Kategorie: Allgemein

  • 15. DFN-Workshop in Hamburg (Tutorium) – Journalismus & Recherche

    Tutorium „Praktische Rechtsfragen“ im Anschluß an den 15. DFN-Workshop.

    Referenten Professor Dr. Thomas Hoeren (Forschungsstelle Recht im DFN) und Rechtsanwalt Dr. Jan K. Köcher (DFN-CERT) gehen auf verschiedene rechtliche Fragen zum Thema IT ein.

    Prof. Dr. Thomas Hoeren
    Univ. Münster | OLG Düsseldorf

    (Hoeren – in Jeans, offenem Hemd und Cordjackett – spricht nur mit einem Handzettel frei… und fast schon kabarettistisch lebhaft. Es gibt viele Zwischenfragen, auf die er unmittelbar eingeht. Er referiert aus der Perspektive der Juristen, der „Legasteniker des Fortschritts“.)

    Eingangs verschiedene neue Gerichtsentscheide des Domain-Rechts, u.a.:
    – Seien Sie kein Admin-C! Der Admin-C ist für alles mit-verantwortlich. Wer Admin-C für eine Organisation sein muss, sollte sich von dieser von den Haftungsrisiken freistellen lassen. – Whois-Verzeichnisse werden dies Jahr dicht gemacht. Sie werden nur noch bei „berechtigtem Interesse“ zugänglich sein (wg. datenschutzrechtlichen Problemen) – Es gibt keine Löschungsansprüche mehr gegen Domains – nur noch Unterlassungen.

    – Es reicht aus, wenn das „Impressum“ (das so heißen darf) mit zwei Klicks von der Startseite aus erreichbar ist. Wer Geschäfte betreibt, muss seine USt-Id.-Nr oder die „Wirtschaftliche Identifikationsnummer“ angeben – letzter gibt es für Kleinunternehmer bei den Meldeämter.

    – für ‚journalistisch Tätige‘ (juristisch sind das auch Weblogs und Wikis) gilt: Es muss ein V.i.S.d.P. genannt sein. – auf jeder Website muss eine Datenschutz-Policy erläutert werden, wenn personenbezogene Daten (z.B. Log Files) gespeichert werden (steht im TMG). – „[Auf Pornoseiten] da kann man aus vollem Rohr schiessen, sozusagen im Wortsinn“

    – Disclaimer für Link-Haftung oder E-Mails bringen gar nichts. (vgl. www.angstklauseln.de

    Abschließend der Hinweis auf Hoerens Webseiten bei der Uni Münster: Institut für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht

    www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren

    insbesondere auf das halbjährlich erscheinende Skriptum Internet-Recht (unter Material) und die Podcasts.

    RA Dr. Jan Köcher
    § 202c StGB | Online-Durchsuchung | Rechtssprechung zur Störerhaftung

    § 202c StGB – Auswirkungen des „Hackerparagraphen“ für die Praxis

    Vorbereitungsstraftat – normalerweise ist nur die Tat oder der Versuch strafbar, nicht aber die Vorbereitung.

    Strafbar sind Handlungen nach § 202a – Ausspähen von Daten (Zugang zu diesen verschaffen) § 202b – Abfangen von Daten

    aber auch § 303a – Veränderung von Daten (Löschen, Unterdrücken, Unbrauchbarmachen, Verändern)

    Es macht sich strafbar, wer dazu geeignete Computerprogramme „herstellt“, „verschafft, verkauft“, „überläßt, verbreitet oder sonst zugänglich macht“. Wohlvermerkt nicht: „besitzt“!

    In der Praxis ist der § voller Fallstricke. Was ist „Vorsatz“? Juristen kennen „Absicht“, „direkten Vorsatz“ und „Eventualvorsatz“… Die Klarstellung, dass die Absicht erforderlich ist, fehlt im Gesetz.
    Zwischen „Hacker-Tools“ und „normalen“ Anwendungsprogrammen gibt es „Dual-Use-Tools“ – genau abgegrenzt ist das aber nicht.

