Kategorie: Allgemein

  • Journalismus & Recherche » Spurenbeseitigung

    Thursday, March 19th, 2009

    SCNR: Wenn man auf einer Website den Button findet
    Diese Web-Seite gehört zu den 6.000 wichtigsten deutschen

    Internet-Adressen 2008

    dann ist das selbstverständlich nicht nur eine Aussage über die betreffene Site, sondern auch über das Web-Adressbuch.

    Und welche Site schmückt sich mit dem Button?
    (more…)

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Google Maps next geration – Berlin wird erfasst

    Google fährt mit einem sehr auffälligem Auto durch Berlin. Auf dem Mast auf dem Dach sind 5-6 Kameras angebracht, in den Kästen darunter vermutlich GPS und anderer Kram.

    Schon das Kennzeichen deutet auf Google hin; an der Seite habe ich aber auch das Logo gesehen (aber leider nicht fotografieren können).

    Tags: Auto, Berlin, Google, Google Maps, Google Street View, Kamera, Opel, Spy Car, street view

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Online-Recherche FAQs

    12 Jahre unterrichte ich jetzt schon Online-Recherche und es gibt ein paar Fragen, die immer noch und immer wieder auftauchen. Meist sind das Fragen, um die herum ich ein ganzes Seminar stricken soll – allerdings lassen sich die meisten leicht beantworten, weswegen ich die dafür passende Form wähle und heute mal meine frequently asked questions hier aufliste und beantworte.

    #1: Muss es immer Google sein?
    Nein, Sie können genau so gut auch eine der anderen beiden großen Suchmaschinen, also bing oder yahoo verwenden. Wichtig ist, dass die Suchmaschine einen eigenen Index verwendet und dass dieser möglichst groß ist. An vierter Stelle kommt auch noch ask in Frage.
    Wenn Sie mal ohne vorgefasste Meinung ausprobieren wollen, welche der großen drei Suchmaschinen Ihnen am besten gefällt, probieren Sie blindsearch aus. Dort werden Ihnen die Ergebnisse der drei großen Suchmaschinen nebeneinander dargestellt.

    #2:Darf ich als Journalist Wikipedia nutzen? Ja, dürfen Sie, es wäre sogar törricht, es nicht zu tun – denn die Wikipedia liefert bei den meisten Themen einen guten Einstieg und führt sehr schnell – über die angegebenen Quellen und Links – in die Tiefe. Nur eines dürfen Sie in der Wikipedia tatsächlich nicht: abschreiben, oder überhaupt etwas ungeprüft von dort übernehmen. Viele Angaben aus der Wikipedia lassen sich aber leicht gegenchecken – selbst wenn die Quellen nicht angegeben sind.

    (Falls Ihr Verlag das anders sieht und die Wikipedia gesperrt hat, fragen Sie Ihre Kollegen nach dem Trick mit dem Google cache. Gruß nach Bremen!)

    #3: Bringt es etwas, nacheinander mit google, bing und yahoo zu suchen?
    In der Regel so wenig wie es Ihre Ernährung verbessert, wenn Sie im nacheinander zu McDonalds, Burger King und Kentucky Fried Chicken gehen. Die drei Konzerne, egal ob Suchmaschinen oder Fast Food, befriedigen mit weitgehend ähnlichen Methoden, das gleiche Bedürfnis.

    #4: Was kann ich tun, wenn ich meine Suchbegriffe nicht auf der angezeigten Seite finde? Schritt 1: Suchen Sie mit Strg-F nach dem Begriff innerhalb der Seite. Wenn das nicht hilft, Schritt 2: Gehen Sie zurück in die Ergebnisliste und klicken dort auf „im Cache“ (oder „zwischengespeicherte Seiten“ bei bing) Dort sollten Sie den Suchbegriff nun finden – mit Strg-F oder weil er schon farbig markiert ist.

    Schritt 3: Lesen Sie den Text ganz oben auf der Cache-Seite. Wenn Sie Ihren Suchbegriff bislang noch nicht gefunden haben, dann ist er wahrscheinlich in der Beschreibung eines Links, der auf die angezeigte Seite verweist, verwendet worden.

