Kategorie: Allgemein

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Warum wart Ihr nicht im Netz, Korrespondenten?

    Es ist grausig, wenn man erst einmal anfängt, sich mit Fakten Nachrichten zu beschäftigen. Wie schon dargestellt, habe ich vergangenen Mittwoch zwei Fehler im ARD-Bericht zum Flugzeugabsturz in Nepal gefunden. Gut für die ARD: Sie kann sich auf Agenturen berufen und die anderen „Qualitätsmedien“ wussten es auch nicht besser. Am Freitag Abend, 3 ganze Arbeitstage nach dem Absturz, war noch nicht einmal die Frage geklärt, wie weit der Absturzort von der nepalesischen Hauptstadt entfernt ist und in welcher Richtung beide Orte zueinander liegen.

    Hier eine Auswahl der Antworten auf die Frage, wo der Absturzort Lukla von Kathmandu aus liegt:

    … 300 km östlich (AP, ARD, 2 weitere Treffer) (185 Meilen) … 250 km east (nepalnews.com, CNN) (155 Meilen) … 140 km east (xinhuanet.com) … 140 km northeast (AFP) (90 Meilen) … 125 km nordöstlich (Reuters) (80 Meilen) … 150 km nordöstlich (ZDF, Spiegel, Deutsche Welle, Tagesschau, Zeit, Süddeutsche, taz, 35 weitere)

    … 150 km östlich (Zoomer mit AFP/DPA)

    Richtig ist 140 Kilometer östlich, wenn man auf 10-km-genau rundet. Dass Lukla östlich von Kathmandu liegt, ist nicht zu bestreiten. Per Software wurde der Kurs von Kathmandu Airport nach Lukla Airport mit 90,2 Grad ermittelt. (90 Grad entsprechen genau Ostkurs.) Nordöstlich ist somit um 45 Grad daneben.

    Bei ARD, Nepalnews und CNN hätte ein Lineal und der Blick in den Atlas genügt, um festzustellen, dass man grob daneben liegt: 300 km östlich von kathmandu liegt Sikkim (Indien). Alle anderen liegen aber immer noch so deutlich daneben, dass es einfach peinlich ist.

    Da ich in der Woche des Unglücks eine Internetrechercheseminar für eine Nachrichtenredaktion zu geben hatte, habe ich anhand des Beispiels mal zusammen gestellt, was man zu dieser Meldung hätte im Internet finden können. In meiner Präsentation (PDF, 2 MB) finden sich zu dieser Frage Fotos aus meinem Atlas, eine Entfernungsmessung mit Hilfe des Lineals bei google earth sowie das Ergebnis einer Piloten-Software. Schnell zu finden sind auch eine Fülle guter Quellen zu Flughäfen, Airlines, Flugplan, Wetter und früheren Unglücken. Und das alles mit einem Aufwand, den ich von einem öffentlich rechtlichen Korrespondenten erwarte.

    Etwas aufwändiger ist schon das Zusammenstellen weiterer Quellen, zumal dabei auch ein paar typische Probleme der Internet-Recherche auftauchen – das zeige ich in Teil 2 meiner Präsentation (PDF, 2MB). Dass sich die Mühe lohnt, zeigt der Bericht des Sterns einen Tag nach dem Unglück: Die verunglückte Maschine hatte zuvor bereits zwei Unfälle – die staatlichen Berichte zu beiden finden sich im Netz. Samt Fotos.

    (Ich hoffe, mit dieser Erläuterungen ist die Präsentation zu verstehen.)

    Tags: Geografie, Kathmandu, Landkarte, Nepal

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Milliardär will investigativen Journalismus fördern – und davon profitieren

    Der Pragmatismus der US-Amerikaner ist sprichtwörtlich, dennoch kann mich manche Erscheinungsform davon noch überraschen. Mark Cuban, der mit Broadcast.com, einem Dienst zur Videoübertragung über das Internet, reich geworden ist, hat angekündigt, die Website sharesleuth.com zu finanzieren. Die Site ist die Idee von Chris Carey, einem ehemaligen Reporter des St. Louis Post-Dispatch. „Sie wird eine Art Nachrichen-Weblog sein und soll Wertpapierbetrug und rechtswidriges Handeln in Unternehmen aufdecken“, wird Carey bei Cnet zitiert. „Wir werden fragwürdige Unternehmen beim Namen nennen und interessante, intensiv recherchierte Geschichten über die Menschen dahinter veröffentlichen“, so Carey weiter.

    Dieses Vorhaben will nun also Mark Cuban unterstützen, in den USA als „Maverick“ berühmt, als eigensinniger Außenseiter. Eine gute Nachricht für den investigativen Journalismus, wie manche finden, denn der ist auch in den USA ziemlich auf den Hund gekommen.