    Wirkliche Klarheit wird erst die Rechtssprechung bringen. Der größte Schaden des Gesetzes liegt – derzeit – in der Verunsicherung der gesamten Computerbranche in Deutschland.

    Rechtliche Aspekte der Online-Durchsuchung

    Derzeitiger Stand: Der BGH entscheidet (31.01.2007 – StB 18/06), dass die OD keine Durchsuchung ist – sie ist nicht offen – Anwesenheitsrecht des Betroffenen

    – es gibt „wesentliche Förmlichkeiten“ der Durchsuchung

    (Zu Pt.2 hatte Monika Harms, Generalbundesanwältin, vorgetragen, da die OD online stattfinde, sei der Durchsuchte ja ‚anwesend’… auch eine Meinung. Hoffentlich nicht typisch für Beamte dieses Staates.)

    OD ist auch nicht auf Grundlage der TK-Überwachung oder der Wohnraumüberwachung (de iure) möglich. Kurz: Derzeit keine gesetzliche Grundlage für die OD.

    Im Nachgang hat NRW (20.12.06) sein Verfassunsschutzgesetz geändert. Genau darüber wird das BVerfG am 28.02. sein Urteil verkünden. Betroffen sind drei Grundgesetzartikel: Art. 10 GG – Vertraulichkeit der Kommunikation Art. 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung

    Art. 1 Abs. 1 GG – Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung

    Letzteres in einer Formulierung des BVerfG: „Die Möglichkeit, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck, und zwar ohne Angst, dass staatliche Stellen dies überwachen.“ (BVerfGE 109, S.313)

    PresserechtVeranstaltungenVorträge und Präsentationen

  • April 2009 – Journalismus & Recherche

    In Berlin erhalten alle Schulen gerade nach und nach Besuch von der Schulinspektion. Das sind drei bis vier Personen: Ein Schulrat oder Seminarleiter, zwei Schulleiter oder Lehrer und ein Elternteil oder Wirtschaftsvertreter. Die begutachten die Schule dann mehrere Tage lang: Sie verteilen Fragebögen an Lehrer, Schüler und Eltern, führen Interviews mit Eltern, Lehrern und der Schulleitung und setzen sich in den Unterricht. Heraus kommt ein rund 30 Seiten langer Bericht. Die Schulen können, wenn sie wollen, diesen Bericht veröffentlichen – hier als ein Beispiel die Fichtenberg-Oberschule. Der Bericht beschreibt die Situation der Schule, ihre Stärken und Schwächen, und gibt Empfehlungen. Er enthält (außer den Namen der Prüfer) keine personenbezogenen Daten.
    Unter Berufung auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (PDF) beantragte ich im vergangenen Jahr bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Einblick in alle bisher erstellten Schulinspektionsberichte. Die Senatsverwaltung lehnte den Antrag ab. Sie berief sich dabei auf die im Informationsfreiheitsgesetz Ausnahmen der Informationsfreiheit. Erstens sei der laufende Prozesses der Willensbildung innerhalb der Senatsverwaltung betroffen, weil die Schulinspektionsberichte die Grundlage für zukünftige Entscheidungen über Veränderungen des Schulsystems seien. Außerdem seien personenbezogene Daten von Lehrern zu schützen.

  • red – Journalismus & Recherche

    Hauke Johannes Gierow berichtet vom ersten Open Data Hackday in Berlin. Open Data wird Thema eines Workshops mit Lorenz Matzat bei der Jahreskonferenz des Netzwerks Recherche sein, der am 10. Juli um 11.30 Uhr beim NDR in Hamburg stattfindet. Anmeldungen für das Jahrestreffen sind ab sofort möglich.
    Der erste deutsche Open Data Hackday (am 17./18. April) ist nun vorbei, und nach dem die meisten Teilnehmer schon während der re:publica fleißig dabei waren, sind Sie wohl größtenteils in einem Zustand euphorischer Erschöpfung wieder nach Hause gekommen. Viele neue Informationen, Anregungen, Ideen, Kontakte und viel Spaß hinterlassen halt auch ihre Spuren.

