Ist zwar schon eine Weile her, aber besser spät als nie. Beim Chaos Communication Congress hat Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf, einen Vortrag mit dem Titel „Sie haben das Recht zu schweigen: Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt“ gehalten. Ist ein langer Riemen, daher hat es auch so lange gedauert, bis er hier erscheint, aber absolut lesens- bzw. wissenswert.
Vetter, Autor des sehr viel gelesenen Lawblogs, erläuterte, wie Situationen zu meistern sind, mit denen die meisten von uns wohl eher keine Erfahrung haben und daher auch nicht wüssten, wie man sich im Zweifel „richtig“ verhält. Meiner Ansicht nach ist das ein Thema für Journalismus & Recherche, weil die Ermittlungsbehörden bekanntlich inzwischen auch bei Journalisten eine beunruhigende Aktivität entfalten. Der „Fall Cicero“ wird vielleicht ein wenig strapaziert, aber er ist nicht das einzige Beispiel. Betroffen sind auch nicht nur „investigative“ Journalisten. „Nehmen Sie das Recht zu schweigen in Anspruch. Damit ist der Vortrag beendet“ – so begann Vetter seinen Vortrag, doch es war mehr als nur ein amüsante Einstieg zu verstehen, denn der Ratschlag bildete auch gleich das Motiv des Vortrags, das Vetter in einigen Variationen durchspielte.
Kategorie: Allgemein
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23C3 – Journalismus & Recherche
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Redaktionsgeheimnis – Journalismus & Recherche
Ist zwar schon eine Weile her, aber besser spät als nie. Beim Chaos Communication Congress hat Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf, einen Vortrag mit dem Titel „Sie haben das Recht zu schweigen: Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt“ gehalten. Ist ein langer Riemen, daher hat es auch so lange gedauert, bis er hier erscheint, aber absolut lesens- bzw. wissenswert.
Vetter, Autor des sehr viel gelesenen Lawblogs, erläuterte, wie Situationen zu meistern sind, mit denen die meisten von uns wohl eher keine Erfahrung haben und daher auch nicht wüssten, wie man sich im Zweifel „richtig“ verhält. Meiner Ansicht nach ist das ein Thema für Journalismus & Recherche, weil die Ermittlungsbehörden bekanntlich inzwischen auch bei Journalisten eine beunruhigende Aktivität entfalten. Der „Fall Cicero“ wird vielleicht ein wenig strapaziert, aber er ist nicht das einzige Beispiel. Betroffen sind auch nicht nur „investigative“ Journalisten. „Nehmen Sie das Recht zu schweigen in Anspruch. Damit ist der Vortrag beendet“ – so begann Vetter seinen Vortrag, doch es war mehr als nur ein amüsante Einstieg zu verstehen, denn der Ratschlag bildete auch gleich das Motiv des Vortrags, das Vetter in einigen Variationen durchspielte. -
Udo Vetter – Journalismus & Recherche
Die neue Message – Internationale Zeitschrift für Journalismus ist frisch am Kiosk. In jeder Message gibt es eine Beilage namens „Werkstatt„, die auf besonders praxisnahe Weise journalistisches Handwerk vermitteln soll. Die aktuelle Ausgabe steht unter der Überschrift
KEINE SPUREN HINTERLASSEN!
Wie Sie als Journalist Ihre Recherche und Ihre Informanten online wie offline vor dem Zugriff des Staates oder privater Detektive schützen können, zeigt Ihnen unsere aktuelle Message-Werkstatt.Die Texte sind gekürzte Fassungen der Beiträge des Buches „Unerkannt im Netz – Sicher kommunizieren und recherchieren im Internet“ von Peter Berger, in dem auch ein Beitrag von mir erschienen ist – zum Thema „Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt?“ Der Verlag, UVK, hat mir erlaubt, den Text im Blog zu veröffentlichen. Was ich hiermit mache. Das soll natürlich niemanden daran hindern, die neue Message und/oder das Buch zu kaufen. Denn da steht ja noch viel mehr Interessantes drin.
Na dann: Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt? -
reverse Bildsuche – Journalismus & Recherche
Vor zwei Wochen hat jemand mein Xing-Profil aufgerufen. Da war ich gerade auf der GIJC in Kiew, hatte an dem Tag einen Workshop zur Personenrecherche und war sehr dankbar für das schöne Beispiel, wie Personenrecherche mittlerweile klappen kann.
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Hausdurchsuchung – Journalismus & Recherche
Die neue Message – Internationale Zeitschrift für Journalismus ist frisch am Kiosk. In jeder Message gibt es eine Beilage namens „Werkstatt„, die auf besonders praxisnahe Weise journalistisches Handwerk vermitteln soll. Die aktuelle Ausgabe steht unter der Überschrift
KEINE SPUREN HINTERLASSEN!
Wie Sie als Journalist Ihre Recherche und Ihre Informanten online wie offline vor dem Zugriff des Staates oder privater Detektive schützen können, zeigt Ihnen unsere aktuelle Message-Werkstatt.Die Texte sind gekürzte Fassungen der Beiträge des Buches „Unerkannt im Netz – Sicher kommunizieren und recherchieren im Internet“ von Peter Berger, in dem auch ein Beitrag von mir erschienen ist – zum Thema „Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt?“ Der Verlag, UVK, hat mir erlaubt, den Text im Blog zu veröffentlichen. Was ich hiermit mache. Das soll natürlich niemanden daran hindern, die neue Message und/oder das Buch zu kaufen. Denn da steht ja noch viel mehr Interessantes drin.
Na dann: Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt? -
Recherche mit Bildern – Journalismus & Recherche
Vor zwei Wochen hat jemand mein Xing-Profil aufgerufen. Da war ich gerade auf der GIJC in Kiew, hatte an dem Tag einen Workshop zur Personenrecherche und war sehr dankbar für das schöne Beispiel, wie Personenrecherche mittlerweile klappen kann.