    Doch die Geschichte hat noch eine andere Seite. Womit wir beim Pragmatismus wären. Cuban will die Infos, die sharesleuth.com ausgräbt, gern als erster auf dem Tisch haben, um auf ihrer Basis Kaufentscheidungen zu treffen. Problematisch? „Wie unterscheidet sich das von den Kommentatoren bei CNBC, Fox News, Bloomberg und so weiter, die Aktien kaufen oder verkaufen, um dann auf den Sender zu gehen und darüber zu diskutieren, warum sie diese Entscheidungen getroffen haben?“, kommentierte Cuban seine Pläne in einer e-Mail an Cnet. Und, so Cuban weiter: „Ist der schlaue Anleger nicht der, der erst recherchiert und dann über Kauf oder Verkauf entscheidet? Wir werden das gleiche tun, nur veröffentlichen wir, was wir herausgefunden haben.“

    Da machen sich Finanzpublikationen viele Gedanken darüber, wie sie Interessenkonflikte vermeiden können und erlassen Richtlinien dazu, welche Aktien ihre Redakteure besitzen dürfen und welche nicht, und dann wirft das Internet das alles über den Haufen, weil nun jeder publizieren kann. Und man kann sich darauf verlassen, dass Investoren demnächst häufiger bei sharesleuth.com vorbeischauen werden. Sehr spannend, das alles.

    Tags: USA

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Europaweite Ausschreibung offenbart, dass Merkel Klimakillerstrom bezieht

    Das Kanzleramt und viele weitere Ministerien beziehen Strom, der besonders billig ist und überdurchschnittlich viel CO2 verursacht. Diese Nachricht, die heute in der taz steht, zeigt wieder einmal, was für ein großartiges Instrument europaweite Ausschreibungen sind, um damit auf Themen aufmerksam zu werden und sie recherchieren zu können. Behörden sind ja verpflichtet, größere Einkäufe von Waren oder Dienstleistungen europaweit auszuschreiben. Auf der Webseite der Europäischen Union, wo all diese Ausschreibungen veröffentlicht werden, kann man sich eine automatische Suche mit individuellen Kriterien einrichten und wird bei jedem Treffer per Mail benachrichtigt (zur Nutzung der Webseite siehe auch diese Dokumentation meines Workshops auf der Jahreskonferenz des Netzwerk Recherche).

    So war ich über eine Ausschreibung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gestolpert, die auf diesem Wege Stromlieferanten suchte. Es ging dabei laut Auftragsbeschreibung (PDF) um die „Lieferung elektrischer Energie für ca. 160 Abnahmestellen – Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, verschiedene Bundesbehörden und Zuwendungsempfänger – in den Landesgrenzen der Stadt Berlin“. Insgesamt sollten 178 Millionen kWh pro Jahr geliefert werden – aufgeteilt auf mehrere Lose, also Unterausschreibungen. 3 Millionen kWh sollten aus Erneuerbaren Energien kommen. Für die restlichen 175 Millionen kWh suchte die Anstalt Lieferanten für Strom „ohne vorgegebene Herkunft“.

    22. Mai 2009: Ich frage erstmals bei der Bundesanstalt an: Für welche Behörden wird der Strom eingekauft, was kostet er und wie viel CO2-Ausstoß verursacht er?

    27. Mai: Die Bundesanstalt antwortet und listet auf, für wen sie Ökostrom und für wen sie den Strom ohne besondere Herkunft einkauft. Der Ökostrom geht an das Bundesverkehrsministerium. Der Egalstrom gehe an das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, die Bundesministerien für Justiz, Bildung, Ernährung, Arbeit, Gesundheit, Wirtschaft, an das Presse- und Informationsamt, an die Bundespolizei, die Bundesnetzagentur, an viele Landesvertretungen und weitere Behörden. Die Bundesanstalt weigert sich allerdings, den Preis für den Strom zu nennen: „Aus vergaberechtlichen Gründen ist mir leider nicht möglich, Ihnen die nachgefragten Auftragswerte bekannt zu geben.“ Außerdem behauptete die Bundesanstalt, ihr sei nicht bekannt, aus welchen Energiequellen wie der Egalstrom erzeugt wurde: Weil „Strom ohne vorgegebene Herkunft nachgefragt wurde, verfügt die Bundesanstalt naturgemäß über keine diesbezüglichen Informationen; dies gilt auch in Bezug auf die Angabe bestimmter Erzeugungsarten und der CO2-Emissionen“.

    8. Juni: In einem Brief an die Bundesanstalt erläutere ich den Umfang der Auskunftspflicht nach dem Pressegesetz und bitte um erneute Überprüfung.

    18. Juni: Die Bundesanstalt beharrt darauf, dass sie die Strompreise nicht nennen könne. Die EU-rechtlichen Vergabevorschriften würden einem presserechtlichen Auskunftsanspruch entgegenstehen. Der Inhalt der Angebote und insbesondere die Preisgestaltung unterliege gemäß der Artikel 6, 35 Abs. 4 und 41 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG zur Vergabe öffentlicher Aufträge dem Gebot der vertraulichen Behandlung. Außerdem müssten die Stromlieferanten darauf vertrauen können, dass die Bundesanstalt Informationen, die üblicherweise vertraulich behandelt werden, nicht an die Presse gibt.

