Kategorie: Allgemein

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Informationsfreiheitsgesetz: Der Amtsschimmel lahmt

    Seit einem halben Jahr ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nun in Kraft, aber die Behörden sind von der neuen Transparenz offenbar noch weit entfernt: Bis Mai gingen bei den Bundesministerien rund 350 Anträge ein. Gleichzeitig berichtet der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der in Personalunion IFG-Obmann ist, dass er bereits 120 schriftliche Beschwerden von Antragstellern erhalten habe. Die größten Probleme gibt es laut Schaar, weil die Ämter Auskünfte und Kopien unter Berufung auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verweigern. Auch das Argument, Unterlagen dürften nicht freigegeben werden, weil mit Dritten Vertraulichkeit vereinbart worden sei, wird häufig als Ablehnungsgrund angeführt. Während der Bundesinformationsfreiheitsbeauftragte weniger Beschwerden zu überzogenen Gebühren erhalten hat, als sich zu Jahresanfang abzeichnete, spielt vermehrt eine Rolle, dass die Behörden die Antwortfrist verstreichen lassen und gar nicht auf IFG-Anträge reagieren.

    Schaar stellte diese ersten Erfahrungen vor, als sich am 31. Mai in Berlin die „Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit“ gegründet hat. Der neue Verein will den Gedanken der Informationsfreiheit in Deutschland verbreiten, indem er wissenschaftliche Tagungen organisiert, den Meinungsaustausch zur IFG-Praxis fördert und die Weiterbildung unterstützt. Der Dialog mit Verantwortlichen in Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft soll durch die Vereinsaktivitäten vorangebracht werden. Dazu gehört sicherlich auch, die Praxiserfahrungen mit dem IFG zu nutzen, um Verbesserungen durchzusetzen, wenn die Gesetzesevaluierung ansteht. Die Gründungsmitglieder des neuen Vereins kommen zum einen aus dem parlamentarischen Raum und haben als IFG-Befürworter in den Fraktionen von Grünen und SPD am Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt, zum anderen von Verbänden wie Netzwerk Recherche, Transparency International und DJV. Zum Vorsitzenden wurde Dr. Sven Berger gewählt, Mitarbeiter der SPD-Fraktion und in der vorigen Legislaturperiode als Referatsleiter im Bundesinnenministerium an den IFG-Beratungen eng beteiligt. Stellvertretende Vorsitzende ist Caroline Welzel, die bei der Bertelsmann Stiftung ein Projekt zum IFG betreut hat.

    Angeregt durch das Bundes-IFG haben in den letzten Monaten drei weitere Bundesländer eigene Landesgesetze verabschiedet: Zum 1. Juli gilt das Prinzip der Verwaltungstransparenz auch in Mecklenburg-Vorpommern und zum 1. August treten die Bestimmungen in Hamburg und Bremen in Kraft. Beide Stadtstaaten haben sich dabei leider am restriktiven Charakter des Bundesgesetzes orientiert. Während Bremen dies nahezu wortgleich übernimmt, hat Hamburg die restriktive Tendenz in manchen Punkten sogar noch verschärft. In Hamburg hat die CDU-Mehrheit der Bürgerschaft weitergehende Gesetzentwürfe von Grünen und SPD verworfen und stattdessen ein eigenes Gesetz verabschiedet, das im Gegensatz zur Bundesregelung pauschal alle laufenden Verfahren ausklammert. Außerdem fallen privatwirtschaftlichen Unternehmen mit öffentlicher Aufgabe nicht unter das Hamburger IFG, wenn sie im Wettbewerb stehen. Damit nimmt das Hamburger Gesetz deutlich mehr private Träger aus als auf Bundesebene, was besonders bedenklich ist angesichts des Trends, dass immer mehr öffentliche Aufgaben in den privaten Bereich verlagert werden. Als „Hamburger Sonderweg“ muss auch die Regelung gelten, dass nur Bürger der EU antragsberechtigt sind, während normalerweise das Prinzip der Informationsfreiheit jedem offensteht, ohne irgendwelche Beschränkungen nach Nationalität. Zunächst hatte die CDU sogar geplant, das Antragsrecht auf die Bürger der Hansestadt zu beschränken, dann aber wohl erkannt, sich mit einer solchen Regelung komplett lächerlich zu machen. Das Hamburger IFG ist damit zwar das erste Landesgesetz aus der Feder der CDU. Allerdings lässt es für die gesetzgeberischen Aktivitäten in anderen CDU-Ländern nichts Gutes ahnen.

    Die jüngste Ergänzung bei den Landesgesetzen kommt aus Mecklenburg-Vorpommern, wo der Landtag mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und PDS am 27. Juni ein IFG beschlossen hat. Es ist nicht ganz so bürgerunfreundlich wie die zuvor erwähnten Beispiele und regelt die Bearbeitungsfristen z.B. besser als das Bundesgesetz (Monatsfrist statt weiche „Soll-Bestimmung“ wie beim Bund). Allerdings folgt die Regelung bei den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dem schlechten Vorbild des Bundes, denn die Freigabe wird von der Zustimmung der betroffenen Firmen abhängig gemacht. Die besseren Landesgesetze wie in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sehen hier eine Abwägung zwischen öffentlichen Interessen und den Anliegen der betroffenen Privaten vor. Nach diesem Standard könnte etwa bei der Verbreitung gesundheitsschädlicher Produkte zugunsten der Veröffentlichung von Firmennamen entschieden werden. Wenn die Unternehmen dagegen selbst entscheiden dürfen, ob sie eine für ihren Geschäftserfolg relevante Information freigeben wollen oder nicht, wird dies in der Regel zugunsten der Geheimhaltung ausgehen.

    Ebenfalls ernüchternd ist die Gesetzgebungsinitiative zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG), mit dem Minister Seehofer mehr Transparenz bei Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln schaffen will. Aufgrund der jüngsten Lebensmittelskandale war eigentlich eine schärfere Gangart des Gesetzgebers angekündigt worden, doch der Entwurf, den die Große Koalition am 11. Mai in den Bundestag eingebracht hat, zeigt deutliche Schwächen: So gibt es keinen Vorrang für das öffentliche Interesse, sondern weiterhin einen sehr starken Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, hinter dem sich betrügerisch agierende Firmen verschanzen können. Selbst wenn dies zur Gefahrenabwehr geeignet wäre, muss die Behörde die Öffentlichkeit nicht über Missstände informieren. Diese Informationspflicht greift erst bei akuter Gesundheitsgefährdung, nicht bei ekelerregenden Produkten wie Gammelfleisch, die unterhalb der Schwelle einer direkten Gesundheitsgefährdung bleiben. Ferner enthält das Gesetz keine Verpflichtung, Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle unter Nennung von Produkt und Hersteller tagesaktuell bekannt zu machen. Weiterhin fehlt ein Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen, und die langen Bearbeitungsfristen machen es den Behörden leicht, eine Auskunft über Wochen und Monate zu verzögern. Netzwerk Recherche hat sich zusammen mit der dju und weiteren Organisationen einer Initiative der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch für ein fortschrittliches, bürgerfreundliches VIG angeschlossen. Bei einer Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag ist bereits deutlich geworden, dass die Mehrheit der Experten die aktuelle Vorlage als Mogelpackung ablehnt und deutliche
    Nachbesserungen fordert.

