Kategorie: Allgemein

  • 10 Tipps fürs Fact-Checking – Journalismus & Recherche

    Nichts ist peinlicher für Journalisten: Falsche Namen und fehlerhafte Zahlen, auf die Leser sie aufmerksam machen. Mit systematischem Factchecking lassen sich zumindest die gröbsten Pannen vermeiden. Die Überprüfung von Fakten kann zudem vor juristischen Niederlagen schützen. Zehn Tipps für Rechercheure und Redakteure. Ist es nicht egal, ob ein nepalesischer Flughafen, auf dem eine Maschine mit deutschen Touristen abgestürzt ist, 140 oder 300 Kilometer östlich der Hauptstadt Kathmandu liegt? Journalisten sollte das nicht egal sein. Denn 300 Kilometer östlich Kathmandus gibt es keine nepalesischen Flughäfen, dort ist man bereits in Indien – ein ARD-Korrespondent hatte die falsche Entfernung zwischen dem Flughafen Lukla und Kathmandu trotzdem in seiner Meldung gebracht. Er steht damit nicht allein. Faktenfehler unterlaufen auch anderen renommierten Medien, vermutlich täglich, vermutlich auf jeder Zeitungsseite. Journalismus ist der Wahrheit verpflichtet und die beginnt in den Details. Wenn Leser nicht darauf vertrauen dürfen, dass ein Journalist Namen und Orte richtig schreibt – wie sollen sie ihm dann vertrauen, wenn er große Neuigkeiten verkündet und Missstände anprangert? Fehler vor ihrer Verbreitung zu finden und zu beseitigen, darum geht es beim Factchecking. Factchecking ist Kern jeder Recherche und damit wichtig für jeden Autor, der peinliche Fehler vermeiden will. Der aus Amerika kommende Fachbegriff steht üblicherweise für das kontrollierende Überprüfen von Fakten durch jemand anderen als den Autor selbst. Für das handwerkliche Überprüfen der Fakten gelten aber dieselben Prinzipien – egal, wer kontrolliert. Hier die wichtigsten Regeln fürs Schreiben (Punkt 1 bis 6) und fürs redaktionelle Überprüfen (Punkt 7 bis 10).

    1. Fakten präzise einarbeiten, Quellen dokumentieren, unklare Stellen kontinuierlich markieren!

    Factchecking beginnt beim Rechercheur, also bei demjenigen, der die Information zusammenträgt. In der Regel ist das der Autor. Überall, wo Tatsachen behauptet werden sollten sie unmittelbar anhand des vorhandenen Materials (zum Beispiel Visitenkarten, Archivartikel, Dokumente aller Art) überprüft werden: Schreibt sich der Name wirklich so? Stimmt die Zahl? Habe ich das aus guten Quellen? Für den Schreibfluss ist es hilfreich, unklare Fakten und fehlende Belege zu markieren und erst später zu recherchieren. Zumindest bei umfangreichen, (juristisch) heiklen Recherchen oder Teamarbeit, muss die Quellenlage nachvollziehbar protokolliert und dokumentiert werden.

    Typische Fehlerquelle: das eigene Gehirn, in dem fehlerhafte Fakten abgespeichert sind. Hier kann das Gegenlesen helfen. Sicher ist aber nur das systematische Verifizieren. Sonst trägt man dazu bei, dass populäre Irrtümer durch permanente Wiederholung kaum noch aus der Welt zu schaffen sind: etwa die vermeintliche Tatsache, dass Spinat besonders viel Eisen enthalte.

    2. Auch verdeckte Fakten und Zitate überprüfen! Aus juristischer Sicht sind auch Tatsachenbehauptungen, die nur zwischen den Zeilen oder in Zitaten stehen, zu überprüfen. Auch für solche Fehler trägt der Autor die Verantwortung. Reine Meinungsäußerungen bleiben außen vor – jedoch hat das meiste, was wir Journalisten für eine Meinungsäußerung halten, sogenannte Tatsachenkerne, die wiederum faktisch überprüft werden können. Hier schützt nur der Gegencheck, nicht aber eine Formulierung wie „meint/glaubt/fürchtet, dass…“.

