Kategorie: Allgemein

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » UND ODER wie jetzt bei Google? Ist der AND-Operator weg?

    Google hat den AND-Operator abgeschafft und durch Mist OR ersetzt. Naja, fast. Darüber schreibt z.B. Wolfgang Bleh auf intern.de. Ein Selbsttest:

    Die Suche:
    „albrecht ude“ bringt „Ungefähr 8.560 Ergebnisse“

    +albrecht +ude bringt „Ungefähr 2.630.000 Ergebnisse“ und den Hinweis
    Ergebnisse für albrecht ude Der Operator + wurde ersetzt.

    Verwenden Sie für die Suche nach einem genauen Wort oder einer genauen Wortgruppe doppelte Anführungszeichen: „albrecht“ „ude“

    Merkwürdig nur:
    „albrecht“ „ude“ bringt „Ungefähr 2.650.000 Ergebnisse“.

    Das geht von der (ohnehin unverlässlichen hohen) Zahl eher Richtung des OR-Operators:
    albrecht OR ude liefert „Ungefähr 303.000.000 Ergebnisse“

    Suche ich hingegegen
    albrecht ude, gibt es „Ungefähr 183.000 Ergebnisse“
    D.h., der AND-Operator ist noch da und funktioniert, nur funktioniert er nicht mehr mit dem Pluszeichen.

    Übrigens liefert auch
    albrecht AND ude „Ungefähr 183.000 Ergebnisse“

    Und auch
    albrecht +ude bringt „Ungefähr 183.000 Ergebnisse“, jetzt aber wieder mit dem Hinweis:

    Ergebnisse für albrecht ude Der Operator + wurde ersetzt.

    Verwenden Sie für die Suche nach einem genauen Wort oder einer genauen Wortgruppe doppelte Anführungszeichen: albrecht „ude“

    Wer dumm genug ist, der Empfehlung von Google zu folgen, bekommt für die Suche
    albrecht „ude“ „Ungefähr 2.620.000 Ergebnisse“.

    Noch unverständlicher: Suche ich nach
    albrecht AND „ude“, gibts wieder „Ungefähr 2.620.000 Ergebnisse“

    Fazit:

    • mehrere Suchworte einfach durch Leerzeichen zu verknüpfen, ist die AND-Verknüfung,
    • Suchworte mit AND zu verknüpfen funktioniert nach wie vor,
    • das Pluszeichen scheint noch zu funktionieren, um die vorgegebene Schreibung eines Suchwortes zu erzwingen,
    • AND funktioniert nicht in Verbindung mit den Anführungszeichen.

    Also:
    Man sollte AND statt des Pluszeichens verwenden.

    Siehe auch:
    Google Kills Its Other Plus, and How to Bring It Back (via Twitter von jmi).

    Tags: AND-Operator, Google, OR-Operator

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Wissenschaftliche Erhebung – Wie einfach sind Sie zu identifizieren?

    Der Informatikstudent Henning Tillman untersucht im Rahmen seines Diploms, wie einfach Nutzer des World Wide Web zu identifizieren sind. Er untersucht nicht allbekannte Techniken wie etwa Cookies, sondern die eher unbekannte Methode des „Browser Fingerprints“.

    Tillmann bittet um Teilnahme an seiner Erhebung, die noch bis zum 15. Dezember läuft. Persönliche Daten wie Name oder Ort werden dabei nicht erhoben. Wer teilnimmt, bekommt seinen Browser Fingerprint angezeigt und kann sich per E-Mail über die Ergebnisse informieren lassen.

    Erhebung: Wie einfach sind Sie zu identifizieren?
    http://bfp.henning-tillmann.de/ .

    Hintergrundinformationen (mit zahlreichen weiteren Links zum Thema): Browser Fingerprinting – Wie sieht Ihr Internet-Fingerabdruck aus?

    http://www.henning-tillmann.de/2012/11/browser-fingerprinting-wie-sieht-ihr-internet-fingerabdruck-aus/ .

    Tracking – Der verräterische Fingerabdruck des Browsers Ein Student erforscht, ob er Internetnutzer anhand der Informationen, die ihr Browser preisgibt, wiedererkennen kann. Er kann. Die Spuren zu verwischen, ist schwierig. Von Patrick Beuth. – Zeit online, 28.11.2012

    http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-11/browser-fingerprint-diplomarbeit/komplettansicht .

    Tags: Anonymität, Browser-Fingerprint, Identifizierung, Re-Identifizierung, Wiedererkennung

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Minimalkanon der Internet-Recherche

    Nachdem ich in einem Vortrag auf der GOR 2007 (pdf zur Konferenz, abstract auf Seite 109) bereits in einer Analyse typischer Fehler und Probleme Minimalstandards für die journalistische Internetrecherche gefordert habe, habe ich diese im verganenen Jahr geringfügig modifiziert – für das nun im Juni erscheinende Buch „Innovationen für den Journalismus“ (Hrsg.: Fengler, Susanne / Kretzschmar, Sonja).

