Die Köln International School of Design hat im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung „neue Formen interaktiver Bildstatistiken zur Darstellung der sozialen Situation in Deutschland“ entwickelt. Das ist dabei heraus gekommen (Klick aufs Bild führt zur interaktiven Grafik):

Kategorie: Allgemein
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Wer wählt was? Tolle interaktive Daten-Visualisierung – Journalismus & Recherche
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Interessante Koalition: Pressemitteilung zum Informationsfreiheitsgesetz in MeckPomm – Journalismus & Recherche
Das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern tritt am 29. Juli in Kraft. Gerade trudelt dazu eine gemeinsame Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Transparency International Deutschland e.V. ein. Tenor: Alles toll. Für die Wirtschaft besteht damit „die Möglichkeit, Überregulierung und Bürokratie in der Verwaltung aufzudecken und zu bekämpfen“, die Datenschützer freuen sich, dass durch den Auskunftsanspruch Verwaltungsvorgänge transparenter“ werden und „das Prinzip der Amtsverschwiegenheit … erheblich begrenzt“ wird, Transparency Int. sieht „die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt“. Hier im Wortlaut:
Schwerin, 28. Juli 2006 PRESSEMITTEILUNG Informationsfreiheitsgesetz M-V stärkt Demokratie und Bürgerrechte
Am 29. Juli 2006 tritt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Damit erhält erstmals jeder ohne weitere Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Landes einschließlich der privatrechtlichen Unternehmen in öffentlicher Hand und kann Einsicht in Verwaltungsvorgänge nehmen. „Durch diesen Anspruch werden Verwaltungsvorgänge transparenter und das Prinzip der Amtsverschwiegenheit wird erheblich begrenzt“, so Karsten Neumann, Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, heute in Schwerin. „Das schafft Vertrauen in Staat und Verwaltung und stärkt gleichzeitig die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Das dem Datenschutz zugrunde liegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird somit durch das Recht auf freien Informationszugang um ein aktives Teilhaberecht ergänzt“, so Neumann weiter. Der Landesbeauftragte wird die Einführungsphase intensiv mit Schulungen, Beratungen und aktuellen Informationen unter www.informationsfreiheit-mv.de unterstützen und als Informationsfreiheitsbeauftragter die Durchführung des Gesetzes begleiten.
„Die Wirtschaft im Land begrüßt dieses Gesetz“, so Günter J. Stolz, Präsidiumsmitglied der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV). „So wird der Bereich der privatwirtschaftlichen Betätigung von Kommunen transparenter. Wettbewerbsverzerrende Elemente können erkannt werden.“ Auch wenn jetzt wieder ein neues Gesetz entstanden ist, besteht für Stolz mit dem Informationsfreiheitsgesetz die Möglichkeit, Überregulierung und Bürokratie in der Verwaltung aufzudecken und zu bekämpfen. Die VUMV hat in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Informationsblatt über das IFG M-V für Unternehmer erstellt, welches unter www.vumv.de abgerufen werden kann.
„Mit der Schaffung von Informationsfreiheitsgesetzen überall in Deutschland werden die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Dieser Kulturwandel zu mehr Transparenz und Bürgernähe wird der Politikverdrossenheit entgegenwirken, aber vor allem auch Korruption bekämpfen und ihr vorbeugen“, so Dieter Hüsgen von der Antikorruptionsbewegung Transparency International Deutschland. Transparency wünscht sich für die Zukunft ein noch unbeschränkteres Informationsrecht, vor allem bei privatwirtschaftlichem Handeln der Verwaltung. -
Datenformate – Journalismus & Recherche
Robots werden dann eingesetzt, wenn es darum geht, große Datenmengen zu erfassen. Man muss sich jedoch mit Datenformaten auseinandersetzen. Robots sind z.B. die Spider, Crawler etc. von Yahoo, MSN, Google usw.