    21. Juni: Ich antworte, die Vertraulichkeitsklausel in der EU-Richtlinie würde bereits dem Wortlaut nach nur „nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts“ gelten. Die EU habe mit dieser Richtlinie also nicht die Auskunftspflicht von deutschen Behörden gegenüber der Presse einschränken wollen. Es müsse auch das Grundrecht der Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes berücksichtigt werden. Es gebe auch keinen Vertrauensschutz für die Stromlieferanten. Denn die wüssten doch, dass die Bundesanstalt eine Behörde ist. Die Stromlieferanten könnten nicht ernsthaft davon ausgehen, dass die Bundesanstalt ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nachkäme. Und falls sie doch davon ausgehen, so sei dieser Irrtum jedenfalls nicht schützenswert. Die Bundesanstalt solle daher innerhalb der nächsten zwei Wochen die Auskunft erteilen.

    13. Juli: Die Bundesanstalt teilt mit, „dass Vertragsinhalte grundsätzlich als Geschäftsgeheimnis der hiesigen Vertragspartner zu werten sind“. Bei Geschäftsgeheimnissen handele es sich um ein „schutzwürdiges privates Interesse“ (und dies ist im Pressegesetz ausdrücklich als Ausnahme von der Auskunftspflicht genannt). Die Bundesanstalt: „Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch ist damit zu verneinen.“

    Am gleichen Tag schicke ich die Klage auf Auskunft an das Verwaltungsgericht Köln (das ist für die in Bonn sitzende Bundesanstalt zuständig). Ich argumentiere: Es gebe ein erhebliches öffentliches Interesse an der Auskunft, wie teuer der von der Bundesanstalt eingekaufte Strom sei. Die Bundeskanzlerin habe in ihren Reden im Bundestag und in Gastbeiträgen für Zeitungen wiederholt betont, dass der Klimaschutz eines der wichtigsten Themen für ihr Kabinett sei. Die Öffentlichkeit habe ein großes Interesse daran, zu erfahren, warum die Bundeskanzlerin und Teile ihrer Regierung trotz der nach außen postulierten Ansprüche für die eigenen Liegenschaften keinen Ökostrom einkaufen. In der Regel werde dies damit begründet, dass Ökostrom zu teuer sei. Damit jeder Bürger sich dazu eine eigene Meinung bilden könne, müsse der genaue Preisunterschied bekannt sein. Auch ganz allgemein gebe es immer ein hohes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an allen staatlichen Aufgaben. Es handele sich schließlich um Steuergeld, das die Allgemeinheit aufgebracht habe. Bei der Frage, ob die Auskunft ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt, komme es auf eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse der Unternehmen auf Geheimhaltung an. Die Auskunft greife nicht sonderlich tief in die Interessen der Stromlieferanten ein. Aus dem Preis sei weder die interne Preiskalkulation ersichtlich noch der Fakt, ob ein Unternehmen Gewinne oder Verluste macht. Man könne daran höchstens sehen, welche Preise für Großverbraucher auf dem Markt gelten. Es gebe zwar ein gewisses Interesse, diese Preise für Großverbraucher gegenüber dem Privatverbraucher geheim zu halten (weil der höhere Preise zahlen muss). Im Vergleich zum hohen öffentlichen Informationsinteresse sei dieses Geheimhaltungsinteresse der Stromlieferanten aber nicht schützenswert. Das Gericht solle die Bundesanstalt daher verurteilen, die Auskunft zu geben.

    Das Gericht setzt der Bundesanstalt eine Frist bis zum 27. August, um auf die Klage zu antworten.

    14. August: Die Bundesanstalt hat die Großkanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier eingeschaltet, die nun eine Fristverlängerung beantragt. Der Anwalt, der den Fall bearbeitet, sei gerade erst aus dem Urlaub zurückgekehrt, betreue auch zahlreiche andere Verfahren. Man wolle daher erst bis zum 24. September antworten – drei Tage vor der Bundestagswahl. Das Gericht gewährt die Fristverlängerung.

    23. September: Ein Tag vor Ablauf der Frist bittet die Rechtsanwaltskanzlei um eine weitere Fristverlängerung um vier Wochen bis zum 22. Oktober 2009. Bei der Bearbeitung der Klage habe sich herausgestellt, dass „eine Rücksprache mit verschiedenen weiteren Beteiligten erforderlich ist“. Man werde sich bemühen, die Fristverlängerung „nicht auszuschöpfen, sondern so zügig wie möglich die Klageerwiederung vorzulegen“. Das Gericht gewährt die erneute Fristverlängerung.

    19. Oktober: Drei Tage vor Ablauf der Frist schickt die Kanzlei ihren nächten Brief – und teilt die Preise mit, die der Strom in den einzelnen Teilen der Ausschreibung kostet. Anstatt vor Gericht gegenzuhalten, ist die Bundesanstalt also eingeknickt und gibt nun doch die Informationen.

