Kategorie: Allgemein

  • PDF – Seite 2 – Journalismus & Recherche

    Henk demonstriert einige Methoden, mit deren Hilfe man einschätzen kann, wie zuverlässig die Informationen auf einer Website sind. Schönes Beispiel: Welchen biografischen Informationen über Martin Luther King kann man trauen? Er zeigt erstmal nur die Web-Adressen (URLs) der Seiten:

    • martinlutherking.org
    • martinlutherking.tk
    • 213.198.79.178/members9/~melski/martinlutherking.htm
    • www.psd267.wednet.edu/~kfranz/SocialStudies/MLKJr/martinlutherking.htm

    Die 213.198.79.178/etc.-Adresse ist unvollständig; wird nachgereicht, sobald Henk seine Präsentation schickt.

  • Wiedererkennung – Journalismus & Recherche

    Der Informatikstudent Henning Tillman untersucht im Rahmen seines Diploms, wie einfach Nutzer des World Wide Web zu identifizieren sind. Er untersucht nicht allbekannte Techniken wie etwa Cookies, sondern die eher unbekannte Methode des „Browser Fingerprints“. Tillmann bittet um Teilnahme an seiner Erhebung, die noch bis zum 15. Dezember läuft. Persönliche Daten wie Name oder Ort werden dabei nicht erhoben. Wer teilnimmt, bekommt seinen Browser Fingerprint angezeigt und kann sich per E-Mail über die Ergebnisse informieren lassen. Erhebung: Wie einfach sind Sie zu identifizieren?

    http://bfp.henning-tillmann.de/ .

  • Google Basics: Alles was man (mindestens) wissen muss – Journalismus & Recherche

    Hinweis: Hier fehlen noch etliche Verlinkungen. Sie werden im Laufe des Tages ergänzt. Ich bitte um Verständnis. Gute Nacht 😉
    Google hat laut „heise online“-Newsticker in Deutschland im September 2006 die 90-Prozent-Hürde beim Marktanteil in Deutschland genommen. Das heißt, mehr als 90 Prozent der Web-Suchanfragen in Deutschland werden bei Google gestellt – und von Google beantwortet. Wie es dazu kam? Google hat sich mit seiner Pagerank-Suchtechnologie und einer einfachen Bedienung die Marktführerschaft erobert und gilt seither als Suchmaschine Nr. 1 im Web. In vielen Browsern ist Google seit Jahren als Standardsuchmaschine voreingestellt. Wir können zwar damit unzufrieden sein, dass Google so marktbeherrschend ist. Fakt ist allerdings: Google ist neben oder vielleicht sogar vor Yahoo und MSN nach wie vor die beste Allround-Suchmaschine. Aus Recherche-Sicht ist es sicher klug, viele Suchmaschinen, vor allem auch Spezialsuchmaschinen, zu kennen. Aber wenigstens den Marktführer Google sollte man nicht nur kennen, sondern auch gut beherrschen. Daher hier die Basics zum Platzhirschen aus Mountain View (Kalifornien).

    PageRank: Wie Google das Web ordnet

    Eine Web-Suche auf Google gibt praktisch unendlich viele Suchergebnisse aus. Diese sind in gewisser Weise nach Relevanz sortiert. Die Einstufung der Relevanz geschieht vor allem auf Basis des so genannten Pagerank-Algorithmus. Das heißt vereinfacht: Seiten werden nach dem Kriterium Linkpopularität gerankt. Zeigen viele Links auf eine Seite gilt sie als wichtiger als eine wenig verlinkte Seite. Googles Pagerank-Algorithmus schaut dabei allerdings auch, ob schon ein Link ein relevantes Wort enthält, an welcher Stelle im Text das Wort oder Text-Stück steht, zum Beispiel ob in der Haupt-Überschrift oder im Fließtext. Mit dem geheim gehaltenen Pagerank-Algorithmus rechnen die Google-Rechenzentren dann aus, als wie relevant eine Seite im Vergleich zu anderen gilt. Linkt eine relevante Seite auf eine weniger relevante, geht mit dem Link etwas von der Relevanz der einen auf die andere über, es fließt „Google Juice“.
    So kommt es also zu den Ergebnissen bei einer Google-Suche. Doch trotzdem finden wir oft nicht das Gesuchte. Vielleicht weil die Stecknadel im Heuhafen für Google nicht die selbe Relevanz hat, wie sie für unsere Story hat. Vielleicht aber auch, weil Google uns genau für solche Spezialfälle bestimmte Methoden bietet, um die Suche im Heuhaufen einzugrenzen. Einige dieser Methoden wollen wir uns anschauen.