    Zum Weiterlesen:

    IFG Hamburg {PDF-Datei, 2 S., 319 KB}

    IFG Bremen {PDF-Datei, 14 S., 46 KB}

    IFG Mecklenburg-Vorpommern:
    nach den letzten Änderungen noch keine konsolidierte Fassung online.

    Informationen über die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit:
    Demnächst wird eine eigene Rubrik auf den Seiten des IFG-Projekts der Bertelsmann Stiftung freigeschaltet.

    Gesetzentwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz.

    Verbändebrief mit den Hauptkritikpunkten zum VIG-Gesetzentwurf {PDF-Datei, 3 S., 212 KB}.

    Tags: Informationsfreiheitsgesetz, Regierungsinformationen

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Mehrwertsteuer stieg um drei Prozent? In Deutschland jedenfalls nicht

    … merkwürdig nur, dass das dennoch soviele Journalisten schrieben – von der taz bis hin zur FAZ.

    Wir meinen: ein klarer Fall für Taschenrechner assisted reporting …

    Hätten die Kollegen recht, so müsste jetzt auf den Kassenbons und Rechnungen überall eine Mehrwertsteuer von 16,48 Prozent ausgewiesen werden. Habe ich aber noch nicht gesehen. Vielleicht in der Taz-Kantine?

    Quizfrage: Um wievel Prozent ist denn die Mehrwertsteuer tatsächlich gestiegen?

    Wenn einer der Kollegen, die es zum Jahreswechsel falsch schrieben, die Lösung weiß, spendiere ich dem ersten ein Exemplar von „Zwei Nullen sind keine Acht. Falsche Zahlen in der Tagespresse“ (gibt es nicht mehr neu, was wohl nicht auf den großen Erfolg sondern auf das Desinteresse an Zahlen hindeutet.)

    Ein paar Beispiele, unzählige weitere sind leicht zu finden. Wobei nicht jedes Ergebnis einer Suche mit Mehrwertsteuer "um 3 Prozent" site:zudurchsuchendesmedium.de auch ein Treffer ist. Da gibt es auch Löhne, die um drei Prozent steigen dürfen im gleichen Artikel mit der Mehrwertsteuer …

    02.01.07 Wirtschaft Die Wirtschaftstermine des Jahres 2007

    1. Januar – Berlin. Die Mehrwertsteuer steigt um 3 Prozent, der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 6,5 auf 4,2 Prozent. …

    F.A.Z.

    Tags: Die Tageszeitung, FAZ, Mehrwertsteuer, MWSt, Prozent, Prozentpunkt, Prozentrechnung, Statistik, Steuererhöhung, Taschenrechner, Taz

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » 10 Tipps fürs Fact-Checking

    Nichts ist peinlicher für Journalisten: Falsche Namen und fehlerhafte Zahlen, auf die Leser sie aufmerksam machen. Mit systematischem Factchecking lassen sich zumindest die gröbsten Pannen vermeiden. Die Überprüfung von Fakten kann zudem vor juristischen Niederlagen schützen. Zehn Tipps für Rechercheure und Redakteure.

    Ist es nicht egal, ob ein nepalesischer Flughafen, auf dem eine Maschine mit deutschen Touristen abgestürzt ist, 140 oder 300 Kilometer östlich der Hauptstadt Kathmandu liegt? Journalisten sollte das nicht egal sein. Denn 300 Kilometer östlich Kathmandus gibt es keine nepalesischen Flughäfen, dort ist man bereits in Indien – ein ARD-Korrespondent hatte die falsche Entfernung zwischen dem Flughafen Lukla und Kathmandu trotzdem in seiner Meldung gebracht. Er steht damit nicht allein. Faktenfehler unterlaufen auch anderen renommierten Medien, vermutlich täglich, vermutlich auf jeder Zeitungsseite.
    Journalismus ist der Wahrheit verpflichtet und die beginnt in den Details. Wenn Leser nicht darauf vertrauen dürfen, dass ein Journalist Namen und Orte richtig schreibt – wie sollen sie ihm dann vertrauen, wenn er große Neuigkeiten verkündet und Missstände anprangert? Fehler vor ihrer Verbreitung zu finden und zu beseitigen, darum geht es beim Factchecking. Factchecking ist Kern jeder Recherche und damit wichtig für jeden Autor, der peinliche Fehler vermeiden will. Der aus Amerika kommende Fachbegriff steht üblicherweise für das kontrollierende Überprüfen von Fakten durch jemand anderen als den Autor selbst. Für das handwerkliche Überprüfen der Fakten gelten aber dieselben Prinzipien – egal, wer kontrolliert. Hier die wichtigsten Regeln fürs Schreiben (Punkt 1 bis 6) und fürs redaktionelle Überprüfen (Punkt 7 bis 10).

    1. Fakten präzise einarbeiten, Quellen dokumentieren, unklare Stellen kontinuierlich markieren!
    Factchecking beginnt beim Rechercheur, also bei demjenigen, der die Information zusammenträgt. In der Regel ist das der Autor. Überall, wo Tatsachen behauptet werden sollten sie unmittelbar anhand des vorhandenen Materials (zum Beispiel Visitenkarten, Archivartikel, Dokumente aller Art) überprüft werden: Schreibt sich der Name wirklich so? Stimmt die Zahl? Habe ich das aus guten Quellen? Für den Schreibfluss ist es hilfreich, unklare Fakten und fehlende Belege zu markieren und erst später zu recherchieren. Zumindest bei umfangreichen, (juristisch) heiklen Recherchen oder Teamarbeit, muss die Quellenlage nachvollziehbar protokolliert und dokumentiert werden.

    Typische Fehlerquelle: das eigene Gehirn, in dem fehlerhafte Fakten abgespeichert sind. Hier kann das Gegenlesen helfen. Sicher ist aber nur das systematische Verifizieren. Sonst trägt man dazu bei, dass populäre Irrtümer durch permanente Wiederholung kaum noch aus der Welt zu schaffen sind: etwa die vermeintliche Tatsache, dass Spinat besonders viel Eisen enthalte.

