„Der Fehler liegt nicht bei der Quelle, sondern bei dem, der nicht richtig recherchiert. Und das ist keine Frage des Internets. Das ist eine Frage der journalistischen Sorgfalt“
Gefunden habe ich das bei DWDL.de, wo unter dem Titel Recherche? „FAZ“ fällt auf falschen Schmidt rein die jüngste Online-Ente beschrieben wird.
Die FAZ hat ernsthaft über eine vorgebliche Pressekonferenz berichtet, die angeblich Harald Schmidt auf Twitter gegeben hat. In dem entsprechenden Twitter-Account bedankt man sich auch artig für deren Berichterstattung: Lese gerade die FAZ und bin auf Seite 33. Vielen Dank für die Berichterstattung zur gestrigen Twitter-PK. Grüße !
Kategorie: Allgemein
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Hoax – Seite 3 – Journalismus & Recherche
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Browser-Fingerprint – Seite 2 – Journalismus & Recherche
Der Informatikstudent Henning Tillman untersucht im Rahmen seines Diploms, wie einfach Nutzer des World Wide Web zu identifizieren sind. Er untersucht nicht allbekannte Techniken wie etwa Cookies, sondern die eher unbekannte Methode des „Browser Fingerprints“. Tillmann bittet um Teilnahme an seiner Erhebung, die noch bis zum 15. Dezember läuft. Persönliche Daten wie Name oder Ort werden dabei nicht erhoben. Wer teilnimmt, bekommt seinen Browser Fingerprint angezeigt und kann sich per E-Mail über die Ergebnisse informieren lassen. Erhebung: Wie einfach sind Sie zu identifizieren?
http://bfp.henning-tillmann.de/ .
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Presserecht – Seite 2 – Journalismus & Recherche
Von Sebastian Heiser, Redakteur bei der taz
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Michael Konken, kommentiert das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wie folgt: „Mit dem Richterspruch können Bundesbehörden Informationen zurückhalten und kritische Recherchen blockieren.“ Das Urteil lade „alle Bundesbehörden geradezu ein, bei unbequemen Fragen künftig zu mauern“. Um es kurz zu machen: Das Gegenteil ist richtig.Der Auskunftsanspruch für Journalisten ergab sich bisher aus den 16 Landespressegesetzen. Die Formulierung ist bundesweit meist ähnlich, als Beispiel sei hier auf § 4 des Berliner Pressegesetzes verlinkt. Für Bundesbehörden galt nach Ansicht der bisherigen Rechtsprechung das Pressegesetz des Landes, in dem die Behörde ihren Hauptsitz hat.
Die Frage, ob sich die Auskunftspflicht für Behörden auch direkt aus dem Grundrecht der Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz ergibt, wurde bisher in der Rechtsprechung verneint. So auch ausdrücklich in den Achtzigerjahren vom Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht und auch 1990 vom Bundesverwaltungsgericht noch einmal:
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Überwachung – Seite 4 – Journalismus & Recherche
Rechtsanwalt Dr. iur. Jan K. Köcher hat an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaft studiert. Nach Abschluss seines juristischen Vorbereitungsdienstes in Baden-Württemberg arbeitete er von 2003 bis Mitte 2007 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Kompetenzzentrum Recht im DFN am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster bei Professor Dr. Thomas Hoeren. Seine Promotion zum Thema „Quotenregelungen im Rundfunk“ konnte er Ende 2007 erfolgreich abschließen.
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Datenschutz – Seite 2 – Journalismus & Recherche
Die diesjährige Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) thematisiert den Arbeitnehmerdatenschutz. Das als Frage formulierte Motto Arbeitnehmer – Freiwild der Überwachung? haben Konzerne wie die Bahn, die Telekom und Lidl in den vergangenen Jahren ja eindeutig beantwortet.
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Anwalt – Journalismus & Recherche
Ist zwar schon eine Weile her, aber besser spät als nie. Beim Chaos Communication Congress hat Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf, einen Vortrag mit dem Titel „Sie haben das Recht zu schweigen: Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt“ gehalten. Ist ein langer Riemen, daher hat es auch so lange gedauert, bis er hier erscheint, aber absolut lesens- bzw. wissenswert.