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Nationallizenzen – Journalismus & Recherche
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat (durch einige Sondersammelgebiete, betrieben durch den GBV) für mehr als 21 Mio. Euro Lizenzen erworben. Deutschlandweit sind dadurch 30 große Datenbanken, elektronische Textsammlungen und Zeitschriften zugänglich. Text- und Werkausgaben internationaler Wissenschaftsverlage (ca. 210 Millionen Pages) sind freigeschaltet. Das umfasst 4 Bibliographische Datenbanken, 14 Elektronische Zeitschriften, 27 Volltextdatenbanken / Faktendatenbanken / E-Books und 3 Nachschlagewerke / Wörterbücher.
Diese Nationallizenzen sind für alle Mitglieder der Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland über die Campus-Netzwerke kostenfrei nutzbar. Wer nicht nicht Mitglied einer berechtigten Hochschule oder Forschungseinrichtung ist, kann sich bei vielen Datenbanken und Textsammlungen für die kostenlose Einzelnutzung anmelden.
Nationallizenzen für elektronische Medien
www.nationallizenzen.deAnmeldung für Privatpersonen
https://www.gbv.de/vd-nl/anmeldung/privatpersonen/s/single_userNationallizenzen für große Datenbanken und Zeitschriftenarchive Datenrechte ermöglichen den bundesweiten Online-Zugang – Förderung mit 21,5 Millionen Euro
Pressemitteilung Nr. 80 (2. Dezember 2005)
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Verwaltungsgericht Berlin stärkt Auskunftsanspruch – Journalismus & Recherche
Wenn ein Unternehmen zu mehr als 50 Prozent in Besitz der öffentlichen Hand ist, dann hat es gegenüber Journalisten die gleichen Auskunftspflichten wie eine Behörde. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach meiner Klage gegen die Berlin Partner GmbH. Bisher gab es nur Urteile, die solche Auskunftspflichten bei einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 70 oder 80 Prozent vorsahen (jedenfalls habe ich nur solche Urteile in Urteilsdatenbanken gefunden). Das bedeutet: Der Auskunftsanspruch von Journalisten wird durch die Entscheidung nun auch ausgeweitet auf alle Public-Private-Partnerships, bei denen der Staat eine knappe Mehrheit hält.
Das Verwaltungsgericht Berlin beruft sich in seiner Entscheidung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das erst im vergangenen Jahr ergangen war. Das höchste deutsche Gericht entschied damals über die Frage, ob im Empfangsgebäude des Frankfurter Flughafens Demonstrationen von Fluglärmgegnern grundsätzlich erlaubt werden müssen (wie auf öffentlichem Gelände) oder nicht (wie auf Privatgelände). Das Verfassungsgericht erlaubte die Demonstrationen, weil dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt zusammen knapp mehr als die Hälfte der Anteile an der Flughafengesellschaft „Fraport AG“ gehören. Diese Entscheidung über die Reichweite der Versammlungsfreiheit wandte das Verwaltungsgericht Berlin jetzt auch auf die Reichweite der Pressefreiheit und damit auf das Presseauskunftsrecht an. In der Entscheidung heißt es wörtlich über die Berlin Partner GmbH: „Die Beklagte ist hier Behörde im Sinne des § 4 Absatz 1 Pressegesetz Berlin. Den Landespressegesetzen ist ein eigenständiger Behördenbegriff zu eigen, der auch juristische Personen des Privatrechts wie eine GmbH erfasst, deren die öffentliche Hand sich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bedient, wobei es ausreicht, dass die juristische Person des Privatrechts von der öffentlichen Hand beherrscht wird.“Inhaltlich ging es bei meiner Klage um die Frage, welche Unternehmen das Hoffest des Regierenden Bürgermeisters im Jahr 2008 mit welchen Beträgen gesponsert haben. Bei diesen Partys feiern jährlich in den Innenhöfen des Roten Rathauses einige tausend geladene Gäste: Politiker, Verbandsvertreter, Schauspieler, Unternehmer, Sänger, Designer, Sportler, Prominentenfriseure und sonstige Bekanntheiten. Im Jahr 2008 gab es eine Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst, und Ver.di-Mitglieder hatten vor den Toren des Hoffestes demonstriert. Unter dem Motto „Wasser statt Wein“ forderten Mäßigung beim Feiern und stattdessen mehr Geld für die Beschäftigten. Wowereit reagierte mit dem Hinweis, dass für das Fest kein Steuergeld fließe, sondern dass es vollständig von Sponsoren bezahlt werden. Auch in der Pressemitteilung der Senatskanzlei hieß es, für das Fest würden „keine öffentlichen Mittel aufgewandt. Stattdessen engagieren sich rund 90 Sponsoren aus der Wirtschaft“. Mich interessierte, ob diese Aussage stimmt.