    2. Auch verdeckte Fakten und Zitate überprüfen! Aus juristischer Sicht sind auch Tatsachenbehauptungen, die nur zwischen den Zeilen oder in Zitaten stehen, zu überprüfen. Auch für solche Fehler trägt der Autor die Verantwortung. Reine Meinungsäußerungen bleiben außen vor – jedoch hat das meiste, was wir Journalisten für eine Meinungsäußerung halten, sogenannte Tatsachenkerne, die wiederum faktisch überprüft werden können. Hier schützt nur der Gegencheck, nicht aber eine Formulierung wie „meint/glaubt/fürchtet, dass…“.

    Selbst die Dokumentare des Spiegels in der wohl weltgrößten Factchecking-Abteilung können nicht jeden Fakt bis auf die wirklich beste Quelle checken. Also müssen Prioritäten gesetzt werden: Juristisch relevante Fakten haben oberste Priorität. Ist ein Rechtsstreit zu befürchten, sollten alle Tatsachenbehauptungen überprüft werden, da es Methode hat, dass Presseanwälte auch Ungenauigkeiten bei Nebensächlichkeiten angreifen und Erfolge dort als gewonnene Prozesse feiern. Danach folgt die Überprüfung von Namen, Ortsangaben, Beschreibungen sowie, weil besonders fehlerträchtig, aller im Beitrag genannten Zahlen.

    Wer schreibt, bei ein Operation habe der Arzt die Halsschlagader verletzt und anschließend sei der Patient verstorben, suggeriert einen kausalen Zusammenhang. Wenn es eine andere Todesursache gab, muss das gesagt werden. Das gilt unabhängig davon, ob das im Text des Journalisten steht oder aber in einem Zitat von Angehörigen.

    3. So nah wie möglich an die Originalquelle ran! Die erste Frage, die sich der Autor stellt, lautet: Gibt es eine Quelle für diese Information? Die zweite Frage muss lauten: Wie gut ist diese Quelle? Einfach und gängig ist der Umgang mit sogenannten privilegierten Quellen: Aussagen von Amtsträgern, Behörden, Ministerien und Nachrichtenagenturen dürfen Journalisten vertrauen, ohne dass sie durch den Verzicht auf eine zweite Quelle ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Trotzdem ist gerade die Überprüfung solcher Aussagen oft eine Recherche wert.

    Wann aber ist man am nächsten an der Originalquelle, der besten Quelle? Schon aus Effizienzgründen kann nicht jedes Mal eine Originalquelle herangezogen werden. In der Praxis geht es also um die beste verfügbare Quelle zum Thema, wobei wichtig ist, ob der fragliche Fakt der Kern oder ein Nebenaspekt der Geschichte ist.

    Typischer Fall: Das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie kann man von Nachrichtenagenturen, den Verfassern der Studie, aus der Kurzfassung der Studie oder aber aus der Studie selbst übernehmen. Jeder Schritt in dieser Reihenfolge führt zu einer besseren Quelle. Ob das, was in der Studie behauptet wird, stimmt, ist dann noch nicht geklärt. Aber es ist schon einmal sicher, was wirklich in der Studie steht.

    4. Zwei unabhängige Quellen befragen!
    Zu einem Thema „alle verfügbaren Quellen“ heranzuziehen, ist eine niemals zu lösende Sysiphos-Aufgabe. Schon die oft geforderten zwei von einander unabhängigen Quellen für einen Fakt, gibt es seltener als gedacht.

    Typischer Fall: Viele Journalisten meinen, die Zwei-Quellen-Regel sei erfüllt, wenn zwei Zeitungsartikel dasselbe besagen. Dass zwei Zeitungsartikel selten zwei von einander unabhängige Quellen sind, liegt nahe: In der Regel greifen sie auf ein und dieselbe Quelle zurück, etwa eine Pressekonferenz, eine Agenturmeldung oder denselben Experten.

    „Voneinander unabhängig“ meint: Zwei Augenzeugen, die ihre Beobachtungen nicht miteinander besprochen und einander angeglichen haben. Oder aber: Zahlen und Informationen, die nachvollziehbar nicht auf dieselbe Quelle (Studie, Pressemitteilung, Expertenaussage) zurückgehen. Wer die Unabhängigkeit seiner Quellen überprüft hat, kann guten Gewissens auf eine Quellenangabe verzichten – oft wird sie aber gerade dann hinzugefügt, um deutlich zu machen, dass man mit Augenzeugen gesprochen, Originaldokumente vorliegen hat, eine Studie im Original gelesen hat.

    Für viele Informationen, etwa in der Unternehmensberichterstattung, gibt es nur wenige für Journalisten zugängliche zweite Quellen – hier liegt die Arbeit des Journalisten darin, die Plausibilität – mit Hilfe von Dritten zu überprüfen, Zweifel anzumerken oder mit einem genauen Blick in veröffentlichte Bilanzen (Primärquelle) infrage zu stellen.

    5. Fakten, die nicht verifiziert werden können, fliegen raus, werden modifiziert oder transparent gemacht!
    Es ist letztlich eine Frage der Effizienz und der Transparenz, wie ein Journalist mit nicht verifizierten Tatsachen umgeht. Zwischen „Fehler riskieren“ und „Fakt weglassen“ gibt es eine ganze Reihe von Zwischenlösungen. Manche Details sind aber vielleicht auch gar nicht so relevant, dass sie unbedingt in einer Meldung oder einem Bericht aufgeführt werden müssen.

    Beispiel: Für eine Auslandsmeldung, die in Deutschland verbreitet wird, ist es nicht relevant, ob der Absturzort eines Flugzeugs 140 oder 300 Kilometer östlich der Hauptstadt Kathmandu liegt – Zahl und Himmelsrichtung können also weggelassen werden. Man kann die Angabe aber auch leicht auf das reduzieren, was man genau weiß: „im Osten des Landes“, in der Region des Mount Everest“, „auf einem Provinzflughafen“, „auf einem Flughafen, der eine knappe halbe Flugstunde entfernt ist“. So bleibt die Meldung in jedem Fall richtig.

    Bei Angaben, die Interpretationsspielraum bieten, aber nicht mit einer zweiten Quelle bestätigt werden können, ist der schnelle, aber lautere Ausweg, die Quelle zu nennen: „nach Angaben des Ministeriums Y“, „heißt es auf der Internetseite des Unternehmens X“, „behauptet der Verband Z in einer Pressemitteilung“. Das ist selbst dann noch eine Information, wenn die Quelle anonym bleiben will, weil es der Leser nachvollziehen kann, wie gut oder schlecht die Information abgesichert ist.