  • 15. DFN-Workshop in Hamburg (2. Tag) – Journalismus & Recherche

    Heute Vormittag geht es um die Online-Durchsuchung und die „Remote Forensic Software“.

    [AUde]

    Dirk Fox Der Feind auf meiner Festplatte

    Realisierung, Grenzen und Risiken der „Online-Durchsuchung“

    (Fox ist GF Secorvo, Hrsg. DuD und Verfasser der Stellungnahme zur „Online-Durchsuchung“ – Verfassungsbeschwerden 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07 / Version 1.1, Stand 29. September 2007
    (PDF-Datei, 17 S., 115 KB)

    Idee der Online-Durchsuchung stammt noch von Otto Schily. Derzeit laufen mehrere Verfassungsbeschwerden, für den 27.02. hat das BVerfG seine Entscheidung angekündigt.

    Wichtig: Online-Durchsuchung meint lt. Innenministerium sowohl „Online-Durchsicht“ wie auch „Online-Überwachung“. Es geht also um weit mehr, als nur einen einmaligen Zugriff. Ausserdem soll sich der Zugriff nicht nur auf PCs beschränken. Wörtlich genommen, sind „informationstechnische Systeme“ alle vernetzen Geräte mit Chip – auch z.B. medizinische Analysegeräte.

    Was den Plänen des Staates fehlt, ist jegliche Verhältnismäßigkeit (die in einem Rechtsstaat Verfassungsrang hat).

    Fazit: Online-Durchsuchung zu realisieren ist aufwändig, zu verhindern trivial.

    Insgesamt sind die Pläne für die Online-Durchsuchung vor allem ein Zeichen für die
    rapide schwindende Sensibilität des Staates für rechtsstaatliche Grenzen

    Dr. Christoph Wegener
    Hintergründe zum Vorhaben „Online-Durchsuchung“

    (Folien zu diesem Vortrag auf der Website des Refereten www.wecon.net ).

    Im BKA-Gesetz (Referentenentwurf beim CCC zu haben) steht noch viel mehr als nur die Pläne zur Online-Durchsuchung, etwa die „Lokalisierung von Mobilfunkgeräten“.

    Klickempfehlung zum Abschluß:
    www.bundestrojaner.net

    Anschließend eine auffallend lange Frage- und Diskussionsrunde.
    Die beiden nächsten Vorträge haben geringen Recherchebezug. Nachher kommt noch das Tutorium „Praktische Rechtsfragen“).

    [AUde]

  • Trainspotting – Journalismus & Recherche

    Recherchen in Echtzeit: Unter swisstrains.ch, einer intelligent gemachten Google-API, kann man auf Basis des Kartendienstes Google-Maps alle Züge und Bahnhöfe der Schweiz live verfolgen – und zwar bis zu den S-Bahnen. Mouseover auf einem Bahnhof zeigt den Namen der Station an, Mouseover auf Züge zeigt die Zugnummer, Start und Ziel der Reise, den nächsten Halt und die Geschwindigkeit. Die Positionen sind keine „echten“ GPS-Daten, sondern nach Fahrplandaten und Verspätungsdaten gemäß prosurf.sbb.ch berechnet. Nach Stationen und Zügen kann man suchen.

    Das ist mehr als ein schönes Spielzeug. Leider für Deutschland nicht reproduzierbar, da die Fahrplantreue im Mehdorn-Reich weniger wichtig genommen wird.

  • August 2009 – Journalismus & Recherche

    Der Economist erstellt seit 1988 den „Big Mac Index„. Er vergleicht, wie viel ein weltweit standardisierte Produkt, eben der Big Mac von McDonalds, in jedem Land kostet. Die Preis in der Landeswährung wird dabei nach aktuellem Kurs in US-Dollar umgerechnet. Der aktuelle Index stammt vom 16. Juli.