Meine Klage auf Auskunft richtete sich nicht gegen die Senatskanzlei. Denn die warb die Sponsoren gar nicht selbst ein, sondern hatte diese Aufgabe an die Berlin Partner GmbH ausgelagert, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Berlin, an der auch Privatunternehmen beteiligt sind. Die Berlin Partner GmbH fand jedoch, dass es sich bei der Höhe des Sponsorings um Betriebsgeheimnisse der Sponsoren handele. Und berief sich auf § 4 Absatz 2 Nummer 4 des Landespressegesetzes, in dem es heißt: Auskünfte können verweigert werden, „soweit ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde“. Das Gericht hatte nun über das Wort „schutzwürdig“ zu entscheiden – mit folgendem Ergebnis: „Im Übrigen sind etwa berechtigte Interessen besagter Sponsoren an der Geheimhaltung ihrer Namen bzw. Firmen sowie der Art und des Umfangs ihrer Leistungen auch nicht schutzwürdig. (…) Ob die betroffenen privaten Interessen schutzwürdig sind, ist im Wege einer umfassenden Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den entgegenstehenden privaten Interessen zu ermitteln. Im vorliegenden Fall geht diese Abwägung zugunsten des Informationsinteresses der Öffentlichkeit aus. (…) Der Kläger hat hier nachvollziehbar ein großes Interesse der Öffentlichkeit an den erstrebten Informationen zum Sponsoring des Festes dargelegt. (…) Das Fest und seine Finanzierung sind bereits Gegenstand einer öffentlich ausgetragenen politischen Auseinandersetzung gewesen. Beschaftigte des offentlichen Dienstes, die sich seinerzeit in einer Tarifauseinandersetzung mit dem Land Berlin befanden, protestierten am Rande des Festes unter anderem mit der Forderung „Wasser statt Wein“. Der Regierende BUrgermeister reagierte auf diese Proteste mit der schon oben sinngemäß wiedergegebenen Aussage. Sowohl über die Proteste als auch über diese Aussage wurde in mehreren Zeitungen berichtet. Vor diesem Hintergrund ist von einem breiten öffentlichen Interesse an Informationen darüber, welche Personen das Fest mit welchen Geldbetragen sponserten, auszugehen, zumal besagte Informationen für eine politische Bewertung der Richtigkeit der erwähnten Aussage des damaligen und heutigen Regierungschefs des Landes Berlin, eines großen Teilen der Bevolkerung bekannten Politikers, relevant sein könnten.“
Leider dauerte es von meiner Klage, die ich im Januar 2009 einreichte, bis zu dieser Entscheidung knapp dreieinhalb Jahre. Aber die vollständige Sponsorenliste (PDF) war auch nach so langer Zeit noch noch interessant. Der größte Sponsor des Hoffestes, für das nach Angaben von Klaus Wowereit „kein Steuergeld“ floss, waren mit 14.900 Euro die Berliner Stadtreinigungsbetriebe, eine zu hundert Prozent dem Land Berlin gehörende Anstalt des öffentlichen Rechts. Jeweils mehrere tausend Euro zahlten auch die Berliner Verkehrsbetriebe (landeseigene Anstalt des öffentlichen Rechts), Degewo und Gewobag (zwei landeseigene Wohnungsbaugesellschaften), die Berliner Wasserbetriebe und die Berlinwasser Holding (gehören beide zu knapp der Hälfte dem Land) sowie die Berliner Flughafengesellschaft (Aufsichtsratsvorsitzender: Klaus Wowereit). In der taz schrieb ich daraufhin: „Manche Lügen haben lange Beine“ und „Wowereit macht den Wulff„.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig, es gibt sie hier im Volltext.