    Zweifel und Widersprüche, die vor der Veröffentlichung nicht mehr geklärt werden können, sollten transparent gemacht werden: „während die Gewerkschaften von 1.500 Arbeitsplätzen sprechen, geht es nach Unternehmensangaben um weniger als 1 000 Jobs“. Oder: „will nach eigenen Angaben“, „Belege dafür blieb der Verband schuldig“. Das ist eine saubere, transparente Lösung – gerade im tagesaktuellen Geschäft oder unter Zeitdruck.

    6. Wikipedia, Google und Co: Online hilft! Die Onlinerecherche erleichtert das Factchecking. Noch nie waren so viele Primärquellen so schnell erreichbar – und das weltweit, rund um die Uhr. Für die Onlinerecherche, für die die gleichen Regeln wie für Offline gelten, bieten sich zwei effiziente Methoden an: Erstens: Gute Quellen über Quellen und Links in Wikipedia finden: Wikipedia selbst ist keine Quelle (es sei denn, es ginge um die Genesis der Texte dort). Ein Verzicht wäre aber töricht, denn in vielen Artikeln dort sind die Belege angegeben und verlinkt. Als schneller Weg zu ansonsten nur schwer zu findenden Dokumenten ist die Wikipedia unentbehrlich.

    Zweitens: Eine gute Quelle gezielt befragen: Homepages von Ministerien, Verbänden, Unternehmen lassen sich gezielt befragen. Dabei wird mit dem Site-Befehl die Suche (bei Google, Bing, Yahoo und Co) auf eine Domain eingeschränkt.

    Typische Falle: Wer online recherchiert, bleibt gerne für die ganze Factchecking online und vergisst, dass es noch Telefon, Handarchiv, Bibliothek und andere Mittel gibt.

    7. Die andere Seite anhören!
    Werden Aussagen über Dritte getroffen, die nicht selbst Quelle sind, so sollen sie angehört werden. In juristisch heiklen Geschichten ist das unerlässlich. Das ist fair und zudem auch eine effiziente Methode, um fragwürdige oder umstrittene Fakten herauszuarbeiten. Presserechtlich erschwert der eingearbeitete Widerspruch des Beschuldigten übrigens sehr gut eine Gegendarstellung.

    Aus Angst vor einstweiligen Verfügungen werden konfrontative Anfragen oft kurz gefasst oder aber unterbleiben ganz. Wenn sich aus der Fragestellung ableiten lässt, was berichtet werden soll, ist das tatsächlich möglich. Daher sollte man offen fragen. Nicht „Stimmt es dass Sie 2005 Schmiergeldzahlungen von Unternehmen A erhalten haben?“ sondern „Sind Ihnen Schmiergeldzahlungen bekannt, insbesondere im Zusammenhang mit XY?“

    8. Stichproben machen und Plausibilität kontrollieren! Abnehmende Redakteure sollten zumindest stichprobenartig die vom Autor in dem Beitrag eingearbeiteten Fakten überprüfen: Namen, Orte, Zahlen … So können auch Texte, die ausschließlich auf einer Quelle beruhen, schnell überführt werden. Außerdem kommt ein Fehler selten allein – weil der Journalist mit dem Thema nicht vertraut ist, dem falschen Experten vertraut hat, unter Zeitdruck stand, mit Zahlen fremdelt etc. Findet sich ein Fehler bei einer Stichprobe, muss weiter gecheckt werden.

    Nächster Anhaltspunkt sind für das redaktionelle Controlling sind Ungenauigkeiten und Widersprüche. Die Formulierung „immer mehr“ deutet in der Regel auf eine Geschichte ohne gute Datenbasis hin. Factchecker sollten aber vor allem fragen: Ist das wirklich plausibel?

    Beispiel: Kann es sein, dass Springer-Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner auf den Preisnachlass von 18,43 Millionen Euro, den ihm Friede Springer beim Kauf von 680.000 Aktien gewährt hat, 18,36 Millionen Euro Schenkungssteuer bezahlt? Ein solches Geschäft wäre nahezu unsinnig und hätte nur den Finanzminister gefreut – dennoch wurde es bei Handelsblatt Online so berichtet. Darüber hätte jeder Factchecker stolpern müssen. Wenn man Kaufpreis (77 Euro) und Börsenkurs zum Kaufdatum (104,10 Euro) kennt, dann lässt sich der Preisnachlass leicht errechnen und dann dazu die gültigen Steuersätze und Freibeträge lassen sich schnell online finden.

    9. Fakten nicht in der redaktionellen Bearbeitung verändern! Fehler entstehen auch im weiteren redaktionellen Produktionsprozess: beim Redigieren, beim Texten von Überschriften, Teasern, Bildzeilen und Zwischenüberschriften. Wenn etwas gekürzt, gestrichen, umformuliert oder weiter zugespitzt wird, wenn Zahlen gedreht oder umgerechnet werden, dann kommt es schnell zu Faktenfehlern.

    Davor schützt nur ein redaktioneller Ablauf, bei dem der Autor seinen Text noch mal zu sehen bekommt, bevor der Text in den Druck geht. Oder aber: Der Schlussredakteur bespricht mit dem Autor alle faktensensible Änderungen.

    Wer die Aussage, ein bestimmter Preis sei heute 30% höher als noch vor 10 Jahren, umformulieren willl, darf eben nicht schreiben, vor zehn Jahren sei der Preis 30% niedriger gewesen. Abseits der Prozentrechnung gibt es aber ähnliche weitere Fallen: nahezu überall wo es auf genaue Formulierungen ankommt, etwa in Wissenschaft oder Juristerei.

    10. Factchecking bringt Mehrwert!
    Factchecking schützt nicht nur vor peinlichen Fehlern, sondern kann sogar publizistischen Mehrwert bringen. Durch das Erschließen tiefer liegender Quellen wird meist nicht nur der Beleg für einen Fakt gefunden, sondern eine Vielzahl an Details, an Zusatzinformationen gefunden, die wiederum den Text bereichern. Mehr noch: Factchecking liefert neue Themen: Wer überprüft, ob Spinat wirklich so viel Eisen enthält wie stets behauptet wird, findet die Geschichte eines Abschreibfehlers, der über Jahrzehnte nicht korrigiert sondern immer weiter abgeschrieben wurde.

    Am 27. März 2010 hob die Süddeutsche Zeitung die Geschichte auf den Titel, dass der Rhein deutlich kürzer ist als in den gängigen Lexika und Schulbüchern steht (1.230 statt 1.320 Kilometer) – vermutlich ein Zahlendreher in den 60-er Jahren.