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Google immer kaputter

    Kürzlich hatte ich darauf hingewiesen, dass Googles OR-Operator im Eimer ist. Nun passieren weitere seltsame Dinge. Suche ich nach [spielkamp estland], bekomme ich 98 Treffer, suche ich nach [„matthias spielkamp“ estland], sind es 195.

    Der Unterschied liegt darin, wie Google die Suchanfrage behandelt: gibt man einfach nur [„matthias spielkamp“ estland] ins Suchfeld ein, macht Google daraus

    http://www.google.de/search?hl=de&q=%22matthias+spielkamp%22+estland&btnG=Suche&meta=

    Streiche ich weg, was ich nicht verstehe, mache also

    http://www.google.de/search?hl=de&q=%22matthias+spielkamp%22+estland

    daraus, kommt das „richtige“ Ergebnis: 47 Treffer. Die Frage ist also zum einen, was &btnG=Suche&meta= zu bedeuten hat, zum anderen, warum Google verwirrende Suchergebnisse liefert, ohne das zu erklären (wie etwa mit

    „Keine Ergebnisse für „Der Unterschied liegt darin, wie Google die Suchanfrage behandelt:“ gefunden.

    Ergebnisse für Der Unterschied liegt darin, wie Google die Suchanfrage behandelt: (ohne Anführungszeichen):“

    Ich kann keine Erklärung finden (auch nicht auf dieser genialen Seite) und bitte um Mithilfe bei der Aufklärung.

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Ist erlaubt: Nicht autorisierte Interviews drucken

    Der Freitag schreibt auf seiner Webseite:

    Eigentlich sollte hier ein Interview mit der MDR-Redakteurin Meike Götz stehen. Das Gespräch fand am Dienstag vor acht Tagen in Berlin statt. Es dauerte 75 Minuten bei laufendem Aufnahmegerät (…) Eine Autorisierung hat der MDR, trotz anders lautender Ansagen, bis Redaktionsschluss hinausgezögert. Rechtlich besteht diese Möglichkeit; den Text trotzdem abzudrucken, obwohl er den Wortlaut der Unterhaltung wiedergibt, könnte indes Kosten verursachen, die für den Freitag zu hoch sind.

    Dieser Glaube ist im Journalismus weit verbreitet. Aber er ist falsch. Man darf Interviews drucken, die nicht autorisiert wurden. Es drohen dann keinerlei Kosten.

    Es gibt zwar keinen Paragrafen, in dem man das nachlesen kann. Aber den braucht es ja auch nicht: In Deutschland ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Wenn ein Interviewpartner vor Gericht gegen das abgedruckte Interview vorgehen wollte, müsste er eine juristische Grundlage dafür nennen. Doch die wird er nicht finden. Es gibt keinen Paragrafen, der Journalisten verbietet, die Wahrheit zu berichten.

    Welche Szenarien sind denkbar? Wie könnte der Interviewpartner versuchen, ein Verbot des Abdrucks und/oder eine Schadensersatzzahlung durchzusetzen?

    Er könnte natürlich behaupten, die Zitate wären falsch und er hätte das nie gesagt. Die Zeitung muss dann beweisen, dass die Zitate wirklich gefallen sind. Dank des Tonbands wird das problemlos gelingen. Natürlich darf die Zeitung dann nur Zitate drucken, die im Gespräch ganz genau so gesagt wurden. Das übliche Redigieren eines Interviews ist dann nicht möglich. Ein Wort für Wort wiedergegebenes Gespräch liest sich aber nicht so gut. Daher bietet es sich an, einen normalen Fließtext zu schreiben, in dem man dann die Aussagen des Interviewten wiedergibt. So, wie sie auf Tonband sind.