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Neujahrsente offenbart mangelnde Online-Recherche – Journalismus & Recherche
Das Jahr 2006 begann mit einer Ente. Und die blieb nicht lange allein.
Am 01.01.2006 um 10.43 Uhr verbreitete Associated Press (AP) unter der Überschrift „Bund Deutscher Juristen fordert Aussagen unter ‚leichter Folter’“ die Nachricht: „Claus Grötz“, Strafrichter am BGH und Vorsitzender des „Bund Deutscher Juristen“ habe gefordert, zur Terrorbekämpfung müsse die Gewinnung von Aussagen unter ‚leichter Folter‘ möglich sein. So zufolge einer am Vortag um 17.14 Uhr per E-Mail versandten Pressemeldung mit Verweis auf die Website des „Bund Deutscher Juristen“.[AUde]
Der wurde angeblich bereits 1952 von Richtern des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs gegründet. Angeblich gehören ihm über 2.700 namhafte Juristen an. Für eine Mitgliedschaft bedarf es zweier Ehrenbürgen – angeblich. Der angebliche BDJ sorgt unter anderem für „Vielfalt in der öffentlichen Debatte“ – in der Tat. Tatsächlich gibt es keinen Bundesrichter Claus Grötz, keinen Bund Deutscher Juristen, und die Website (deren Pages im Fuß den Hinweis „© BDJ/AgenturOMF 1999-2006“ tragen) wurde am 28.12.2005 erstellt. Am selben Tag erst war auch die Domain registriert worden.
Um 12.17 Uhr am Neujahrstag zog AP die Meldung ersatzlos zurück. Aber in den vergangenen 94 Minuten hatten bereits Medien (10.50 h MDR, 11.00 h Yahoo.de Nachrichten, 11.53 h Spiegel online) diesen Hoax übernommen, und auch danach (13.03 h Saar Echo, ohne Zeitangabe: ntv und der WDR) fand er noch den Weg in die Presse, und eine Politikerin der Grünen forderte, Grötz müsse ‚zurück treten‘ (sic! – wehe dem, der hinter im stünde…)
Wer auch immer solcherart vorführen wollte, – wie leicht Falschmeldungen auch zu brisanten Themen zu lancieren sind, – auf welch niederem Niveau in deutschen Medien gearbeitet wird, – wie wenig gewissenhaft Meldungen geprüft (= nachrecherchiert) werden,
er kann sich auf die Schulter klopfen.
Doch es blieb nicht bei dieser Ente…
Die zweite Ente hinter der ersten: Das Zurückrudern der Verantwortlichen und die dahingeschwiemelten
ErklärungsEntschuldigungsversuche: Am 3. Januar schreibt die Netzeitung „AP-Chefredakteur Gehrig warnt vor den Gefahren der Routine“. Spiegel onlinefaseltschreibt von einen „nachrichtenarmen Feiertag mit beschränkten Recherchemöglichkeiten“.Hier offenbart sich, wie wenig selbstverständlich kompetente Online-Recherche in deutschen Medien (auch Online-Medien) ist. Die Ursache dieses Recherchefehlers liegt eher daran, wer an „nachrichtenarmen Feiertagen“ in Agenturen und Redaktionen zur Schicht eingeteilt ist.
– Jemand, der nicht skeptisch wird, wenn eine Website des Impressums ermangelt.
– Jemand, dem nicht bekannt ist, dass jede Webdomain in einer WhoIs-Datenbank erfasst ist. – Jemand, der die Mühe scheut, z.B. bei der ‚WayBackMachine‘ die Entwicklung einer Website zu überblicken.– Jemand, der keinen Blick in den HTTP-Header wirft.
Selbstverständlichkeiten, soweit – Routine bei jeder Website, die Quelle sein soll.