    Die Formulierungen sind vielleicht etwas kryptisch – die Liste ist ja sonst in einen Vortrag bzw (s.o) ein Buchkapitel eingebettet.

    Minimalkanon der Internetkenntnisse für Rechercheure

    1. Syntax und Funktionsweise von Suchmaschinen 2. Bewertung von Online-Quellen 3. Strategien, um die Zahl der Treffer zu reduzieren, Ergebnisse einzugrenzen 4. Methodisches Vorgehen statt Fleißarbeit, denn Fleiß statt Methode führt zu Fehlern 5. Systematisches Abarbeiten von Trefferlisten 6. Finden der eigenen Suchbegriffe auf den Trefferseiten 7. Einsatz der site-spezifischen Suche 8. Recherchefragen erkennen, die offline gelöst werden müssen; effiziente Kombination von On- und Offline-Recherche

    9. Erschließen von Quellen des „deep web“ (z.B. die google und andere Suchmaschinen bislang noch nicht finden)

    Handouts und Vorträge zu diesen Themen finden Sie auch hier auf dieser Site – bis Ende April sind bestimmt auch wieder alle pdfs online 🙂 Suchen Sie einfach ab und zu mit dem folgenden Suchbefehl:

    site:recherche-info.de filetype:pdf

    Über Kommentare und Ergänzungen freue ich mich!

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » NR-Jahrestreffen 2008: Programmübersicht des Panels „Recherche Online“

    Wie angekündigt, sollen alle Beiträge zum Panel „Recherche online“, die auf dem Jahrestreffen des Netzwerk Recherche e.V. am 13./14. Juni 2008 im Hamburg gehalten wurden, in diesem kleinen Weblog dokumentiert werden. Hier die Programmübersicht, die Links auf die einzelnen Postings werden nachgetragen.

    nr Jahrestreffen 2008, Programmübersicht des Panel „Recherche Online“

    Freitag, 13. Juni 2008

    11:00 Uhr
    Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchung & Co. – Recht und Gesetz sind nicht immer dasselbe
    Rechtsanwalt Dr. Jan K. Köcher (DFN-CERT)

    12:00 Uhr
    Digitaler Informantenschutz
    Matthias Spielkamp, Jürgen Sell, Autoren Journalismus & Recherche

    13:00 Uhr
    Google für Einsteiger
    Jan-Michael Ihl, Autor Journalismus & Recherche

    14:00 Uhr
    Hey, hey Wiki – Wissensmanagement für Journalisten
    Anton Simons (Redakteur der Rhein-Zeitung, Koblenz)

    15:00 Uhr
    Unsichtbares sichtbar und kommunizierbar machen: zur Visualisierung komplexer Netzwerke.
    PD Dr. Lothar Krempel (Max-Planck Institut für Gesellschaftsforschung MPIfG, Köln)

    16:00 Uhr
    Deutschlands erste CAR-Redaktion
    Bernd Matthies, RegioData

    17:00 Uhr
    CAR & Statistik –Wie finde ich statistische Daten für mein Thema?
    Sebastian Moericke-Kreutz, dpa-RegioData, Autor Journalismus & Recherche

    18:00 Uhr
    www.journascience.org: ein Informationsportal als innovative Kooperation zwischen Wissenschaft und Journalismus
    Prof. Dr. Gisela Losseff-Tillmanns, FH Düsseldorf

    Sonnabend, 14. Juni 2008

    11:00 Uhr
    Entenjagd – Quellenprüfung als Minimalkanon der Online-Recherche .
    Albrecht Ude (freier Journalist)

    12:00 Uhr
    Social Network Analysis für Journalisten
    Haiko Lietz

    13:00 Uhr
    Google für Fortgeschrittene
    Markus Lindemann, Autor Journalismus & Recherche

    14:00 Uhr
    Suchmaschinenoptimierung als journalistischer Erfolgsfaktor
    Peter Schink (Blogger, Journalist, Webworker, Welt Online)

    15:00 Uhr
    Alternativen zu Google
    Dirk Lewandowski, Hochschule für angewandte Wissenschaften

    16:00 Uhr
    Hinter den Kulissen: Einblicke in die Suchmaschinen-Werkstatt
    Dr. Wolfgang Sander-Beuermann (Geschäftsführer SuMa-eV, Leiter Suchmaschinenlabor)

    17:00 Uhr
    RSS-Feeds: Die Informationsflut kanalisieren
    Christina Elmer, dpa-RegioData

    Tags: Hamburg, Jahreskonferenz, Jahreskonferenz 2008, Netzwerk Recherche, Programm

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Security-Artikelserie und Crypto-Party der Zeit online

    Do., 28.02.2013, Berlin, Redaktion Zeit online.