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Dezember 2009 – Seite 2 – Journalismus & Recherche
Jedermann darf von einem Unternehmen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über ihn gespeichert sind – so ist es in § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes festgelegt. Dieses Jedermann-Auskunftsrecht kann auch bei journalistischen Recherchen helfen. Im September war ich kurz vor der Anti-Überwachungs-Demonstration „Freiheit statt Angst“ die Demoroute abgelaufen, hatte nach sichtbaren Überwachungskameras gesucht und 116 Stück gezählt. Im Lokalteil Berlin der taz druckten wir dann eine Karte mit den Kamerastandpunkten, diese haben wir auch in einer Karte auf Google Maps eingetragen und die Fotos von allen Kameras auf Panoramio (siehe auch früherer Beitrag auf recherche-info.de).
Drei der Kameras zeigten wir mit halbspaltigem Foto in der taz und wollten wissen: Welchen Zweck hat die Kameraüberwachung? Wer sieht die Aufnahmen? Werden die auch gespeichert – und wie lange? Bei einer Verkehrsüberwachungskamera am Potsdamer Platz und den Kameras vor dem Auswärtigen Amt war es kein Problem, diese Informationen zu erhalten. Anders bei der Deutschen Bank, die das Museum Deutsche Guggenheim (Unter den Linden 13/15) mitbetreibt und dort die Hausfassade und den Bürgersteig filmt (siehe Foto von der Kamera rechts). Die Pressesprecherin des Museums verwies mich an einen Sicherheitsbeauftragten, der reichte mich an einen Banksprecher weiter und der teilte mir mit, dazu könne er aus Sicherheitsgründen keine Angaben machen.
Am 14. September wandte ich mich also per Post an den Datenschutzbeauftragten der Deutschen Bank (jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, muss gemäß § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes einen solchen Beauftragten benennen) und verwies dabei ausdrücklich auf die Auskunftspflicht gemäß Bundesdatenschutz hin. Die Anfrage wurde intern offenbar an die Presseabteilung weitergeleitet, die sich nun wieder bei mir meldete – mit der Information, die Daten seien inzwischen gelöscht worden. Nach mehreren Nachfragen kam dann am 9. November (knapp zwei Monate nach Beginn des Schriftwechsels) die Antwort: Die Aufzeichnung wurde eine Woche lang gespeichert.
Im Lokalteil Berlin haben wir darüber in der Samstagsausgabe eine Seite 3 gemacht: Wie werden wir in der Öffentlichkeit, in Geschäften und Arztpraxen mit Kameras überwacht? Unter welchen Voraussetzungen ist Kameraüberwachung erlaubt? Was kann der Landesdatenschutzbeauftragte unternehmen, wenn zu Unrecht gefilmt wird? Und welche Hinweis- und Auskunftspflichten haben Kamerabetreiber? In einem Kasten haben wir dann die Erfahrungen mit der Deutschen Bank als Beispiel dafür genannt, wie Unternehmen ihre Auskunftspflichten zu ignorieren versuchen. Der Text steht auch hier online.
Hier nun der Schriftwechsel mit der Deutschen Bank. Die Namen der Bankmitarbeiter habe ich anonymisiert. Meine Mailadresse habe ich zum Schutz vor Spam verändert. -
Dezember 2006 – Seite 2 – Journalismus & Recherche
Die EU-Kommission wird vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen fünf Länder erheben, die sich nicht an die von der EU festgelegten Regeln halten, nach denen öffentliche Informationen weiterverwendet werden dürfen. Das kündigte Viviane Reding, EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft, in einer Pressemitteilung an. Belgien, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spanien haben es bislang versäumt, der Kommission mitzuteilen, wie sie die Vorgaben der Richtlinie zur Verwendung von „Public Sector Information“ (PSI) in die Praxis umsetzen wollen. Die Begründung ist eine rein wirtschaftliche: Informationen der öffentlichen Hand sind zwischen 10 und 48 Milliarden Euro wert, würden sie ökonomisch genutzt. Diese Zahlen kommen laut Kommission aus einer kürzlich durchgeführten Vergleichsstudie; wie zuverlässig sie sind, wird wohl Geheimnis der Forscher bleiben (was man von einer Spanne von „10 bis 48 Milliarden Euro“ zu halten hat, soll jeder selbst entscheiden). Aber je mehr Informationen der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen, desto besser in den meisten Fällen auch für Rechercheure und/oder Journalisten. Da ich mich im analogen Loch befinde, bin ich gerade etwas recherche-behindert und kann mir die Richtlinie nicht anschauen. Interesant wäre zu wissen, zu welchen Konditionen die Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die vollständige Pressemitteilung:
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Reuters – Journalismus & Recherche
Reuters hat das bislang interne Handbook of Journalism ins Netz gestellt. Das optisch schön gemachte Projekt, dass mich ein wenig an eine Kreuzung zwischen einem Wiki und Papierlayout erinnert, ist in sechs Abschnitte gegliedert:
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Januar 2007 – Seite 2 – Journalismus & Recherche
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat (durch einige Sondersammelgebiete, betrieben durch den GBV) für mehr als 21 Mio. Euro Lizenzen erworben. Deutschlandweit sind dadurch 30 große Datenbanken, elektronische Textsammlungen und Zeitschriften zugänglich. Text- und Werkausgaben internationaler Wissenschaftsverlage (ca. 210 Millionen Pages) sind freigeschaltet. Das umfasst 4 Bibliographische Datenbanken, 14 Elektronische Zeitschriften, 27 Volltextdatenbanken / Faktendatenbanken / E-Books und 3 Nachschlagewerke / Wörterbücher.