    Der Google-Suchschlitz

    Ein Teil des Erfolgs von Google beruht auf dem einfachen Interface, dem Suchschlitz (fast) ohne jegliches sonstiges „Gedöns“ und ohne störende Werbung. Doch hier gibt es schon Feinheiten zu beachten.

    1. Die Sprach- bzw. Landesversion: Unterschiedliche Landesversionen bringen mehr oder weniger stark unterschiedliche Ergebnisse. Probieren Sie es aus: Suche nach Hamburg bei google.de mit der zusätzlichen „Query“ „hl=de“ (hl steht für Home Language, de für deutsch), bei google.com mit „hl=en“ (englisch), bei google.com mit „hl=de“ und zuletzt bei google.de mit „hl=en“. Verwirrt? Ich auch.
      Also aufpassen dabei, welche „Version“ von Google wir gerade benutzen und ob etwa per so genanntem Safemode auch noch Google missfallende Inhalte bei der Ergebnisausgabe ausgefiltert werden, zum Beispiel Ergebnisse zu für Google vermeintlich pornografischen Inhalten, aber auch zu in Deutschland illegalen Nazi-Websites, die ja gerade Objekt der journalistischen Recherche – ganz legal – sein könnten. Schauen Sie dazu in die Adresszeile: Erscheint im Laufe der langen Adresse der Ausdruck „safe=off“, verläuft die Suche ungefiltert, erscheint dort „safe=active“, werden verdächtige Treffer ausgefiltert. Probieren Sie es aus.
    2. Schauen wir uns noch kurz die Umgebung des Suchschlitzes an: Je nach Spracheinstellung zeigt Google die Auswahl-Knöpfe an, mit denen man die Suche auf Seiten in der voreingestellten Sprache oder aus dem voreingestellten Land beschränken kann. Nicht immer zuverlässig, aber manchmal hilfreich. Wir lernen das nachher auf elegantere Art anzuwenden. Außerdem gibt es je einen Link zur Bilder-Suche (englisch „Images“), zur Groups-Suche im weltweiten, aber der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Usenet mit zahllosen Diskussionsforen zu noch zahlloseren Themen, zur News-Suche nach Nachrichten aus Deutschland und aller Welt – einstellbar auf eigene Interessen –, zu einer Suche nach Produkten – ich habe die ehrlich gesagt noch nie probiert und kaufe meine Milch nach wie vor im Bioladen um die Ecke und Computer bei Apple, obwohl die noch nicht so ganz bio sind – sowie unter anderem Links zur „Erweiterten Suche“ und zu „Einstellungen“. Sind Sie denen schon mal gefolgt und haben geschaut, was sich dahinter verbirgt? Nein? Dann tun Sie es.
    3. Last but not least kann man sich bei Google über den Link in der Ecke oben rechts seit einiger Zeit einen Account anlegen und damit die Suchmaschine personalisieren. Manchmal praktisch, aber seien Sie sich bewusst, dass Google damit noch mehr Daten über Ihr Nutzerverhalten sammeln kann – bis hin zum kompletten Suchprotokoll. Außerdem führen am Ende der Google-Seiten Links zu verschiedenen Informationen des Unternehmens.