    Patrick Beuth, Redakteur im Ressort Digital bei Zeit online, hat in einer kurzen Serie die wichtigsten Werkzeuge für Anonymisierung und Verschlüsselung vorgestellt. Die Beiträge seiner Serie Mein digitaler Schutzschild sind sehr lesbar und anwendungspraktisch verfasst.

    Vorgestellt werden:

    Beuth betont: „Alle von mir getesteten Werkzeuge sind legal. Und sie sind, auch wenn sie etwas kompliziert erscheinen und ihnen teilweise der Ruf anhaftet, vor allem von Kriminellen genutzt zu werden, für den alltäglichen Gebrauch konzipiert. Ich betrachte ihren Einsatz als digitalen Schutzschild, mitunter als digitale Notwehr.“ Er verschweigt nicht, dass es weitere Möglichkeiten der digitalen Selbstverteidigung gibt, aber die Beiträge (mit hilfreichen Links) ist für Leser eine verständliche und nützliche Einführung in das Thema.

    Nach dem Vorbild der so genannten CryptoPartys veranstaltet ZEIT ONLINE am 28. Februar 2013 ab 18 Uhr einen Workshop im Veranstaltungsraum in der Redaktion in Berlin. Redakteur Patrick Beuth und die Organisatoren der Berliner CryptoPartys laden die Leserinnen und Leser von ZEIT ONLINE ein, ihre Notebooks mitzubringen und die in der Serie vorgestellten Programme einzurichten und zu testen.

    Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich:
    http://de.amiando.com/crypto_zeitonline1.html
    Bei der Registrierung werden Name und E-Mail-Adresse abgefragt – wer anonym bleiben möchte, kann einen Fantasienamen angeben. Die E-Mail-Adresse, die Sie angeben, dient nur dazu, um Sie über eventuelle kurzfristige Planänderungen informieren zu können. Im Sinne der CryptoPartys können Sie auch eine anonyme E-Mail-Adresse verwenden. Der einfachste Weg, um die Adresse von der eigenen Identität zu entkoppeln, ist, sie in einem Internetcafe zu registrieren und auch nur dort zu nutzen. Bequemere Wege der Anonymität werden auf der Party selbst vorgestellt.

    Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Einnahmen aus dem Getränkeverkauf gehen an das Tor-Projekt.

    Tags: Cryptoparty, Kommunikationssicherheit, Security, Sicherheit

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Google Basics: Alles was man (mindestens) wissen muss

    Hinweis: Hier fehlen noch etliche Verlinkungen. Sie werden im Laufe des Tages ergänzt. Ich bitte um Verständnis. Gute Nacht 😉

    Google hat laut „heise online“-Newsticker in Deutschland im September 2006 die 90-Prozent-Hürde beim Marktanteil in Deutschland genommen. Das heißt, mehr als 90 Prozent der Web-Suchanfragen in Deutschland werden bei Google gestellt – und von Google beantwortet. Wie es dazu kam? Google hat sich mit seiner Pagerank-Suchtechnologie und einer einfachen Bedienung die Marktführerschaft erobert und gilt seither als Suchmaschine Nr. 1 im Web. In vielen Browsern ist Google seit Jahren als Standardsuchmaschine voreingestellt.

    Wir können zwar damit unzufrieden sein, dass Google so marktbeherrschend ist. Fakt ist allerdings: Google ist neben oder vielleicht sogar vor Yahoo und MSN nach wie vor die beste Allround-Suchmaschine. Aus Recherche-Sicht ist es sicher klug, viele Suchmaschinen, vor allem auch Spezialsuchmaschinen, zu kennen. Aber wenigstens den Marktführer Google sollte man nicht nur kennen, sondern auch gut beherrschen. Daher hier die Basics zum Platzhirschen aus Mountain View (Kalifornien).

    PageRank: Wie Google das Web ordnet

    Eine Web-Suche auf Google gibt praktisch unendlich viele Suchergebnisse aus. Diese sind in gewisser Weise nach Relevanz sortiert. Die Einstufung der Relevanz geschieht vor allem auf Basis des so genannten Pagerank-Algorithmus. Das heißt vereinfacht: Seiten werden nach dem Kriterium Linkpopularität gerankt. Zeigen viele Links auf eine Seite gilt sie als wichtiger als eine wenig verlinkte Seite. Googles Pagerank-Algorithmus schaut dabei allerdings auch, ob schon ein Link ein relevantes Wort enthält, an welcher Stelle im Text das Wort oder Text-Stück steht, zum Beispiel ob in der Haupt-Überschrift oder im Fließtext. Mit dem geheim gehaltenen Pagerank-Algorithmus rechnen die Google-Rechenzentren dann aus, als wie relevant eine Seite im Vergleich zu anderen gilt. Linkt eine relevante Seite auf eine weniger relevante, geht mit dem Link etwas von der Relevanz der einen auf die andere über, es fließt „Google Juice“.