    Der Interviewte könnte alternativ versuchen, darauf zu verweisen, dass die Autorisierung aber versprochen wurde. Auch damit hätte er aber vor Gericht keinen Erfolg. Es gibt keinen Paragrafen, der es verbietet, Versprechen zu brechen. Manche juristisch besonders bewanderte Interviewpartner schließen daher einen schriftlichen Vertrag, in dem die Autorisierung vereinbart wird, und vereinbaren darin eine Strafzahlung bei Vertragsbruch. Wenn der Journalist vor einem Interview solch einen Vertrag unterschreibt, dann – und nur dann – muss er hinterher den vereinbarten Betrag zahlen. Sonst nicht.

    In der taz haben wir zum Beispiel mal bei einem Interview mit der Fußball-Nationalspielerin Lira Bajramaj das Gespräch in der autorisierten Fassung abgedruckt – und unten drunter zusätzlich einige ausdrücklich nicht autorisierte Zitate. So erfuhren die Leser, was Bajramaj über Uli Hoeneß gesagt hatte: „Der weiß doch noch nicht einmal, dass dieses Jahr Frauen-WM ist.“ Wir druckten zusätzlich auch die Begründung ihres Managements ab, warum dieses Zitat nicht gedruckt werden darf: „Über den FC Bayern darf man nichts sagen.“ Bei einem anderen nicht autorisierten Zitat sprach Bajramaj über Zinedine Zidanes Kopfstoß beim WM-Finale: „Wenn man schon Rot kriegt, dann würde ich ihm auch gleich richtig die Nase brechen.“ Die von uns mit abgedruckte Begründung des Managements, warum diese Aussage nicht hätte erscheinen dürfen: Das würde eine Lady nie sagen.

    Eine Klage von Bajramaj gegen den Abdruck der Zitate wäre juristisch aussichtslos gewesen. Sie hat es auch gar nicht erst versucht. Beim Medium Magazin gibt es weitere Beispiele für Redaktionen, die so gehandelt haben.

    Soweit die reine Betrachtung der Rechtslage. Das ist aber noch keine Empfehlung für die Praxis. Man muss ja nicht immer alles machen, was auch erlaubt ist.

    Grundsätzlich gilt: Es sollte für jeden Journalisten eine selbstverständliche Ehrensache sein, sich an seine Versprechen zu halten. Die Autorisierung ist sinnvoll für beide Seiten. Sie ermöglicht es Journalisten, ein Interview umfangreich zu bearbeiten, es also zum Beispiel stark zu kürzen und es verständlich zu machen. Das geht natürlich nur, wenn der Gesprächspartner am Ende nochmal die Möglichkeit hat, draufzuschauen und sicherzustellen, dass er richtig wiedergegeben wird und dass nichts aus dem Zusammenhang gerissen wird. Deshalb vereinbare auch ich Autorisierungen. Ich schicke die Texte vorab an meine Gesprächspartner und verhandele regelmäßig und reibungslos über die Formulierungen mit jenen, die dabei das gleiche Anliegen haben wie ich: Das Gespräch verständlich und fachlich korrekt wiederzugeben.

    Es gibt aber auch Interviewpartner, die sich an diesen Sinn der Autorisierung nicht halten. Sie missbrauchen sie, um das Gespräch völlig neu zu schreiben, um eindeutig gefallene Aussagen zu streichen oder um sogar das gesamte Interview zurückzuziehen. Wenn ein Gesprächspartner in solch gravierender Weise die Regeln bricht, dann frage ich mich, warum ich mich an die Vereinbarung eigentlich noch gebunden fühlen sollte.

    Um den Gesprächspartner nicht zu verärgern!, würden jetzt viele Journalisten sagen. Sie fürchten, dass die Person ihnen nie wieder ein Interview geben könnte.

    Hä?? Warum sollte ich in Zukunft nochmal ein Interview mit jemandem führen wollen, der nicht dazu steht, was er sagt? Warum sollte ich mit jemandem reden, der mich als Instrument seiner PR-Strategie verwendet? Der will, dass ich mich mit ihm gegen meine Leser verbünde, indem ich denen verschweige, was ich erfahren habe? So jemand soll sich für seine „Interviews“ in Zukunft bitte andere Journalisten suchen, ich stehe als sein Fußabtreter nicht zur Verfügung.