    Web-Suche mit Operatoren

    Jetzt kommen wir endlich zu den praktischen Tricks und Kniffen für die effiziente Benutzung von Google. Sorry, es hat etwas gedauert, aber das Vorwissen hilft hoffentlich beim Verständnis.
    Haben Sie sich mal gefragt, wie Sie Google sagen können, dass Sie alles über Begriff X finden wollen, zum Beispiel „Kohl“, aber ohne störende Treffer über Begriff „Y X“, zum Beispiel “Helmut Kohl“? Wie also Begriffe von einer Suche ausschließen? Ganz einfach: Mit der erweiterten Suche. Dort kann man in einem Feld eingeben, dass Ergebnisse „ohne die Wörter …“ gefunden werden sollen. Es geht aber noch einfacher. Probieren Sie mal die Funktion in der erweiterten Suche am Beispiel „‚Kohl’ ohne die Wörter ‚Helmut’“ und schauen Sie dann ins Adressfeld. Dort findet sich jetzt ein Minus-Zeichen vor „Helmut“. Das Minus ist ein so genannter Operator. Den können Sie auch einfach manuell in den Google-Schlitz eingeben – und schon erhalten Sie auf direktem Wege Treffer zu „Kohl ohne Helmut“. Übrigens: Google sagt zwar, dass der Operator „AND“ oder das Plus-Zeichen nicht angegeben werden müssen, denn es würden alle Suchbegriffe automatisch mit einbezogen – allerdings filtert Google manche sehr häufigen Wörter, zum Beispiel solche, die es für Artikel oder Hilfsverben hält. Wenn Sie also das Wörtchen „der“ in allen Treffern bei der Suche nach „der spiegel“ (Suche vorerst ohne Anführungszeichen) enthalten haben wollen, setzen Sie ein Plus davor: „+der spiegel“. Es gibt weitere solcher Operatoren: Der Operator „OR“ oder „|“ sorgt dafür, dass Ergebnisse angezeigt werden, die entweder Begriff X oder Begriff Y oder beide zusammen enthalten. Beispiel: „Journalismus OR Recherche“ bringt Seiten zu „Journalismus“, zu „Recherche“ und Seiten, die beides enthalten.

    Der Operator „~“ sorgt sogar dafür, dass auch nach Synonymen zu darauf folgenden Wörter gesucht wird. Eine Suche nach „travel ~guide“ bringt etwa auch Treffer zu „travel tips“.

    Der Operator „..“ zwischen zwei Zahlenwerten eingesetzt führt dazu, dass alle Werte zwischen diesen Zahlen gesucht werden. Beispiel (mit Dollar-Zahlenwert): „ticket $250..$1000“ bringt Ergebnisse mit „ticket“ und einer Dollar-Angabe zwischen 250 und 1000.
    Und einer der wichtigsten Operatoren überhaupt: Gänsefüßchen bzw. Anführungszeichen. Mehrere Ausdrücke in Anführungszeichen zu setzen führt dazu, dass Google nur noch nach genau dieser exakten Phrase sucht. Die Suche nach „“Helmut Kohl““ bringt eben wirklich nur noch Seiten mit dem Ausdruck „Helmut Kohl“, und findet etwa nicht „Der kleine Helmut isst gern Kohl“ oder „Vater kocht Kohl für Helmut“.

    Eingrenzen mit Google-Syntax

    Die Google-Syntax bietet noch mehr Möglichkeiten der Eingrenzung und Filterung ansonsten ellenlanger Ergebnislisten. Das Kürzel „site:“ beispielsweise. Daran lässt sich ein Domainname (recherche-info.de) oder auch nur eine so genannte Top-Level-Domain (.de, .com, .org usw.) anhängen, um die Suche auf genau diesen Domainraum einzuengen. Das ist etwa besonders praktisch bei „taz online“. Dort sind die Archivinhalte bisher über die taz.de-Startseite selbst nicht zu finden. Sucht man hingegen mit „site:taz.de suchwort“ nach Inhalten, kann man ganz einfach und völlig kostenlos das gesamte taz-Archiv der letzten Jahre einsehen – wofür der taz-eigene Recherchedienst sonst Geld verlangt. Dieser kleine Trick mit Google ist übrigens völlig legal. Er funktioniert nur, weil das taz-Archiv nicht passwortgeschützt ist, sondern eigentlich ganz offen im Web liegt – bloß ist es eben von der taz.de-Startseite nicht verlinkt, so dass Unwissende nicht an die alten Artikel herankommen. Sie können es nun. Vorschlag: Die jährliche Ersparnis überweisen Sie einfach an recherche-info.de, Stichwort: Referentenförderung … Dann gibt es noch mehr im selben Stil. Mit der filetype-Attribut lassen sich Ergebnisse auf bestimmte Dateitypen beschränken, z. B. PDF-Dateien, Word-DOC-, RTF- oder sogar Flash-SWF-Dateien. Dazu tippt man in die Suchleiste einfach „filetype:pdf“, „filetype:doc“, „filetype:swf“ und so weiter, dazu natürlich das eigentliche Suchwort bzw. die gesuchte Zeichenkette, denn alle Google-Syntaxtechniken lassen sich natürlich weitgehend miteinander kombinieren. Die Suchanfrage „“thomas leif“ filetype:pdf site:netzwerkrecherche.de“ liefert etwa alle Fundstellen des Namens „Thomas Leif“ in PDF-Dokumenten auf dem Webserver netzwerkrecherche.de.

    Das ist noch lange nicht alles, womit man die Google-Suche schneller und effektiver machen kann. In der nächsten Folge schauen wir uns unter anderem die Möglichkeiten an, mit Trunkierung, also Sternchen (*), die Suche noch flexibler und gezielter zu gestalten. Und wir schauen, wie man Google dazu bringt, ganz oft Paris Hilton’s Gesicht auszugeben – aber auch wirklich nur ihr Gesicht.

  • Termine – Seite 2 – Journalismus & Recherche

    Fr., 12.04.2013, 18:00 Uhr, Bielefeld in der Hechelei (heißtwirklichso!).
    Die BigBrotherAwards wurden ins Leben gerufen, um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern – sie sollen missbräuchlichen Umgang mit Technik und Informationen zeigen. In Deutschland werden sie seit dem Jahr 2000 vom Verein „digitalcourage e.V.“ (vormals FoeBuD) vergeben.

  • Wirtschaft – Journalismus & Recherche

    Jedermann darf von einem Unternehmen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über ihn gespeichert sind – so ist es in § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes festgelegt. Dieses Jedermann-Auskunftsrecht kann auch bei journalistischen Recherchen helfen. Im September war ich kurz vor der Anti-Überwachungs-Demonstration „Freiheit statt Angst“ die Demoroute abgelaufen, hatte nach sichtbaren Überwachungskameras gesucht und 116 Stück gezählt. Im Lokalteil Berlin der taz druckten wir dann eine Karte mit den Kamerastandpunkten, diese haben wir auch in einer Karte auf Google Maps eingetragen und die Fotos von allen Kameras auf Panoramio (siehe auch früherer Beitrag auf recherche-info.de).
    Drei der Kameras zeigten wir mit halbspaltigem Foto in der taz und wollten wissen: Welchen Zweck hat die Kameraüberwachung? Wer sieht die Aufnahmen? Werden die auch gespeichert – und wie lange? Bei einer Verkehrsüberwachungskamera am Potsdamer Platz und den Kameras vor dem Auswärtigen Amt war es kein Problem, diese Informationen zu erhalten. Anders bei der Deutschen Bank, die das Museum Deutsche Guggenheim (Unter den Linden 13/15) mitbetreibt und dort die Hausfassade und den Bürgersteig filmt (siehe Foto von der Kamera rechts). Die Pressesprecherin des Museums verwies mich an einen Sicherheitsbeauftragten, der reichte mich an einen Banksprecher weiter und der teilte mir mit, dazu könne er aus Sicherheitsgründen keine Angaben machen.
    Am 14. September wandte ich mich also per Post an den Datenschutzbeauftragten der Deutschen Bank (jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, muss gemäß § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes einen solchen Beauftragten benennen) und verwies dabei ausdrücklich auf die Auskunftspflicht gemäß Bundesdatenschutz hin. Die Anfrage wurde intern offenbar an die Presseabteilung weitergeleitet, die sich nun wieder bei mir meldete – mit der Information, die Daten seien inzwischen gelöscht worden. Nach mehreren Nachfragen kam dann am 9. November (knapp zwei Monate nach Beginn des Schriftwechsels) die Antwort: Die Aufzeichnung wurde eine Woche lang gespeichert.
    Im Lokalteil Berlin haben wir darüber in der Samstagsausgabe eine Seite 3 gemacht: Wie werden wir in der Öffentlichkeit, in Geschäften und Arztpraxen mit Kameras überwacht? Unter welchen Voraussetzungen ist Kameraüberwachung erlaubt? Was kann der Landesdatenschutzbeauftragte unternehmen, wenn zu Unrecht gefilmt wird? Und welche Hinweis- und Auskunftspflichten haben Kamerabetreiber? In einem Kasten haben wir dann die Erfahrungen mit der Deutschen Bank als Beispiel dafür genannt, wie Unternehmen ihre Auskunftspflichten zu ignorieren versuchen. Der Text steht auch hier online.
    Hier nun der Schriftwechsel mit der Deutschen Bank. Die Namen der Bankmitarbeiter habe ich anonymisiert. Meine Mailadresse habe ich zum Schutz vor Spam verändert.

  • Onlinedurchsuchung in NRW verfassungswidrig – Journalismus & Recherche

    Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur
    Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet für nichtig erklärt, so die Pressemeldung. In der Urteilsbegründung formuliert das BVErfG das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.

    Man darf sich jetzt nicht täuschen lassen von den Siegesäusserungen charakterloser Politiker, die es lauthals begrüßen, dass das Verfassungsgericht jene Grundrechte gewahrt hat, die sie selbst mit Füssen hätten treten wollen.

    Um das Urteil kurz zusammenzufassen:

    BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. (1 – 333), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz NRW für nichtig und unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt!

    Das Urteil beginnt mit fünf Leitsätzen:

    1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
    2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
    3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.
    4. Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.
    5. Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist.
      Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.

    Ein Novum ist das von den Richtern postulierte „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.

    In der Urteilsbegründeung heisst es auch, dass „die Furcht vor Überwachung, auch wenn diese erst nachträglich einsetzt, eine unbefangene Individualkommunikation verhindern kann.“ Wohlvermerkt spricht das Gericht hier von der „Furcht vor Überwachung“, die eine Beeinträchtigung ist, nicht erst die Überwachung selbst.

    Und ferner: „In einem Rechtsstaat ist Heimlichkeit staatlicher Eingriffsmaßnahmen die Ausnahme und bedarf besonderer Rechtfertigung“.

    Kurzum: Das Gericht hat die Onlinedurchsuchung nicht per se verboten. Aber es hat hohe Hürden gesetzt.