    So kommt es also zu den Ergebnissen bei einer Google-Suche. Doch trotzdem finden wir oft nicht das Gesuchte. Vielleicht weil die Stecknadel im Heuhafen für Google nicht die selbe Relevanz hat, wie sie für unsere Story hat. Vielleicht aber auch, weil Google uns genau für solche Spezialfälle bestimmte Methoden bietet, um die Suche im Heuhaufen einzugrenzen. Einige dieser Methoden wollen wir uns anschauen.

    Der Google-Suchschlitz

    Ein Teil des Erfolgs von Google beruht auf dem einfachen Interface, dem Suchschlitz (fast) ohne jegliches sonstiges „Gedöns“ und ohne störende Werbung. Doch hier gibt es schon Feinheiten zu beachten.

    1. Die Sprach- bzw. Landesversion: Unterschiedliche Landesversionen bringen mehr oder weniger stark unterschiedliche Ergebnisse. Probieren Sie es aus: Suche nach Hamburg bei google.de mit der zusätzlichen „Query“ „hl=de“ (hl steht für Home Language, de für deutsch), bei google.com mit „hl=en“ (englisch), bei google.com mit „hl=de“ und zuletzt bei google.de mit „hl=en“. Verwirrt? Ich auch.

      Also aufpassen dabei, welche „Version“ von Google wir gerade benutzen und ob etwa per so genanntem Safemode auch noch Google missfallende Inhalte bei der Ergebnisausgabe ausgefiltert werden, zum Beispiel Ergebnisse zu für Google vermeintlich pornografischen Inhalten, aber auch zu in Deutschland illegalen Nazi-Websites, die ja gerade Objekt der journalistischen Recherche – ganz legal – sein könnten. Schauen Sie dazu in die Adresszeile: Erscheint im Laufe der langen Adresse der Ausdruck „safe=off“, verläuft die Suche ungefiltert, erscheint dort „safe=active“, werden verdächtige Treffer ausgefiltert. Probieren Sie es aus.

    2. Schauen wir uns noch kurz die Umgebung des Suchschlitzes an: Je nach Spracheinstellung zeigt Google die Auswahl-Knöpfe an, mit denen man die Suche auf Seiten in der voreingestellten Sprache oder aus dem voreingestellten Land beschränken kann. Nicht immer zuverlässig, aber manchmal hilfreich. Wir lernen das nachher auf elegantere Art anzuwenden. Außerdem gibt es je einen Link zur Bilder-Suche (englisch „Images“), zur Groups-Suche im weltweiten, aber der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Usenet mit zahllosen Diskussionsforen zu noch zahlloseren Themen, zur News-Suche nach Nachrichten aus Deutschland und aller Welt – einstellbar auf eigene Interessen –, zu einer Suche nach Produkten – ich habe die ehrlich gesagt noch nie probiert und kaufe meine Milch nach wie vor im Bioladen um die Ecke und Computer bei Apple, obwohl die noch nicht so ganz bio sind – sowie unter anderem Links zur „Erweiterten Suche“ und zu „Einstellungen“. Sind Sie denen schon mal gefolgt und haben geschaut, was sich dahinter verbirgt? Nein? Dann tun Sie es.
    3. Last but not least kann man sich bei Google über den Link in der Ecke oben rechts seit einiger Zeit einen Account anlegen und damit die Suchmaschine personalisieren. Manchmal praktisch, aber seien Sie sich bewusst, dass Google damit noch mehr Daten über Ihr Nutzerverhalten sammeln kann – bis hin zum kompletten Suchprotokoll. Außerdem führen am Ende der Google-Seiten Links zu verschiedenen Informationen des Unternehmens.

    Web-Suche mit Operatoren

    Jetzt kommen wir endlich zu den praktischen Tricks und Kniffen für die effiziente Benutzung von Google. Sorry, es hat etwas gedauert, aber das Vorwissen hilft hoffentlich beim Verständnis.

    Haben Sie sich mal gefragt, wie Sie Google sagen können, dass Sie alles über Begriff X finden wollen, zum Beispiel „Kohl“, aber ohne störende Treffer über Begriff „Y X“, zum Beispiel “Helmut Kohl“? Wie also Begriffe von einer Suche ausschließen? Ganz einfach: Mit der erweiterten Suche. Dort kann man in einem Feld eingeben, dass Ergebnisse „ohne die Wörter …“ gefunden werden sollen. Es geht aber noch einfacher. Probieren Sie mal die Funktion in der erweiterten Suche am Beispiel „‚Kohl’ ohne die Wörter ‚Helmut’“ und schauen Sie dann ins Adressfeld. Dort findet sich jetzt ein Minus-Zeichen vor „Helmut“. Das Minus ist ein so genannter Operator. Den können Sie auch einfach manuell in den Google-Schlitz eingeben – und schon erhalten Sie auf direktem Wege Treffer zu „Kohl ohne Helmut“. Übrigens: Google sagt zwar, dass der Operator „AND“ oder das Plus-Zeichen nicht angegeben werden müssen, denn es würden alle Suchbegriffe automatisch mit einbezogen – allerdings filtert Google manche sehr häufigen Wörter, zum Beispiel solche, die es für Artikel oder Hilfsverben hält. Wenn Sie also das Wörtchen „der“ in allen Treffern bei der Suche nach „der spiegel“ (Suche vorerst ohne Anführungszeichen) enthalten haben wollen, setzen Sie ein Plus davor: „+der spiegel“.