    Ich unterrichte am 19. und 20. Mai Fact-Checking an der Akademie für Publizistik in Hamburg. Es gibt noch freie Plätze. Das Seminar kostet 310 Euro. http://www.akademie-fuer-publizistik.de/seminare/liste/alle-medien/details/fact-checking/

    Ergänzung: Dieser Text ist meine Urfassung zum Thema Factchecking, die dann für die Veröffentlichung im Journalist (online hier: http://www.journalist.de/ratgeber/handwerk-beruf/redaktionswerkstatt/faktenchecken-fuer-journalisten-10-fallen.html) verändert wurde. Für die Didaktik halte ich die Regeln hier für angemessener als die 10 Fallen im Journalist.

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Unpopuläre Zwangsumzüge und die Schwächen der Informationsfreiheit

    Die Bundesregierung hält ihre Hartz-IV-Politik für so unpopulär, dass sie beim Bekanntwerden interner Dokumente mit neuen Protesten rechnet. Weil die Mitglieder der Bundesregierung, des Berliner Senates sowie die Richter am Bundessozialgericht dann „einem erheblichen öffentlichen Druck ausgesetzt wären, dem sie in dieser Form üblicherweise (…) nicht ausgesetzt sind“, sollen die Dokumente unter Verschluss bleiben, heißt es in einem Schreiben des Bundesarbeitsministeriums. Mit dieser Begründung lehnte das Ministerium einen Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz ab, mit dem ich Einblick in eine Klageschrift der Bundesregierung zu einem Prozess gegen das Land Berlin vor dem Bundessozialgericht haben wollte.

    Es geht dabei um Zwangsumzüge für Hartz-IV-Empfänger: Wie schnell muss jemand, der arbeitslos geworden ist, in eine billigere Wohnung umziehen? In § 22 des Sozialgesetzbuches II heißt es, die Kosten für die bisherige Wohnung werden vom Jobcenter so lange bezahlt, wie es „nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken“. Dabei gibt das Gesetz auch einen Anhaltspunkt für den Zeitraum vor: Die höheren Kosten für die bisherige Wohnung sollen „in der Regel jedoch längstens für sechs Monate“ übernommen werden.

    Die rot-rote Landeskoalition in Berlin lehnt Zwangsumzüge politisch ab und versucht, sie im Rahmen der Umsetzung des Bundesrechts möglichst zu vermeiden. Dabei argumentiert der Senat auch finanziell: Schnelle Zwangsumzüge würden sich für das Jobcenter oft überhaupt nicht lohnen. Schließlich muss das Jobcenter auch das Umzugsunternehmen bezahlen und die doppelte Miete für den Umzugsmonat. Die dadurch entstehenden einmaligen Kosten amortisieren sich zwar langfristig durch die Einparungen bei der Miete – aber das gilt nur, wenn die Hartz-IV-Bezieher auch langfristig auf Hartz IV bleiben.

    Der Senat argumentiert aber: Wenn ein Hartz-IV-Bezieher kurz nach seinem Umzug einen Job findet, dann hat sich der Umzug finanziell für den Staat nicht gelohnt. Denn das Jobcenter hat zwar alle Kosten für den Umzug zu tragen, profitiert aber nur kurze Zeit von der niedrigeren Miete in der neuen Wohnung. Außerdem habe der Hartz-IV-Bezieher mehr Zeit für die Jobsuche, wenn er nicht parallel noch seinen Umzug in eine billigere Wohnung organisieren müsse. In den Ausführungsvorschriften hatte Berlin daher festgelegt: Die Wohnkosten „werden zunächst für die Dauer eines Jahres ab Beginn des Leistungsbezuges in tatsächlicher Höhe übernommen“.

    Der Bund aber rechnete anders. Seiner Ansicht nach hätte es Geld gespart, wenn das Land Berlin die Hartz-IV-Empfänger zu schnelleren Umzügen gezwungen hätte. Und weil die Kosten der Miete zwischen Bund und Kommune aufgeteilt werden (der Bund zahlt etwa zwei Drittel), verklagte der Bund das Land Berlin vor dem Bundessozialgericht auf Erstattung seines Anteils der angeblich zu viel gezahlten Mietkosten – gut 47 Millionen Euro.

    Mich hätte nun interessiert, wie die Berechnungen des Bundes aussehen, mit denen er die Berechnungen des Landes Berlin angreift. Wer hat recht? Welches ist der wirtschaftlichste Zeitpunkt für Zwangsumzüge? Daher stellte ich im Februar 2009 beim Bundesarbeitsministerium einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz, um die Klageschrift einzusehen.

    Das Arbeitsministerium – damals noch unter Olaf Scholz (SPD) – wies den Antrag ab. Es berief sich damit auf einen der vielen Ausnahmetatbestände im Informationsfreiheitsgesetz. Dort heißt: „Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf (…) die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens“. Nachdem ich den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einschaltete, prüfte das Ministerium meinen Antrag noch einmal seeeeeehr intensiv (so lange, bis sogar die Bundestagswahl vorbei war) und schickte dann eine ausführliche Begründung (PDF, 8 Seiten, 2,5 MB).

    Das Ministerium bittet den Bundesdatenschutzbeauftragten zunächst um „vertrauliche Behandlung“ des Schreibens und führt dann aus, das Gerichtsverfahren betreffe ein „politisch sehr sensibles Thema“:

    Dieses Thema war schon vor einigen Jahren Gegenstand einer heftigen politischen Kontroverse um die sog. Hartz-IV-Gesetze. In zahlreichen, nicht zuletzt von der Partei Die Linke organisierten Demonstrationen wurde versucht, außerparlamentarischen Druck auf die politischen Entscheidungsträger aufzubauen. Die ausgesprochen emotionalisiert geführte öffentliche Debatte dürfte einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Scheitern der damaligen rot-grünen Koalition und die Durchführung vorzeitiger Neuwahlen gehabt haben. (…)

    Damit ist offensichtlich, dass der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens in hohem Maße die Gefahr mit sich bringt, dass das Verfahren vor dem Hintergrund der damaligen Kontroversen über die Hartz-IV-Gesetze politisiert geführt wird. Umso notwendiger ist es, das Gerichtsverfahren von den Gefahren einer Einflussnahme durch eine hoch emotionalisierte Debatte freizuhalten und nach den sachlichen Kriterien eines allein Recht und Gesetz verpflichteten Gerichtsverfahrens zu orientieren. (…).

    Vor diesem Hintergrund ist es nach meiner Einschätzung naheliegend, dass im Falle einer Veröffentlichung der Argumente des Bundes aus der Klageschrift (ebenso wie der Gegenargumente des Landes) durch die TAZ und den für diese arbeitenden Herrn Heiser Gefahren für die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der mit der Sache befassten Mitglieder des Bundessozialgerichts entstehen.

