Kategorie: Allgemein

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Die Wir-Wollen-Alles-Über-Sie-Wissensgesellschaft

    Da Informationen sammeln und Daten Schützen zwei Seiten einer Medaille sind, sei mir hier ein kleiner Hinweis auf das gestern erschienene Buch „Schwarzbuch Datenschutz“, herausgegeben von den FoeBuD-Recken Rena Tangens und padeluun.

    Das Buch versammelt auf rund 180 Seiten 38 Laudatio-Texte (also Laudationes) aus sechs Jahren Big-Brother-Award, den der FoeBuD mit einer Reihe von Organisationen alljährlich so genannten Datenkraken verleiht, Unternehmen und Personen, die sich durch außerordentlich Datenschutz-unsensiblen Umgang mit Informationen auszeichen. Damit daraus Erfolgsgeschichten werden, wie die Herausgeber in ihrem Vorwort schreiben, sind die Laudatio-Texte um – meistens sehr knappe – frisch recherchierte Nachträge ergänzt. Mit einer Argumentations- und Orientierungshilfe, warum Privacy überhaupt wichtig für die Demokratie ist und wohin die Reise zwischen den Polen „Privatsphäre gibt es sowieso nicht mehr“ und „meine Daten gehören mir“ in der RFID- und Social-Software-getaggten „Wir-Wollen-Alles-Über-Sie-Wissensgesellschaft“ gehen kann, schließt das Schwarzbuch Datenschutz (13,90 Euro im Buchhandel, FoeBuD-Shop, Amazon).

    Tags: Buch, Datenschutz, Foebud, Privacy, RFID, Schwarzbuch, Social Software, Überwachung

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Online-Suchstrategien (1): Suchbegriffe finden

    Der trivialste, mithin aber der schwierigste Schritt einer Online-Recherche, ist die Auswahl der Suchbegriffe. Damit steht und fällt die Effizienz der Recherche: Ist ein falscher Begriff dabei, der in den gesuchten Seiten nicht vorkommt, finde ich diese nicht; sind zu wenige oder zu wenig treffende Begriffe dabei, ertrinke ich in der Vielzahl von Treffern.

    Eine universelle Lösung für dieses Problem habe ich nicht, aber eine Reihe von Regeln und Tipps:

    1.) Möglichst viele Suchbegriffe verwenden, Anzahl der Treffer reduzieren. Solange ich damit keine gewünschten Treffer ausschließe, kann und sollte ich weitere Suchbegriff hinzufügen. Beispiel: Auf der Suche nach dem Originaltext aus Shakespeares Hamlet kann ich dem Kernzitat [„to be or not to be“] problemlos alle weiteren Wörter aus dem Hamlet-Monolog hinzufügen, also: [„to be or not to be – that ist he question“]

    Im Beispiel reduziert sich die Anzahl der Treffer von 1 777 000 auf 704 000.

    2.) Was sind gute Suchbegriffe? Eigennamen von Personen, Werken, Orten, Gebäuden, Organisationen sind sehr gute Suchbegriffe. Solange es sich sinnvoll vermeiden lässt, sollten diese allerdings nicht als Phrase in Anführungszeichen gesucht werden! Die Anführungszeichen verhindern eine Suche nach anderen Schreibweisen, eingeschobenen weiteren Begriffen und anderen Abweichungen. (Am Beispiel einer Personensuche habe ich das hier ausführlich an einem Beispiel erklärt.)

    Im Zweifelsfall kurz die Ergebnisse mit und ohne Anführungszeichen vergleichen!

    3.) Wo finde ich gute Suchbegriffe?

    a) in der Trefferumgebung
    Beispiel: Nach der Eingabe von „to be or not to be“ kann ich, noch bevor ich eine der Trefferseiten aufrufe, weitere Suchbegriffe in der Ergebnisliste der Suchmaschine finden und mit ihnen meine Suchbegriffe ergänzen. In meinem Beispiel etwa die Begriffe [shakespeare hamlet] und die Ergänzung des Zitats (siehe 1.)

    b) in der Wikipedia Zum Einlesen ist sie immer geeignet – vor allem, wenn ich mit dem Thema nicht vertraut bin oder aber in einer Fremdsprache recherchiere. Mit dem Wörterbuch einen Suchbegriff treffend zu übersetzen, gelingt in der Regel nicht.