    27. Oktober: Ich schreibe, dass ich mich über die Auskunft freue und damit die Klage nahezu erledigt ist. Jetzt habe ich noch ein paar Nachfragen, mit denen es ermöglicht werden soll, den Durchschnittspreis für den Billigstrom zu berechnen. Außerdem frage ich nochmal nach, ob die Bundesanstalt wirklich nicht weiß, wie viel CO2 der Billigstrom verursacht. Schließlich sind Stromlieferanten gemäß § 42 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, in ihren Rechnungen und in ihrem Werbematerial den Anteil der einzelnen Energieträger und den CO2-Ausstoß pro Kilowattstunde bekannt zu geben.

    25. November: Die Bundesanstalt beantwortet alle Fragen. Auch die Informationen über den CO2-Ausstoß, die zuvor der Behörde angeblich überhaupt nicht vorlagen, erhalte ich jetzt. Der Billigstrom verursacht 674 Gramm CO2 pro Kilowattstunde (der Bundesdurchschnitt liegt bei 541 Gramm). Der Ökostrom, der keinen CO2-Ausstoß verursacht, ist dafür im Schnitt 14 Prozent teurer. Nach gut sechs Monaten sind damit alle Fragen beantwortet, die ich am 22. Mai gestellt hatte. Jetzt geht es darum, die einzelnen Bundesministerien anzufragen, warum sie Ökostrom bzw. keinen Ökostrom eingekauft haben.

    16. Dezember: Der Text erscheint in der taz und wird dort auch zum Titelthema auf Seite 1.

    Den Schriftverkehr von der ersten Anfrage über die Klage bis zur ersten Auskunft gibt es auch zum Download als PDF (dabei sind die Namen der Behördenmitarbeiter und Rechtsanwälte geschwärzt; meine Mailadresse ist zum Spamschutz verändert).

    Siehe auch

    So kann man in europaweiten Ausschreibungen recherchieren

    Auskunftsklage gegen die Freie Universität Berlin: Die wollte zunächst nicht mitteilen, wie viel Geld sie damit verdient, dass sie besonders leistungsstarke Studierende auswählt und denen Werbebriefe von McKinsey und BostonConsulting schickt.

    Reader: Auskunftsrechte kennen und nutzen (PDF) mit Beispielen, wie Journalisten bei der Recherche das Pressegesetz, das Informationsfreiheitsgesetz, das Umweltinformationsgesetz oder die Grundbuchauskunft benutzen können.

    Tags: Auskunftsrechte

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » 15. DFN-Workshop in Hamburg

    (Kurze Notizen vom 15. DFN-Workshop „Sicherheit in vernetzen Systemen“ – einer Konferenz, die entgegen des ersten Eindruckes ziemlich viel für recherchierende Journalisten zu bieten hat.

    Den Konferenzband gibts bei BoD: 15. DFN Workshop „Sicherheit in vernetzen Systemen“ / hrsg. v. Christian Paulsen © Hamburg : DFN-CERT GmbH, 2008

    ISBN 978-3-8334-7381-4 )

    [AUde]

    Frank Rieger (CCC)
    Risiken elektronischer Wahlverfahren

    Als Auftakt (heute heißt das „Keynote“) des 15. DFN-Workshop sprach Frank Rieger vom CCC über die Sicherheitsrisiken von Wahlcomputern. Das zeigte deutlich, dass diese Sicherheitskonferenz keine unpolitische Veranstaltung ist.

    Da das aber kein Recherche-Thema im engeren Sinn ist, beschränke ich mich auf den Link auf weiterführendes Material:
    https://berlin.ccc.de/wiki/wahlcomputer

    und sein Resemeé:
    Wir wissen zu viel über Computer, um ihnen die letzten Reste von Demokratie anzuvertrauen.“

    Zudem: Wie Wahlen durchgeführt werden müssen – frei, gleich, geheim, transparent, nachvollziehbar und für den Wähler verständlich – das hat Verfassungsrang. Ökonomisierung der Wahl durch Computerisierung nicht.

    Andreas Schuster:
    File Carving – Grundlagen und neue Techniken

    File Carving („Dateien herausschnitzen“) sind Techniken zur Wiederherstellung gelöschter Daten. Wer also Daten verläßlich Löschen sollte (Kommunikationssicherheit!) sollte ein wenig davon verstehen.

    Dateien bestehen aus den „Nutzdaten“ (ihrem für den Nutzer sichtbaren Inhalt) und Metadaten. Die Metadaten sind oft nicht in der Datei selbst gespeichert, sondern in speziellen Verzeichnissen des Dateisystems, z.B. im FAT oder NTFS. Löschen bedeutet normalerweise nicht „ausradieren“ sondern schlicht, dass der Platz der Datei als ‘unbenutzt’ gekennzeichnet wird – frei für künftiges Überscheiben. Je nach Nutzung des Systems können die Daten also noch sehr lange vorhanden sein. Hier setzt File Carving an.