    Selbst die Dokumentare des Spiegels in der wohl weltgrößten Factchecking-Abteilung können nicht jeden Fakt bis auf die wirklich beste Quelle checken. Also müssen Prioritäten gesetzt werden: Juristisch relevante Fakten haben oberste Priorität. Ist ein Rechtsstreit zu befürchten, sollten alle Tatsachenbehauptungen überprüft werden, da es Methode hat, dass Presseanwälte auch Ungenauigkeiten bei Nebensächlichkeiten angreifen und Erfolge dort als gewonnene Prozesse feiern. Danach folgt die Überprüfung von Namen, Ortsangaben, Beschreibungen sowie, weil besonders fehlerträchtig, aller im Beitrag genannten Zahlen.

    Wer schreibt, bei ein Operation habe der Arzt die Halsschlagader verletzt und anschließend sei der Patient verstorben, suggeriert einen kausalen Zusammenhang. Wenn es eine andere Todesursache gab, muss das gesagt werden. Das gilt unabhängig davon, ob das im Text des Journalisten steht oder aber in einem Zitat von Angehörigen.

    3. So nah wie möglich an die Originalquelle ran! Die erste Frage, die sich der Autor stellt, lautet: Gibt es eine Quelle für diese Information? Die zweite Frage muss lauten: Wie gut ist diese Quelle? Einfach und gängig ist der Umgang mit sogenannten privilegierten Quellen: Aussagen von Amtsträgern, Behörden, Ministerien und Nachrichtenagenturen dürfen Journalisten vertrauen, ohne dass sie durch den Verzicht auf eine zweite Quelle ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Trotzdem ist gerade die Überprüfung solcher Aussagen oft eine Recherche wert.

    Wann aber ist man am nächsten an der Originalquelle, der besten Quelle? Schon aus Effizienzgründen kann nicht jedes Mal eine Originalquelle herangezogen werden. In der Praxis geht es also um die beste verfügbare Quelle zum Thema, wobei wichtig ist, ob der fragliche Fakt der Kern oder ein Nebenaspekt der Geschichte ist.

    Typischer Fall: Das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie kann man von Nachrichtenagenturen, den Verfassern der Studie, aus der Kurzfassung der Studie oder aber aus der Studie selbst übernehmen. Jeder Schritt in dieser Reihenfolge führt zu einer besseren Quelle. Ob das, was in der Studie behauptet wird, stimmt, ist dann noch nicht geklärt. Aber es ist schon einmal sicher, was wirklich in der Studie steht.

    4. Zwei unabhängige Quellen befragen!
    Zu einem Thema „alle verfügbaren Quellen“ heranzuziehen, ist eine niemals zu lösende Sysiphos-Aufgabe. Schon die oft geforderten zwei von einander unabhängigen Quellen für einen Fakt, gibt es seltener als gedacht.

    Typischer Fall: Viele Journalisten meinen, die Zwei-Quellen-Regel sei erfüllt, wenn zwei Zeitungsartikel dasselbe besagen. Dass zwei Zeitungsartikel selten zwei von einander unabhängige Quellen sind, liegt nahe: In der Regel greifen sie auf ein und dieselbe Quelle zurück, etwa eine Pressekonferenz, eine Agenturmeldung oder denselben Experten.

    „Voneinander unabhängig“ meint: Zwei Augenzeugen, die ihre Beobachtungen nicht miteinander besprochen und einander angeglichen haben. Oder aber: Zahlen und Informationen, die nachvollziehbar nicht auf dieselbe Quelle (Studie, Pressemitteilung, Expertenaussage) zurückgehen. Wer die Unabhängigkeit seiner Quellen überprüft hat, kann guten Gewissens auf eine Quellenangabe verzichten – oft wird sie aber gerade dann hinzugefügt, um deutlich zu machen, dass man mit Augenzeugen gesprochen, Originaldokumente vorliegen hat, eine Studie im Original gelesen hat.