    Das Verfahren und die in seinem Rahmen vorgetragenen Argumente würden nicht nur gleichsam zum Gegenstand einer Bewertung durch die öffentliche Debatte gemacht, was einen der Direktübertragung aus dem Gerichtssaal nahe kommenden Effekt erzielen könnte – einen Effekt, den der Gesetzgeber aus gutem Grund im Interesse der Unabhängigkeit und Unbefangenheit der richterlichen Entscheidungsträger ausgeschlossen hat.

    Vor allem bestünde die naheliegende Gefahr, dass das Verfahren zum Anlass genommen würde, um den Versuch zu unternehmen, an einzelnen Aussagen aus den gewechselten Schriftsätzen eine erneute öffentliche Debatte über die Hartz-IV-Gesetze zu entzünden und so die Auseinandersetzung gleichsam aus dem Gerichtssaal auf die Straße zu verlagern. Käme es hierzu, so wäre die Folge, dass alle Beteiligten des Verfahrens – insbesondere auch die hiermit befassten Richter – einem erheblichen öffentlichen Druck ausgesetzt wären, dem sie in dieser Form üblicherweise auch als Richter eines obersten Bundesgerichts nicht ausgesetzt sind.

    Auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sah im Ergebnis, dass sich die Gefahr einer Beeinflussung des Gerichts nicht ausschließen lässt (und schon die Gefahr reicht aus, es muss nicht z.B. überwiegend wahrscheinlich sein, dass die Gefahr auch eintritt). Auch er sieht daher nicht, dass ich einen Anspruch darauf hätte, eine Kopie der Klageschrift zu bekommen.

    Die Schwächen der Informationsfreiheit

    Meines Erachtens zeigt der Vorgang einmal mehr die Schwäche des Informationsfreiheitsgesetzes im Vergleich zum presserechtlichen Auskunftsanspruch nach § 4 der Landespressegesetze. Der Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist durch eine Reihe von Generalklauseln beschränkt, die recht großzügig formuliert sind. Und sobald eine dieser Klauseln greift, ist eine Auskunft nicht mehr möglich. Eine Abwägung findet nicht statt – weil die Informationsfreiheit keine Ausprägung eines Grundrechts ist, sondern ein quasi gnadenhalber vom Gesetzgeber gewährtes Recht, das nach Belieben eingegrenzt oder ausgeweitet werden kann. Beim Presserecht haben Journalisten hingegen immer noch einen Joker in der Hand: Sie können sich auf die Meinungs- und Pressefreiheit berufen – also auf ein Grundrecht, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes geradezu konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist.

    Beim Presserecht würde das Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen werden mit dem Interesse des Bundesarbeitsministeriums an einer Geheimhaltung seiner Argumentation. Die Auswirkungen zeigen sich besonders gut in diesem Fall, in dem die Bundesregierung anführt, ein Bekanntwerden ihrer Position könnte zu hohem öffentlichen Unmut und zu Protesten führen. Beim Informationsfreiheitsrecht ist das ein Argument gegen die Veröffentlichung. Beim Presseauskunftsrecht wäre dies ein Argument für das hohe Informationsinteresse der Öffentlichkeit – und damit ein Argument für die Veröffentlichung.

    Das Gerichtsurteil

    Am 15. Dezember 2009 fällte das Bundessozialgericht sein Urteil: Es konnte die Berechnung des Bundes, der gut 47 Millionen Euro wollte, nicht nachvollziehen. Das Gericht rügte den Bund, er habe zwar eine „statistische Auswertung übersandt“, aber „weiteres für die Schadensermittlung relevantes Material haben die Beteiligten trotz gerichtlicher Aufforderung nicht vorgelegt“. Das Gericht kam jedenfalls bei seiner Berechnung nur auf einen Schaden von 13,1 Millionen Euro für den Bund: Es ging davon aus, dass die Mietkosten in der Realität durch Zwangsumzüge lediglich um diesen Betrag gesunken wären. Die Argumentation des Landes Berlin, wonach durch Zwangsumzüge auch zusätzliche Kosten entstehen und ein Abwarten sich amortisiert, spielte für das Verfahren keine Rolle. Die Frage, ob schnelle Zwangsumzüge sich eigentlich lohnen, ist also nach wie vor ungeklärt. Zumindest, wenn man die Frage unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet. Unter politischen Gesichtspunkten dagegen ist auch dem Bundesarbeitsministerium klar, wie unpopulär seine Position ist.

    Wie Journalisten ihre Auskunftsrechte nach Pressegesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz oder Grundbuchordnung nutzen können, ist mit einer Reihe von Beispielen in dem Reader Auskunftsrechte kennen und nutzen – So kommt man an Aktenschätze erläutert.

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Alternative Big Mac Index

    Der Economist erstellt seit 1988 den „Big Mac Index“. Er vergleicht, wie viel ein weltweit standardisierte Produkt, eben der Big Mac von McDonalds, in jedem Land kostet. Die Preis in der Landeswährung wird dabei nach aktuellem Kurs in US-Dollar umgerechnet. Der aktuelle Index stammt vom 16. Juli.

    Der Big Mac Index wird oft belächelt, faktisch gibt gab es aber keine wirkliche Alternative dazu. Jetzt hat der Economist selbst einen zweiten Big Mac Index entwickelt, der die Kaufkraft misst: Er verdeutlicht, wie lange jemand in dem jeweiligen Land arbeiten muss, um in den Genuß eines Big Mac einen Bic Mac zu kaufen.

    Big Mac Index (Übersicht)

    An alternative Big Mac index
    How many minutes to earn the price of a Big Mac?

    Tags: Big Mac Index, Economist, Ländervergleich

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Dirk Lewandowski: Alternativen zu Google

    Dirk Lewandowski ist Professor für Information Research und Information Retrieval an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW). Suchmaschinen sind also Teil seiner Forschung, was man leicht an seinen Publikationen sehen kann.

    Auf dem nr-Jahrestreffen 2008 referierte er über Alternativen zu Google. Hier seine Präsentation:

    Prof. Dr. Dirk Lewandowski: Alternativen zu Google
    (PDF-Datei, 27 S., 1.380 KB)

    Tags: Ask, Dirk Lewandowski, Google, Jahreskonferenz, Jahreskonferenz 2008, Live Search, Netzwerk Recherche, Universalsuchmaschinen, Yahoo

  • Journalismus & Recherche » Visualisierung

    Tuesday, November 29th, 2011

    Trés chic: Richtig gugeln als Infografik. Leider nur auf Englisch.

