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  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt?

    Die neue Message – Internationale Zeitschrift für Journalismus ist frisch am Kiosk. In jeder Message gibt es eine Beilage namens „Werkstatt“, die auf besonders praxisnahe Weise journalistisches Handwerk vermitteln soll. Die aktuelle Ausgabe steht unter der Überschrift

    KEINE SPUREN HINTERLASSEN!
    Wie Sie als Journalist Ihre Recherche und Ihre Informanten online wie offline vor dem Zugriff des Staates oder privater Detektive schützen können, zeigt Ihnen unsere aktuelle Message-Werkstatt.

    Die Texte sind gekürzte Fassungen der Beiträge des Buches “Unerkannt im Netz – Sicher kommunizieren und recherchieren im Internet“ von Peter Berger, in dem auch ein Beitrag von mir erschienen ist – zum Thema „Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt?“ Der Verlag, UVK, hat mir erlaubt, den Text im Blog zu veröffentlichen. Was ich hiermit mache. Das soll natürlich niemanden daran hindern, die neue Message und/oder das Buch zu kaufen. Denn da steht ja noch viel mehr Interessantes drin.

    Na dann: Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt?

    Die meisten Journalisten kennen die Situation nur aus den Medien: Es klingelt, vor der Tür stehen Polizisten mit einem Durchsuchungsbefehl (in der Fachsprache Durchsuchungsbeschluss oder -anordnung genannt). Der Schreck ist groß, und er ist ein schlechter Ratgeber. Daher sollte man sich darauf vorbereiten, damit man nicht in jede Falle tappt, die sich bietet. Davon gibt es einige.

    Morgenstund hat Gold im Mund – aber besser keine unbedachten Aussagen

    Durchsuchungen finden meist im Morgengrauen statt; in den meisten Fällen liegt ein Durchsuchungsbeschluss vor. Oft beginnen sie zwischen 7 und 8 Uhr, manchmal auch schon um 6 Uhr. Der frühe Morgen ist eine gute Gelegenheit, Beschuldigten Dinge zu entlocken, die sie nicht verraten wollen. In der Nacht darf nicht durchsucht werden. Nacht ist von April bis September zwischen 21 bis 4 Uhr und  von Oktober bis März zwischen 21 bis 6 Uhr, so steht’s tatsächlich im Gesetz (§ 104, Absatz 3 StPO). Allerdings gilt: bei Gefahr im Verzug darf auch nachts durchsucht werden.

    Wichtig: Erklären sie sich nie mit einer Durchsuchung einverstanden, auch nicht im Gespräch, etwa indem sie sagen: „Kommen sie rein, suchen sie ruhig.“ Im Gegenteil, im Protokoll der Durchsuchung sollte deutlich vermerkt sein, dass sie der Durchsuchung widersprochen haben. Es gibt auf dem Protokoll ein Kästchen dafür, das man ankreuzen kann. Udo Vetter, Anwalt in Düsseldorf und Betreiber des viel gelesenen Lawblogs, rät, zu deutlicheren Mitteln zu greifen: „Schreiben sie quer über das Blatt ‚der Durchsuchung wurde widersprochen’, dann kann nicht geschummelt werden“, etwa indem das Kästchen nachträglich angekreuzt wird. Und: Unterschreiben sie nichts. Sie müssen nichts unterschreiben, auch nicht das Protokoll.

    Warum das alles? Damit es nicht so aussieht, als hätten sie der Durchsuchung zugestimmt. Denn immer kann sich nachträglich heraus stellen, dass die Durchsuchung nicht rechtens war, etwa weil keine Gefahr im Verzug angenommen wird oder kein hinreichender Anfangsverdacht vorlag. In einen solchen Fall hätte man dennoch die Durchsuchung legitimiert, wenn man sich mit ihr einverstanden erklärt.

    Das alltägliche Ärgernis: die Formulare. „Die sehen aus wie Bestellungen für ein Premiere-Abo, mit einem unklaren Preismodell“, scherzt Vetter. Kreuzchen könnten auch nachträglich gemacht werden, es gibt viele Felder, man muss der Durchsuchung und der Beschlagnahme an unterschiedlichen Stellen widersprechen und ähnliches mehr. Zu allem Überfluss füllen die Polizisten die Formulare häufig auch noch selber aus und legen sie zur Unterschrift vor. „Da sind also gerade Polizisten früh morgens durch ihre Privatsphäre getrampelt und sagen nun zu ihnen: ‚Sie müssen das unterschreiben’“, schildert Vetter die Situation, in der sich viele die Formulare gar nicht durchlesen, sondern gleich unterschreiben. Keine gute Idee.

    Lassen Sie sich nicht verbieten, ihren Anwalt anzurufen

    Häufig würde in einer derartigen Lage wohl der Rat eines Anwalts helfen. Daher sollte man ihn sich holen. Denn wenn durchsucht wird, bedeutet das nicht, dass man nicht telefonieren darf oder in der Wohnung festgesetzt ist – man kann auch gehen. Dass man unbedingt die eigene Wohnung verlassen will, die gerade von der Polizei durchsucht wird, ist wohl unwahrscheinlich. Zu wissen, dass die Polizei nicht verbieten kann zu telefonieren, ist schon allein deshalb wichtig, weil Polizisten durchaus versuchen, mit verschiedenen Mitteln einen bestimmten Eindruck zu erwecken, der ihnen dazu dient, ans Ziel zu kommen. Wer seine Rechte nicht kennt, den kann man im Zweifel schon mit einer absichtlich unpräzise formulierten Bemerkung verunsichern. So darf man auch jederzeit seinen Rechtsbeistand anrufen, das darf nicht verboten werden.

    Häufig, berichtet Vetter, könnte man bei einer Durchsuchung denken, man ist in den Ausflug eines Kegelvereins geraten. Das diene der Verführung an Ort und Stelle. Die Beamten arbeiten dabei mit verschiedenen Mitteln: dem Überraschungseffekt, dem Rechtfertigungsdruck, kumpelhaftem Verhalten („Erzählen sie ruhig mal, dann wird alles halb so schlimm“). Zusagen, die die Polizei in derartigen Situationen gibt, sind unwirksam. Vor allem sollte man sich nicht hinreißen lassen zu Gesprächen wie „Tja, Herr K., sie wissen ja, warum wir hier sind.“ „Ja klar weiß ich das…“ Vetter: „Sie dürfen die Verführungssituation vor Ort nicht unterschätzen.“

    Im Gegenteil, nehmen sie sich das Recht zu schweigen. Wenn sie Fragen gestellt bekommen („woher ist diese Festplatte“ etc.), sollten sie antworten: „Auch das wäre eine Aussage von mir, bitte respektieren sie, das ich nichts aussagen will.“ Beschuldigte und Zeugen müssen nichts sagen, nicht mal piep – Polizisten weigern sich gern, das zur Kenntnis zu nehmen. Sie müssen als Zeuge nur aussagen, wenn sie schriftlich vom Staatsanwalt vorgeladen werden.

    Wann darf die Polizei durchsuchen?

    Erst einmal muss es dazu kommen, dass die Polizei vor der Tür steht. Um eine Hausdurchsuchung genehmigt zu bekommen, braucht die Polizei in der Regel einen hinreichenden Anfangsverdacht, der durch tatsächliche Anhaltspunkte, kriminalistische Erfahrung oder eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gerechtfertigt sein muss. Die Realität sieht für dieBeschuldigten trübe aus. Vetter: „Nach zehnjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass ein Anfangsverdacht ausreicht, der so gering ist, dass jeder, der einen PC mit Anschluss ans World Wide Web hat, damit zugleich Objekt einer Hausdurchsuchung werden kann.“

    Dennoch bedarf es tatsächlicher Anhaltspunkte – es reicht nicht aus, wenn jemand das Gefühl hat es sei eine Straftat begangen worden. Allerdings werde dann alles, was nicht unter Logik oder Naturwissenschaft fällt, mit „kriminalistischer Erfahrung“ begründet. Nach Vetters Erfahrung könne mit diesem Kriterium die Polizei die Bedingung, tatsächliche Anhaltspunkte vorweisen zu müssen, komplett aushebeln.