    Beispiel: ich habe mal lange mit dem Suchbegriff [sects] für Sekten gesucht – die Übersetzung ist zwar treffend, aber aus Gründen der political correctness verwenden die Amerikaner statt [sects] lieber den neutraleren Begriff [religious groups]

    4.) Zwei Ansätze: Nehme ich Suchbegriffe aus der Überschrift oder aus dem Inhalt? Paul Myers (BBC) verwendet die nachfolgende Analogie, wenn er erklärt, wie man an die Auswahl der Suchbegriffe herangehen kann: Gute Sachbücher haben ein Inhaltsverzeichnis und einen Index: Während ich im Index alle relevanten Fundstellen für einen Begriff finde, taucht der Suchbegriff im Inhaltsverzeichnis vielleicht nur an einer Stelle auf, dafür führt er dort zu einem sehr relevanten Eintrag.

    Wer in unserem Beispiel nach [berühmte Zitate Shakespeare] sucht, mag fündig werden, schließt aber alle Treffer aus, die für [berühmt] oder [Zitat] einen anderen Begriff verwenden, etwa auf Englisch.

    Pauls Beispiel zeigt diesen Denkansatz noch besser. Wer nach einer Liste ermordeter Prominenter sucht, kann natürlich überlegen, was jemand, der eine solche Liste erstellt, in die Überschrift schreibt. Schon nach ersten Überlegungen und nur auf Deutsch kommt dabei eine komplexe aber unzureichende Suchanfrage zustande:

    [(Liste OR Verzeichnis OR Übersicht) (ermordet OR getötet OR umgebracht OR erschossen) (Prominenter OR Politiker OR Stars OR Künstler)]

    Eine solche Schnittmengensuche mit Hilfe des Operators OR kann sinnvoll sein (dazu in einer späteren Folge mehr), in diesem Fall ist sie es nicht, da es zu viele Synonyme gibt, und ich diese zudem in 3-4 Sprachen berücksichtigen sollte.

    Zielführender ist hier die Frage: Welche Namen sollten auf der Liste auftauchen?

    [John F. Kennedy] sollte dabei sein. Wer noch? Statt nun weitere ermordete amerikanischen Präsidenten hinzugefügt werden, sollte überlegt werden, welche Namen möglichst einen größeren Zugewinn für diese Suche bringen. Etwa: [John Lennon] gut, ein Künstler, kein Politiker, aber auch USA [Gandhi] gut, anderer Kontinent (und nebenbei gleich 3 Ermordungen: Mahatma Gandhi, sowie Nehrus Tochter Indira Gandhi und deren Sohn Rajiv Gandhi] [Benazir Bhutto] gleicher Kontinent wie Gandhi, aber eine Ermordung, die noch nicht solange zurück liegt, damit werden inaktuelle Listen ausgeschlossen; (damit könnte man Gandhi wieder als Suchbegriff entfernen)

    [Caesar] gute Ergänzung, wenn die Liste, denn auch die ältere Geschichte abdecken soll.

    5.) Aus dem Beispiel unter 4. folgt der allgemeine Rat:
    Stell Dir das Dokument vor, dass Du suchst! Was steht da drauf? Welche Begriffe werden für das, was ich suche, verwendet?
    Tückisch sind viele Behördenseiten. So wird z.B. in Gesetzen und Verordnungen nicht von Prozentsätzen gesprochen, sondern von „von Hundert-Sätzen“ (v.H.) – der Suchbegriff [„v.H.“] ist daher auf der Suche z.B. nach Steuersätzen ein guter und erklärt, warum der Suchbegriff [Prozent OR %] oft weniger gut geeignet ist. Aber Achtung, das Bundesfinanzministerium verwendet in Pressemitteilungen durchaus Prozentangaben. Lösung: [„v.H.“ OR Prozent OR %].