    Friday, July 9th, 2010

    Uwe Krüger vom Institut für praktische Journalismusforschung an der Uni Leipzig präsentierte in seinem Vortrag „Top-Journalisten und ihre Nähe zu Politik und Wirtschaft“ die Ergebnisse seiner Netzwerkanalyse deutscher Journalisten. Dabei geht es darum herauszufinden, in welchen Gremien, Organisationen und / oder Unternehmen einflussreiche Journalisten vertreten sind. Leider sind die sehr spannenden Folien nicht online.

    Besonders interessant waren die Netzwerkstrukturen, in die Klaus-Dieter Frankenberger (FAZ), Stefan Kornelius (SZ) und Josef Joffe (ZEIT) eingebunden sind, darunter Organisationen wie die Deutsche Atlantische Gesellschaft, Atlantik-Brücke, Münchner Sicherheitskonferenz oder M100 Sanssouci Colloquium.

    Krügers Thesen: durch eine derartige Eingebundenheit können ein transatlantischer und neoliberaler Bias entstehen, eine Eliten-Sicht dominiert, andere Perspektiven werden vernachlässigt, es kommt zu Mainstream-Effekten aufgrund
    ähnlicher Netzwerke.

    Ein Beispiel zur Illustration war die Berichterstattung in der Bild, in der der Artikel „‘Atlantik-Brücke’ verabschiedet Erklärung von Mumbai“ bebildert wurde mit einem Gruppenfoto prominenter Unterzeichner (Roland Berger, der damalige EADS-Chef Thomas Enders), auf dem im Original auch Atlantik-Brücken-Mitglied und Bild-Chef Kai Diekmann zu sehen war – auf dem Foto, das in der Bild erschien, war er herausgeschnitten.

    In der sehr erregten Diskussion ging es anschließend darum, wie weit die Mitgliedschaften in derartigen Netzwerken die „Lebensader des Journalismus“ sind, wie ein Teilnehmer sagte, oder bedeuten, dass Journalisten ihre Distanz aufgeben. Krüger verwies auf die The New York Times Company Policy on Ethics in Journalism, in dem es in der Sektion Serving the Community heißt:

    Journalists should stand apart from institutions that make news. Staff members may not serve on government boards or commissions, paid or unpaid. They may not join boards of trustees, advisory committees or similar groups except those serving journalistic organizations or otherwise promoting journalism education. Depending on circumstances, newsroom heads may permit staff members to serve on a board of trustees or visitors for a school, college or university, especially one with a family connection. Upon request, newsroom heads may also authorize a staff member to appear before a local school board to advocate decisions that may directly affect the journalist’s children, but only if the issue falls outside the staff member’s coverage responsibilities.

    Zum Thema ein Beitrag von Oliver Trenkamp: Sagen Sie jetzt nichts! – Die Freiheit der Presse in den Hinterzimmern der Macht: Wie Politiker, Pressesprecher und Journalisten aushandeln, was in der Zeitung steht:

    Politik und Journalismus in Berlin, das ist großes Theater mit festen Rollen und exakter Choreographie. Das Thema jeder Vorstellung: Streit und Konflikt. Auf der Bühne stehen sich gegenüber: Minister, Parlamentarier, Pressesprecher auf der einen, Redakteure, Korrespondenten, Berichterstatter auf der anderen Seite – die Mächtigen und ihre Kontrolleure. Ihre Waffen: verdrehte Endlos-Sätze und provozierende Fragen. Jenseits des Scheinwerferlichts, auf der Probebühne, rücken Politiker, Pressesprecher und Journalisten jedoch zusammen. In den Hinterzimmern der Macht handeln sie aus, was in der Zeitung steht – und was besser nicht; geschützt durch Vertraulichkeit und Informalität. Sie verwenden eigene Codes, und es gilt eine strikte Hausordnung. Wer sich nicht daran hält, muss draußen bleiben. Die Wissenschaft wagt nur selten einen Blick hinter die Kulissen. Aber wie steht es um die Freiheit der Presse im Verborgenen?

    Sagen Sie jetzt nichts!

    Die Freiheit der Presse in den Hinterzimmern der Macht: Wie Politiker, Pressesprecher und Journalisten aushandeln, was in der Zeitung steht

    Von Oliver Trenkam

    Wednesday, April 7th, 2010

    Im „lab“, dem Trainingsblog der Deutschen Welle über „Neue Medien, multimediale Projekte, Anwendungen und Darstellungsformen im Netz“, hat Marcus Bösch einen Beitrag zur Datenvisualisierung geschrieben, worauf Jakob Jochmann (Mitbegründer und Herausgeber der Kontextschmiede) eine rege, lesenswerte Diskussion ausgelöst hat.

    Da ich hier bei recherche-info.de der Visualisierungsbeauftragte bin, habe ich mich erstens auch beteiligt, zweitens die genannten Sites (Beispiele, Blogs etc.) bei Delicious etikettiert (bzw. „getagged“). “datenvisualisierung” ist zwar ein etwas sperriger Tag, aber dafür umso eindeutiger. Wäre schön, wenn alle Interessierten ihn im Blick behalten. Futter für die RSS-Reader.

    Tuesday, April 6th, 2010

    Hacks 4 Democracy – Open Data Hackday ist die Überschrift, unter der das Open Data Network seine Veranstaltung ankündigt, die einem BarCamp bzw. Hackathon ähnlich sein soll. Es wird darum gehen, Daten zu erschließen, auszuwerten, zu visualisieren und mit anderen Informationen zu mischen. „So entstehen neue Webseiten, Anwendungen und Prototypen für Transparenz und Partizipation“, wie es auf der Website heißt. Und weiter:

    Mit dem Opendata Hackday “Apps 4 Democracy” wollen wir einen Beitrag dazu leisten Daten aus Politik und Verwaltung öffentlich zugänglich zu machen.

    Die Veranstaltung soll dabei in erster Linie praxisorientiert sein:

    Der Ideenwettbewerb ist eröffnet: Wer hat die besten Ideen für Webseiten / Apps / Visualisierungen / Mashups um die Daten der öffentlichen Verwaltung zugänglich zu machen und so dazu beizutragen Verwaltung und Regierung offen, transparent und bürgernah zu gestalten?

    Und, wie der Gründer des Open Data Networks, Daniel Dietrich, in seiner Ankündigungsmail schreibt: „Caution: This event is „hands on“ – if you prefer to talk about what could be done by others you might get lonely ;)“

    Hacks 4 Democracy – Open Data Hackday:
    http://opendata.hackday.net/

    Am 17. & 18. April 2010

    Samstag, 17. April, in der Kalkscheune Johannisstr. 2

    10117 Berlin

    Sonntag, 18. April, im Upstream – Agile Adalbertstrasse 7-8

    10999 Berlin

    Der Open Data Hackday wird gefolgt vom Open Democracy Camp, das am on 8. & 9. Mai stattfinden wird, ebenfalls in Berlin.