Vetter, Autor des sehr viel gelesenen Lawblogs, erläuterte, wie Situationen zu meistern sind, mit denen die meisten von uns wohl eher keine Erfahrung haben und daher auch nicht wüssten, wie man sich im Zweifel „richtig“ verhält. Meiner Ansicht nach ist das ein Thema für Journalismus & Recherche, weil die Ermittlungsbehörden bekanntlich inzwischen auch bei Journalisten eine beunruhigende Aktivität entfalten. Der „Fall Cicero“ wird vielleicht ein wenig strapaziert, aber er ist nicht das einzige Beispiel. Betroffen sind auch nicht nur „investigative“ Journalisten. „Nehmen Sie das Recht zu schweigen in Anspruch. Damit ist der Vortrag beendet“ – so begann Vetter seinen Vortrag, doch es war mehr als nur ein amüsante Einstieg zu verstehen, denn der Ratschlag bildete auch gleich das Motiv des Vortrags, das Vetter in einigen Variationen durchspielte. -
Chaos Communication Congress – Journalismus & Recherche
Ist zwar schon eine Weile her, aber besser spät als nie. Beim Chaos Communication Congress hat Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf, einen Vortrag mit dem Titel „Sie haben das Recht zu schweigen: Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt“ gehalten. Ist ein langer Riemen, daher hat es auch so lange gedauert, bis er hier erscheint, aber absolut lesens- bzw. wissenswert.
Vetter, Autor des sehr viel gelesenen Lawblogs, erläuterte, wie Situationen zu meistern sind, mit denen die meisten von uns wohl eher keine Erfahrung haben und daher auch nicht wüssten, wie man sich im Zweifel „richtig“ verhält. Meiner Ansicht nach ist das ein Thema für Journalismus & Recherche, weil die Ermittlungsbehörden bekanntlich inzwischen auch bei Journalisten eine beunruhigende Aktivität entfalten. Der „Fall Cicero“ wird vielleicht ein wenig strapaziert, aber er ist nicht das einzige Beispiel. Betroffen sind auch nicht nur „investigative“ Journalisten. „Nehmen Sie das Recht zu schweigen in Anspruch. Damit ist der Vortrag beendet“ – so begann Vetter seinen Vortrag, doch es war mehr als nur ein amüsante Einstieg zu verstehen, denn der Ratschlag bildete auch gleich das Motiv des Vortrags, das Vetter in einigen Variationen durchspielte. -
Zensur – Journalismus & Recherche
Durch Googles An
drohungdeutung, sich möglicherweise aus der VR China zurückzuziehen, ist die Internet-Zensur der VR wieder in die Diskussion gekommen. Die chinesische Regierung nennt ihre Maßnahmen euphemistisch den „Great Firewall of China“, eine Formulierung, die nachgerade nationale Hochgefühle wecken soll. Wie es darum bestellt ist, kamm man mit verschiedenen Websites prüfen: -
Anleitung – Journalismus & Recherche
In welcher Zeit leben wir! In welchem Land leben wir!
„Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) [hat] die Deutschen aufgerufen, selbst mehr für den Schutz ihrer Daten zu tun. Verschlüsselungstechnik oder Virenschutz müssten mehr Aufmerksamkeit erhalten, sagte Friedrich nach seiner Anhörung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Bundestages zu der Spähaffäre.“ (so Zeit Online). Wüsste man nicht um die näheren Umstände, man würde sich ja glücklich schätzen! Aus gegebenem, quasi ministeriellen Anlass also, als kleine Handreichung:Kurze Anleitung zu überwachungsfeindlichem Verhalten
Wie viel Sie überwacht werden, entscheiden Sie mit. Jeder bestimmt durch sein eigenes Verhalten, wie weit die Überwachung durch Geheimdienste und Firmen geht und wie schwer es die Überwacher haben. Man kann viel tun und sollte es tunvon Albrecht Ude (PDF-Datei, 7 S., 92 KB)
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Lawblog – Journalismus & Recherche
Ist zwar schon eine Weile her, aber besser spät als nie. Beim Chaos Communication Congress hat Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf, einen Vortrag mit dem Titel „Sie haben das Recht zu schweigen: Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt“ gehalten. Ist ein langer Riemen, daher hat es auch so lange gedauert, bis er hier erscheint, aber absolut lesens- bzw. wissenswert.
Vetter, Autor des sehr viel gelesenen Lawblogs, erläuterte, wie Situationen zu meistern sind, mit denen die meisten von uns wohl eher keine Erfahrung haben und daher auch nicht wüssten, wie man sich im Zweifel „richtig“ verhält. Meiner Ansicht nach ist das ein Thema für Journalismus & Recherche, weil die Ermittlungsbehörden bekanntlich inzwischen auch bei Journalisten eine beunruhigende Aktivität entfalten. Der „Fall Cicero“ wird vielleicht ein wenig strapaziert, aber er ist nicht das einzige Beispiel. Betroffen sind auch nicht nur „investigative“ Journalisten. „Nehmen Sie das Recht zu schweigen in Anspruch. Damit ist der Vortrag beendet“ – so begann Vetter seinen Vortrag, doch es war mehr als nur ein amüsante Einstieg zu verstehen, denn der Ratschlag bildete auch gleich das Motiv des Vortrags, das Vetter in einigen Variationen durchspielte.