  • Email – Journalismus & Recherche

    E-Mails kann man tracken, also nachvollziehen, ob, wann und wo die E-Mail geöffnet (und also vermutlich auch gelesen) wurde. Das geht durch das Einfügen eines „Webbugs“ (auch „Fly“, Fliege genannt) in die Mail, einer transparenten Graphik, die beim Öffnen der Mail von einem Server nachgeladen wird. Dadurch entsteht ein Eintrag im Server-Logfile, der Timestamp (Datum, Uhrzeit, Zeitzone) sowie die IP-Adresse des Empfängers enthält.

  • Skript Anonymisierung ist online – Journalismus & Recherche

    Im Seminar „Online-Recherche für Fortgeschrittene“ an der Akademie für Publizistik (29.-31.10.) habe ich über Anonymisierung – Kommunikationssicherheit im Internet gesprochen.

    Das Skript ist jetzt online (PDF-Datei, 19 S., 59 KB). Die zwei Stunden ließen nur einen sehr knappen Überblick zu.

    Inhaltlich habe ich vor allem das Anonymisierungsnetzwerk TOR vorgestellt. Bis in die Einzelheiten erklärt wird TOR von Kai Raven: Anonym im Internet mit Anon-Plattformen.

    Wer TOR für den Dauerbetrieb fest auf einem Computer installieren möchte, findet auf der TOR-Homepage die benötigten Programme. Außerdem gibt es das Privacy Dongle – TOR für die Westentasche des FoeBuD e.V.. Das ist eine TOR-Software, die man auf einem USB-Stick installieren kann, so dass man auch an fremden Rechnern die Anonymität wahren kann.

    Den Firefox-Browser habe ich als Werkzeug für Rechercheure über den Klee gelobt. Dies vor allem, weil es für diesen Webbrowser eine Anzahl von praktischen Zusatzprogrammen gibt. Die stelle ich hier auf einer eigenen Seite vor.

    [AUde]

  • Material zur nr-Fachkonferenz Lokaljournalismus – Journalismus & Recherche

    Am Wochenende fand in München bei der Süddeutschen Zeitung eine Fachkonferenz des netzwerk recherche statt: Dicht dran – oder mittendrin? Lokaljournalismus zwischen Recherche und Regionalstolz.
    Dort hatte ich am 10. November ca. 15 Minuten die Gelegenheit, über die lokale Nutzung von Diensten des Internet zu sprechen, Hier jetzt meine Präsentation: Lokalisierung des Internet – RSS, Wikipedia, Twitter (PDF-Datei, 12 S., 28 KB). Nachfragen gern. (Nachtrag, Marcus Lindemann)

    Mein Material ist auch online – Tipps wie man gezielt regional suchen kann: http://recherche-info.de/blog/wp-content/src/lokal-suchen-nr-09-11-20121.pdf

  • Google Images – Journalismus & Recherche

    Hinweis: Hier fehlen noch etliche Verlinkungen. Sie werden im Laufe des Tages ergänzt. Ich bitte um Verständnis. Gute Nacht 😉
    Google hat laut „heise online“-Newsticker in Deutschland im September 2006 die 90-Prozent-Hürde beim Marktanteil in Deutschland genommen. Das heißt, mehr als 90 Prozent der Web-Suchanfragen in Deutschland werden bei Google gestellt – und von Google beantwortet. Wie es dazu kam? Google hat sich mit seiner Pagerank-Suchtechnologie und einer einfachen Bedienung die Marktführerschaft erobert und gilt seither als Suchmaschine Nr. 1 im Web. In vielen Browsern ist Google seit Jahren als Standardsuchmaschine voreingestellt. Wir können zwar damit unzufrieden sein, dass Google so marktbeherrschend ist. Fakt ist allerdings: Google ist neben oder vielleicht sogar vor Yahoo und MSN nach wie vor die beste Allround-Suchmaschine. Aus Recherche-Sicht ist es sicher klug, viele Suchmaschinen, vor allem auch Spezialsuchmaschinen, zu kennen. Aber wenigstens den Marktführer Google sollte man nicht nur kennen, sondern auch gut beherrschen. Daher hier die Basics zum Platzhirschen aus Mountain View (Kalifornien).