    Da kann man gespannt sein, welche neue Dynamik das Thema jetzt bekommen wird, welche Daten zur Verfügung stehen und was damit gemacht werden kann.

    Sunday, November 29th, 2009

    Tolles Stück von Max Kossatz: Er hat seit dem 23. Oktober alle Tweets mit dem Hashtag #unibrennt”, “#unsereuni” und “#audimax” ausgewertet – unter Berücksichtigung der Location, die beim Twitter-Account eingetragen ist. Ein Video zeigt, wie sich die Tweets über die Proteste ausbreiten. Mehr dazu in seinem Blog.

    Tuesday, August 4th, 2009

    Frontal 21 hat eine interaktive Karte der Standorte von Lobbyisten in Berlin Mitte erstellt. Die Karte gibt’s in der ZDF-Mediathek. Die Daten basieren auf den Recherchen von Lobbycontrol, die den Stadtführer LobbyPlanet Berlin publiziert haben und auch entsprechende Stadtführungen anbieten.

    Die Karte ist eine nette Visualiserung (Flash-basiert), einige der Orte sind mit Videos verlinkt, die Frontal 21 während einer Lobby-Stadtführung von Lobbycontrol gemacht hat.

    Monday, June 22nd, 2009

    Die ZEIT beginnt mit einer Serie von Datenvisualisierungen: Wissen in Bildern. Dafür ist jede Woche eine komplette Seite im Ressort Wissen reserviert. Selbstbeschreibung: „In der ZEIT wird von nun an jede Woche auf einer ganzen Seite ein Thema grafisch dargestellt. Das kann eine technische Zeichnung sein, ein biologischer Stammbaum, aber auch ein Comic.

    Online gibt es bei den einzelnen Artikeln die ZEIT-Seiten als PDF (282,2 x 440,3 mm).

    Sunday, April 19th, 2009

    Vom 29. Juni bis 10. Juli 2009 bietet die Mittweida Summer CommuniCy 2009 (MSC2009) die Möglichkeit, praktische Kenntnisse der Social Network Analysis (SNA) zu erlernen. Als Form des Computer-Assisted Reporting geht es bei SNA um die Recherche, Beschreibung, Analyse und Visualisierung von Strukturen. Im ersten Modul der dritten Sommerschule der Hochschule Mittweida geht es um das „Recherchieren in Netzwerken“:

    (more…)

    Tuesday, February 17th, 2009

    Die Köln International School of Design hat im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung „neue Formen interaktiver Bildstatistiken zur Darstellung der sozialen Situation in Deutschland“ entwickelt. Das ist dabei heraus gekommen (Klick aufs Bild führt zur interaktiven Grafik):

    Saturday, January 31st, 2009

    Endlich mal was richtig Sinnliches im Recherche-Blog: tolle Beispiele dafür, wie KollegInnen Daten anschaulich dargestellt haben. Die Beispiele stammen aus dem Beitrag 5 Best Data Visualization Projects of the Year des Blogs Flowing Data. Das können doch nicht nur die angelsächsischen KollegeInnen, oder? Ich würde mich sehr über Beispiele aus Deutschland freuen. Kommentare, bitte!

    Ich habe aus den angeblich fünf besten noch einmal drei rausgesucht, die ich unter journalistischen Gesichtspunkten für interessant halte. Das schönste ist meiner Ansicht nach dieses hier aus der New York Times:

    Man muss sich die originale, interaktive Grafik anschauen (Klick aufs Bild), um es zu vestehen. Sehr anspruchsvoll, auch für die Leser. Ein kleines Meisterwerk.

    Ebenfalls aus der NYT der Entscheidungsbaum:

    Und am schönsten, aber journalistisch meiner Ansicht nach weniger interessant, weil es eher um Unterhaltung geht, sind die Beispiele aus der BBC:

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » „Ich hätte da mal gerne eine Auskunft“

    Was hat die Amtskette des Bürgermeisters von Dormagen mit Subventionen für eine Müllverbrennungsanlage bei Hannover und den Briefen von George W. Bush an Papa Bush zu tun? Unser Blog-Autor Manfred Redelfs, seines Zeichens Recherche-Chef bei Greenpeace und Experte des Netzwerks Recherche fürs Informationsfreiheitsgesetz, weiß es und hat es beim Netzwerk-Recherche-Jahrestreffen 2007 seinen Workshop-Teilnehmern erklärt.

    Seine Präsentation zu Auskunftsrechten für Journalisten und den Vor- und Nachteilen einzelner Gesetze – von journalistischem Auskunftsanspruch nach den Landespressegesetzen, den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) der La?nder und des Bundes, über Umweltinformationsgesetz (UIG), bis zu den Informationsrechten auf Registerauskunft (Handelsregister, Grundbuch, Melderegister) – steht jetzt online: Manfred Redelfs, Auskunftsrecht (PDF, 1,1 MB).

    Tags: 2007, Hamburg, Informationsfreiheitsgesetz, Jahreskonferenz, Manfred Redelfs, Netzwerk Recherche, NR, Tagung, Vortrag, Workshop

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Verschlossene Auster 2008 an Thomas Bach und das IOC

    Das Netzwerk Recherche verleiht die Verschlossene Auster 2008 an das Internationale Olympischen Komitee und seinen Vizepräsidenten Thomas Bach, ehrenamtlicher Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes.

    Die Laudatio hält gerade Andrew Jennings. Das Transkript reichen wir nach, so bald wir es in die Finger kriegen.

    Tags: 2008, IOC, Jahreskonferenz, Jahreskonferenz 2008, Netzwerk Recherche, Olympia, Thomas Bach, Verschlossene Auster

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Randnotiz zur Quellenprüfung

    Der Postillion hat mit der vermeintlichen Exklusivmeldung, „Ex-Kanzleramtsminister Ronald Pofalla wechselt in den Vorstand der Deutschen Bahn“ einen netten Hoax in die Welt gesetzt, der diesmal nicht die Medien, sondern deren Nutzer foppte. Mehr beim Postillion selbst und im Abendblatt.

    Eine Randnotiz in Sachen Quellenprüfung dazu: So sieht die Meldung des Postillion im Web aus (mit vordatiertem Timestamp):

    Und so sieht der RSS-Feed via Feedburner aus:

    An den Timestamp „Publiziert:Thu, 02 Jan 2014 10:27:42 PST“ kam der Postillion halt nicht ran.

    Tags: Datum, Quellenprüfung, Timestamp