    Aber was ist mit Leuten, die partout nicht mit einer bestimmten Aussage zitiert werden möchten?

    Ganz einfach: Sie sollten diese Aussage gar nicht erst machen. Es ist auch niemand gezwungen, in einem Interview auf alle Fragen zu antworten. Wer nichts sagen will, der sollte einfach sagen: „Dazu möchte ich nichts sagen.“ So ist sichergestellt, dass keine andere Aussage abgedruckt wird. Aber ein Gesprächspartner sollte nicht erst etwas zu mir sagen und dann verlangen, dass ich das alles verheimliche. Ich bin nicht der Komplize der Interviewten, sondern der Komplize meiner Leser.

    Sebastian Heiser arbeitet als taz-Redakteur

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Eine Quelle ist keine Quelle, ist keine … (1)

    Vorab: Lieber Sebastian Wolff von der Berliner Zeitung, es tut mir ein wenig leid, dass ich Sie hier tadele, denn genauso gut könnte ich jeden Tag in jeder deutschen Zeitung einen Artikel herausgreifen und dafür kritisieren, dass er einzig und allein auf einer einzigen Quelle beruht.

    In Ihrem Fall auf Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Zu Gute halten möchte ich Ihnen, dass Sie sich erst gar nicht die Mühe machen, das zu verschleiern. Damit nicht alle den Text lesen müssen: Der GDV beklagt sich, dass Internetbetrüger den Versicherungen das Leben schwer machen und Schaden zufügen. Als Beispiel wird angeführt, dass Schmuck bei Ebay angeboten wird würde (sic!) und diesem Wertzertifikate über einen viel höheren Preis beiliegen – letztere würden dann den Versicherungen vorgelegt, wenn ersterer gestohlen gemeldet wird.

    Ich habe mir den Artikel direkt nach der Lektüre ausgerissen, um ihn am Mittwoch den Volontären im Rechercheseminar vorlegen zu können – damit die ja nicht denken, das mit den Ein-Quellen-Artikeln sei ein theoretisches Phänomen.

    Was ist denn so schlimm daran, möchten Sie fragen? Naja, der Leser zahlt ja dafür, dass Sie sich etwas Arbeit machen, aber in diesem Fall hätten Sie doch besser einfach nur einen Nachdruck mit dem Verbandsmagazin abgemacht, das das Thema, wie Sie ja auch anführen, bereits in einem Artikel aufgegriffen hatte. Wobei, werter Kollege, einige Passagen hart an der Grenze zum Plagiat sind.

    Und da ich als Leser ja schon mal dafür bezahlt habe, dass Sie etwas mehr leisten, verrate ich Ihnen nicht nur, was ich mir noch gewünscht hätte, sondern was ich eigentlich für schlichtes Handwerkszeug halte. (Nicht dass Sie Leserforschung betreiben und mein Aboentgelt wieder nicht in die Redaktion wandert.)

    Abgesehen davon, dass der Artikel in sich widersprüchlich ist, indem er zum einen behauptet, dass es keine Zahlen gäbe, zum anderen aber sagt, die Zahl solcher Delikte sei gestiegen – hierauf hat ja der Kollege Kunze schon aufmerksam gemacht –, abgesehen davon also stellen sich nach der Lektüre des Textes mehr Fragen als der Artikel vermeintlich beantwortet hat.

    Ein paar Ideen ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

    1. Gibt es das Massenphänomen überhaupt? (Wieviel Schmuck mit Zertifikaten, die Wertangaben enthalten, finden Sie bei Ebay?)
    2. Wie kommen die Versicherer dazu, solchen Zertifikaten glauben zu schenken? (müssen Sie ja auch nicht) So ein Zertifikat ist ja kein Zahlungsbeleg – im Gegensatz zu Quittungen oder Kassenbons, die Versicherungen sonst so verlangen.
    3. Plausibilität: Die meisten Hausratversicherungen begrenzen die Versicherung von Wertsachen wie Schmuck.