    Auch müssen Durchsuchungen zwar grundsätzlich müssen durch einen Richter genehmigt sein. Wenn allerdings „Gefahr im Verzug“ ist, darf auch Staatsanwaltschaft oder Polizei eine Durchsuchung anordnen. Das führt in der Praxis dazu, dass bei einem konkreten Anlass oft auch ohne Beschluss durchsucht wird, berichtet Udo Vetter. Zwar haben die höchsten deutschen Gerichte entschieden, dass es nicht hinnehmbar ist, sich extensiv auf die Gefahr im Verzug zu berufen. Dennoch werde das weiter getan, oft mit hanebüchenen Begründungen, etwa „Der Beschuldigte fährt morgen in den Urlaub, oder im Zweifel: der Kriminalbeamte fährt morgen in den Urlaub“, so Vetter. Bei einem Drittel der Polizisten hätten sich die Urteile inzwischen herumgesprochen, bei den anderen nicht. Ihm sei ein Falle bekannt, bei dem jemand eine unbeschriftete DVD in der Tasche hatte, so dass die Durchsuchung als „begründete Ermittlungen wegen Raubkopierens“ vorgenommen wurde.

    Widerstand ist zwecklos. Oder?

    Keinen Sinn hat es, den Polizisten die Tür vor der Nase zuzuschlagen. Sie dürfen sich mit Gewalt Zugang zur Wohnung, zu verschlossenen Schränken oder auch Safes verschaffen. Wer versucht, die Beamten mit Tricks hinters Licht zu führen oder Beweismittel zu vernichten, riskiert ein Ermittlungsverfahren. Wobei es von der konkreten Situation abhängt, ob man lieber das Verfahren riskieren will, als der Polizei bestimmte Unterlagen zu überlassen. Nur wird man in der Regel auch keine Gelegenheit mehr haben, diese Unterlagen zu vernichten, wenn die Ermittler schon in der Tür stehen.

    Vetter berichtet allerdings vom Fall eines Mandanten, der der Polizei sagte, er wolle nur schnell ein Backup seiner Computerdateien machen, was ihm die Polizei erstaunlicherweise erlaubte. Also setzte er sich an den Computer und fing an zu tippen. Später habe der Staatsanwalt bei ihm angerufen, so Vetter, und ganz erbost gefragt, warum denn auf der Festplatte keine Daten zu finden seien.

    Genau hinschauen, genau dokumentieren

    Unbedingt sollte man sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und genau durchlesen. Er muss eine Beschreibung des Tatverdachts enthalten, die aber, wie oben erläutert, sehr unbestimmt sein kann. Außerdem ist der Durchsuchungsumfang anzugeben. Dabei falle ihm auf, so Vetter, dass sich in einigen Bundesländern die Ermittlungsrichter dadurch auszeichnen, dass sie ihren Job nicht machen wollten. Im Beschluss stünden dann Sätze wie: „Der Beschuldigte ist einer Straftat hinreichend verdächtig. Die Durchsuchung soll zur Auffindung belastender Indizien durchgeführt werden.“ Zwar muss der Tatvorwurf dargelegt werden, um feststellen zu können, ob das, was die Beamten machen, vom Beschluss gedeckt ist. Diese Regel werde durch derartig nichts sagende Formulierungen aber oft ad absurdum geführt.

    Wenn dann also durchsucht wird, sollte derjenige, bei dem durchsucht wird, den Beschluss lesen und eine Kopie verlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Beschuldigte das Recht hat, eine Kopie des Beschlusses ausgehändigt zu bekommen. Wenn die Polizisten sagen, sie haben aber keine Kopie dabei, dann müsse man eben entgegnen: drüben im Tabakladen steht ein Faxgerät, so Vetter.

    Alle Beweise können verwertet werden

    Das, was bei der Durchsuchung gefunden wird, kann verwertet werden – selbst dann, wenn etwas auf rechtswidrige Weise sichergestellt wurde. Es gibt kein Beweisverwertungsverbot. Was in US-Krimis gezeigt wird, hat mit der deutschen Realität wenig zu tun.

    Ausgenommen sind Aussagen, die jemand gegenüber Ermittlungsbeamten gemacht hat,  ohne vorher über das Schweigerecht belehrt worden zu sein. Das kann bei diesen Aussagen dazu führen, dass sie nicht als Beweis verwertet werden dürfen. Auch hier gilt jedoch, dass es mitunter schwer fallen wird nachzuweisen, dass man nicht über das Schweigerecht belehrt wurde.

    Helfen können dabei Zeugen, die bei einer Durchsuchung immer hinzu gezogen werden müssen, es sei denn, ein Richter oder Staatsanwalt ist mit dabei: „Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen.“ (§ 105 StPO) In den meisten Fällen bringt die Polizei diese Zeugen selber mit, etwa Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Polizisten oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft dürfen keine Zeugen sein.

    Das Problem an derartigen Hinweisen ist allerdings, dass es fast nie Sanktionen nach sich zieht, wenn die Polizei gegen Regeln verstößt, etwa keine Kopie des Beschlusses aushändigt. Vetter: „Das wird leider bei uns recht lax gehandhabt. Die deutsche Rechtssprechung sagt praktisch: die Schutzvorschriften müssen beachtet werden, aber wenn sie nicht beachtet werden, führt das nicht zu einem Verwertungsverbot.“ Ausnahmen gibt es nur dann, wenn der Verstoß „schlicht unerträglich“ ist. Staatsanwälte und Polizei verhalten sich entsprechend. „Viele Polizisten kennen sich mit der Strafprozessordnung nicht aus, weil sie ohnehin egal ist“, so Vetter sarkastisch. Wenn jedoch offensichtlich gegen Bestimmungen verstoßen wurde, sähen die Richter das schon als Problem und bieten unter Umständen einen Handel an.

    Mit gefangen, mit gehangen?

    Was, wenn man in eine Durchsuchung hinein gerät, etwa weil man sich bei einem Bekannten aufhält, bei dem durchsucht wird? Durchsucht und beschlagnahmt wird beim Beschuldigten, daher sollte man darauf drängen, dass etwa das eigene Notebook nicht mitgenommen wird. Vetter berichtet von einem Fall, bei dem die Freundin des Beschuldigten den Polizisten sagte, dass das Notebook ihr gehöre. Die Polizisten seien dann auf die „kreative Idee“ gekommen, sich von der Frau anhand der Daten auf dem Computer – Urlaubsfotos und Firmendaten – zeigen zu lassen, dass es tatsächlich ihr Notebook sei. In einem vergleichbaren Fall rät Vetter, in die Offensive zu gehen und sich eventuell sogar ähnlich zu verhalten: „Wenn der PC weg ist, bekommen sie ihn erst in einem Dreivierteljahr zurück.“

    Sollten Gegenstände eines Dritten beschlagnahmt worden sein, muss dieser Dritte dem widersprechen einlegen, nicht der Beschuldigte selber.

    Was wird durchsucht und beschlagnahmt?

    Bei Hardware und Daten ist es inzwischen in Privathaushalten der Regelfall, dass alles mitgenommen wird, selbst Drucker. Es ist erlaubt, Sicherungskopien oder Kopien von Papieren zu machen, wenn das am Ort möglich ist. In einer Firma werden üblicherweise Server, Datenträger und Kopien von Unterlagen mitgenommen.

    Wenn der Computer läuft und der verschlüsselte Ordner oder das Volume aktiviert ist, hätten die Beamten allerdings Zugriff auf die Daten, die sich darin befinden. Sollte es sich um Daten handeln, die man schützen will, kann man den PC ausschalten oder den Stecker ziehen. Vetter ist überzeugt, dass einem das nicht als Vernichten von Beweismaterial ausgelegt werden könne, da die Daten nicht vernichtet würden. Sie seien ja noch vorhanden, nur eben verschlüsselt.

    Etwas anderes ist es, wenn Daten gelöscht werden. Dann kann es darauf ankommen, ob es sich nachweisen lässt, dass sie gelöscht wurden, wenn die Durchsuchung bereits begonnen hat. Will man ein Programm zu diesem Zweck verwenden („Eraser“ oder ähnliches), sollte man in jedem Fall darauf achten, dass die Protokollfunktion abgeschaltet ist.

    „Mein Passwort? Das behalte ich lieber für mich.“

    Wichtig: Es gibt keine Mitwirkungspflicht bei Verschlüsselung und externer Datensicherung! Wenn Daten verschlüsselt vorliegen, sagen sie einfach nicht das Passwort.

    Wenn sie davon ausgehen müssen, dass die Beamten Beweismittel ohnehin finden würden, sollten sie sich überlegen, ob sie die nicht einfach selbst herausgeben. Denn dann kann es sein, dass die Durchsuchung abgebrochen wird.