    Für viele Informationen, etwa in der Unternehmensberichterstattung, gibt es nur wenige für Journalisten zugängliche zweite Quellen – hier liegt die Arbeit des Journalisten darin, die Plausibilität – mit Hilfe von Dritten zu überprüfen, Zweifel anzumerken oder mit einem genauen Blick in veröffentlichte Bilanzen (Primärquelle) infrage zu stellen.

    5. Fakten, die nicht verifiziert werden können, fliegen raus, werden modifiziert oder transparent gemacht!
    Es ist letztlich eine Frage der Effizienz und der Transparenz, wie ein Journalist mit nicht verifizierten Tatsachen umgeht. Zwischen „Fehler riskieren“ und „Fakt weglassen“ gibt es eine ganze Reihe von Zwischenlösungen. Manche Details sind aber vielleicht auch gar nicht so relevant, dass sie unbedingt in einer Meldung oder einem Bericht aufgeführt werden müssen.

    Beispiel: Für eine Auslandsmeldung, die in Deutschland verbreitet wird, ist es nicht relevant, ob der Absturzort eines Flugzeugs 140 oder 300 Kilometer östlich der Hauptstadt Kathmandu liegt – Zahl und Himmelsrichtung können also weggelassen werden. Man kann die Angabe aber auch leicht auf das reduzieren, was man genau weiß: „im Osten des Landes“, in der Region des Mount Everest“, „auf einem Provinzflughafen“, „auf einem Flughafen, der eine knappe halbe Flugstunde entfernt ist“. So bleibt die Meldung in jedem Fall richtig.

    Bei Angaben, die Interpretationsspielraum bieten, aber nicht mit einer zweiten Quelle bestätigt werden können, ist der schnelle, aber lautere Ausweg, die Quelle zu nennen: „nach Angaben des Ministeriums Y“, „heißt es auf der Internetseite des Unternehmens X“, „behauptet der Verband Z in einer Pressemitteilung“. Das ist selbst dann noch eine Information, wenn die Quelle anonym bleiben will, weil es der Leser nachvollziehen kann, wie gut oder schlecht die Information abgesichert ist.

    Zweifel und Widersprüche, die vor der Veröffentlichung nicht mehr geklärt werden können, sollten transparent gemacht werden: „während die Gewerkschaften von 1.500 Arbeitsplätzen sprechen, geht es nach Unternehmensangaben um weniger als 1 000 Jobs“. Oder: „will nach eigenen Angaben“, „Belege dafür blieb der Verband schuldig“. Das ist eine saubere, transparente Lösung – gerade im tagesaktuellen Geschäft oder unter Zeitdruck.

    6. Wikipedia, Google und Co: Online hilft! Die Onlinerecherche erleichtert das Factchecking. Noch nie waren so viele Primärquellen so schnell erreichbar – und das weltweit, rund um die Uhr. Für die Onlinerecherche, für die die gleichen Regeln wie für Offline gelten, bieten sich zwei effiziente Methoden an: Erstens: Gute Quellen über Quellen und Links in Wikipedia finden: Wikipedia selbst ist keine Quelle (es sei denn, es ginge um die Genesis der Texte dort). Ein Verzicht wäre aber töricht, denn in vielen Artikeln dort sind die Belege angegeben und verlinkt. Als schneller Weg zu ansonsten nur schwer zu findenden Dokumenten ist die Wikipedia unentbehrlich.

    Zweitens: Eine gute Quelle gezielt befragen: Homepages von Ministerien, Verbänden, Unternehmen lassen sich gezielt befragen. Dabei wird mit dem Site-Befehl die Suche (bei Google, Bing, Yahoo und Co) auf eine Domain eingeschränkt.

    Typische Falle: Wer online recherchiert, bleibt gerne für die ganze Factchecking online und vergisst, dass es noch Telefon, Handarchiv, Bibliothek und andere Mittel gibt.