Erläuterungen
Hoaxes
Als Hoax werden in Netz Falschmeldungen aller Art bezeichnet, vor allem Kettenbriefe und falsche Virenwarnungen. Einzelheiten in der Wikipedia List of Hoaxes:
http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_hoaxes.Hoax-Info Service – Über Computer-Viren, die keine sind (sog. „Hoaxes“) und andere Falschmeldungen und Gerüchte
http://www.hoax-info.de/,
http://www.tu-berlin.de/www/software/hoax.shtml.„Snopes.com – Rumor Has It“ – Urban Legends Reference Pages:
http://www.snopes.com/.Impressum
Die Impressumspflicht für deutsche Webseiten ist im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) geregelt:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm.Whois
Ein Internet-Dienst, mit dem Datenbanken abgefragt werden künnen, die über die Inhaber von Domains Auskunft geben. Die derzeit gültige Whois-Spezifikation wurde 2004 in einem RFC (Request for Comments) definiert:
http://www.rfc-editor.org/rfc/rfc3912.txt.Deutsche Domaindaten können beim Denic abgefragt werden:
http://www.denic.de/.Internationale Domaindaten lassen sich z.B. bei Allwhois abfragen:
http://allwhois.com/.Ein umfangreiches Verzeichnis weiterer Whois-Dienste bietet das Open Source Directory Project:
http://dmoz.org/Computers/Internet/Domain_Names/Name_Search/.Internet Archive
Diese als WayBackMachine bezeichnete Site archiviert Websites, so dass deren Entwicklung nachvollzogen werden kann – allerdings selten lückenfrei. Wohlvermerkt: Was man bei archive.org findet, kann man verwenden. Findet man dort nichts, ist dies kein Beleg für irgendwas, da die WayBackMachine den Robots Exclusion Standard beachtet.
http://www.archive.org/The Web Robots Pages
Der Robots Exclusion Standard ist ein – inoffizieller – Standard, aufgrund dessen Suchmaschinen und Websites miteinander kommunizieren:
http://www.robotstxt.org/wc/robots.htmlHTTP-Header
Neben dem – obligaten! – Blick in den Quelltext einer Webseite (die hat einen HTML-Header) muss man den HTTP-Header analysieren. Er gibt Aufkunft darüber, was der Webserver über die Page weiss – u.a., seit wann sie auf dem Server liegt. Falls der Sysadmin der Redaktion kein eigenes Skript hierfür zur Verfügung stellt, kann man sich der Webseite von Klaus Schallhorn bedienen:
www.kso.co.uk/de/tools.html (Klick auf Server HEAD ansehen).
Wenn die Ausgabe dieses Scripts die Zeile „Last-Modified:“ enthält, findet man dort das Datum und die Uhrzeit (Achtung: GMT!), seit wann die Page auf dem Webserver liegt.[AUde] Enten, Scoops & Lehrstücke
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Korruption, Sex und Lügen im Journalismus – Journalismus & Recherche
Nein, nicht was Sie denken – natürlich als Gegenstand des Journalismus und der investigativen Recherche.
Damit nicht schon bei der Recherche solcher und artverwandter heikler Themen der gegnerische Anwalt mit der einstweiligen Verfügung oder strafbewehrten Unterlassungserklärung die weitere Arbeit blockiert, gilt es, seine Rechte und Pflichten als Journalist zu kennen. Der Hamburger Rechtsanwalt Michael Fricke, Spezialist für Urheberrecht, Medien- und Presserecht, hat auf dem Netzwerk-Recherche-Jahrestreffen 2007 in einem Workshop die Tücken des Presserechts bearbeitet. Seine 7-seitige Zusammenfassung hat er uns dankenswerterweise zur Veröffentlichung bereit gestellt: Michael Fricke, Fallstricke im Presserecht (PDF, 40 KB). -
Online-Trainer-Treffen am 8. Juli in Hamburg – Journalismus & Recherche
Am kommenden Donnerstag trifft sich ein Dutzend Online-Recherche-Trainer an der Akademie für Publizistik in Hamburg, darunter auch die Macher dieses Blogs. Die Anmeldung für Recherchetrainer ist noch möglich – dazu einfach kurz einen eigenen kurzen Programmvorschlag und ein paar Infos zur Person an lindemann [at] autorenwerk.de mailen! 10.30 Uhr Begrüßung und Vorstellungsrunde 11.00 Uhr Manfred Redelfs: Vorstellung Lehrmodul Online-Recherche Henri-Nannenschule anschl. Diskussion: Probleme bei Seminaren/Didaktik der Online-Recherche 12.00 Uhr Didaktik der Online-Recherche: Übungen für Online-Seminare Könnt Ihr bitte jeder eine Übung mitbringen und vorstellen? 13.00 Uhr Mittagspause Ab hier folgendes Format: 10 minütige Präsentationen mit jeweils 10 Minuten Zeit für Fragen/Anmerkungen: 14:00 Uhr Marco Maas: Calvinisten-Recherche (http://www.wortfeld.de/2007/04/die_calvinisten_1/) und semantische Suche am Beispiel gopubmed.com (zwei Blöcke) Sebastian Mondial: Open-Source-Gis: Daten aus D & EU in zehn Minuten visualisieren und für das Web vorbereiten. Max Ruppert: Recherche in Polen (AT) 15.00 Uhr Rund um Google Marcus Lindemann: Search-Makros und google-Ads in der Recherche (1 Block) Claus Hesseling: Firefox: „Ein Schlüsselwort für die Suche hinzufügen“ und yahoo pipes (1 Block) Austausch: Was tut sich bei Google? Über Ungereimtheiten und Neues in der Google-Suche (Input & Moderation: Marcus Lindemann) (Stichwörter: einzelne Wörter in Anführungszeichen, * als NEAR-Operator, falsche (?) Trefferzahlen in der OR-Suche, google caffeine). 16.00 Uhr Tools & Plugins Claus Hesseling: Wikitrust & Default User Agent: der Abendblatt-Hack (1-2 Blöcke) Boris Karthäuser: htttrack und ggf. 1 weiterer Block nach Wahl Austausch: Was sind die wichtigsten Tools & Plugins? 17.00 Social Networks Gottlob Schober: Twitter bei der Wahl des Bundespräsidenten (Case-Study) Matthias Spielkamp: Twitter in der Recherche (Clients und Listen sinnvoll verwenden, wie funktioniert Rivva Social) Austausch: Recherche in Sozialen Netzen (Input & Moderation: N.N. Matthias?) (Bitte bringt doch, so vorhanden, eigene Beispiele mit.)
Ende gegen 18 Uhr
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Twitter-Tools: „Twittern mit Sieb und Lupe“ – Journalismus & Recherche
Kai Biermann stellt auf ZEIT online in Form einer Bildergalerie zehn Tools für Twitter vor: Twittern mit Sieb und Lupe. Nicht alle der 14 genannten Tools scheinen mir wirklich nützlich, aber einige sehr empfehlenswerte Werkzeuge sind dabei, die einen Test lohnen. (Mein Favorit aus der Liste ist Nummer 13: Twitter-Friends, für Social Network Analysis.)
Gibt es eigentlich irgendwo eine komplette oder redaktionell bearbeitete Liste von Twitter-Tools? Erwähnenswert ist jedenfalls PJebsens Liste Deutschsprachige Medien bei Twitter auf Sozialgeschnatter. -
EU-Kommission will fünf Länder zwingen, Daten der öffentlichen Hand verfügbar zu machen – Journalismus & Recherche
Die EU-Kommission wird vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen fünf Länder erheben, die sich nicht an die von der EU festgelegten Regeln halten, nach denen öffentliche Informationen weiterverwendet werden dürfen. Das kündigte Viviane Reding, EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft, in einer Pressemitteilung an. Belgien, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spanien haben es bislang versäumt, der Kommission mitzuteilen, wie sie die Vorgaben der Richtlinie zur Verwendung von „Public Sector Information“ (PSI) in die Praxis umsetzen wollen. Die Begründung ist eine rein wirtschaftliche: Informationen der öffentlichen Hand sind zwischen 10 und 48 Milliarden Euro wert, würden sie ökonomisch genutzt. Diese Zahlen kommen laut Kommission aus einer kürzlich durchgeführten Vergleichsstudie; wie zuverlässig sie sind, wird wohl Geheimnis der Forscher bleiben (was man von einer Spanne von „10 bis 48 Milliarden Euro“ zu halten hat, soll jeder selbst entscheiden). Aber je mehr Informationen der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen, desto besser in den meisten Fällen auch für Rechercheure und/oder Journalisten. Da ich mich im analogen Loch befinde, bin ich gerade etwas recherche-behindert und kann mir die Richtlinie nicht anschauen. Interesant wäre zu wissen, zu welchen Konditionen die Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die vollständige Pressemitteilung:
IP/06/1891
Brüssel, den 22. Dezember 2006 Kommission erhebt Klage gegen fünf Länder wegen Nichtumsetzung von EU-Gesetzen zur Nutzung öffentlicher Informationen – ein Wirtschaftsfaktor im Wert von bis zu € 48 Billionen Die Europäische Kommission hat Klage beim EuGH gegen fünf Mitgliedsstaaten eingereicht, in denen die Richtlinie über die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt wurde. In Informationen des öffentlichen Sektors steckt beträchtliches wirtschaftliches Potenzial, vor allem als Ausgangsmaterial für neue Dienstleistungen und Produkte, die, allein innerhalb der EU, einen Wert von € 10-48 Billionen erreichen könnten. „Informationen des öffentlichen Sektors sind unschätzbare Ressourcen für Europas heranwachsende Industrie im Bereich digitale Inhalte“, sagte Viviane Reding, Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien. „Wenn es versäumt wird, jetzt zu handeln, gefährdet dies Wachstum und Arbeitsplätze und schadet einer für Europa extrem wichtigen Wirtschaftsbranche. Deshalb werden wir nicht zulassen, dass aktive Mitgliedsländer durch die Passivität anderer Nachteile erleiden.“ Die Mitgliedsstaaten hatten bis zum 1. Juli 2005 Zeit, die Kommission über Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zu informieren. Österreich, Belgien, Portugal, Spanien und Luxemburg sind dieser Verpflichtung bis heute nicht nachgekommen. Die Kommission hat nun beschlossen, gegen diese Mitgliedsstaaten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben. Öffentliche Stellen produzieren, sammeln und verwalten große Mengen an Informationen des öffentlichen Sektors, von finanziellen und meteorologischen Daten bis zu Verkehrsinformationen. Die Richtlinie soll es vereinfachen, EU-weit Produkte und Dienstleistungen zu schaffen, die auf der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors basieren. Damit sollen auch Wettbewerbsverzerrungen im Informationsmarkt der EU beseitigt werden (siehe IP/02/814). Neue Technologien unterstützen das Entstehen neuer Informationsangebote und deren Nutzung auf neuen Wegen, wie etwa mobilen Plattformen. Eine kürzlich vom englischen „Office of Fair Trading“ veröffentlichte Studie ergibt, dass mehr Wettbewerb und Freiheit in der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors der englischen Wirtschaft Umsatzsteigerungen von rund £ 1 Billion (€ 1,5 Billionen) pro Jahr einbringen könnte. Eine andere, vergleichende Studie schätzt den Marktwert der öffentlichen Informationen auf insgesamt € 10-48 Billionen in der EU alleine. Dieselbe Studie kommt auch zum Schluss, dass die EU-Richtlinie bereits zu einer Verbesserung der Situation beigetragen hat. Zahlreiche öffentliche Einrichtungen und Vertreter der Informationsindustrie begrüßen die Richtlinie ebenfalls als ersten Schritt in Richtung Marktöffnung. Die Studie räumt aber auch ein, dass noch viel geschehen muss, um diese Öffnung vollständig zu realisieren. Mit der Klageerhebung gegen die säumigen Mitgliedstaaten signalisiert die Europäische Kommission ihre Entschlossenheit, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen für die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors EU-weit umgesetzt werden. Weiterführende Informationen: http://europa.eu.int/information_society/policy/psi/
Quelle
AllgemeinCARRegierungsinformationen