    In der Praxis ist File Carving (z.B. wegen fragmentierten oder eingebetteten Dateien) nicht trivial. Seit 2006 gibt es neue (linuxbasierte) Techniken, als Zero-Space-Carving, In-Line C. oder In-Place C. bezeichnet. Es gibt wohl einen eigenen Wettbewerb zum Thema: DFRWS File Carving Challenge 2006 und 2007

    Fazit (unter Überspringen aller technischen Details):
    File Carving ist Spezialistenaufgabe, wird aber zunehmend leichter und erfolgreicher. Neuere Carver brauchen weniger Speicherplatz, weniger IO-Zeit und spezialisieren sich auf bestimmte Dateiformate.

    Sicheres Löschen ist ein Thema, das Journalisten auf die Tagesordnung setzen sollten. Derzeit ist – bei Festplatten – der größte Feind des Carvens nicht das Formatieren, sondern das Defragmentieren!

    Weiteres im Blog des Referenten:
    computer.forensikblog.de

    Verschlüsselung ist der ärgste Feind des Forensikers.

    H.C. Pöhls, Lars Westphal:
    Gefahren neuer XML-Formate

    XML-Dateiformate transportieren Daten, die andere nicht sehen sollen: Metadaten, Metadaten eingebetter Objekte, Rohdaten eingebetteter Objekte.

    Es geht z.B. um die Open-Office-Dateiformate .odt und um die neuen Microsoft-Formate .docx, .pptx, .docm, .pptm (die mit m am Ende können Makros enthalten). Diese Dateiformate arbeiten mit Containern, deren Inhalt im WYSIWYG-Modus nicht unbedingt sichtbar ist (faktisch also simple Steganographie). Der Clou bzw. die Gefahr: z.B. E-Mail Filter lassen bestimmte Inhalte (etwa ZIP-Dateien oder Executables) nicht durch. Als Teil einer .odt-Datei aber schon!

    Wer tiefer einsteigt, kann selbstverständlich im XML-Dokument an den Tags herumfriemeln. Und das auch nach einer digitalen Signatur.

    Eingebettete Objekte (Bilder in Textdateien) werden als Rohdaten gespeichert. Werden sie im Textdokument bearbeitet (z.B. skaliert oder nur ein Ausschnitt gewählt), bleibt das Ur-Bild dennoch unverändert im XML-Container.

    MS-Offive hat mittlerweile fünf verschiedene Dateiansichten. Keine zeigt alle Inhalte einer Datei verläßlich an. Man sollte also immer einen Hex-Editor am Start haben.

    Live-Demo:
    In einem digital signierten MS-Word-Dokument (.docx) wird der Verfassername in den Metadaten und Link-Ziele geändert. Klappt. Und bei Open-Office soll das auch gehen. Das sind ja schöne Aussichten.

    Morgen mehr, der Rest der Konferenz sind Themen mit geringem Recherche-Bezug.

    [AUde]

    Tags: Metadaten

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Visualisiert: Ausbreitung der Uni-Proteste

    Tolles Stück von Max Kossatz: Er hat seit dem 23. Oktober alle Tweets mit dem Hashtag #unibrennt”, “#unsereuni” und “#audimax” ausgewertet – unter Berücksichtigung der Location, die beim Twitter-Account eingetragen ist. Ein Video zeigt, wie sich die Tweets über die Proteste ausbreiten. Mehr dazu in seinem Blog.

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Falschmeldung aufgrund mangelnder Quellenprüfung

    Über eine Falschmeldung der dpa berichten BildBlog und Meedia. Angeblich hatte es am 10.09.09 um 08:00 MESZ in Bluewater, Kalifornien, einen Selbstmordanschlag gegeben. Einige Online-Medien übernahmen den Hoax. Bemerkenswert ist, dass die via Netz verfügbaren „Quellen“ (im Web, auf Youtube und Twitter) augenscheinlich nicht auf Echtheit geprüft wurden.

    Wie in Bluewater einmal nichts passierte
    Ronnie Grob. – Bildblog, 10.09.2009

    Bluewater-Fiasko: Filmemacher blamiert dpa
    ga/ax. – Meedia, 10.09.2009

    dpa entschuldigt sich im Fall Bluewater
    Alexander Becker. – Meedia, 10.09.2009

    Tags: Bluewater, Falschmeldung, Hoax, Quellenpüfung

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Millionenspendenjournalismus

    In England nimmt jetzt ein durch eine Großspende über 2 Millionen Pfund finanziertes Journalistenbüro die Arbeit auf, berichtete die SZ am Freitag auf ihrer Medienseite (leider nicht online). Die Potter Foundation des Londoner Philantrophen-Ehepaars Elaine und David Potter habe das Geld lockergemacht, um die Einrichtung des Bureau of Investigative Journalism zu finanzieren, das Reporter bei Recherchen finanziell und ideell unterstützen soll.