    7. Die andere Seite anhören! Werden Aussagen über Dritte getroffen, die nicht selbst Quelle sind, so sollen sie angehört werden. In juristisch heiklen Geschichten ist das unerlässlich. Das ist fair und zudem auch eine effiziente Methode, um fragwürdige oder umstrittene Fakten herauszuarbeiten. Presserechtlich erschwert der eingearbeitete Widerspruch des Beschuldigten übrigens sehr gut eine Gegendarstellung. Aus Angst vor einstweiligen Verfügungen werden konfrontative Anfragen oft kurz gefasst oder aber unterbleiben ganz. Wenn sich aus der Fragestellung ableiten lässt, was berichtet werden soll, ist das tatsächlich möglich. Daher sollte man offen fragen. Nicht „Stimmt es dass Sie 2005 Schmiergeldzahlungen von Unternehmen A erhalten haben?“ sondern „Sind Ihnen Schmiergeldzahlungen bekannt, insbesondere im Zusammenhang mit XY?“

    8. Stichproben machen und Plausibilität kontrollieren!

    Abnehmende Redakteure sollten zumindest stichprobenartig die vom Autor in dem Beitrag eingearbeiteten Fakten überprüfen: Namen, Orte, Zahlen … So können auch Texte, die ausschließlich auf einer Quelle beruhen, schnell überführt werden. Außerdem kommt ein Fehler selten allein – weil der Journalist mit dem Thema nicht vertraut ist, dem falschen Experten vertraut hat, unter Zeitdruck stand, mit Zahlen fremdelt etc. Findet sich ein Fehler bei einer Stichprobe, muss weiter gecheckt werden.

    Nächster Anhaltspunkt sind für das redaktionelle Controlling sind Ungenauigkeiten und Widersprüche. Die Formulierung „immer mehr“ deutet in der Regel auf eine Geschichte ohne gute Datenbasis hin. Factchecker sollten aber vor allem fragen: Ist das wirklich plausibel?

    Beispiel: Kann es sein, dass Springer-Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner auf den Preisnachlass von 18,43 Millionen Euro, den ihm Friede Springer beim Kauf von 680.000 Aktien gewährt hat, 18,36 Millionen Euro Schenkungssteuer bezahlt? Ein solches Geschäft wäre nahezu unsinnig und hätte nur den Finanzminister gefreut – dennoch wurde es bei Handelsblatt Online so berichtet. Darüber hätte jeder Factchecker stolpern müssen. Wenn man Kaufpreis (77 Euro) und Börsenkurs zum Kaufdatum (104,10 Euro) kennt, dann lässt sich der Preisnachlass leicht errechnen und dann dazu die gültigen Steuersätze und Freibeträge lassen sich schnell online finden.

    9. Fakten nicht in der redaktionellen Bearbeitung verändern! Fehler entstehen auch im weiteren redaktionellen Produktionsprozess: beim Redigieren, beim Texten von Überschriften, Teasern, Bildzeilen und Zwischenüberschriften. Wenn etwas gekürzt, gestrichen, umformuliert oder weiter zugespitzt wird, wenn Zahlen gedreht oder umgerechnet werden, dann kommt es schnell zu Faktenfehlern.

    Davor schützt nur ein redaktioneller Ablauf, bei dem der Autor seinen Text noch mal zu sehen bekommt, bevor der Text in den Druck geht. Oder aber: Der Schlussredakteur bespricht mit dem Autor alle faktensensible Änderungen.

    Wer die Aussage, ein bestimmter Preis sei heute 30% höher als noch vor 10 Jahren, umformulieren willl, darf eben nicht schreiben, vor zehn Jahren sei der Preis 30% niedriger gewesen. Abseits der Prozentrechnung gibt es aber ähnliche weitere Fallen: nahezu überall wo es auf genaue Formulierungen ankommt, etwa in Wissenschaft oder Juristerei.

    10. Factchecking bringt Mehrwert!
    Factchecking schützt nicht nur vor peinlichen Fehlern, sondern kann sogar publizistischen Mehrwert bringen. Durch das Erschließen tiefer liegender Quellen wird meist nicht nur der Beleg für einen Fakt gefunden, sondern eine Vielzahl an Details, an Zusatzinformationen gefunden, die wiederum den Text bereichern. Mehr noch: Factchecking liefert neue Themen: Wer überprüft, ob Spinat wirklich so viel Eisen enthält wie stets behauptet wird, findet die Geschichte eines Abschreibfehlers, der über Jahrzehnte nicht korrigiert sondern immer weiter abgeschrieben wurde.

    Am 27. März 2010 hob die Süddeutsche Zeitung die Geschichte auf den Titel, dass der Rhein deutlich kürzer ist als in den gängigen Lexika und Schulbüchern steht (1.230 statt 1.320 Kilometer) – vermutlich ein Zahlendreher in den 60-er Jahren.

    Ich unterrichte am 19. und 20. Mai Fact-Checking an der Akademie für Publizistik in Hamburg. Es gibt noch freie Plätze. Das Seminar kostet 310 Euro. http://www.akademie-fuer-publizistik.de/seminare/liste/alle-medien/details/fact-checking/
    Ergänzung: Dieser Text ist meine Urfassung zum Thema Factchecking, die dann für die Veröffentlichung im Journalist (online hier: http://www.journalist.de/ratgeber/handwerk-beruf/redaktionswerkstatt/faktenchecken-fuer-journalisten-10-fallen.html) verändert wurde. Für die Didaktik halte ich die Regeln hier für angemessener als die 10 Fallen im Journalist.

    HandwerkReihenTricks, Tools, Tipps

  • Recherche-Info.de im Radio: „Trackback“ bei Fritz vom RBB – Journalismus & Recherche

    Am Samstag waren Sebastian Moericke-Kreutz und icke (Matthias) zu Gast in der Sendung Trackback auf Fritz, der Jugendwelle des RBB. Thema war die Online-Recherche, von Tipps und Tricks für den Alltag bis hin zur Glaubwürdigkeit der Wikipedia. Am Ende sollten wir Hörerfragen live recherchieren und haben uns blamiert bis auf die Knochen 😉
    Update: Der Podcast ist endlich fertig (Achtung: 55 MB!).

  • Datenschutz-Sommerakademie in Schleswig-Holstein – Journalismus & Recherche

    Die diesjährige Sommerakademie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) thematisiert den Arbeitnehmerdatenschutz. Das als Frage formulierte Motto Arbeitnehmer – Freiwild der Überwachung? haben Konzerne wie die Bahn, die Telekom und Lidl in den vergangenen Jahren ja eindeutig beantwortet.
    Die Sommerakademie 2009 bietet eine Bestandsaufnahme der technischen Überwachungsmethoden sowie der aktuellen Rechtslage und skizziert tragfähige Lösungen für einen besseren Arbeitnehmerdatenschutz

    Referenten sind u.a. Thilo Weichert (Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein, Leiter ULD) und Herta Däubler-Gmelin (MdB, Bundesministerin a.D.). Die Infobörsen am Nachmittag gehen z.B. über Whistleblowing, Filtereinsatz bei Internet-Zugriffen und Überwachung an Büroarbeitsplätzen.

    Die Teilnahme ist kostenflos. Anmeldung online bis zum 21. August 2009 unter

    https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2009/

  • Eine Quelle ist keine Quelle, ist keine … (1) – Journalismus & Recherche

    Vorab: Lieber Sebastian Wolff von der Berliner Zeitung, es tut mir ein wenig leid, dass ich Sie hier tadele, denn genauso gut könnte ich jeden Tag in jeder deutschen Zeitung einen Artikel herausgreifen und dafür kritisieren, dass er einzig und allein auf einer einzigen Quelle beruht.
    In Ihrem Fall auf Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Zu Gute halten möchte ich Ihnen, dass Sie sich erst gar nicht die Mühe machen, das zu verschleiern. Damit nicht alle den Text lesen müssen: Der GDV beklagt sich, dass Internetbetrüger den Versicherungen das Leben schwer machen und Schaden zufügen. Als Beispiel wird angeführt, dass Schmuck bei Ebay angeboten wird würde (sic!) und diesem Wertzertifikate über einen viel höheren Preis beiliegen – letztere würden dann den Versicherungen vorgelegt, wenn ersterer gestohlen gemeldet wird. Ich habe mir den Artikel direkt nach der Lektüre ausgerissen, um ihn am Mittwoch den Volontären im Rechercheseminar vorlegen zu können – damit die ja nicht denken, das mit den Ein-Quellen-Artikeln sei ein theoretisches Phänomen.

    Was ist denn so schlimm daran, möchten Sie fragen? Naja, der Leser zahlt ja dafür, dass Sie sich etwas Arbeit machen, aber in diesem Fall hätten Sie doch besser einfach nur einen Nachdruck mit dem Verbandsmagazin abgemacht, das das Thema, wie Sie ja auch anführen, bereits in einem Artikel aufgegriffen hatte. Wobei, werter Kollege, einige Passagen hart an der Grenze zum Plagiat sind.

    Und da ich als Leser ja schon mal dafür bezahlt habe, dass Sie etwas mehr leisten, verrate ich Ihnen nicht nur, was ich mir noch gewünscht hätte, sondern was ich eigentlich für schlichtes Handwerkszeug halte. (Nicht dass Sie Leserforschung betreiben und mein Aboentgelt wieder nicht in die Redaktion wandert.)

    Abgesehen davon, dass der Artikel in sich widersprüchlich ist, indem er zum einen behauptet, dass es keine Zahlen gäbe, zum anderen aber sagt, die Zahl solcher Delikte sei gestiegen – hierauf hat ja der Kollege Kunze schon aufmerksam gemacht –, abgesehen davon also stellen sich nach der Lektüre des Textes mehr Fragen als der Artikel vermeintlich beantwortet hat.

    Ein paar Ideen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Online-Recherche: Suchmaschinen-Syntax (2/4) – Journalismus & Recherche

    Heute nun Teil zwei der Suchmaschinen-Syntax: die Funktionen, die über die erweiterte Suche nicht zur Verfügung stehen bzw. zum Teil auch gar nicht dokumentiert sind sowie die beiden Funktionen von Google (related und link), die nicht mit anderen Operatoren kombinierbar sind. Beim Ausprobieren ist mir klar geworden, dass (bis auf einen) all diese Operatoren bei Google, nicht aber bei Bing funktionieren. Die Ausnahme ist der schöne Operator [ip:] mit dem sich alle Seiten auf einem Server mit der angegebenen IP-Adresse finden lassen – das funktioniert aber nur bei Bing und nicht bei Yahoo.

    Die Übersicht habe ich im gleichen Layout wie den ersten Teil gestern erstellt und sie findet sich jetzt hier (pdf).

    Am Wochenende gibt es dann den Rest zu den erweiterten Suchen und eine Sammlung der bis dahin vergessenen Hinweise zur Suchmaschinen-Handhabung. Ab Montag startet dann eine Reihe über Suchstrategien – erstmal für eine Woche.

    Ergänzungen, Fehlerhinweise etc gerne!

  • Zweifel an „Rezensionen“ bei Amazon – Journalismus & Recherche

    Volker König schreibt über den zweifelhaften Wert von „Kundenrezensionen“ bei Amazon auf telepolis: Der Troll als Leser : Rache-„Rezensionen“ im Online-Bücherladen. So lesenswert (und vor allem facettenreich) dieser Text ist, neu sind die Zweifel an Amazon-Rezensionen nicht.

    Am 12. Februar 2004 berichtete Amy Harmon in The New York Times über eine aufschlußreiche Demaskierung („Amazon Glitch Unmasks War of Reviewers„, s.a. donswaim.com/nytimes.amazon.html). Über eine Woche gab es auf den kanadischen Webseiten des Online-Buchhändlers Amazon einen technischen Fehler. Dadurch war klar ersichtlich, wer die Rezensionen der angebotenen Bücher geschrieben hatte. In vielen Fällen stammten die ersten Besprechungen von den Verfassern der Bücher. Auch berühmte und auflagenstarke Autoren hatten ihre eigenen Erzeugnisse ‚rezensiert‘ – selbstverständlich unter falschen Namen.