    6.) Und sonst noch: Über Suchbegriffe a) Reihenfolge matters: bei 2 oder 3 Suchbegriffen macht die Reihenfolge einen Unterschied im Ranking der Treffer (nicht in der Anzahl. Beispiel zum Ausprobieren und Merken: [Hilton Paris] vs. [Paris Hilton] b) Synonyme berücksichtigen und mit [OR] verbinden! c) Substantive sind besser als Verben! d) Solange ich kein [+] oder [„“] benutze findet Google auch andere Schreibeweisen und trunkiert meine Suchbegriffe!

    z.B. [photographie] findet sowohl „Fotografie“ als auch „fotografisch“ oder „photographischen“

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Freitagabendeintrag: Warum wir diese Woche den Stern empfehlen …

    Ausgerechnet die Seminarteilnehmerin, die einen Tag zu spät zum Seminar kam, weil sie tags zuvor noch einen Penis operieren mußte, schreibt diese Woche über „Wartung & Pflege“ eben jenes Organs im Stern, aber das gehört hier nicht hin. Als V.i.S.d.P. die spannende Frage stellte, wer denn eigentlich den Stern lese, war die Antwort wohl nicht so auf den Punkt, dass ich sie hier in einem Nebensatz unterbringen kann.
    Warum es sich diese Woche aber auf jeden Fall lohnt, den Stern zu lesen: Auf den Seiten 46 und 47 schreibt Hans-Martin Tillack (ja, der mit dem Olaf-Ärger in Brüssel), wie käuflich deutsche Ministerien sind (Online Fassung). Das unterscheidet deutsche Beamte noch von untreuen Wirtschaftskriminellen wie Peter H. aus dem Saarland: Sie machen es auch für Peanuts. Ist ja ungeheuerlich, was der Tillack da schreibt, so präzise, detaillreich. Wie hat er das bloß rausgekriegt?! Den Artikel werde ich fortan allen Seminarteilnehmern (auch denen, die zu spät kommen) in die Hand drücken, damit ja keiner mehr fragt, wofür das Informationsfreiheitsgesetz denn eigentlich gut sein 😉 Die tollen Infos hat Tillack alle über das IFG eingefordert, wenn auch wie so oft bei der Recherche nicht so einfach wie man sich das vorstellt. Aber wir hier ahnten ja schon immer das Fleiß die oberste Tugend des Rechercheurs ist.

    Wie er es genau gemacht hat, verrät der Kollege uns in seinem Blog.

    Achso: und ich habe den Stern eigentlich nur gelesen, weil ich wissen wollte, was ich dieses Wochenende im Weinglas haben werde, wenn ich meine wöchentliche Lektion in der Weinschule von Stern und Rindchen absolviere 😉

    Tags: Informationsfreiheitsgesetz

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Seitenhieb auf das Web-Adressbuch

    SCNR: Wenn man auf einer Website den Button findet
    Diese Web-Seite gehört zu den 6.000 wichtigsten deutschen

    Internet-Adressen 2008

    dann ist das selbstverständlich nicht nur eine Aussage über die betreffene Site, sondern auch über das Web-Adressbuch.

    Und welche Site schmückt sich mit dem Button?

    Jablos virtuelles Kotztüten-Museum
    www.kotztueten-museum.de

    Wohlvermerkt. Ich schätze solche Kuriosa sehr! Um so mehr, als ich durch eine Bildergalerie und ein Interview mit Sammler Georg Jablonowski in der ZEIT online darauf aufmerksam wurde. Aber eine der „6.000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen 2008“?
    Nunja… was ist schon wichtig?!

    Tags: Luftkrenkheit, Spurenbeseitigung

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Handbuch Internet-Suchmaschinen

    Eine sehr empfehlenswerte Neuerscheinung dieses Jahres: Handbuch Internet-Suchmaschinen : Nutzerorientierung in Wissenschaft und Praxis / Hrsg. Dirk Lewandowski. – Heidelberg : Aka, 2009. – VIII, 409 S. : Ill., graph. Darst. ; 25 cm

    ISBN 978-3-89838-607-4 Pp. : EUR 60.00

    Hier die Titelaufnahme der Deutschen Bibliothek mit Inhaltsverzeichnis (PDF-Datei, 2 S., 248 KB) und Inhaltstext (vom Verlag).