    Journalisten sind insofern privilegiert, als es in jedem Fall von einem Richter genehmigt sein muss, wenn eine Redaktion, ein Verlag, eine Druckerei oder eine Rundfunkanstalt durchsucht werden soll – also auch bei Gefahr im Verzug. Bei Privaträumen, etwa der Wohnung eines Journalisten, kommt die Polizei bei Gefahr im Verzug aber – wie bei anderen Privatpersonen auch – ohne richterlichen Beschluss aus.

    Jede Beschlagnahme von Beweismitteln muss richterlich betätigt werden. Dabei gibt es keine besondere Rücksichtspflicht auf wirtschaftliche Interessen, sondern es wird nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entschieden: wenn es wichtig ist, dass die Unterlagen, der Computer und ähnliches beschlagnahmt bleiben, um die Straftat aufzuklären, dann ist das eben so. In der Regel sollte der Zeitraum zwei Monate betragen, aber, so Vetter, „wir sind ja alle alt genug um uns vorstellen zu können, wie diese Abwägung ausgehen wird“. Der Regelfall seien heute eher sechs bis neun Monate.

    Nicht unter Druck setzen lassen

    Es kommt vor, dass mit U-Haft und ähnlichem gedroht wird, um Druck auszuüben und Aussagen zu entlocken. In den meisten Fällen ist das Unsinn und ein Einschüchterungsversuch, denn dafür brachen die Beamten entweder einen Haftbefehl oder einen „dringenden Tatverdacht“. Die Mitnahme auf die Wache ist allerdings zulässig, aber es gibt keine Verpflichtung zur Mitwirkung. Seiner Ansicht nach sei es besser, keine Aussage zu machen, so Vetter, und eine Nacht auf der Wache zu verbringen. Vor allem: Niemals das Einverständnis zur Datenspeicherung und -verwendung geben. Es gibt keine Pflicht zur Teilnahme an einer Vernehmung, etwa auf der Wache. In jedem Fall müssen die Haftgründe müssen genannt werden. Im schlimmsten Fall darf man bis 24 Uhr des Folgetages festgehalten werden.

    Wenn die Polizei einlädt

    Ebenfalls gut zu wissen ist, wie man mit einer Einladung umgeht, die man als Zeuge oder Beschuldigter von den Ermittlern bekommen kann. Mit dem so genannten Anhörungsbogen wird ein Beschuldigter aufgefordert, bei der Polizei zu erscheinen und Stellung zu nehmen zu bestimmten Vorwürfen. Auch hier ist zwar festgelegt, dass der Beschuldigte über das Vergehen, das ihm vorgeworfen wird, informiert werden muss. Das wird aber in vielen Fällen so unbestimmt getan, dass es keine hilfreichen Rückschlüsse mehr zulässt darüber, um was es geht. So kann etwa im Anhörungsbogen stehen: „Sie sollen als Beschuldigter angehört werden wegen Internetkriminalität.“

    Wer auf diese Art zur Vernehmung eingeladen wird, muss nicht kommen. Niemand ist verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen, auch wenn auf dem Briefbogen das Wort Vorladung steht – und entgegen der Darstellung in Krimis. Wenn die Vorladung kommt, sollte man allerdings gut überlegen, was als nächstes zu tun ist. Denn was anschließend ins Haus flattern kann, ist ein Strafbefehl oder ein Strafverfahren. Man muss nicht mehrmals gemahnt oder aufgefordert werden zu kommen, bevor das passiert. Es ist also sicher kein dummer Gedanke, einen Anwalt einzuschalten, sobald die Vorladung auf dem Tisch liegt.

    Wichtige Rechtsnormen

    Strafprozessordnung (StPO)

    § 98

    (1) 1Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. 2Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion, eines Verlages, einer Druckerei oder einer Rundfunkanstalt darf nur durch das Gericht angeordnet werden.

    § 102

    Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

    § 103

    (1)

    1 Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.

    2 Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.

    (2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.

    § 104

    (1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt.

    (2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.

    (3) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens.

    § 10

    (1)

    1 Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.

    2 Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.

    (2)

    1 Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen.

    2 Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.

    (3)

    1 Wird eine Durchsuchung in einem Dienstgebäude oder einer nicht allgemein zugänglichen Einrichtung oder Anlage der Bundeswehr erforderlich, so wird die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr um ihre Durchführung ersucht.

    2 Die ersuchende Stelle ist zur Mitwirkung berechtigt.

    3 Des Ersuchens bedarf es nicht, wenn die Durchsuchung von Räumen vorzunehmen ist, die ausschließlich von anderen Personen als Soldaten bewohnt werden.

    § 106

    (1)

    1 Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen.

    2 Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.

    (2)

    1 Dem Inhaber oder der in dessen Abwesenheit zugezogenen Person ist in den Fällen des § 103 Abs. 1 der Zweck der Durchsuchung vor deren Beginn bekanntzumachen. 2 Diese Vorschrift gilt nicht für die Inhaber der in §

    § 107

    1 Dem von der Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Beendigung auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung zu machen, die den Grund der Durchsuchung (§§ 102, 103) sowie im Falle des § 102 die Straftat bezeichnen muß.

    2 Auch ist ihm auf Verlangen ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände, falls aber nichts Verdächtiges gefunden wird, eine Bescheinigung hierüber zu geben.

    § 108

    (1)

    1 Werden bei Gelegenheit einer Durchsuchung Gegenstände gefunden, die zwar in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, so sind sie einstweilen in Beschlag zu nehmen.

    2 Der Staatsanwaltschaft ist hiervon Kenntnis zu geben. 3Satz 1 findet keine Anwendung, soweit eine Durchsuchung nach § 103 Abs. 1 Satz 2 stattfindet.

    (2) Werden bei einem Arzt Gegenstände im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gefunden, die den Schwangerschaftsabbruch einer Patientin betreffen, ist ihre Verwertung zu Beweiszwecken in einem Strafverfahren gegen die Patientin wegen einer Straftat nach § 218 des Strafgesetzbuches unzulässig.

    (3) Werden bei einer in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 genannten Person Gegenstände im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gefunden, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der genannten Person erstreckt, ist die Verwertung des Gegenstandes zu Beweiszwecken in einem Strafverfahren nur insoweit zulässig, als Gegenstand dieses Strafverfahrens eine Straftat ist, die im Höchstmaß mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und bei der es sich nicht um eine Straftat nach § 353b des Strafgesetzbuches handelt.

    § 109

    Die in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände sind genau zu verzeichnen und zur Verhütung von Verwechslungen durch amtliche Siegel oder in sonst geeigneter Weise kenntlich zu machen.

    § 110

    (1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

    (2)

    1 Im Übrigen sind Beamte zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere nur dann befugt, wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt.

    2 Andernfalls haben sie die Papiere, deren Durchsicht sie für geboten erachten, in einem Umschlag, der in Gegenwart des Inhabers mit dem Amtssiegel zu verschließen ist, an die Staatsanwaltschaft abzuliefern.

    (3)

    1 Die Durchsicht eines elektronischen Speichermediums bei dem von der Durchsuchung Betroffenen darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von dem Speichermedium aus zugegriffen werden kann, erstreckt werden, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist.

    2 Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden; § 98 Abs. 2 gilt entsprechend.

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  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Ein Merksatz

    Der Fehler liegt nicht bei der Quelle, sondern bei dem, der nicht richtig recherchiert. Und das ist keine Frage des Internets. Das ist eine Frage der journalistischen Sorgfalt

    Gefunden habe ich das bei DWDL.de, wo unter dem Titel Recherche? „FAZ“ fällt auf falschen Schmidt rein die jüngste Online-Ente beschrieben wird.

    Die FAZ hat ernsthaft über eine vorgebliche Pressekonferenz berichtet, die angeblich Harald Schmidt auf Twitter gegeben hat. In dem entsprechenden Twitter-Account bedankt man sich auch artig für deren Berichterstattung: Lese gerade die FAZ und bin auf Seite 33. Vielen Dank für die Berichterstattung zur gestrigen Twitter-PK. Grüße !

    In der FAZ (2009/172, 28.07., S. 33, „In medias res“) heißt es: „Eine richtige Pressekonferenz war es selbstredend nicht, was Montagmittag unter http://twitter.com/BonitoTV stattfand. Schmidt – oder derjenige, der sich für Schmidt ausgab – verbreitete kaum Neuigkeiten, sondern plauderte mit seinen Fans und verteilte ein paar Unartigkeiten.