    Man darf davon ausgehen, dass diese Praxis nicht nur in Kanada geübt wird. Ferner, dass einige Autoren gerissen genug sind, Freunde und nicht-namensgleiche Verwandte um wohlwollende Worte zu bitten. Rezensionen kann bei Amazon jeder verfassen, der mag. Eine Anleitung, was man dabei beachten muss, findet man nicht nur bei Amazon, sondern auch bei xrays.antville.org .

    [AUde]

  • Viele bunte Bilder: Visualisierung von Daten – Journalismus & Recherche

    Endlich mal was richtig Sinnliches im Recherche-Blog: tolle Beispiele dafür, wie KollegInnen Daten anschaulich dargestellt haben. Die Beispiele stammen aus dem Beitrag 5 Best Data Visualization Projects of the Year des Blogs Flowing Data. Das können doch nicht nur die angelsächsischen KollegeInnen, oder? Ich würde mich sehr über Beispiele aus Deutschland freuen. Kommentare, bitte! Ich habe aus den angeblich fünf besten noch einmal drei rausgesucht, die ich unter journalistischen Gesichtspunkten für interessant halte. Das schönste ist meiner Ansicht nach dieses hier aus der New York Times:

    Man muss sich die originale, interaktive Grafik anschauen (Klick aufs Bild), um es zu vestehen. Sehr anspruchsvoll, auch für die Leser. Ein kleines Meisterwerk.

    Ebenfalls aus der NYT der Entscheidungsbaum:

    Und am schönsten, aber journalistisch meiner Ansicht nach weniger interessant, weil es eher um Unterhaltung geht, sind die Beispiele aus der BBC:

  • Ist Grippe der neue Kinderporn? – Journalismus & Recherche

    Bereits im November 2008 wurde bekannt, daß Google in einem ‚Flu Trends‘ Projekt seine erhaltenen Suchanfragen in den USA zur Vorhersage von lokalen Ausbrüchen von Grippe einsetzt (Googleblog). Dazu wurde der Zusammenhang zwischen räumlicher Häufung von Suchanfragen zum Thema Grippe in verschiedenen Zeitintervallen untersucht und auf Korrelation mit bekannten lokalen Grippeausbrüchen getestet und als Vorhersageinstrument erfolgreich verprobt. Dies erfolgte für die Google-Benutzer natürlich anonym, weil es bei Epidemien eben gerade nicht um Individuen sondern um Mengeneffekte geht (kann mensch sich etwa so vorstellen: wieviele Nutzer haben in der Region New York Anfang Juni mittels Google nach Grippethemen gesucht; in welchem Verhältnis steht das zu anderen Monaten; gab es dort zu der Zeit eine bekannte Grippehäufung).
    Überraschend daran ist vielleicht, daß es über diese Art von Data-Mining keinen Aufschrei der Empörung gab, zu gut ist wohl das Motiv der Grippevorhersage. Dagegen kann niemand etwas haben? Irgendwie erinnert das an die Argumentation mittels Kinderporn. Niemand hat bei ‚Flu Trends‘ laut Vorratsdatenspeicherung oder Rasterfahndung gerufen. Wäre ich Werbetreibender oder Politiker, könnte mir die eine oder andere interessante Frage einfallen, die mit demselben Verfahren zu beantworten wäre. Hurra, CAR ist salonfähig geworden und niemand hats bemerkt und keiner kann etwas dagegen haben, also auch nicht gegen das Aufheben der Daten bei Google. Mission accomplished.

  • XML Sitemap

    This XML sitemap is used by search engines which follow the XML sitemap standard. This file contains links to sub-sitemaps, follow them to see the actual sitemap content.

    This file was dynamically generated using the WordPress content management system and XML Sitemap Generator for Google by Auctollo.

  • Kontakt & Impressum – Journalismus & Recherche

    Journalismus & Recherche war der gemeinsame Blog von schreiben Matthias Spielkamp, Marcus Lindemann, Albrecht Ude und Jan Michael Ihl sowie weitere Autoren.

    Seit April 2021 ist dies die Seite des Recherchetrainers Marcus Lindemann (V.i.S.d.P):

    c/o autoren(werk) GmbH & Co.KG,

    Weydingerstraße 20-22

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    Email: kontakt BEI journalismus-recherche PUNKT de