  • November 2008 – Seite 2 – Journalismus & Recherche

    Felix Zimmermann ist Vorstandsmitglied des neuen Vereins Freischreiber, dem es darum geht, die Arbeitssituation freier Journalisten zu verbessern (Disclosure: ich war beim Gründungskongress dabei und werde dem Verein auch beitreten, sobald das möglich ist). Nun hat Zimmermann im Freischreiber-Forum darüber berichtet, wie auf Petra Reski und Jens Weinreich Druck ausgeübt wird. Es geht ihm darum deutlich zu machen, dass freie Journalisten eine besondere Solidarität brauchen, da sie „ungeschützt“ arbeiten. Das sehe ich genauso, aber die Fälle sind natürlich auch für alle anderen Journalisten / Rechercheure interessant. Daher veröffentlichen wir hier Zimmermanns Text als Gastbeitrag.
    Zwei Fälle, auf die Freischreiber aufmerksam machen will
    Zu den Zielen dieses neuen Verbandes gehört auch, jedem einzelnen freien Journalisten den Rücken zu stärken. Deshalb wollen wir an dieser Stelle auf die Situation zweier Kollegen aufmerksam machen, die durch ihre Arbeit in Schwierigkeiten geraten sind. Zum einen geht es um Petra Reski, freie Journalistin in Venedig und Mitglied im „Autoren-Reporter“-Netzwerk: Anfang September ist ihr Buch Mafia. Von Paten, Pizzerien und falschen Priestern (Verlag Droemer) erschienen. Sie berichtet darin auch über die Verstrickung der Mafia in Deutschland – die ihrer Schilderung nach viel enger geknüpft ist, als sich das die Öffentlichkeit hierzulande vorzustellen vermag.
    Petra Reski und die Mafia
    Dem deutschen Gastwirt Rolf Milser aus Duisburg und seinem aus dem kalabrischen San Luca stammenden Geschäftspartner Antonio Pelle missfällt es, was Reski über die Präsenz der kalabrischen ’Ndrangheta in Deutschland schreibt.  

  • Google Maps next geration – Berlin wird erfasst – Journalismus & Recherche

    Google fährt mit einem sehr auffälligem Auto durch Berlin. Auf dem Mast auf dem Dach sind 5-6 Kameras angebracht, in den Kästen darunter vermutlich GPS und anderer Kram.
    Schon das Kennzeichen deutet auf Google hin; an der Seite habe ich aber auch das Logo gesehen (aber leider nicht fotografieren können).

  • red – Seite 2 – Journalismus & Recherche

    Lorenz Matzat hat vergangene Woche im Blog des Open Data Network den folgenden Versuch einer Definition vorgestellt. Wir veröffentlichen den Text mit freundlicher Genehmigung; er steht unter der Lizenz CC-by-sa/3.0/de. Matzat wird Gast eines Workshops beim Jahrestreffen des Netzwerks Recherche sein, dass am 9. und 10. Juli in Hamburg stattfindet. Den genauen Termin geben wir bekannt, soblad er feststeht.
    Das Internet ist nicht arm an Buzzwords – Schlagworten, die für einige Zeit Konjunktur haben und sich eben etablieren oder wieder verschwinden. Data Driven Journalism (DDJ) geistert vermehrt seit vergangenem Jahr durch das Web. Im März 2009 startet die englische Tageszeitung The Guardian auf ihrer Website das Datablog; es ist eingebettet in einen Datastore und dürfte bislang als Referenz für DDJ gelten. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde das Thema „Datenjournalismus“ in Deutschland durch die Zeitschrift „M – Menschen Machen Medien“ im März 2010 näher gebracht. Im Periodikum des Fachbereichs Medien der Gewerkschaft ver.di mit einer Auflage von 50.000 Exemplaren ging es um die „Spannende Recherche im Netz“.

  • Archiv – Journalismus & Recherche

    Wer twittert, sollte künftig noch besser überlegen, was er schreibt. Denn Löschen wirkt nicht mehr. Zwar kann man auf Twitter nach wie vor löschen, aber alle (öffentlichen) Kurznachrichten („Tweets“) werden künftig von der Library of Congress (LoC) archiviert – derzeit sind das um 170 Milliarden Nachrichten. Soweit ein Whitepaper der Washingtoner Bibliothek, dass diesen Monat publiziert wurde.