    DWDL dazu im Originalzitat:
    Manch einer sieht in diesem peinlichen Fauxpas jetzt vielleicht die Bestätigung dafür, dass Twitter als Quelle nicht geeignet sei. Dabei liegt der Fehler nicht bei der Quelle, sondern bei dem, der nicht richtig recherchiert. Und das ist keine Frage des Internets. Das ist eine Frage der journalistischen Sorgfalt – und die ist älter als Twitter.

    Allerdings ist es so, dass es innerhalb von Twitter derzeit keine Mörglichkeit gibt, die Authentizität eines Feeds anhand harter Kriterien zu checken (etwa WhoIs vergleichbar). Angeblich ist das aber geplant. In der Prexis führt das zu einer Art ‘sozialen’ Check der Glaubwürdigkeit, beispielhaft zu sehen bei einem Artikel von Doris Akrap in der taz vom 25.06.2009: Welche Blogs, Videos und Tweets taugen – Netzsignale aus Teheran : Weil ausländische Journalisten den Iran verlassen müssen, dringen Informationen fast nur noch via Internet zu uns. Aber welche Quellen sind verlässlich? Ein Wegweiser.

    Bleibt hinzuzufügen: Das Internet ist ein klein bischen schwieriger zu verstehen, als ein Blatt bedruckten Papiers.

    Tags: BonitoTV, Falschmeldung, FAZ, Frankfuter Allgemeine Zeitung, Harald Schmidt, Hoax, Twitter

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Fehlerhafte IP-Auslösung bei Flagfox

    Angeregt durch einen Vortrag auf dem jüngst vergangenen Jahrestreffen des netzwerk recherche überlegte ich, das Firefox-Addon Flagfox zu installieren. Die Beschreibung im Addons-Verzeichnis lautet:

    Zeigt mit einer Landesflagge den Standort des Servers der geöffneten Website an und bietet eine Vielzahl an Werkzeugen, wie Website-Sicherheitsprüfungen, Whois, Übersetzung, ähnliche Seiten, Validierung, URL-Kürzung und mehr…

    Aber wie üblich habe ich erst mal geschaut, ob es negative Einschätzungen dazu gibt. Und siehe da: Bei Startpage nach +flagfox +mist geschaut, findet sich ein Eintrag aus Will’s Blog vom August 2009 mit einem aussagekräftigen Screencast (09:47 min).
    Flagfox liefert tw. falsche Daten, weil Whois-Daten ausgewertet werden. Die taugen zur Lokalisierung der Domaininhaber, aber nicht der Serverstandorte. Empfehenswerter ist World IP.

    Tags: Firefox Addon, Flagfox, Werkzeug, World IP

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Willkür bei IFG-Anträgen

    Berlins Schulsenator Jürgen Zöllner (SPD) will die Schulinspektionsberichte veröffentlichen. Als ich dies vor zwei Jahren gemäß Informationsfreiheitsgesetz beantragte, fand seine Verwaltung noch viele markige Argumente, um das abzulehnen. Heute behauptet die Verwaltung einfach das Gegenteil von dem, was sie damals behauptet hat – und zeigt damit, wie willkürlich sie mit dem Akteneinsichtsrecht umgeht.

    Die Schulinspektionsberichte sind das Ergebnis einer Evaluation von drei bis vier Personen (ein Schulrat oder Seminarleiter, zwei Schulleiter oder Lehrer und ein Elternteil oder Wirtschaftsvertreter), die eine Schule mehrere Tage lang besuchen. Sie verteilen Fragebögen an Lehrer, Schüler und Eltern, führen Interviews mit Eltern, Lehrern und der Schulleitung und setzen sich in den Unterricht. Heraus kommt ein rund 30 Seiten langer Bericht, der die Situation der Schule sowie ihre Stärken und Schwächen beschreibt und Empfehlungen gibt. Eine Akteneinsicht sei auf gar keinen Fall möglich, heißt es in dem Bescheid der Senatsverwaltung:

    Stärken und Schwächen der Schule, der Schulorganisation, der Umsetzung des staatlichen Unterrichts- und Erziehungsauftrages, des pädagogischen Verhaltens, des Unterrichtsklimas, des Umgangs der Lehrkräfte mit den Erziehungsberechtigten, des Schulprogramms, der Entwicklung von Lehr- und Lernprozessen sollen unbefangen und ohne die Besorgnis, sich zu blamieren oder blamiert zu werden, erfasst und bewertet werden.

    Nur wenn das Vertrauen besteht, dass die Schulevaluation sachbezogen und mit dem nachfolgenden Ziel der Optimierung der jeweiligen schulischen Situation durchgeführt wird, ist mit einer offenen und unbefangenen Mitwirkung zu rechnen. Fehlt dieses Vertrauen, so ist zu erwarten, dass die Situation geschönt dargestellt wird. Die Schulevaluation wird aber nicht im Interesse einer Selbsttäuschung durchgeführt, sondern um belastbare Fakten zu Tage zu fördern, mit deren Hilfe anschließend die Situation an der jeweiligen Schule im Interesse insbesondere der Schülerinnen und Schüler optimiert werden soll.

    Die Bewahrung der zunächst vom ehemaligen Senator Böger zugesagten und von Herrn Senator Prof. Zöllner erneut betonten Vertraulichkeit der Ergebnisse der Schulevaluation ist demzufolge unverzichtbare Voraussetzung und ebenso unverzichtbares Mittel dieser Evaluation. Diese verfolgt nicht das Ziel, Schulen und schulisches Personal gegeneinander auszuspielen oder öffentlicher Kritik auszusetzen, sondern sie soll gerade umgekehrt die Grundlage für die nachfolgende Optimierung der jeweiligen schulischen Situation bilden.

    Im Sinne dieser – unverzichtbaren – Vertraulichkeit und der daraus resultierenden Möglichkeit einer Verbesserung der Situation an der jeweiligen Schule ist das Interesse der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung an der Wahrung dieser Vertraulichkeit höher zu bewerten als das Interesse an der Information von Bürgern über die bisherigen Ergebnisse. (…)

    Über diese auf den Willensbildungsprozess innerhalb der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bezogenen Sachverhalte hinaus enthalten die Evaluationsberichte zu einem beträchtlichen Teil Informationen über Stärken und Schwächen einzelner Personen, namentlich der jeweiligen Schulleitungen, aber auch sonstiger reanonymisierbarer Personengruppen. Insoweit handelt es sich um schützenswerte personenbezogene Daten im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a des IFG.

    Auch ein zweiter Antrag von mir wurde abgelehnt. In Berlin machen die Schüler aller Schulformen nach neun Klassen den Realschulabschluss („Mittlerer Schulabschluss“), die Aufgaben der Abschlussarbeiten sind landesweit identisch. Mich interessierte, wie die Schuler der einzelnen Schulen dabei durchschnittlich abschneiden. “Im Falle einer Gestattung der Einsichtnahme könnten die Lehrkräfte ,an den Pranger gestellt’ werden”, heißt es in dem Ablehnungsbescheid. „Da an den Schulen nur jeweils wenige Lehrkräfte ein Fach unterrichten, kann durch die Kenntnis der Einzelergebnisse problemlos auf einzelne Lehrkräfte geschlossen werden, die namentlich genannt und für Ergebnisse verantwortlich gemacht werden können. Ein vorschnelles Urteil über eine Lehrkraft möchte meine Verwaltung aber in jedem Fall verhindern”. Seien die Informationen „erst einmal der Einsichtnahme zugänglich gemacht, so können sie nicht wieder ‘zurückgeholt’ und unter Verschluss gebracht werden.“

    Eine Einsicht in die Daten sei “rechtlich nur möglich und zulässig, wenn diese Schulen auf der Grundlage der Entscheidung ihrer Schulkonferenz ihre Ergebnisse veröffentlichen”, schrieb die Senatsverwaltung. Auch wegen des Datenschutzes der Lehrer müssten die Informationen unter Verschluss bleiben: “Die Reidentifizierung der Lehrkräfte lässt sich in Anbetracht ihrer geringen Zahl, die in Klassenstufe 10 das jeweilige vom Mittleren Schulabschluss betroffene Fach unterrichten, im Falle einer Einsichtnahme nicht vermeiden. Diesem Problem kann nicht, wie Sie es vorschlagen, durch Schwärzung begegnet werden. Vielmehr müssten sämtliche Lehrkräfte um ihr Einverständnis zur Einsichtnahme gebeten werden.” Es sei auch zu befürchten, dass es aufgrund der Daten zu vorschnellen Urteilen kommt: “Viel zu schnell werden oftmals Schlussfolgerungen gezogen, die Hintergründe und Umstände unberücksichtigt lassen.”

    Jetzt will Zöllner plötzlich doch alles veröffentlichen: “Zur Standortbestimmung der Schulen und zur Elterninformation beabsichtigt Senator Zöllner in einem fairen Vergleich die Veröffentlichung der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten, Schulabschlüssen und Schulinspektionsberichten”, heißt es in einer Pressemitteilung.

    Von der Bildungsverwaltung wollte ich wissen, wie sie zu ihren Argumenten von vor zwei Jahren steht. In der Antwort werden die damaligen Argumente einfach für falsch erklärt: “Es ist weder damit zu rechnen, dass Schulen zukünftig ihre Situation geschönt darstellen werden, noch wird das Ziel verfolgt, ‘Schulen und schulisches Personal gegeneinander auszuspielen oder der öffentlichen Kritik auszusetzen’.” Wie die Bildungsverwaltung vor zwei Jahren zu der gegenteiligen Einschätzung kommen konnte, erklärt sie nicht. Mir drängt sich der Eindruck auf: Die Veröffentlichung war damals noch nicht politisch gewollt und daher hat man sich halt irgendwelche Argumente ausgedacht, die zu den im Informationsfreiheitsgesetz genannten Ausnahmen der Akteneinsicht passen. Jetzt ist die Veröffentlichung politisch gewollt und dann denkt man sich sich eben etwas anderes aus. Der ganze Vorgang spricht jedenfalls nicht dafür, dass die Senatsverwaltung mit dem Recht auf Informationsfreiheit sorgfältig und bestimmungsgemäß umgeht.

    Mein Unbehagen gegenüber den Informationsfreiheitsgesetzen als Rechercheinstrument wird jedenfalls immer größer. Das Problem ist ja, dass es sich um ein Jedermannsrecht handelt, das allen Bürgern zusteht und nicht auf einem Grundrecht basiert. Die Verwaltung hat daher deutlich mehr Spielräume bei der Geheimhaltung von unangenehmen Informationen. Beim Auskunftsrecht für Journalisten nach Pressegesetz kann man sich dagegen auf sein Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes stützen. Es gibt bei diesem Auskunftsrecht weniger Ausnahmen, und selbst die müssen noch mit dem Grundrecht der Pressefreiheit abgewogen werden. Die Verwaltung ist nicht so frei in der Wahl der Geheimhaltungsgründe und Gerichte haben mehr Möglichkeiten, für Transparenz zu urteilen. Das Presseauskunftsrecht bleibt für mich einfach das Auskunftsrecht mit dem schärfsten Schwert.

    Nun noch zum Download als PDF die Bescheide der Senatsverwaltung aus dem Jahr 2008 mit der Ablehnung der Akteneinsicht in die Schulinspektionsberichte und in die Prüfungsergebnisse zum Mittleren Schulabschluss. Als Ergänzung auch noch die vollständige Antwort der Pressesprecherin Zöllners auf meine Anfrage, was ihre Verwaltung zu den Argumenten aus ihren Ablehnungsschreiben heute sage:

    Sehr geehrter Herr Heiser,

    die Überlegungen zur Veröffentlichung von Schulinspektionsberichten beziehen sich auf den Zeitraum ab dem kommenden Schuljahr 2011/12. Die erste Runde Schulinspektionen wird dann abgeschlossen sein; d.h. alle Berliner Schulen sind bis dahin inspiziert und die zweite Runde Schulinspektionen wird dann beginnen. Hinsichtlich dieser zweiten Runde findet eine konzeptionelle Überarbeitung statt, um aus den Ergebnissen der ersten fünf Jahre Schlussfolgerungen für ein möglicherweise zu modifizierendes Evaluationsverfahren und inhaltliche Schwerpunkte zu ziehen. Ob und inwieweit Absprachen und Einbeziehung betroffener Personengruppen im Zusammenhang mit der dann möglichen Veröffentlichung von Inspektionsberichten vorgenommen werden, ist bisher noch nicht endgültig geklärt.

    Zweifelsfrei liegt hier jedoch kein Vertrauensbruch vor. Die von den Senatoren Böger und Zöllner gemachten Zusagen über die Vertraulichkeit von Inspektionsergebnissen in der ersten Runde Schulinspektionen wird eingehalten. Der erste Schritt zur Erfassung “Ist-Zustandes an den jeweiligen Schulen” hat eine offene und konstruktive Mitwirkung durch die Schulen erfahren. Tatsächlich hat eine Vielzahl von Schulen die Inspektionsberichte von sich aus auf ihren Homepages veröffentlicht. Und auch für die zweite Runde werden Rahmenbedingungen geschaffen, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Evaluation von Stärken und Schwächen der Schulen fördern. Es ist weder damit zu rechnen, dass Schulen zukünftig ihre Situation geschönt darstellen werden, noch wird das Ziel verfolgt, “Schulen und schulisches Personal gegeneinander auszuspielen oder der öffentlichen Kritik auszusetzen”. Auch zukünftig werden Inspektionsberichte keine Gesamtbewertung für die Qualität einer Schule ausweisen, sondern weiterhin starke und entwicklungsfähige Bereiche und Merkmale beschreiben. Als Instrument für ein Schulranking werden sich diese Berichte auch künftig nicht eignen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Wissenschaftliche Erhebung – Wie einfach sind Sie zu identifizieren?

    Der Informatikstudent Henning Tillman untersucht im Rahmen seines Diploms, wie einfach Nutzer des World Wide Web zu identifizieren sind. Er untersucht nicht allbekannte Techniken wie etwa Cookies, sondern die eher unbekannte Methode des „Browser Fingerprints“.

    Tillmann bittet um Teilnahme an seiner Erhebung, die noch bis zum 15. Dezember läuft. Persönliche Daten wie Name oder Ort werden dabei nicht erhoben. Wer teilnimmt, bekommt seinen Browser Fingerprint angezeigt und kann sich per E-Mail über die Ergebnisse informieren lassen.

    Erhebung: Wie einfach sind Sie zu identifizieren?
    http://bfp.henning-tillmann.de/ .

    Hintergrundinformationen (mit zahlreichen weiteren Links zum Thema): Browser Fingerprinting – Wie sieht Ihr Internet-Fingerabdruck aus?

    http://www.henning-tillmann.de/2012/11/browser-fingerprinting-wie-sieht-ihr-internet-fingerabdruck-aus/ .

    Tracking – Der verräterische Fingerabdruck des Browsers Ein Student erforscht, ob er Internetnutzer anhand der Informationen, die ihr Browser preisgibt, wiedererkennen kann. Er kann. Die Spuren zu verwischen, ist schwierig. Von Patrick Beuth. – Zeit online, 28.11.2012

    http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-11/browser-fingerprint-diplomarbeit/komplettansicht .

    Tags: Anonymität, Browser-Fingerprint, Identifizierung, Re-Identifizierung, Wiedererkennung

  • Journalismus & Recherche » Unsere Workshops auf der #nr10- Jahrestagung des Netzwerk-Recherche 2010

    Die Macher dieses Blogs präsentieren auf der Jahrestagung des Netzwerk Recherche am 9./10. Juli 2010 in Hamburg (Programm hier) die Workshops zu „Computer & Recherche“ – die ausführliche Beschreibung der Workshops finden Sie hier:

    Computer & Recherche: Fact-Checking im Internet

      Marcus Lindemann (autoren(werk)

      Wieviel Geld hat Friede Springer Matthias Döpfner geschenkt? Wieviel Schenkungssteuer muss Döpfner dafür zahlen? Wie lang ist der Rhein? Wo liegt Hassloch? – Täglich werden -auch in den sogenannten Qualitätsmedien- falsche Fakten berichtet, obwohl sich vieles davon schnell und zuverlässig online recherchieren lässt. Der Workshop zeigt beispielhafte Fehler von Handelsblatt, Süddeutscher Zeigung und Co – und wie sie mit etwas Online-Recherche zu vermeiden gewesen wären.
      Der Schwerpunkt liegt auf Fehlern in Leitmedien, da sie sich von hieraus durch abschreibende Kollegen, die auf die großen angesehenen Blätter vertrauen, vervielfachen.

      Schneller, besser, tiefer: Methodisch online recherchieren

    Marcus Lindemann, autoren(werk)

    Der Workshop stellt Strategien für wiederkehrende Recherche-Muster vor: Wie kann ist etwas finden, wenn ich nicht weiß, wie es heißt? Wie kann ich zu einer Frage eine Online-Quelle gezielt befragen? Warum ist die Eingabe „Vorname Nachname“ in de google Suchschlitz keine gute Lösung für die Suche nach einer Person? Wie kann ich deep-web-Quellen erschließen? Wie finde ich Datenbanken zu jedem Thema?

    Achtung: Der Workshop setzt Kenntnisse der Google-Syntax voraus und erklärt nicht, warum Suchmaschinen das deep web nicht erschließen!

    Marcus Lindemann ist geschäftsführender Autor von autoren(werk) und produziert u.a. die non-fiktive Detektivreihe „WISO ermittelt“ für das ZDF. Er unterrichtet Recherche an Hochschulen und in der journalistischen Aus- und Weiterbidlung. Dort und in inhouse-Schulungen für Verlage und Sender haben schon Hunderte von Journalisten gelernt, wie sie Google in ihrem Alltag besser und effizienter nutzen können. Er bloggt zu Recherche-Themen zusammen mit anderen Recherche-Trainern auf recherche-info.de.

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » SuMa Awards 2011 – Preise für die Zukunft des digitalen Wissens

    Zum vierten Mal werden die Preise für die Zukunft des digitalen Wissens, die SuMa Awards verleihen.
    Es gibt keine thematisch Einschränkungen: Eingereichte Arbeiten können künstlerisch, wissenschaftlich, literarisch, juristisch medial oder auch Programme sein – aufklärend, provokativ, veranschaulichend usw.

    Die Preise sind mit je 2.500,— Euro dotiert. Beispiele und Inspiration gibt es unter den bisherigen „Preisträgern“ und in der „Galerie“ auf der Website der SuMa-Awards.

    Die Preisverleihung findet im Rahmen des diesjährigen SuMa Kongresses am am 28.09.2011 in Berlin statt.
    Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2011.

    SuMa Awards
    http://suma-awards.de/ .

    Tags: Preis, SuMa-Award

  • Journalismus & Recherche » Kurz mitgeteilt

    Tuesday, March 1st, 2011

    Karl Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg, der Verteidigungsminister, hat die Bundeskanzlerin um seine Entlassung gebeten.
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    Monday, February 28th, 2011

    Google Alerts bietet seit kurzem eine zusätzliche Auswahl an – nämlich, ob man „alle Ergebnisse“ oder aber nur die „relvantesten“ haben möchte.
    Bislang habe ich an der Alerts ja bemängelt, dass eben nicht alle Treffer aus dem Index gezeigt werden, sondern nur die – gefühlt – top 200 bis 250. Bei einer Google-Suche zu einem vorhandenen Alert konnte man bislang noch nicht von Google per Alert gemeldete Seiten finden.

    Wichtig: Für alle vorhandenen Alerts muss man die Einstellung auf „alle“ ändern, sonst hat man nicht von dieser Verbesserung.

    Thursday, February 17th, 2011

    Kein Recherchethema im eigentlichen Sinn, ich bitte um Nachsicht. Aber ich muss das jetzt endlich mal loswerden:

    Dass ich per E-Mail Pressemeldungen bekomme, darunter auch solche von mir unbekannten Organisationen, ist normal. An wen, wenn nicht an Journalisten, sollen die schliesslich sonst gehen. Aber wie wäre es, wenn mir der Absender wenigstens mitteilt, worum es überhaupt geht?
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    Thursday, February 3rd, 2011

    Wer Lust hat, einen aktuellen Edit War in der Wikipedia zu studieren, schaue sich den Eintrag zur Gorch Fock an. Der Artikel wurde am 29. Januar für die weitere Bearbeitung gesperrt.
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    Thursday, December 9th, 2010

    Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA) fordert seit Kurzem * den Erhalt der Metadaten in Fotos. Dem Verband geht es dabei um die Interessen der Urheber und Rechteinhaber, denn es würden „Bilder ohne Quellenangabe zum Spielball für jedermann, zum vermeindtlich rechtefreien Illustrationsobjekt, zum anonymen Content, dessen sich jeder bedienen zu können meint.“
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    Saturday, November 20th, 2010

    Es wird enger auf dem Markt der großen Suchmaschinen. Yahoo tritt in Folge der „Search Alliance“ mit Microsoft faktisch ab. Die Suchmaschine wird Bing-Ergebnisse liefern. Sogar die Verzeichnisse werden, scheint’s, nicht überleben; gerade wurde das britisch-irische eingestellt. Wolfgang Bleh bringt es fein auf den Punkt: „Wenn man heute möglichst knapp beschreiben will, was Yahoo ist, dann heißt die Antwort: ‘Der größte ausländische Anteilseigner des chinesischen B2B-Handelsplatzes Alibaba’.”
    Jetzt meldet die Süddeutsche, dass auch Ask die Segel streicht.
    Bedenklich ist das schon. An großen Universalsuchmaschinen bleiben Google, Bing und Exalead. Bing kann – nicht nur wegen des miserablen Interface für die Limitatoren der erweiterten Suche – nicht wirklich überzeugen, Google ist mit über 90% Marktanteil bei der Websuche faktisch Monopolist.
    Dass das nicht so bleiben muss, darauf wies kürzlich Dr. Sander-Beuermann (SuMa e.V.) im DeutschlandRadio hin.
    Hoffentlich begreifen findige Entwickler, dass in der Suchmaschinentechnik noch Luft nach oben ist.

    Tuesday, September 21st, 2010

    Ungeschminkte Bilder zeigt die New York Times (T Magazine Blog): Bilder bekannter Models, wie sie (anlässlich der New York Fashion Week) publiziert wurden: unerreichbar schön. Und dieselben Bilder, bevor Visagist und Friseur Hand anlegten. Für jedes Bild ist angegeben, wer der Photograph ist und wer das Model (und von welcher Agentur), wer das Makeup besorgte und wer die Frisur.

    Wohlvermerkt: Hier geht es nicht um digitale Bildmanipulation – all das passiert, ehe jemand Photoshop anwirft. Solides Handwerk, sozusagen.

    Hübsch gemacht, dass die Vorher-Nachher-Bilder übereinander präsentiert werden. Durch das Verschieben eines Balkens sieht man die „full transformation“.

    http://tmagazine.blogs.nytimes.com/tag/model-morphosis/

    (Aus den FindLinks von Intern.de)

    Sunday, February 7th, 2010

    Das Global Investigative Journalism Network hat seine Website überarbeitet. Sehr schön: Bereits auf der Startseite findet man jetzt eine Karte der Organisationen investigativer Journalisten. Als Liste gibts das selbstverständlich auch.

    Tuesday, January 26th, 2010

    Stefan Niggemeier, der augenscheinlich gut verdrahtet ist, zitiert aus einer dpa-internen Mitteilung, in der sich dpa-CR Wolfgang Büchner mit der Quellenprüfung auseinandersetzt. Sehr lesenswert sind die Checklisten 6.) welche Mitteilungen geprüft werden müssen und 7.) Check-Verfahren.

    Klare Ansage bei dpa: Lieber spät als falsch

    Saturday, September 12th, 2009

    Über eine Falschmeldung der dpa berichten BildBlog und Meedia. Angeblich hatte es am 10.09.09 um 08:00 MESZ in Bluewater, Kalifornien, einen Selbstmordanschlag gegeben. Einige Online-Medien übernahmen den Hoax. Bemerkenswert ist, dass die via Netz verfügbaren „Quellen“ (im Web, auf Youtube und Twitter) augenscheinlich nicht auf Echtheit geprüft wurden.
    (more…)

  • Journalismus & Recherche » CAR

    Yesterday I was invited to hold a key note speech at the closing ceremony of the first German-Danish summer academy at Fachhochschule Kiel.
    For today I will just put the whole speech online. Links and pictures are to follow next week.

    Dear Ministerpräsident Albig, dear professor Klausner, dear honorary consul Bormann, dear ladies and gentleman,

    my dear colleagues,

    Thank you for the opportunity to share some of my concerns about the future of journalism with you.
    Sound training and a focus on regional issues –as at this summer-school – are certainly two promising remedies that can address the media crisis – especially the crisis among regional newspapers.

    If you think, you know what you see on this picture,

    (thanks to bildblog.de to point at that story.)
    (The picture is still online – with a wrong subline http://www.sueddeutsche.de/wissen/neil-armstrong-ist-tot-still-und-weise-1.984317-3

    If you believe that it was Hans-Joachim Friedrichs who originated the idea, that journalists should not fight for any cause, even not for a good one.

    And if you trust your encyclopaedia at home that it will have the length of the river Rhine correctly …

    … then you are likely, to make factual mistakes. Which is no problem – unless you work in a profession where facts matter. In journalism facts matter a lot – if our audience cannot trust us on these, we are lost. Factual accuracy is therefore at the core of journalistic virtues and will stay with our profession no matter where it moves technically – whether it will still be printed on paper or broadcast in a linear manner as we know it. When we talk about fact-checking, we want to ensure that facts are being checked before they get published. For those of you who are not involved in journalism (or exposed to journalism for other professional reasons) this might come as a surprise: But in general journalists -outside the US-publish what they consider to be facts without having these cross-checked by a second person.

    Let’s look at some examples:

    The frontpage of Süddeutsche Zeitung – Monday one week ago.
    This suggests that this is the footprint of Neil Armstrong, but it isn’t. It’s that of his colleague Buzz Aldrin. The actual wording that the newspapser used here – doesn’t say it is his footprint. So at the very least, this is not very accurate.

    But this one went for the full mistake: Saying this is Neil Armstrong’s footprint – which is false. (That story too was covered by bildblog.)

    And while Süddeutsche had mirrored the picture, “Die Welt” had it upside down.
    If you look into this matter, you will learn that there was even a debate on what Neil Armstrong actually said when he stepped out.

    (source: Nasa)

    And there is no longer any doubt that he dropped the article “a” in his famous “one small step for a man” which would have changed the meaning. Thus the famous quote is only what Armstrong intended to say – without actually saying it.

    You might feel that all this is a bit nerdy – to discuss whether an astronaut dropped an article while he was doing something that is truly breathtaking. Why discuss whose footprint that is – as long as it is a footprint on the moon? To me journalism is a profession that cares about precision, about detail – and about getting as close to the truth as feasible. That’s why I care. Or as one of my bosses had it: If you do not get the names and figures right, why should we trust your story anyway? (More over it helps a lot, once companies take you to court for alleged false reporting.)

    Fact-checking shall ensure that you have proof, or even two sources of proof. And often we do not cross-check because we are pretty sure that we know something by heart.

    But this can turn out to be very tricky:

    (article in  Süddeutschen Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/wissen/der-rhein-ist-kuerzer-als-gedacht-jahrhundert-irrtum-1.24664)

    The river Rhine is 90 kilometres shorter than our schoolbooks or printed encyclopaedias have it. That’s almost the length of the Kiel canal that got lost here – due to transposed digits.

    Who argued that journalists shouldn’t fight for any cause, even if it is a good one?

    It was not Hans Joachim Friedrichs but Charles Wheeler at the BBC from whom Friedrichs got that way of thinking.

    What was John F. Kennedy referring to, when he made his famous quote “Ich bin ein Berliner”?

    He did not feel like a Berliner nor did he intend to say he was a citizen of Berlin and he did not want to create a slogan to draw tourists to the city. Instead he was referring to ancient Rome – when the proudest thing one could say was “I am a citizen of Rome.” because that menat to have civil rights.

    For Kennedy the sixties equivalent was “Ich bin ein Berliner.”

    [editorial annotation, added November 12th: Kennedy used that phrase twice: The second time was at the end of his speech. There the quote can be interpreted as -in one particular way- feeling like a Berliner or that he is a citizen of Berlin – but still Berlin here was meant as the modern equivalent of Rome, i.e. a free city in the democratic Western World. So he too was a free man living in the free democratic Western World and -as the Berliners- was not a citizen of the evil East. My speech is using the altered quote at the end to reflect this.]

    In many cases false facts are not just based on human error, time pressure and the like, but on PR-people trying to get their story through – with a bias the pleases their clients.
    Fact checking will help to show up such stories that are mainly based on one source only.

    (The article is still online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verpackungsindustrie-comeback-der-dose-1.953813)

    Like this one that we examined last week and which is full of factual mistakes.
    And yes again, it’s Süddeutsche Zeitung. I do not intend to say, that they make more mistaktes than others. I actually like that newspaper very much – but don’t we tend to be very rigorous on the ones we like the most?

    Checking such facts hardly takes place. On the slide you see how Der Spiegel treats facts. They have a department staffed with around 100 people trying to eliminate or at least to reduce the amount of mistakes. According to one well documented account – this means that 1153 changes have been made due to the fact-checking of one issue only. This count includes 559 mistakes and another 400 cases where the fact-checking lead to more precision. Some of these mistakes probably were only made because the journalists at Der Spiegel are fully aware that their magazine has fact-checkers and mistakes will be erased before going to the printing press. So journalists at Spiegel bother less to avoid mistakes because of the fact-checking.

    However, despite the enormous effort Der Spiegel still makes mistakes –

    (article in the archive of Spiegel: wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=87908010&aref=image052/2012/08/25/CO-SP-2012-035-0088-0088.PDF&thumb=false)

    in last week’s issue our Danish participants saw that they mistook one Danish politician for another and hence printed the wrong picture.

    Some papers run correction columns regularly – including Spiegel and Süddeutsche – which is good because everybody will tend to continue making mistakes as long as nobody cares about them. Moreover it is a message to the readership: This paper cares about accuracy. Factual mistakes and other shortcomings must at least be talked about – they must be a regular topic in staff meetings.

    Bigger mistakes are often not talked about for years.

    (link to that issue in the Spiegel archive: http://www.spiegel.de/spiegel/print/index-1993-27.html)

    Like this Spiegel cover story that even made the German Home Secretary, Innenminister Seiters, resign – but –at its core – was false. It is very rare that journalists talk about their mistakes and admit that they have been wrong. In this case Hans Leyendecker frankly admitted that he was wrong – which makes him an even greater investigative journalist than he already is.
    And of course he did not publish that false story on purpose – he was very sure that he was right.

    In many cases you will start to fact-check and then come up with a story in its own right.
    In another case a journalist wondered about how many hectares of forest there are in Schleswig-Holstein

    And he found no less than three official statistics on what was meant to be one figure only:

    One of the may reasons behind these discrepancies is that in one definition, it doesn’t matter in what federal state the trees of a forest are but where the citizen who owns the forest lives. If you look into that dataset – Hamburg looks like a huge forest.

    (For the full article klick here: http://www.abendblatt.de/region/article1834083/Dichter-Statistik-Dschungel-im-Norden.html)

    This was not intended to be a story on facts only. The government here spent money on increasing the forest area in this state. So looking into the statistic was decisive on whether that money had an effect.

    Fact-checking can even lead to investigative stories

    This was an advertisement under the red-green government. Claiming that those companies on the chalk board had established new apprenticeship-jobs – Ausbildungsplätze.
    We were asked to fact-check it. And came up with a quite different account.

    That is governmental PR in disguise and should belong to our key tasks as journalists. But no other journalist investigated that – although it was printed in Der Spiegel. Seymour Hersh, the great American investigative journalist who uncovered the My Lai massacre in Vietnam in 1968 and whom you probably heard of last when he uncovered the Abu Ghraib torture procedures and pictures in 2004, said « Governments lie. We don’t lie, we make mistakes but we’re not liars, that’s the difference. »

    So even if we journalists do not lie on purpose – we do not always care very much about accuracy.

    Unfortunately we do not have external quality controls in place for our media. We get reports on pesticides in our food, of the nasty bits of small print in insurance contracts and on hazardous toys, but we do not have consumer reports on the quality of our media. This is a structural problem because it is a hindrance for competition in quality. So if we complain that the media only compete in market share, this is due to a lack of alternatives.
    By the way – it is not only consumer reports missing here, but consumer rights. You cannot return a newspaper because of factual mistakes nor can you reclaim your money or asked for a corrected version.

    Why is factual accuracy so vital for the future of journalism? Today everybody can publish and – different from ten years ago – everybody who wants to be read can publish and will be found by his or her audience. Many newspapers over here still have not realised why blogs became such a buzz and they openly display that by nick-naming blogs as “Online-Tagebücher”, explaining to their readers, that blogs are just online diaries. They are not. They are powerful means of publication. If you should decide to start a blog on local politics in Kiel tonight, by tomorrow everybody who googles – say for the name of the candidates for mayor ship- will find your blog. (Actually if you google for my name plus some key words from this speech, you’ll find that online tomorrow morning as well.) During the “old world wide web” this would have been a process of weeks if not months. It is important to understand that the web 2.o introduced technologies that make user-generated content not only easy to generate but more importantly: easy to find. Hence we should no longer use the term “Online diaries”. Otherwise we journalists might end up thinking that it is very difficult to replace journalism by private diaries. This is no longer true. Today you no longer need a publisher, a printing press or a broadcast station to share your stories. That is a problem for those owning such equipment, but it is not necessarily a problem for journalists. We have all heard about the media crises, diminishing revenue from advertisements and the search for new sustainable sources of income, but so far this has been done from the publisher’s perspective only. From my perspective as a reader, it looks quite different: Up to today I pay my newspaper for printing news on paper and to deliver the paper in the early morning, while the publisher acquires advertisement to pay for the content. From a consumer’s perspective – I am not paying for content, but for convenience – printing and delivery. So nobody should wonder that I dislike paying for content – I am simply not used to it. In tomorrow’s world consumers will pay for their digital devices and for internet access – so they already pay for their convenience and expect content in exchange for paying some attention to advertisements. This is still a business model – Spiegel Online and Bild.de are profitable. I would like to make a political remark here since the Leistungsschutz-Gesetz still has to pass Bundesrat. So Ministerpräsident Albig will have two more arguments on top of what his party’s working group is already advocating:

    – First: Every publisher today is able to withdraw from Google completely or to deny Google to use their content. There is a lot of talk that Google makes profit from publisher´s content, because they display not only the headline of an article and the link to it but, two lines of content. Every webmaster can change that within minutes and stop Google from showing those two lines or from indexing their content at all.


    Please see Stefan Niggemeier’s blog for the full story.

    – Second: Publishers profit a lot from Google and Facebook – because online they are the main pathways to bring readers to them. Especially those publishers who advocate that strange piece of legislation the most, I name Springer and Burda, are the ones who spent a lot of money on search engine optimisation – apparently because it pays off for them. I repeat this re-phrased: They pay for automatically generated content and for training and consultancy to optimise their profit from Google. Knowing that, it is rather strange to hear them now claiming the whole situation is vice versa and Google should pay.

    Moreover these strategies of search engine optimisation could be considered unfair – to competitors and to the reader, because readers will quite often end up at a news page where they don’t get a good article but a short agency piece instead.


    – (For the full argument on this please consult Stefan Plöchinger’s blog, the editor in chief at sueddeutsche.de)

    So what should publishers do instead? What should we journalists concentrate on? What is it that could distinguish journalists from the other folk who publish nowadays? In the age of Twitter – you do not have to own a wire network to be the first to report. But coming from that tradition – speed is still seen as an important criteria in journalism. But today, if publishers go for fast news, they end up with all the others having the same news. In my opinion there is no doubt that media will no longer create great revenue from mainstream news – and please do not even think of making your audience pay for that. Hence it is a good idea to stress different journalistic virtues: accuracy, exclusiveness and good story-telling. All this is a long-term-project, but if you do not engage in this, you are less likely to survive in journalism for more than another decade. If you imagine yourself the number of editors who are busy monitoring and editing the news agency feeds in order to fill their federal and foreign policy sections or to write some, usually not very insightful, commentary, you see the very workforce that publishers should employ to do something better. Something that gives greater or added value to their readership.

    What could that be? – In a broad, if not global competition where access to media is ubiquitous and cheap, every publishing house should concentrate on what they are best at. They should no longer compete in areas where they cannot be first grade players. This is the paraphrased mantra on how to survive in the digital age as a business – Jeff Jarvis originally meant this to be an advice to bloggers:

    “Do what you do best, and link the rest”.

    Footnote: Until Tuesday evening I had this quote slightly wrong – until I fact-checked it.

    On a national level we see that background information – going beyond the day-to-day reporting of he-said-she-said and the tiny advancements our news reports on a particular international conflict or this or that political debate – is valued more than ever. If you look at “Die Zeit”, a national weekly, you see a lot of things well done: long stories by distinguished journalists, background on what is going on and what will be going on. And – that’s good news – it appears to be paying off for them – their circulation is rising against the trend. For regional papers something they could do best is clearly reporting on their region, on the communities. That will even include going hyperlocal, that is, covering what is going on in smaller sections of a city or region. Editors and reporters in the regions know their area and readership, they should be most important to their papers. Whereas a regional paper does not necessarily need a lot of staff on federal and even international politics. If you no longer need to edit federal policy you can do stories nobody else is assigned to. Especially in a regional environment it is very easy to be unique. The story on how big the forests are in this state, is a small example – but it is unique and still most journalists could have written it. Moreover this story matches two criteria that I always employ when I have to decide whether something is good enough for publication. I call that “Weitererzähl-Faktor” and it has a two-fold meaning: Is the story interesting and outstanding enough so that it is likely that my audience will like to pass it on – literally, as a copy or link or as we now say “share it with their community”? And: Is the story told in a comprehensible way so that everybody who heard about it can easily retell the story? Before I come to an end, let me return to fact-checking for a moment and share with you an amazing story that actually became my biggest defeat this year – so far. In January a big retailer, Schlecker, went into insolvency- they could no longer pay their bills. One week later the daughter of the owner declared that even the wealth of the family had gone – no assets left, although they were believed to be billionaires.

    Very soon there were many rumours on where the family was keeping their assets. And whether they had transferred some of it in order to keep it – including their private estate. But nobody investigated it – while the rumours where spread all over. There is hardly any newspaper that did not repeat these rumours. It was reported that the wife of the company’s founder and CEO owned the house where they live but nobody was sure since when that was the case.

    If the estate had been transferred while the company was already in trouble, such a transfer would have been illegal. Initially we did not touch the story, because we were afraid of too much competition. Three months later, I still wondered why it should be so difficult to get facts on who owns the estate and especially since when it was owned by that person. On June 6th I asked our trainee to call the cadastre office –Grundbuchamt – in order to request that info. The amazing part of the answer was not that they denied us access to the data, but that we were the first and only journalists who had called by then.

    That encouraged us to proceed, so we made a formal inquiry, got a formal denial and decided to go to court with that. Whenever I suggest such an appeal in theory, journalists will reply that this will consume time and money. Here I can prove them wrong:

    Within five days we a got a positive court-ruling and the fixed layers’ fee for this is about 150 Euros.
    Unfortunately on the day we got the court-ruling BILD-Zeitung already had the full story plus the documents. They were second to request the data, but overtook us during the appeal procedure by one day.

    If in this case there were only two journalists requesting this data, you can imagine that in most cases journalists requesting data from governmental authorities will be the only ones to do so. And again: That can make your journalistic product unique. If you look for further directions on where to go in order to generate unique content, I suggest a close look into data-journalism: the audience loves graphics, comparison and especially data about their region. No matter if you provide details on the homes for the elderly in your region in order to help people in their decision-making or if you analyse the crime statistics – you are very likely to produce good and unique journalism. Currently we see that –enhanced through the open data movement and the various freedom of information acts – more and more official data is being made available, but currently we do not have more than one or two dozen journalists who can analyse such data in Germany. The situation in Denmark actually is a lot better because training in computer assisted reporting there –as in general in Scandinavia – has been going on for a decade already.

    My second hint is on how you handle your agenda. Media theory has it that journalists have an agenda setting-function, but a lot of journalism I see appears rather to be agenda-driven. I started as a local reporter at 17 and know very well what it means to cover anniversaries, the general assembly of the local sports club and hand-shake events with the mayor. Most of this is boring –not only for the reporter, but for the audience too. So why shouldn’t we aim at finding better stories that connect to these events? Take for example the jubilee of a local company. If you assign a reporter to that story a day before, you get the event covered plus a handshake-picture on top. If you prepare the event in time – you could dig out some ancient pictures and documents from the local archive, find retired workers and get quotes from other businesses dealing with the company. All this is not much work – if you prepare in time. And it is no big secret which companies have jubilees next year, it is a matter of research.

    So let us actively demand information from our governments, question whatever story we are told – by officials as well as by companies! Let us care about detail and accuracy. Make up your mind, what topics should be on the agenda and where you do not want to followw the agenda that PR-people are setting. Start with sound facts, look into the details and then come up with great stories!
    If you do so and if you care about our shared journalistic virtues, I am positive that throughout this century we can still take our pride in saying:

    “I am a journalist.”

    Thank you for your attention.

  • Journalismus & Recherche » Publikation

    Tuesday, February 9th, 2010

    Eine Neuerscheinung der UNESCO (von der bereits „The Net for Journalists“ publiziert wurde):

    Story-Based Inquiry: A manual for investigative journalists
    by Mark Lee Hunter with (in alphabetical order) Nils Hanson ; Rana Sabbagh ; Luuk Sengers ; Drew Sullivan ; Pia Thordsen. Preface by Yosri Fouda.

    Das Buch gibts als PDF auf Englisch (PDF-Datei, 81 S., 508 KB), Französisch und Arabisch.
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