    Es gibt weitere solcher Operatoren:

    Der Operator „OR“ oder „|“ sorgt dafür, dass Ergebnisse angezeigt werden, die entweder Begriff X oder Begriff Y oder beide zusammen enthalten. Beispiel: „Journalismus OR Recherche“ bringt Seiten zu „Journalismus“, zu „Recherche“ und Seiten, die beides enthalten.

    Der Operator „~“ sorgt sogar dafür, dass auch nach Synonymen zu darauf folgenden Wörter gesucht wird. Eine Suche nach „travel ~guide“ bringt etwa auch Treffer zu „travel tips“.

    Der Operator „..“ zwischen zwei Zahlenwerten eingesetzt führt dazu, dass alle Werte zwischen diesen Zahlen gesucht werden. Beispiel (mit Dollar-Zahlenwert): „ticket $250..$1000“ bringt Ergebnisse mit „ticket“ und einer Dollar-Angabe zwischen 250 und 1000.

    Und einer der wichtigsten Operatoren überhaupt: Gänsefüßchen bzw. Anführungszeichen. Mehrere Ausdrücke in Anführungszeichen zu setzen führt dazu, dass Google nur noch nach genau dieser exakten Phrase sucht. Die Suche nach „“Helmut Kohl““ bringt eben wirklich nur noch Seiten mit dem Ausdruck „Helmut Kohl“, und findet etwa nicht „Der kleine Helmut isst gern Kohl“ oder „Vater kocht Kohl für Helmut“.

    Eingrenzen mit Google-Syntax

    Die Google-Syntax bietet noch mehr Möglichkeiten der Eingrenzung und Filterung ansonsten ellenlanger Ergebnislisten. Das Kürzel „site:“ beispielsweise. Daran lässt sich ein Domainname (recherche-info.de) oder auch nur eine so genannte Top-Level-Domain (.de, .com, .org usw.) anhängen, um die Suche auf genau diesen Domainraum einzuengen. Das ist etwa besonders praktisch bei „taz online“. Dort sind die Archivinhalte bisher über die taz.de-Startseite selbst nicht zu finden. Sucht man hingegen mit „site:taz.de suchwort“ nach Inhalten, kann man ganz einfach und völlig kostenlos das gesamte taz-Archiv der letzten Jahre einsehen – wofür der taz-eigene Recherchedienst sonst Geld verlangt. Dieser kleine Trick mit Google ist übrigens völlig legal. Er funktioniert nur, weil das taz-Archiv nicht passwortgeschützt ist, sondern eigentlich ganz offen im Web liegt – bloß ist es eben von der taz.de-Startseite nicht verlinkt, so dass Unwissende nicht an die alten Artikel herankommen. Sie können es nun. Vorschlag: Die jährliche Ersparnis überweisen Sie einfach an recherche-info.de, Stichwort: Referentenförderung …

    Dann gibt es noch mehr im selben Stil. Mit der filetype-Attribut lassen sich Ergebnisse auf bestimmte Dateitypen beschränken, z. B. PDF-Dateien, Word-DOC-, RTF- oder sogar Flash-SWF-Dateien. Dazu tippt man in die Suchleiste einfach „filetype:pdf“, „filetype:doc“, „filetype:swf“ und so weiter, dazu natürlich das eigentliche Suchwort bzw. die gesuchte Zeichenkette, denn alle Google-Syntaxtechniken lassen sich natürlich weitgehend miteinander kombinieren. Die Suchanfrage „“thomas leif“ filetype:pdf site:netzwerkrecherche.de“ liefert etwa alle Fundstellen des Namens „Thomas Leif“ in PDF-Dokumenten auf dem Webserver netzwerkrecherche.de.

    Das ist noch lange nicht alles, womit man die Google-Suche schneller und effektiver machen kann. In der nächsten Folge schauen wir uns unter anderem die Möglichkeiten an, mit Trunkierung, also Sternchen (*), die Suche noch flexibler und gezielter zu gestalten. Und wir schauen, wie man Google dazu bringt, ganz oft Paris Hilton’s Gesicht auszugeben – aber auch wirklich nur ihr Gesicht.