    Die einzelnen Kapitel (Ausnahme: Vorwort / Dirk Lewandowski) gibts als PDFs bei E-LIS:

    I. Suchmaschinenlandschaft
    Der Markt für Internet-Suchmaschinen / Maaß, Christian ; Skusa, Andre ; Heß, Andreas ; Pietsch, Gotthard (S. 3-17)
    Typologie der Suchdienste im Internet / Griesbaum, Joachim ; Bekavac, Bernard ; Rittberger, Marc (S. 18-52).
    Spezialsuchmaschinen / Lewandowski, Dirk (S. 53-69).
    Suchmaschinenmarketing / Schultz, Carsten D. (S. 70-98).

    II. Suchmaschinentechnologie
    Ranking-Verfahren für Web-Suchmaschinen / Dopichaj, Philipp (S. 101-115).
    Programmierschnittstellen der kommerziellen Suchmaschinen / Tosques, Fabio ; Mayr, Philipp (S. 116-147).
    Personalisierung der Internetsuche – Lösungstechniken und Marktüberblick / Riemer, Kai ; Brüggemann, Fabian (S. 148-171).

    III. Nutzeraspekte
    Methoden der Erhebung von Nutzerdaten und ihre Anwendung in der Suchmaschinenforschung / Höchstötter, Nadine (S. 175-203).
    Standards der Ergebnispräsentation / Lewandowski, Dirk ; Höchstötter, Nadine (S. 204-219).
    Universal Search: Kontextuelle Einbindung von Ergebnissen unterschiedlicher Quellen und Auswirkungen auf das User Interface / Quirmbach, Sonja (S. 175-203).
    Visualisierungen bei Internetsuchdiensten / Weinhold, Thomas ; Bekavac, Bernard ; Hierl, Sonja ; Öttl, Sonja ; Herget, Josef (S. 249-282).

    IV. Recht und Ethik
    Datenschutz bei Suchmaschinen / Weichert, Thilo (S. 285-300).
    Moral und Suchmaschinen / Weber, Karsten (S. 301-325).

    V. Vertikale Suche
    Enterprise Search – Suchmaschinen für Inhalte im Unternehmen / Bahrs, Julian (S. 329-355).
    Wissenschaftliche Dokumente in Suchmaschinen / Pieper, Dirk ; Wolf, Sebastian (S. 356-374).
    Suchmaschinen für Kinder / Zens, Maria ; Siller, Friederike ; Vollmers, Otto (S. 375-402).

    Tags: e-Prints, Handbuch Internet Suchmaschinen

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Tolles Werkzeug zur Dokumentation: Pearl Crescent Page Saver

    Kollege Ude hat sie in seinem lesenswerten Artikel im „Journalist“ zu Plagiaten bereits erwähnt, aber noch nicht hier im Blog. Daher der Hinweis auf Pearl Crescent Page Saver, eine Firefox-Erweiterung, die es erlaubt, nicht nur vom  sichtbaren Teil einer Webseite einen Screenshot zu erstellen, sondern von der kompletten. Sehr hilfreich bei der Dokumentation von Web-Fundstellen,was ja bekanntlich auch ab und an zur Recherche gehört.

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Vom Thumbnail zum Image zum Namen – Personensuche mit Bildern

    Vor zwei Wochen hat jemand mein Xing-Profil aufgerufen. Da war ich gerade auf der GIJC in Kiew, hatte an dem Tag einen Workshop zur Personenrecherche und war sehr dankbar für das schöne Beispiel, wie Personenrecherche mittlerweile klappen kann.
    Auf meiner Xing-Startseite sah ich nur ein kleines Thumbnail unter der Rubrik „Besucher Ihres Profils“ (Wer ein Xing-Profil aufruft, hinterläßt für den Besitzer offene Spuren!).

