen, dass die Zahl der Starts und Landungen wie der Insassen der Maschinen grob geschätzt werden, wenn doch die Flugpläne und die Kapazitäten der Maschinen leicht zu recherchieren sind?

    Beide Fehler hätte man (mit etwas Können) in einer Viertelstunde finden können – abgesehen davon, dass ich tatsächlich vor Jahren mal dort war, sind mir die Fehler vor allem aufgefallen, weil ich Meldungen aus verschiedenen Quellen Medien miteinander verglichen habe – die widersprachen sich und für alle Punkte lassen sich gute Quellen im Netz finden.

    Die neueren Meldungen von Tagesschau.de enthalten die Fehler nicht mehr. Die Entfernung zwischen Lukla und Kathmandu wird gar nicht mehr genannt. Die Landebahn aber ist nun ansteigend und nicht mehr abschüssig. (Fragen Sie mich nicht, wie ich nun formulieren würde, wenn von der Start- und Landebahn die Rede wäre – denn es ist ja nur eine Betonpiste von rund 500 Metern Länge (Ich übernehme hier nicht die vermeintlich präzise Länge von 527 Metern, da diese nicht mit der daneben genannten Länge von 1600 Fuß (rund 488 Meter) korrespondiert und die Quelle unklar ist.) Mehr zu anderen, zumindest unpräzisen Infos und zu den Dingen, die ein Netz-Korrespondent für die ARD hätte finden können, demnächst hier in einem Nachtrag. Beide Fehler sind dem Anschein nach aus Meldungen von ap und dpa übernommen worden – denn auch andere Medien, die sich auf genau diese Quellen berufen, haben die 300 Kilometer gemeldet.

    Was mich besonders ärgert ist, dass man Korrespondenten zum Vorlesen von Agenturmeldungen ans Mikro schickt statt ihnen eine Stunde Zeit zu lassen. In der Stunde hätte man mehr Infos zusammen tragen können als sämtliche anderen Medien bis mittags recherchiert von anderen abgeschrieben hatten. Den meisten Journalisten ist klar, dass die Korrespondenten nicht vor Ort sind und von den Agenturmeldungen leben – aber der Gebührenzahler wird sich ärgern. Zurecht. Es wäre redlicher, die Korrespondenten nur dann vor die Kamera und ans Mikrofon zu lassen, wenn Sie wirklich etwas zu berichichten haben. Wenn es nur der Stand der Agenturmeldungen ist, soll es doch die Heimatredaktion machen. Im Namen der Glaubwürdigkeit.

  • Wall Street Journal: Microsoft Battles Low-Cost Rival for Africa – Journalismus & Recherche

    Wer gut Englisch spricht, sollte den Artikel aus dem WSJ lesen. Ein bedrückendes Beispiel für die Methoden eines Fast-Monopolisten, dessen Gründer sich gern als Wohltäter der Welt gibt. Aber auch – und deshalb der Hinweis in diesem Blog – ein beeindruckendes Lehrstück der Recherche.
    Kleiner Recherche-Tipp nebenbei: Der Artikel wird nicht vollständig angezeigt, weil er angeblich nur für Abonnenten gedacht ist. Aber wer ihn über Googles News-Suche aufruft, bekommt ihn komplett. Wie lange, weiß ich allerdings nicht.

  • Europarat veröffenlicht Grundrechteführer für das Internet – Journalismus & Recherche

    Diese Anleitung ist eine Handreichung für Sie, die Internet-Nutzer, um sich über Ihre Menschenrechte online zu informieren, über mögliche Einschränkungen und Gegenmaßnahmen gegen solche Beschränkungen.“ So der „Grundrechteführer für Internetnutzer“ (Guide to human rights for Internet users). Den hat das Ministerkommitee des Europarates am 16. April veröffentlicht. Die einzelnen Punkte oder besser Forderungen des Kataloges sind erfrischend klar formuliert, z.B.:

    Staatliche Behörden und private Firmen sind verpflichtet, sich an bestimmte Regeln und Verfahren zu halten, wenn sie Ihre privaten Date verarbeiten. („public authorities and private companies have an obligation to respect specific rules and procedures when they process your personal data.„)

    Die gesammelten Punkte basieren zumeist auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sie werden im Begündungstext genannt. Das Dokument liegt derzeit nur Englisch und Französisch, weitere Sprachversionen sollen folgen.

    Die Inhalte des Grundrechteführers: