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  • PR in der Wikipedia – Journalismus & Recherche

    Bei der nr-Fachkonferenz PR und Journalismus – zwischen Konfrontation und Kooperation an der Universität Hamburg habe ich zum Thema Wikipedia, Blogs, Foren : die PR-Profis schreiben mit. Quellenkritik im Internet vorgetragen.
    Die um Links ergänzten Folien habe ich gerade auf meinem Server publiziert [PDF, 28 S., 175 KB]. Sie sind eine Ergänzung zu meinen früheren Ausführungen über Quellenkritik im Netz.
    Nach einem kurzen Blick in die VR China, wo es im Rahmen der Zensurmaßnahmen eine Art Regierungs-PR gibt (die „Fünf-Groschen-Partei“, so der Spottname) ging es um PR im Web 2.0 allgemein, insbesondere aber um PR in der Wikipedia und darum, wie leicht man solchen Spuren folgen kann.

    Die Tagung wurde zusammen mit der Rudolf-Augstein-Stiftungsprofessur für Praxis des Qualitätsjournalismus veranstaltet. Die Tagungsdokumentation ist in Vorereitung, ich werde einen Beitrag dazu liefern.

  • August 2012 – Journalismus & Recherche

    Wenn ein Unternehmen zu mehr als 50 Prozent in Besitz der öffentlichen Hand ist, dann hat es gegenüber Journalisten die gleichen Auskunftspflichten wie eine Behörde. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach meiner Klage gegen die Berlin Partner GmbH. Bisher gab es nur Urteile, die solche Auskunftspflichten bei einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 70 oder 80 Prozent vorsahen (jedenfalls habe ich nur solche Urteile in Urteilsdatenbanken gefunden). Das bedeutet: Der Auskunftsanspruch von Journalisten wird durch die Entscheidung nun auch ausgeweitet auf alle Public-Private-Partnerships, bei denen der Staat eine knappe Mehrheit hält.
    Das Verwaltungsgericht Berlin beruft sich in seiner Entscheidung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das erst im vergangenen Jahr ergangen war. Das höchste deutsche Gericht entschied damals über die Frage, ob im Empfangsgebäude des Frankfurter Flughafens Demonstrationen von Fluglärmgegnern grundsätzlich erlaubt werden müssen (wie auf öffentlichem Gelände) oder nicht (wie auf Privatgelände). Das Verfassungsgericht erlaubte die Demonstrationen, weil dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt zusammen knapp mehr als die Hälfte der Anteile an der Flughafengesellschaft „Fraport AG“ gehören. Diese Entscheidung über die Reichweite der Versammlungsfreiheit wandte das Verwaltungsgericht Berlin jetzt auch auf die Reichweite der Pressefreiheit und damit auf das Presseauskunftsrecht an.

  • Wolfgang Michal – Journalismus & Recherche

    Felix Zimmermann ist Vorstandsmitglied des neuen Vereins Freischreiber, dem es darum geht, die Arbeitssituation freier Journalisten zu verbessern (Disclosure: ich war beim Gründungskongress dabei und werde dem Verein auch beitreten, sobald das möglich ist). Nun hat Zimmermann im Freischreiber-Forum darüber berichtet, wie auf Petra Reski und Jens Weinreich Druck ausgeübt wird. Es geht ihm darum deutlich zu machen, dass freie Journalisten eine besondere Solidarität brauchen, da sie „ungeschützt“ arbeiten. Das sehe ich genauso, aber die Fälle sind natürlich auch für alle anderen Journalisten / Rechercheure interessant. Daher veröffentlichen wir hier Zimmermanns Text als Gastbeitrag.
    Zwei Fälle, auf die Freischreiber aufmerksam machen will
    Zu den Zielen dieses neuen Verbandes gehört auch, jedem einzelnen freien Journalisten den Rücken zu stärken. Deshalb wollen wir an dieser Stelle auf die Situation zweier Kollegen aufmerksam machen, die durch ihre Arbeit in Schwierigkeiten geraten sind. Zum einen geht es um Petra Reski, freie Journalistin in Venedig und Mitglied im „Autoren-Reporter“-Netzwerk: Anfang September ist ihr Buch Mafia. Von Paten, Pizzerien und falschen Priestern (Verlag Droemer) erschienen. Sie berichtet darin auch über die Verstrickung der Mafia in Deutschland – die ihrer Schilderung nach viel enger geknüpft ist, als sich das die Öffentlichkeit hierzulande vorzustellen vermag.
    Petra Reski und die Mafia
    Dem deutschen Gastwirt Rolf Milser aus Duisburg und seinem aus dem kalabrischen San Luca stammenden Geschäftspartner Antonio Pelle missfällt es, was Reski über die Präsenz der kalabrischen ’Ndrangheta in Deutschland schreibt.  

  • Neuerscheinung „Die Datenfresser“ – Journalismus & Recherche

    Profile sind nützlich, um uns gezielt zum Kauf (…) zu verleiten, uns effizienter zu verwalten und dazu, zukünftiges Verhalten zu prognostizieren“ – deswegen ist es zu einer Industrie geworden, Daten zu sammeln, Profile zu erstellen und zu verkaufen. Die Namen der entsprechenden Firmen kennt jeder – und viele nutzen sie in der Verwechslung, dies geschehe umsonst (statt unentgeldlich).
    Das Treiben und die Perspektiven der Datenindustrie (und der Staaten) haben Constanze Kurz und Frank Rieger (beide Chaos Computer Club) in einem Buch dargestellt. Ein Vorab-Kapitel gibt es bei Zeit online. Constanze Kurz/Frank Rieger: Die Datenfresser. Wie Internetfirmen und Staat sich unsere Daten einverleiben und wie wir die Kontrolle darüber zurückerlangen. Frankfurt am Main: S. Fischer Verlag, 2011. 272 Seiten. 16,95 Euro.

    http://datenfresser.info/ .

    Der Informationstreibstoff von Google & Co. Daten, Algorithmen und ihre Profiteure – Wie Internetfirmen und Staat sich unsere persönlichen Daten einverleiben. Ein Vorabkapitel aus dem Buch „Die Datenfresser“. Von Constanze Kurz und Frank Rieger. – Zeit online, 12.04.2011

    http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2011-04/datenfresser-kurz-rieger?page=all .

  • Uwe Krüger: Top-Journalisten und ihre Nähe zu Politik und Wirtschaft: Ergebnisse einer Netzwerkanalyse – Journalismus & Recherche

    Uwe Krüger vom Institut für praktische Journalismusforschung an der Uni Leipzig präsentierte in seinem Vortrag „Top-Journalisten und ihre Nähe zu Politik und Wirtschaft“ die Ergebnisse seiner Netzwerkanalyse deutscher Journalisten. Dabei geht es darum herauszufinden, in welchen Gremien, Organisationen und / oder Unternehmen einflussreiche Journalisten vertreten sind. Leider sind die sehr spannenden Folien nicht online.
    Besonders interessant waren die Netzwerkstrukturen, in die Klaus-Dieter Frankenberger (FAZ), Stefan Kornelius (SZ) und Josef Joffe (ZEIT) eingebunden sind, darunter Organisationen wie die Deutsche Atlantische Gesellschaft, Atlantik-Brücke, Münchner Sicherheitskonferenz oder M100 Sanssouci Colloquium. Krügers Thesen: durch eine derartige Eingebundenheit können ein transatlantischer und neoliberaler Bias entstehen, eine Eliten-Sicht dominiert, andere Perspektiven werden vernachlässigt, es kommt zu Mainstream-Effekten aufgrund ähnlicher Netzwerke.

    Ein Beispiel zur Illustration war die Berichterstattung in der Bild, in der der Artikel „‚Atlantik-Brücke‘ verabschiedet Erklärung von Mumbai“ bebildert wurde mit einem Gruppenfoto prominenter Unterzeichner (Roland Berger, der damalige EADS-Chef Thomas Enders), auf dem im Original auch Atlantik-Brücken-Mitglied und Bild-Chef Kai Diekmann zu sehen war – auf dem Foto, das in der Bild erschien, war er herausgeschnitten.

    In der sehr erregten Diskussion ging es anschließend darum, wie weit die Mitgliedschaften in derartigen Netzwerken die „Lebensader des Journalismus“ sind, wie ein Teilnehmer sagte, oder bedeuten, dass Journalisten ihre Distanz aufgeben. Krüger verwies auf die The New York Times Company Policy on Ethics in Journalism, in dem es in der Sektion Serving the Community heißt:

  • Ein Überwachungsbild – Journalismus & Recherche

    Der Stern hat mit der Aufdeckung der Mitarbeiter-Überwachung bei Lidl ein schönes Stück publiziert. Sogar ein (geschwärztes) Überwachungsprotokoll steht im Netz. Bei staatlicher Überwachung entstehen ähnliche Dokumente.
    In gewisser Weise ist der Fall paradigmatisch für den Marsch in die Überwachungsgesellschaft. Nicht nur, weil auch Plus und Edeka sich an dieser Niederträchtigkeit beteiligten. Nicht nur, weil das Management die Grundrechte der Mitarbeiter mit Füßen tritt. Sondern auch wegen dabei in Kauf genommenen Kollateralschäden. zeigt in seinem Extra zum Lidl-Skandal ein Bild, das offensichtlich aus einer Überwachungskamera zeigt – sie nimmt die Kasse von oben auf. Und – von mir durch den Kreis gekennzeichnet – sie beobachtetspitzelt auch das Terminal, in das mit Karte zahlende Kunden ihre PIN eingeben müssen:
    Thematisiert wird das auch bei telepolis:

    Lidl und die PINs – Die jüngst ans Licht gekommene Überwachungspraxis deutscher Supermärkte stellt ein im Januar gefälltes Urteil zur Haftung bei gestohlenen EC-Karten in Frage von Peter Mühlbauer (07.04.2008).

  • 93% der Nutzer hinterlassen eindeutige Spuren auf Websites – Journalismus & Recherche

    Henning Tillmann hat im Rahmen seines Diploms untersucht, wie einfach Nutzer des WWW durch den „Browser Fingerprint“ zu identifizieren sind. Dank einer Online-Umfrage konnte er 23.709 Datensätze erheben.
    Die eher unbekannte Methode des „Browser Fingerprint“ hinterlässt (im Gegensatz etwa zu Cookies) keine Spuren auf dem Rechner des Nutzers, da sie lediglich Daten auswertet, die dessen Browser an angesurfte Websites übermittelt. Wie Tillmann ermittelte, hinterlassen 93% der Nutzer eindeutige und damit nachverfolgbare Spuren auf Websites.
    Seine an der Humboldt-Universität (Berlin) entstandene Arbeit hat er jetzt online unter einer Creative-Commons-Lizenz publiziert: Browser Fingerprinting: Tracking ohne Spuren zu hinterlassen / Von Henning Tillmann. – Aktualisierte Fassung vom 20. Oktober 2013 mit redaktionellen Änderungen

    http://bfp.henning-tillmann.de/downloads/Henning%20Tillmann%20-%20Browser%20Fingerprinting.pdf

    (PDF-Datei, 124 S., 1.127 KB)

    Den eigenen Browser Fingerprint kann man auf der Seite „Panopticlick“ der Electronic Frontier Foundation ermitteln.

  • Informantenschutz – Seite 2 – Journalismus & Recherche

    Ist zwar schon eine Weile her, aber besser spät als nie. Beim Chaos Communication Congress hat Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf, einen Vortrag mit dem Titel „Sie haben das Recht zu schweigen: Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt“ gehalten. Ist ein langer Riemen, daher hat es auch so lange gedauert, bis er hier erscheint, aber absolut lesens- bzw. wissenswert.
    Vetter, Autor des sehr viel gelesenen Lawblogs, erläuterte, wie Situationen zu meistern sind, mit denen die meisten von uns wohl eher keine Erfahrung haben und daher auch nicht wüssten, wie man sich im Zweifel „richtig“ verhält. Meiner Ansicht nach ist das ein Thema für Journalismus & Recherche, weil die Ermittlungsbehörden bekanntlich inzwischen auch bei Journalisten eine beunruhigende Aktivität entfalten. Der „Fall Cicero“ wird vielleicht ein wenig strapaziert, aber er ist nicht das einzige Beispiel. Betroffen sind auch nicht nur „investigative“ Journalisten. „Nehmen Sie das Recht zu schweigen in Anspruch. Damit ist der Vortrag beendet“ – so begann Vetter seinen Vortrag, doch es war mehr als nur ein amüsante Einstieg zu verstehen, denn der Ratschlag bildete auch gleich das Motiv des Vortrags, das Vetter in einigen Variationen durchspielte.

  • Datenbank: Lobbyisten in Ministerien – Journalismus & Recherche

    Die Initiative Lobbycontrol hat die bisher verfügbaren Informationen über Lobbyisten in Ministerien in einer Datenbank publiziert. Bisher sind das über 100 Fälle von Lobbyisten, die von ihren Auftraggebern bezahlt in Bundes- und Landesministerien mitarbeiten. LobbyControl wendet sich damit als Teil der Kampagne „Lobbyisten raus aus Ministerien!“ gegen die Weiterführung dieser Praxis.

    Über die Kampagne habe ich in Ausgabe 45 des Newsletter Netzwerk Recherche geschrieben.

  • Bundesagentur gibt sich freundlicher als sie ist – Journalismus & Recherche

    Nur kurz. Die internen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind jetzt online.
    Die BA teilt hierzu in einer Pressemitteilung mit: „Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Internet bisher interne Weisungen und Informationen veröffentlicht.“ Genau und kein einziges Dokument darüber hinaus. Und das obwohl auch einzelnen andere Dokumente bereits nach dem IFG herausgegeben wurden und diese dann eigentlich online gestellt werden sollten.
    Weiter heißt es „Die BA setzt damit das seit dem 1. Januar 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz um. (…) Die BA hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürgern ohne Antragstellung Einsicht in wichtige interne Weisungen zu geben.“ Richtiger wäre wohl, dass die BA damit einem geschlossenen Vergleich nachkommt. Sie selbst hat das nicht entschieden, sondern ausdrücklich verweigert, sonst hätte man ja nicht vor Gericht ziehen müssen.

    „Für die BA bedeutet das neben dem Serviceangebot auch eine Arbeitserleichterung.“ We will quote you on that!
    „Das Angebot wird ständig aktualisiert und erweitert.“ Wir sind gespannt und halten den geneigten Leser hier auf dem Laufenden.