    Das Bild, ein maschinell erzeugtes Thumbnail, ist ungefähr so groß wie mein Daumennagel und läßt gerade mal erkennen, dass es sich um einen männlichen Besucher handelt. Wenn ich darauf klicke, bekomme ich keine Informationen, sondern die Aufforderung von Xing, doch bitte die Premium-Mitgliedschaft zu erwerben. Wäre ich Premium-Mitglied, bekäme ich angezeigt, wer mein Profil besucht hat.

    Aber es geht auch ohne, und es ist spannender: Mit einem Rechtsklick auf das Thumnail wird das Kontextmenue geöffnet, dort der Punkt „Grafikadresse speichern“ angeklickt. Jetzt kann ich die Winzgrafik separat laden:

    Ausser dem Schrumpfbild sehe jetzt also auch die dazugehörige Adresse (URL) und kann sie mir in Ruhe ansehen und etwas darüber meditieren. Es ist ja klar, dass die aus einem größeren Bild (dass ein Mensch erzeugt hat) maschinell erstellt ist.

    Und siehe da: mich wunderte das Komma im Dateinamen; es ist einfach ungewöhnlich. Zumal die Sequenz danach 1.20×40 verdächtig nach der Größe des Thumbnails aussieht. Also habe ich alles ab dem Komma bis zur Dateiendung gelöscht – und schwupps kriege ich das Bild in groß angezeigt – ebenfalls mit URL.

    Mit dem URL habe ich dann die reverse Bildersuche von Google gefüttert – bein Google kann man nicht nur mit Texten nach Bildern suchen, sondern auch mit Bildern (die man entweder von der lokalen Festplatte hochlädt oder deren Webadresse man angibt, s. den vorigen Beitrag von Marcus).

    Und schon habe ich den Namen. Es ist Kollege Hardy Prothmann, der istlokal.de betreibt.

    Herzlichen Dank, lieber Hardy, für das schöne Beispiel zur rechten Zeit.

    Tags: Recherche mit Bildern, reverse Bildsuche

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Geburtsdaten kostenlos recherchieren (Kostenloses aus kostenpflichtigen Datenbanken (2))

    Kostenpflichtige Datenbanken haben ihre Berechtigung, ich gebe selbst auch jeden Monat Geld dafür aus … ABER: Oft braucht man die Infos, für die man bezahlen soll, gar nicht, sondern hat schon mit der Trefferliste und/oder der Trefferumgebung genug. Ein paar Beispiele hatte ich schon vor Jahren hier veröffentlicht.

    Nachtragen möchte ich heute, dass sich mit dieser Methode auch kostenlos Geburtsdaten von Prominenten rechercheiren lassen, die nämlich gehören zur Trefferumgebung der Personensuche bei gbi.de – dahinter steht u.a. der Munzinger. (Auf dessen Website es keine Trefferumgebung gibt.)

    Zur Erinnerung: Das Geburtsdatum ist die Information, die man benötigt, um das Alter einer Person anzugeben – mit einer nicht tagesaktuellen Angabe des Alters muss man ansonsten eine Abweichung um ein Jahr in Kauf nehmen.

    Das Thema hat sicherlich noch zahlreiche Variationen – her mit den Beispielen!

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Online-Recherche: Suchmaschinen-Syntax (1/4)

    Ab heute stelle ich – hoffentlich täglich – Teile meines Buchkapitels (Grundsätzliches dazu hier) über Recherche hier online. Beginnen will ich mit dem Teil, der unstrittig ins Buch gehört: Die Frage wie man vernünftig online recherchiert.
    Dazu will ich zunächst die Suchmaschinen-Syntax und dann eine Reihe von komplexeren Suchstrategien präsentieren: Search-Makros, gezielte Befragung einer Online-Quelle, Suchbegriffe suchen und finden (Wie heißt das was ich suche? Inhalte oder Überschriften suchen?), Personensuche, Datenbanken und andere DeepWeb Quellen erschließen. Grundlage ist mein Vortrag Suchstrategien, den ich auf der #nr10 gehalten habe – ergänzt um das, was ich seither dazu gelernt habe.