    „Das Ziel dieses Projekts ist es, investigativen Journalismus zu ermöglichen, der den höchsten ethischen Kriterien entspricht“, sagt Elaine Potter, die früher als Journalistin bei der Sunday Times arbeitete. Das gemeinnützige Bureau wird von den Leitern des Centre for Investigative Journalism an der Londoner City University betreut werden und kann auf die Mitarbeit prominenter Schreiber zählen. Unter anderem haben Nick Davies und der amerikanische Veteran Seymour Hersh ihre Hilfe zugesagt. „Das Bureau kann eine Vorbildfunktion für eine neue Art von Journalismus einnehmen“, glaubt Hersh. Der Internetkonzern Google will die Einrichtung mit Software und Trainingskursen unterstützen. In den kommenden Monaten sollen die ersten zwei Journalisten als Vollzeitkräfte eingestellt werden.

    Vorbild dürfte das US-amerikanische Pendant Pro-Publica sein, ebenfalls aus Stiftungsmitteln und Spenden finanziert.

    Mehrdeutig überschreibt die SZ den Bericht übrigens mit „Vorbildfunktion“: Vielleicht finden sich ja auch in Deutschland Nachahmer, die ein paar Millionen übrig haben?

    Tags: Bureau of Investigative Journalism, David Potter, Elaine Potter, England, Finanzierung, Großbritannien, Journalismus, London, Nick Davies, Potter Foundation, Spendenmodell

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Bundesdatenschutzgesetz als Instrument bei der Recherche

    Jedermann darf von einem Unternehmen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über ihn gespeichert sind – so ist es in § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes festgelegt. Dieses Jedermann-Auskunftsrecht kann auch bei journalistischen Recherchen helfen. Im September war ich kurz vor der Anti-Überwachungs-Demonstration „Freiheit statt Angst“ die Demoroute abgelaufen, hatte nach sichtbaren Überwachungskameras gesucht und 116 Stück gezählt. Im Lokalteil Berlin der taz druckten wir dann eine Karte mit den Kamerastandpunkten, diese haben wir auch in einer Karte auf Google Maps eingetragen und die Fotos von allen Kameras auf Panoramio (siehe auch früherer Beitrag auf recherche-info.de).

    Drei der Kameras zeigten wir mit halbspaltigem Foto in der taz und wollten wissen: Welchen Zweck hat die Kameraüberwachung? Wer sieht die Aufnahmen? Werden die auch gespeichert – und wie lange? Bei einer Verkehrsüberwachungskamera am Potsdamer Platz und den Kameras vor dem Auswärtigen Amt war es kein Problem, diese Informationen zu erhalten. Anders bei der Deutschen Bank, die das Museum Deutsche Guggenheim (Unter den Linden 13/15) mitbetreibt und dort die Hausfassade und den Bürgersteig filmt (siehe Foto von der Kamera rechts). Die Pressesprecherin des Museums verwies mich an einen Sicherheitsbeauftragten, der reichte mich an einen Banksprecher weiter und der teilte mir mit, dazu könne er aus Sicherheitsgründen keine Angaben machen.

    Am 14. September wandte ich mich also per Post an den Datenschutzbeauftragten der Deutschen Bank (jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, muss gemäß § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes einen solchen Beauftragten benennen) und verwies dabei ausdrücklich auf die Auskunftspflicht gemäß Bundesdatenschutz hin. Die Anfrage wurde intern offenbar an die Presseabteilung weitergeleitet, die sich nun wieder bei mir meldete – mit der Information, die Daten seien inzwischen gelöscht worden. Nach mehreren Nachfragen kam dann am 9. November (knapp zwei Monate nach Beginn des Schriftwechsels) die Antwort: Die Aufzeichnung wurde eine Woche lang gespeichert.

    Im Lokalteil Berlin haben wir darüber in der Samstagsausgabe eine Seite 3 gemacht: Wie werden wir in der Öffentlichkeit, in Geschäften und Arztpraxen mit Kameras überwacht? Unter welchen Voraussetzungen ist Kameraüberwachung erlaubt? Was kann der Landesdatenschutzbeauftragte unternehmen, wenn zu Unrecht gefilmt wird? Und welche Hinweis- und Auskunftspflichten haben Kamerabetreiber? In einem Kasten haben wir dann die Erfahrungen mit der Deutschen Bank als Beispiel dafür genannt, wie Unternehmen ihre Auskunftspflichten zu ignorieren versuchen. Der Text steht auch hier online.

    Hier nun der Schriftwechsel mit der Deutschen Bank. Die Namen der Bankmitarbeiter habe ich anonymisiert. Meine Mailadresse habe ich zum Schutz vor Spam verändert.

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    Deutsche Bank AG Datenschutzbeauftragter gemäß § 4f BDSG Theodor-Heuss-Allee 70

    60262 Frankfurt am Main

    Berlin, den 14. September 2009

    Auskunft über die Speicherung personenbezogener Daten

    Sehr geehrter Datenschutzbeauftragter, sehr geehrte Datenschutzbeauftragte!

    Hiermit bitte ich gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) um Auskunft, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden, die eine Überwachungskamera der Deutschen Bank vor dem Deutsche Guggenheim, Unter den Linden 13/15 in Berlin am Donnerstag, den 10. September 2009, um 14:46 Uhr von mir angefertigt hat.

    Ich arbeite als Journaliste für die Tageszeitung „die tageszeitung“. Für unserer Ausgabe vom 12. September 2009 planten wir, über die Demonstration „Freiheit statt Angst“ zu berichten, die sich gegen den Überwachung wendet (siehe Anlage). Um das Thema journalistisch aufzubereiten, wollten wir den Umfang der Überwachung durch Kameras im öffentlichen Raum dokumentieren. Am 10. September 2009 ging ich daher vorab die Route der Demonstration ab und dokumentierte, an welchen Orten sich sichtbare Überwachungskameras befinden.

    An drei Beispielen wollten wir darstellen, welchen Zweck diese Überwachung hat und was mit den Aufnahmen geschieht. Diese Beispiele waren eine Verkehrsüberwachungskamera am Potsdamer Platz, die Kamera vor dem Deutsche Guggenheim und eine der Kameras vor dem Auswärtigen Amt. Auf meine Anfragen erläuterten die Senatsverwaltung für Verkehr sowie das Auswärtige Amt, dass die Aufnahmen nicht gespeichert werden. Von der Deutschen Bank erhielt ich dagegen auf meine Anfrage keine Auskunft. *** ***, die für die Pressearbeit der Deutsche Guggenheim zuständig ist, verwies mich an *** ***, der für die Sicherheit zuständig ist, dieser verwies mich an einen Sprecher der Deutschen Bank, der mir mitteilte, zu sicherheitstechnischen Fragen könne er generell keine Angaben machen.

    Ich beantrage daher nun auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes Auskunft darüber, ob und wie lange die Aufnahmen gespeichert werden. Zu dem anfangs genannten Zeitpunkt habe ich mich vor der Fassade des Hauses aufgehalten. Während ich die Kamera fotografierte, bin ich auch selbst in deren Blickfeld geraten. Bei der Aufnahme mit Hilfe einer Überwachungskamera handelt es sich um eine Erhebung personenbezogener Daten im öffentlichen Raum (§ 3 Absatz 3 BDSG). Lediglich die beiläufige zufällige Wahrnehmung wäre keine Erhebung (Weichert in Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, Bundesdatenschutzgesetz, 2. Aufl. 2007, § 3 Rz. 23). Hier erfolgt jedoch eine gezielte Aufnahme eine bestimmten Ortes zu dem Zweck, die Personen aufzunehmen, die sich dem Gebäude nähern. Es handelt sich um personenbezogene Daten über Betroffene, da festgestellt wird, dass die Personen mit einem spezifischen äußeren Erscheinungsbild sich an diesem Ort befunden hat. Gemäß § 34 BDSG haben Sie daher die gewünschte Auskunft zu erteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sebastian Heiser

    Anlage

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    Von: ***.***@db.com Datum: 1. Oktober 2009 17:42 Betreff: Ihre Anfrage vom 14. September 2009

    An: sebastian-heiser@taz.de

    Sehr geehrter Herr Heiser,

    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. September 2009 bezüglich der Speicherung personenbezogener Daten.

    Bei der Kameraüberwachung für das Gebäude Unter den Linden 13/15 in Berlin handelt es sich um eine Beobachtung eines öffentlich zugänglichen Raumes mit Hilfe optisch-elektronischer Einrichtungen gemäß § 6b BDSG. Die kameragestützte Überwachung ist im Hinblick auf die Sicherheitslage und die Exponiertheit des Gebäudes zur Wahrnehmung des Hausrechts und Beweissicherung im Falle von Beschädigungen und anderen Straftaten notwendig.

    Die Aufzeichnung erfolgt in Zeitscheiben, die revolvierend überschrieben werden. Die Kameraüberwachung wird für keinen anderen Zweck genutzt.

    Da wir folglich aus der Kameraüberwachung keine personenbezogenen Daten über Sie erhoben haben, können wir Ihre Anfrage dahingehend beantworten, dass die Deutsche Bank AG aus der Kameraüberwachung keine Daten zu Ihrer Person gespeichert hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    *** *** Deutsche Bank AG Presseabteilung Theodor-Heuss-Allee 70

    60486 Frankfurt am Main

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    Von: Sebastian Heiser Datum: 1. Oktober 2009 17:48 Betreff: Re: Ihre Anfrage vom 14. September 2009

    An: ***.***@db.com

    Sehr geehrter Herr ***,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Nach welchem Zeitraum werden die Aufzeichnungen denn überschrieben? Wie lange wurde die Aufzeichnung

    von meinem Bild gespeichert?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian Heiser

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    Von: Sebastian Heiser Datum: 29. Oktober 2009 09:20 Betreff: Re: Ihre Anfrage vom 14. September 2009

    An: ***.***@db.com

    Sehr geehrter Herr ***,

    wie ist denn der aktuelle Stand der Dinge bei der Bearbeitung meiner
    Nachfrage von vor vier Wochen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian Heiser

    +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++

    Von: Sebastian Heiser Datum: 3. November 2009 13:06 Betreff: Re: Ihre Anfrage vom 14. September 2009

    An: ***.***@db.com

    Sehr geehrter Herr ***,

    ist meine Nachfrage von vor fünf Tagen bei Ihnen angekommen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian Heiser

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    Von: ***.***@db.com Datum: 4. November 2009 11:30 Betreff: Antwort: Re: Ihre Anfrage vom 14. September 2009

    An: sebastian-heiser@taz.de

    Sehr geehrter Herr Heiser,

    Entschuldigung, dass wir Ihnen noch nicht geantwortet haben. Ihre Nachfragen vom 1. und 29. Oktober sind eingegangen. Leider gab es eine Verzögerung auf unserer Seite. Sie werden aber spätestens am kommenden Montag von mir eine Antwort erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    *** *** Presseabteilung

    Deutsche Bank AG

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    Von: ***.***@db.com Datum: 9. November 2009 19:00 Betreff: Antwort: Re: Ihre Anfrage vom 14. September 2009

    An: sebastian-heiser@taz.de

    Sehr geehrter Herr Heiser,

    Entschuldigen Sie bitte die späte Beantwortung Ihrer Nachfrage.
    Aufzeichnungen werden innerhalb von einer Woche gelöscht/überschrieben. Wie Ihnen in unserem Schreiben vom 1. Oktober 2009 bereits mitgeteilt, haben wir aus der Kameraüberwachung keine personenbezogenen Daten zu Ihrer Person gespeichert. Insofern können wir zu einer etwaigen Aufnahme Ihrer Person auch keine Aussage treffen. Im Hinblick auf das von Ihnen genannte Datum 10.9.2009, 14:46 Uhr können wir bestätigen, daß die Kameraufzeichnung dieses Tages innerhalb der o.g. Zeitspanne gelöscht wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    *** *** Presseabteilung

    Deutsche Bank AG

    Tags: Auskunftsrechte

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Googles OR-Operator kaputt?

    Habe ich was verpasst? Warum funktioniert Googles boolscher Operator OR nicht mehr, oder zumindest im Moment nicht?

    Wenn ich nach „albrecht ude“ suche, bekomme ich 1.730 Treffer, suche ich nach „albrecht ude“ OR „ude albrecht“, bekomme ich 1.820 Treffer – so weit, so gut.

    Suche ich aber nach iRights.info, gibt’s 31.700 Treffer, bei irights.info OR irights.de aber nur 30.200. Das hat nichts mit der Unschärfe bei hohen Trefferzahlen zu tun, man kann das auch reproduzieren mit z.B.  „hermann spielkamp“ (170 Treffer) und „hermann spielkamp“OR „spielkamp hermann“ (107 Treffer).

    Die URLs sehen auch nicht gerade so aus, als würden die Suchanfrage „richtig übersetzt“: http://www.google.de/search?hl=de&q=“hermann+spielkamp“OR+“spielkamp+hermann“. Was machen die Plus-Zeichen an den Stellen, an denen sie nichts zu suchen haben?

    Es ändert sich auch nichts, wenn man es über die erweiterte Suche probiert, oder auch advanced search in der .com-Version, wo das Menue ja überarbeitet worden ist, um genau diese ODER-Funktion etwas einfacher verständlich zu machen.

    Sehr seltsam. Hat jemand etwas darüber gehört, dass/warum da geschraubt wird?

    Tags: Boolsche Operatoren, Google, OR

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Der Schavan-Plan zur Atomkraft

    Wie geht man eigentlich mit so etwas um, wenn man mehr Zeit hat? Ich habe gerade keine, aber ein Bekannter hat mir eben die ominöse Studie aus Schavans Forschungsministerium zugeschickt, die Schavan angeblich zurückhält.

    Ich sage mir: Wenn ich die schon per Email bekomme, steht sie bestimmt sowieso schon im Netz, wird hoch und runtergetwittert und über Plattformen wie Slideshare verbreitet. Und ein PDF-Dokument, das mit „Zum vertraulichen Gebrauch“ gestempelt ist, das muss man doch einfach weiterverbreiten, Urheberrecht hin oder her.

    Also, hier ist es, das „Konzept für ein integriertes Energieforschungsprogramm für Deutschland“. Mit den brisanten Stellen, die die Atompolitik-Pläne Schavans und einer CDU-geführten Regierung ohne bremsenden Koalitionspartner offenbaren.

    Tags: Acatech, Annette Schavan, Atomenergie, Atomkraft, Atomstudie, Bundesforschungsministerin, Bundesregierung, CDU, Forschungsministerium, Kernkraft, Leopoldina