    Schon diese kleine Denksportaufgabe hätte mich so skeptisch gemacht, dass ich das Thema entweder liegen gelassen hätte oder erst recht recherchiert hätte.

    Tja. So nun aber sieht es einfach so aus, dass der GDV seine jährliche Oh-wie-schlimm-ist-Versicherungsbetrug-PR-Meldung loswerden wollte und dachte, mit der Internetkriminalität als Aufhänger kommt das sicherlich besser an. Und: Bei Ihnen ist das ja auch angekommen. Glückwunsch, lieber GDV!

    PS: Liebe Leser, sagt’s den Volos nicht – sonst ist der ganze Spaß hin …

    Tags: Berliner Zeitung, Einmaleins, GDV, PR, PR-Meldung, Quelle, Wirtschaft, Wirtschaftsjournalismus

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Ein Bild lügt mehr als 1000 Worte

    Bilder als Gegenstand des kritischen Blickes und der Recherche. Fragen nach scheinbarer Objektivität und augenscheinlicher Manipulation. Das ist der Inhalt der Ausstellung X für U – Bilder, die lügen, die bis zum 15. April sie im Bremer Focke-Museum gezeigt wird.

    Die rund 300 Objekte umfassende Wanderausstellung wurde von der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung erstellt.

    [AUde]

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » 15. DFN-Workshop in Hamburg (Tutorium)

    Tutorium „Praktische Rechtsfragen“ im Anschluß an den 15. DFN-Workshop.

    Referenten Professor Dr. Thomas Hoeren (Forschungsstelle Recht im DFN) und Rechtsanwalt Dr. Jan K. Köcher (DFN-CERT) gehen auf verschiedene rechtliche Fragen zum Thema IT ein.

    Prof. Dr. Thomas Hoeren
    Univ. Münster | OLG Düsseldorf

    (Hoeren – in Jeans, offenem Hemd und Cordjackett – spricht nur mit einem Handzettel frei… und fast schon kabarettistisch lebhaft. Es gibt viele Zwischenfragen, auf die er unmittelbar eingeht. Er referiert aus der Perspektive der Juristen, der „Legasteniker des Fortschritts“.)

    Eingangs verschiedene neue Gerichtsentscheide des Domain-Rechts, u.a.:
    – Seien Sie kein Admin-C! Der Admin-C ist für alles mit-verantwortlich. Wer Admin-C für eine Organisation sein muss, sollte sich von dieser von den Haftungsrisiken freistellen lassen. – Whois-Verzeichnisse werden dies Jahr dicht gemacht. Sie werden nur noch bei „berechtigtem Interesse“ zugänglich sein (wg. datenschutzrechtlichen Problemen) – Es gibt keine Löschungsansprüche mehr gegen Domains – nur noch Unterlassungen.

    – Es reicht aus, wenn das „Impressum“ (das so heißen darf) mit zwei Klicks von der Startseite aus erreichbar ist. Wer Geschäfte betreibt, muss seine USt-Id.-Nr oder die „Wirtschaftliche Identifikationsnummer“ angeben – letzter gibt es für Kleinunternehmer bei den Meldeämter.

    – für ‘journalistisch Tätige’ (juristisch sind das auch Weblogs und Wikis) gilt: Es muss ein V.i.S.d.P. genannt sein. – auf jeder Website muss eine Datenschutz-Policy erläutert werden, wenn personenbezogene Daten (z.B. Log Files) gespeichert werden (steht im TMG). – „[Auf Pornoseiten] da kann man aus vollem Rohr schiessen, sozusagen im Wortsinn“

    – Disclaimer für Link-Haftung oder E-Mails bringen gar nichts. (vgl. www.angstklauseln.de

    Abschließend der Hinweis auf Hoerens Webseiten bei der Uni Münster: Institut für Informations- Telekommunikations- und Medienrecht

    www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren

    insbesondere auf das halbjährlich erscheinende Skriptum Internet-Recht (unter Material) und die Podcasts.

    RA Dr. Jan Köcher
    § 202c StGB | Online-Durchsuchung | Rechtssprechung zur Störerhaftung

    § 202c StGB – Auswirkungen des „Hackerparagraphen“ für die Praxis

    Vorbereitungsstraftat – normalerweise ist nur die Tat oder der Versuch strafbar, nicht aber die Vorbereitung.

    Strafbar sind Handlungen nach § 202a – Ausspähen von Daten (Zugang zu diesen verschaffen) § 202b – Abfangen von Daten

    aber auch § 303a – Veränderung von Daten (Löschen, Unterdrücken, Unbrauchbarmachen, Verändern)

    Es macht sich strafbar, wer dazu geeignete Computerprogramme „herstellt“, „verschafft, verkauft“, „überläßt, verbreitet oder sonst zugänglich macht“. Wohlvermerkt nicht: „besitzt“!

    In der Praxis ist der § voller Fallstricke. Was ist „Vorsatz“? Juristen kennen „Absicht“, „direkten Vorsatz“ und „Eventualvorsatz“… Die Klarstellung, dass die Absicht erforderlich ist, fehlt im Gesetz.
    Zwischen „Hacker-Tools“ und „normalen“ Anwendungsprogrammen gibt es „Dual-Use-Tools“ – genau abgegrenzt ist das aber nicht.

    Wirkliche Klarheit wird erst die Rechtssprechung bringen. Der größte Schaden des Gesetzes liegt – derzeit – in der Verunsicherung der gesamten Computerbranche in Deutschland.

    Rechtliche Aspekte der Online-Durchsuchung

    Derzeitiger Stand: Der BGH entscheidet (31.01.2007 – StB 18/06), dass die OD keine Durchsuchung ist – sie ist nicht offen – Anwesenheitsrecht des Betroffenen

    – es gibt „wesentliche Förmlichkeiten“ der Durchsuchung

    (Zu Pt.2 hatte Monika Harms, Generalbundesanwältin, vorgetragen, da die OD online stattfinde, sei der Durchsuchte ja ‘anwesend’… auch eine Meinung. Hoffentlich nicht typisch für Beamte dieses Staates.)

    OD ist auch nicht auf Grundlage der TK-Überwachung oder der Wohnraumüberwachung (de iure) möglich. Kurz: Derzeit keine gesetzliche Grundlage für die OD.

    Im Nachgang hat NRW (20.12.06) sein Verfassunsschutzgesetz geändert. Genau darüber wird das BVerfG am 28.02. sein Urteil verkünden. Betroffen sind drei Grundgesetzartikel: Art. 10 GG – Vertraulichkeit der Kommunikation Art. 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung

    Art. 1 Abs. 1 GG – Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung

    Letzteres in einer Formulierung des BVerfG: „Die Möglichkeit, innere Vorgänge wie Empfindungen und Gefühle sowie Überlegungen, Ansichten und Erlebnisse höchstpersönlicher Art zum Ausdruck, und zwar ohne Angst, dass staatliche Stellen dies überwachen.“ (BVerfGE 109, S.313)

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Metadaten in Bilddateien

    Professionelle Fotografen und Bildjournalisten machen nicht nur Bilder, sondern sie verbinden diese Bilder mit Texten. Das geschieht, um die Bilder recherchierbar zu machen; zum Beispiel werden Angaben über das Motiv, den Fotografen, Ort und Zeit der Aufnahme, Rechteinhaber, Schlagworte usw. gemacht.

    Normiert sind diese Datenformate in den Standards des International Press and Telecommunications Council (IPTC) und der Newspaper Association of America (NAA). Der neueste Standard, der die beiden Vorgänger ersetzen soll, ist NewsML, News Markup Language.

    Solche Daten werden z.B. in JPEG-Dateien im Bild selbst gespeichert und können durch Bildverarbeitungsprogramme angezeigt werden. Die Bilder enthalten also aussagekräftige Metadaten. Moderne Kameras vergeben diese Daten teilweise selbstständig, etwa Angaben zu Zeit und Ort eines Bildes. Diese Daten können zur Entlarvung von Personen führen, wie Presseberichte zeigen.