    Zu meiner Darstellungs-Syntax: Ich schreibe Suchbegriffe in eckige Klammern [christian jakubetz], wenn ich nach dem Herausgeber des Buches ohne Anführungszeichen suche (Warum das eine gute Idee ist, erkläre ich in der Folge über Personensuche!) bzw. [„Christian Jakubetz“], wenn ich ihn in Anführungszeichen suche.

    Weil es übersichtlicher ist, habe ich die Syntax hier in einem pdf in einer Tabelle dargestellt.

    Morgen folgt Teil zwei mit der Syntax, die nicht dokumentiert ist und der, die nicht mit der Syntax aus diesem Teil kombiniert werden kann. Teil 3 dann mit den übrigen Funktionen der erweiterten Suche(n) und Teil 4 mit allem, was sonst noch Grundlegendes über Google, Bing und Co vergessen wurde.

    All das ist work in progress für das Buch: Daher freue ich mich über bessere Beispiele, Korrekturen, Ergänzungen!

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Verwaltungsgericht Berlin stärkt Auskunftsanspruch

    Wenn ein Unternehmen zu mehr als 50 Prozent in Besitz der öffentlichen Hand ist, dann hat es gegenüber Journalisten die gleichen Auskunftspflichten wie eine Behörde. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach meiner Klage gegen die Berlin Partner GmbH. Bisher gab es nur Urteile, die solche Auskunftspflichten bei einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 70 oder 80 Prozent vorsahen (jedenfalls habe ich nur solche Urteile in Urteilsdatenbanken gefunden). Das bedeutet: Der Auskunftsanspruch von Journalisten wird durch die Entscheidung nun auch ausgeweitet auf alle Public-Private-Partnerships, bei denen der Staat eine knappe Mehrheit hält.

    Das Verwaltungsgericht Berlin beruft sich in seiner Entscheidung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das erst im vergangenen Jahr ergangen war. Das höchste deutsche Gericht entschied damals über die Frage, ob im Empfangsgebäude des Frankfurter Flughafens Demonstrationen von Fluglärmgegnern grundsätzlich erlaubt werden müssen (wie auf öffentlichem Gelände) oder nicht (wie auf Privatgelände). Das Verfassungsgericht erlaubte die Demonstrationen, weil dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt zusammen knapp mehr als die Hälfte der Anteile an der Flughafengesellschaft „Fraport AG“ gehören. Diese Entscheidung über die Reichweite der Versammlungsfreiheit wandte das Verwaltungsgericht Berlin jetzt auch auf die Reichweite der Pressefreiheit und damit auf das Presseauskunftsrecht an.

    In der Entscheidung heißt es wörtlich über die Berlin Partner GmbH: „Die Beklagte ist hier Behörde im Sinne des § 4 Absatz 1 Pressegesetz Berlin. Den Landespressegesetzen ist ein eigenständiger Behördenbegriff zu eigen, der auch juristische Personen des Privatrechts wie eine GmbH erfasst, deren die öffentliche Hand sich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bedient, wobei es ausreicht, dass die juristische Person des Privatrechts von der öffentlichen Hand beherrscht wird.“

    Inhaltlich ging es bei meiner Klage um die Frage, welche Unternehmen das Hoffest des Regierenden Bürgermeisters im Jahr 2008 mit welchen Beträgen gesponsert haben. Bei diesen Partys feiern jährlich in den Innenhöfen des Roten Rathauses einige tausend geladene Gäste: Politiker, Verbandsvertreter, Schauspieler, Unternehmer, Sänger, Designer, Sportler, Prominentenfriseure und sonstige Bekanntheiten. Im Jahr 2008 gab es eine Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst, und Ver.di-Mitglieder hatten vor den Toren des Hoffestes demonstriert. Unter dem Motto „Wasser statt Wein“ forderten Mäßigung beim Feiern und stattdessen mehr Geld für die Beschäftigten. Wowereit reagierte mit dem Hinweis, dass für das Fest kein Steuergeld fließe, sondern dass es vollständig von Sponsoren bezahlt werden. Auch in der Pressemitteilung der Senatskanzlei hieß es, für das Fest würden „keine öffentlichen Mittel aufgewandt. Stattdessen engagieren sich rund 90 Sponsoren aus der Wirtschaft“. Mich interessierte, ob diese Aussage stimmt.