    Tags: Boole’sche Operatoren, Firefox, Google, Google Blogsearch, Google Groups, Google Images, Google Maps, Google News, Grundwissen, Internet, MSN, Operator, Pagerank, Plug-in, Safari, Suche, Suchmaschine, Syntax, Web-Suche, WWW, Yahoo

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Intelligente Referrer-Verwendung

    Dass man beim Surfen im WWW Spuren hinterlässt, also dass Daten vom eigenen Rechner zu den angesurften Webserver fliessen, wozu auch der Referer gehört, ist wohl bekannt. Wenn man in einer Google Ergebnismenge auf einen Treffer klickt, ist auch die Suchkette Teil des Referers. Ein schönes Beispiel dafür:
    Bei Google suchte ich gerade nach Vergleichen von Yahoo und Google:

    yahoo google comparison,

    so dass der Referer so aussieht:

    www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=yahoo+google+comparison&btnG=Google-Suche.

    Unter den Treffern klickte ich auf ein Stück von CNET news:
    Google vs. Yahoo: Clash of cultures / By Stefanie Olsen

    Und wie begrüßt mich CNET?:

    Welcome Google user!
    More headlines related to „yahoo google comparison“:

    • Windows 7: Moving beyond Vista
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    Das nenn ich mal eine intelligente Verwendung des Referers.

    Tags: Datenspuren, Referer, Spuren

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Material zur nr-Fachkonferenz Lokaljournalismus

    Am Wochenende fand in München bei der Süddeutschen Zeitung eine Fachkonferenz des netzwerk recherche statt: Dicht dran – oder mittendrin? Lokaljournalismus zwischen Recherche und Regionalstolz.

    Dort hatte ich am 10. November ca. 15 Minuten die Gelegenheit, über die lokale Nutzung von Diensten des Internet zu sprechen, Hier jetzt meine Präsentation: Lokalisierung des Internet – RSS, Wikipedia, Twitter (PDF-Datei, 12 S., 28 KB).

    Nachfragen gern.

    (Nachtrag, Marcus Lindemann)

    Mein Material ist auch online – Tipps wie man gezielt regional suchen kann: http://recherche-info.de/blog/wp-content/src/lokal-suchen-nr-09-11-20121.pdf

    Tags: Lokaljournalismus, RSS, Twitter, Wikipedia

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Unpopuläre Zwangsumzüge und die Schwächen der Informationsfreiheit

    Die Bundesregierung hält ihre Hartz-IV-Politik für so unpopulär, dass sie beim Bekanntwerden interner Dokumente mit neuen Protesten rechnet. Weil die Mitglieder der Bundesregierung, des Berliner Senates sowie die Richter am Bundessozialgericht dann „einem erheblichen öffentlichen Druck ausgesetzt wären, dem sie in dieser Form üblicherweise (…) nicht ausgesetzt sind“, sollen die Dokumente unter Verschluss bleiben, heißt es in einem Schreiben des Bundesarbeitsministeriums. Mit dieser Begründung lehnte das Ministerium einen Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz ab, mit dem ich Einblick in eine Klageschrift der Bundesregierung zu einem Prozess gegen das Land Berlin vor dem Bundessozialgericht haben wollte.

    Es geht dabei um Zwangsumzüge für Hartz-IV-Empfänger: Wie schnell muss jemand, der arbeitslos geworden ist, in eine billigere Wohnung umziehen? In § 22 des Sozialgesetzbuches II heißt es, die Kosten für die bisherige Wohnung werden vom Jobcenter so lange bezahlt, wie es „nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken“. Dabei gibt das Gesetz auch einen Anhaltspunkt für den Zeitraum vor: Die höheren Kosten für die bisherige Wohnung sollen „in der Regel jedoch längstens für sechs Monate“ übernommen werden.

    Die rot-rote Landeskoalition in Berlin lehnt Zwangsumzüge politisch ab und versucht, sie im Rahmen der Umsetzung des Bundesrechts möglichst zu vermeiden. Dabei argumentiert der Senat auch finanziell: Schnelle Zwangsumzüge würden sich für das Jobcenter oft überhaupt nicht lohnen. Schließlich muss das Jobcenter auch das Umzugsunternehmen bezahlen und die doppelte Miete für den Umzugsmonat. Die dadurch entstehenden einmaligen Kosten amortisieren sich zwar langfristig durch die Einparungen bei der Miete – aber das gilt nur, wenn die Hartz-IV-Bezieher auch langfristig auf Hartz IV bleiben.

    Der Senat argumentiert aber: Wenn ein Hartz-IV-Bezieher kurz nach seinem Umzug einen Job findet, dann hat sich der Umzug finanziell für den Staat nicht gelohnt. Denn das Jobcenter hat zwar alle Kosten für den Umzug zu tragen, profitiert aber nur kurze Zeit von der niedrigeren Miete in der neuen Wohnung. Außerdem habe der Hartz-IV-Bezieher mehr Zeit für die Jobsuche, wenn er nicht parallel noch seinen Umzug in eine billigere Wohnung organisieren müsse. In den Ausführungsvorschriften hatte Berlin daher festgelegt: Die Wohnkosten „werden zunächst für die Dauer eines Jahres ab Beginn des Leistungsbezuges in tatsächlicher Höhe übernommen“.

    Der Bund aber rechnete anders. Seiner Ansicht nach hätte es Geld gespart, wenn das Land Berlin die Hartz-IV-Empfänger zu schnelleren Umzügen gezwungen hätte. Und weil die Kosten der Miete zwischen Bund und Kommune aufgeteilt werden (der Bund zahlt etwa zwei Drittel), verklagte der Bund das Land Berlin vor dem Bundessozialgericht auf Erstattung seines Anteils der angeblich zu viel gezahlten Mietkosten – gut 47 Millionen Euro.

    Mich hätte nun interessiert, wie die Berechnungen des Bundes aussehen, mit denen er die Berechnungen des Landes Berlin angreift. Wer hat recht? Welches ist der wirtschaftlichste Zeitpunkt für Zwangsumzüge? Daher stellte ich im Februar 2009 beim Bundesarbeitsministerium einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz, um die Klageschrift einzusehen.

    Das Arbeitsministerium – damals noch unter Olaf Scholz (SPD) – wies den Antrag ab. Es berief sich damit auf einen der vielen Ausnahmetatbestände im Informationsfreiheitsgesetz. Dort heißt: „Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf (…) die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens“. Nachdem ich den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einschaltete, prüfte das Ministerium meinen Antrag noch einmal seeeeeehr intensiv (so lange, bis sogar die Bundestagswahl vorbei war) und schickte dann eine ausführliche Begründung (PDF, 8 Seiten, 2,5 MB).

    Das Ministerium bittet den Bundesdatenschutzbeauftragten zunächst um „vertrauliche Behandlung“ des Schreibens und führt dann aus, das Gerichtsverfahren betreffe ein „politisch sehr sensibles Thema“:

    Dieses Thema war schon vor einigen Jahren Gegenstand einer heftigen politischen Kontroverse um die sog. Hartz-IV-Gesetze. In zahlreichen, nicht zuletzt von der Partei Die Linke organisierten Demonstrationen wurde versucht, außerparlamentarischen Druck auf die politischen Entscheidungsträger aufzubauen. Die ausgesprochen emotionalisiert geführte öffentliche Debatte dürfte einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Scheitern der damaligen rot-grünen Koalition und die Durchführung vorzeitiger Neuwahlen gehabt haben. (…)

    Damit ist offensichtlich, dass der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens in hohem Maße die Gefahr mit sich bringt, dass das Verfahren vor dem Hintergrund der damaligen Kontroversen über die Hartz-IV-Gesetze politisiert geführt wird. Umso notwendiger ist es, das Gerichtsverfahren von den Gefahren einer Einflussnahme durch eine hoch emotionalisierte Debatte freizuhalten und nach den sachlichen Kriterien eines allein Recht und Gesetz verpflichteten Gerichtsverfahrens zu orientieren. (…).

    Vor diesem Hintergrund ist es nach meiner Einschätzung naheliegend, dass im Falle einer Veröffentlichung der Argumente des Bundes aus der Klageschrift (ebenso wie der Gegenargumente des Landes) durch die TAZ und den für diese arbeitenden Herrn Heiser Gefahren für die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der mit der Sache befassten Mitglieder des Bundessozialgerichts entstehen.

    Das Verfahren und die in seinem Rahmen vorgetragenen Argumente würden nicht nur gleichsam zum Gegenstand einer Bewertung durch die öffentliche Debatte gemacht, was einen der Direktübertragung aus dem Gerichtssaal nahe kommenden Effekt erzielen könnte – einen Effekt, den der Gesetzgeber aus gutem Grund im Interesse der Unabhängigkeit und Unbefangenheit der richterlichen Entscheidungsträger ausgeschlossen hat.

    Vor allem bestünde die naheliegende Gefahr, dass das Verfahren zum Anlass genommen würde, um den Versuch zu unternehmen, an einzelnen Aussagen aus den gewechselten Schriftsätzen eine erneute öffentliche Debatte über die Hartz-IV-Gesetze zu entzünden und so die Auseinandersetzung gleichsam aus dem Gerichtssaal auf die Straße zu verlagern. Käme es hierzu, so wäre die Folge, dass alle Beteiligten des Verfahrens – insbesondere auch die hiermit befassten Richter – einem erheblichen öffentlichen Druck ausgesetzt wären, dem sie in dieser Form üblicherweise auch als Richter eines obersten Bundesgerichts nicht ausgesetzt sind.

    Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sah im Ergebnis, dass sich die Gefahr einer Beeinflussung des Gerichts nicht ausschließen lässt (und schon die Gefahr reicht aus, es muss nicht z.B. überwiegend wahrscheinlich sein, dass die Gefahr auch eintritt). Auch er sieht daher nicht, dass ich einen Anspruch darauf hätte, eine Kopie der Klageschrift zu bekommen.