    Dokumente

    International Press and Telecommunications Council
    www.iptc.org

    Newspaper Association of America
    www.naa.org

    NewsML 1
    www.newsml.org

    Berichte

    NewsML – Das neue Content Syndication Format / von Wolfgang Sender
    contentmanager.de, 08/2001

    Hintergrund: Bild-Metadaten
    Infoseite der Software panadoro

    Botnet-Betreiber durch Metadaten entlarvt? / von Steffen Weber. –
    ComputerBase, 20. Feb 2006

    The Perils of Metadata
    Fishbowl, 19.02.2006

    Invasion of the Computer Snatchers (Teil 1), (Teil 2), (Teil 3), (Teil 4), (Teil 5). Hackers are hijacking thousands of PCs to spy on users, shake down online businesses, steal identities and send millions of pieces of spam. If you think your computer is safe, think again / By Brian Krebs

    Washingtonpost.com, Sunday, February 19, 2006; Page W10

    Deutschsprachige Wikipedia-Artikel zu NewsML, IPTC-NAA-Standard, Exchangeable Image File Format und Extensible Metadata Platform.

    [AUde]

    Tags: CAR, Metadaten

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Online-Recherche FAQ, Teil 2

    #5: Wie kann ich rauskriegen, wem eine bestimmte Website gehört?
    Jede Domain weltweit muss auf eine natürliche oder eine juristische Person angemeldet/registriert sein. Diese Registrierungsdaten kann jeder einsehen – etwa um sich an den Inhaber zu wenden, wenn es juristische Einwände gegen die Inhalte der Site gibt. Für alle Seiten mit .de-Endung findet sich die Datenbank zum Abrufen der Registrierungsdaten bei der Denic. Für alle anderen Endungen (Top Level Domains) gibt es hier eine Übersicht der offiziellen Registraturen. Im Alltag praktischer sind sogenannte WHOIS-Dienste etwa who.is oder whois.net, die über eine Website erlauben, Domains verschiedener Top Level Domains abzufragen. Aber Achtung: Kein Dienst fragte alle TLDs ab, die Informationen dort können gelegentlich unvollständig oder inaktuell sein!

    #6: Stimmt es, dass Suchmaschinen wie google und Bing das Internet nicht in Echtzeit durchsuchen? Ja, das stimmt und ist auch naheliegend, wenn Sie einmal die Zeit vergleichen, in denen Google Ihnen Ergebnisse von bis zu 4 Milliarden Sites ausspuckt und die Zeit, die es dauert, eine einzelne Site aufzurufen. Trotz der rasant anwachsenden Geschwindigkeiten, Rechner- und Serverkapazitäten kann keine Suchmaschine der Welt in Sekunden oder Bruchteilen davon, nach den Wörtern zu suchen, die gerade eingegeben worden sind. Weil das nicht geht, macht Google es anders und durchsucht das Internet quasi permanent und speichert es auf den eigenen Rechnern an. Diesen abgespeicherten Dateien, Index genannt, suchen wir, wenn wir etwas in den Suchschlitz eingeben – und das geht dann deutlich schneller.

    Nachteil dieser Methode ist, dass wir eben nicht live im Netz suchen, sondern in Daten, die vor Stunden, Tagen, Wochen, manchmal sogar Monaten von Google gespeichert wurden. Das Netz ist selbst für Google so groß, dass nicht alle Seiten im Minutentakt überwacht und gespeichert werden können. Daher müssen die Ressourcen sinnvoll verteilt werden – Seiten, die beliebt sind und ständig neue hochwertige Inhalte liefern, werden sehr häufig und vollständig (also auch in den unteren Ebenen der Site-Map) durchsucht und gespeichert. Die Blogposts dieses Blogs hier werden im Moment täglich erfasst und schon bei den statischen Seiten dieses Blogs kann es auch einmal 2-3 Tage dauern, bis veränderte Inhalte mit einer Suchmaschine gefunden werden können.

    wird fortgesetzt!

    #7: Stimmt es, dass niemand weiß, wie Google funktioniert und der Algorithmus streng geheim ist?