    Meine Klage auf Auskunft richtete sich nicht gegen die Senatskanzlei. Denn die warb die Sponsoren gar nicht selbst ein, sondern hatte diese Aufgabe an die Berlin Partner GmbH ausgelagert, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Berlin, an der auch Privatunternehmen beteiligt sind. Die Berlin Partner GmbH fand jedoch, dass es sich bei der Höhe des Sponsorings um Betriebsgeheimnisse der Sponsoren handele. Und berief sich auf § 4 Absatz 2 Nummer 4 des Landespressegesetzes, in dem es heißt: Auskünfte können verweigert werden, „soweit ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde“.

    Das Gericht hatte nun über das Wort „schutzwürdig“ zu entscheiden – mit folgendem Ergebnis: „Im Übrigen sind etwa berechtigte Interessen besagter Sponsoren an der Geheimhaltung ihrer Namen bzw. Firmen sowie der Art und des Umfangs ihrer Leistungen auch nicht schutzwürdig. (…) Ob die betroffenen privaten Interessen schutzwürdig sind, ist im Wege einer umfassenden Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den entgegenstehenden privaten Interessen zu ermitteln. Im vorliegenden Fall geht diese Abwägung zugunsten des Informationsinteresses der Öffentlichkeit aus. (…) Der Kläger hat hier nachvollziehbar ein großes Interesse der Öffentlichkeit an den erstrebten Informationen zum Sponsoring des Festes dargelegt. (…) Das Fest und seine Finanzierung sind bereits Gegenstand einer öffentlich ausgetragenen politischen Auseinandersetzung gewesen. Beschaftigte des offentlichen Dienstes, die sich seinerzeit in einer Tarifauseinandersetzung mit dem Land Berlin befanden, protestierten am Rande des Festes unter anderem mit der Forderung „Wasser statt Wein“. Der Regierende BUrgermeister reagierte auf diese Proteste mit der schon oben sinngemäß wiedergegebenen Aussage. Sowohl über die Proteste als auch über diese Aussage wurde in mehreren Zeitungen berichtet. Vor diesem Hintergrund ist von einem breiten öffentlichen Interesse an Informationen darüber, welche Personen das Fest mit welchen Geldbetragen sponserten, auszugehen, zumal besagte Informationen für eine politische Bewertung der Richtigkeit der erwähnten Aussage des damaligen und heutigen Regierungschefs des Landes Berlin, eines großen Teilen der Bevolkerung bekannten Politikers, relevant sein könnten.“

    Leider dauerte es von meiner Klage, die ich im Januar 2009 einreichte, bis zu dieser Entscheidung knapp dreieinhalb Jahre. Aber die vollständige Sponsorenliste (PDF) war auch nach so langer Zeit noch noch interessant. Der größte Sponsor des Hoffestes, für das nach Angaben von Klaus Wowereit „kein Steuergeld“ floss, waren mit 14.900 Euro die Berliner Stadtreinigungsbetriebe, eine zu hundert Prozent dem Land Berlin gehörende Anstalt des öffentlichen Rechts. Jeweils mehrere tausend Euro zahlten auch die Berliner Verkehrsbetriebe (landeseigene Anstalt des öffentlichen Rechts), Degewo und Gewobag (zwei landeseigene Wohnungsbaugesellschaften), die Berliner Wasserbetriebe und die Berlinwasser Holding (gehören beide zu knapp der Hälfte dem Land) sowie die Berliner Flughafengesellschaft (Aufsichtsratsvorsitzender: Klaus Wowereit). In der taz schrieb ich daraufhin: „Manche Lügen haben lange Beine“ und „Wowereit macht den Wulff“.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig, es gibt sie hier im Volltext.