    Die Schwächen der Informationsfreiheit

    Meines Erachtens zeigt der Vorgang einmal mehr die Schwäche des Informationsfreiheitsgesetzes im Vergleich zum presserechtlichen Auskunftsanspruch nach § 4 der Landespressegesetze. Der Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist durch eine Reihe von Generalklauseln beschränkt, die recht großzügig formuliert sind. Und sobald eine dieser Klauseln greift, ist eine Auskunft nicht mehr möglich. Eine Abwägung findet nicht statt – weil die Informationsfreiheit keine Ausprägung eines Grundrechts ist, sondern ein quasi gnadenhalber vom Gesetzgeber gewährtes Recht, das nach Belieben eingegrenzt oder ausgeweitet werden kann. Beim Presserecht haben Journalisten hingegen immer noch einen Joker in der Hand: Sie können sich auf die Meinungs- und Pressefreiheit berufen – also auf ein Grundrecht, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes geradezu konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist.

    Beim Presserecht würde das Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen werden mit dem Interesse des Bundesarbeitsministeriums an einer Geheimhaltung seiner Argumentation. Die Auswirkungen zeigen sich besonders gut in diesem Fall, in dem die Bundesregierung anführt, ein Bekanntwerden ihrer Position könnte zu hohem öffentlichen Unmut und zu Protesten führen. Beim Informationsfreiheitsrecht ist das ein Argument gegen die Veröffentlichung. Beim Presseauskunftsrecht wäre dies ein Argument für das hohe Informationsinteresse der Öffentlichkeit – und damit ein Argument für die Veröffentlichung.

    Das Gerichtsurteil

    Am 15. Dezember 2009 fällte das Bundessozialgericht sein Urteil: Es konnte die Berechnung des Bundes, der gut 47 Millionen Euro wollte, nicht nachvollziehen. Das Gericht rügte den Bund, er habe zwar eine „statistische Auswertung übersandt“, aber „weiteres für die Schadensermittlung relevantes Material haben die Beteiligten trotz gerichtlicher Aufforderung nicht vorgelegt“. Das Gericht kam jedenfalls bei seiner Berechnung nur auf einen Schaden von 13,1 Millionen Euro für den Bund: Es ging davon aus, dass die Mietkosten in der Realität durch Zwangsumzüge lediglich um diesen Betrag gesunken wären. Die Argumentation des Landes Berlin, wonach durch Zwangsumzüge auch zusätzliche Kosten entstehen und ein Abwarten sich amortisiert, spielte für das Verfahren keine Rolle. Die Frage, ob schnelle Zwangsumzüge sich eigentlich lohnen, ist also nach wie vor ungeklärt. Zumindest, wenn man die Frage unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet. Unter politischen Gesichtspunkten dagegen ist auch dem Bundesarbeitsministerium klar, wie unpopulär seine Position ist.

    Wie Journalisten ihre Auskunftsrechte nach Pressegesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz oder Grundbuchordnung nutzen können, ist mit einer Reihe von Beispielen in dem Reader Auskunftsrechte kennen und nutzen – So kommt man an Aktenschätze erläutert.

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Library of Congress archiviert Tweets

    Wer twittert, sollte künftig noch besser überlegen, was er schreibt. Denn Löschen wirkt nicht mehr. Zwar kann man auf Twitter nach wie vor löschen, aber alle (öffentlichen) Kurznachrichten („Tweets“) werden künftig von der Library of Congress (LoC) archiviert – derzeit sind das um 170 Milliarden Nachrichten. Soweit ein Whitepaper der Washingtoner Bibliothek, dass diesen Monat publiziert wurde.

    Die Archivierung geschieht in Übereinkunft mit Twitter, die Suchmöglichkeiten werden aufgrund der vorhandenen Metadaten bedeutend detailreicher sein als bei Twitter selbst. Derzeit ist das Archiv noch nicht öffentlich nutzbar, aber das scheint nur eine Frage der Zeit.

    Dass die Nationalbibliotheken beginnen, Publikationen im Netz zu archivieren, deutet sich schon lange an. Es braucht halt seine Zeit. Aus der Perspektive von Rechercheuren ist das grundsätzlich positiv zu bewerten.

    Update on the Twitter Archive At the Library of Congress
    LoC, January 2013 (PDF-Datei, 5 S., 157 KB)

    Update on the Twitter Archive at the Library of Congress
    by Erin Allen. – LoC Blog, 04.01.2013

    The Library and Twitter: An FAQ
    by Matt Raymond. – LoC Blog, 28.04.2010

    Twitter Donates Entire Tweet Archive to Library of Congress
    by Matt Raymond. – LoC, 15.04.2010

    Alle Tweets ab ins Archiv
    Die Library of Congress archiviert 170 Milliarden Tweets. Das soll aber noch nicht alles sein.
    Von Harald Taglinger. – telepolis, 14.01.2013

    Tags: Archiv, Archivierung, Library of Congress, Twitter