Kategorie: Allgemein

  • Journalismus & Recherche » Einmaleins

    Bislang habe ich mich nur gewundert, gestern habe ich das mal (an)recherchiert. Seit Anfang September geistert eine „EU-Studie“ zur Bankenberatung durch die Medien, gestern bin ich in der aktuellen Wirtschaftswoche (Artikel ist nicht online) drüber gestoplpert und habe mal nachgeschlagen, wer da was gemacht hat – denn das Ergebnis 24 von 25 Beratungen seien schlecht, kam mir bekannt vor…

    Mit wenig Aufwand konnte ich dann sehr schnell recherchieren, wie aus einem, wenn auch sehr aufwändigem journalistischem Test (an dem ich am Rande beteiligt war), eine (vermeintlich) „wissenschaftliche Studie“ von „EU-Experten“ wurde.

    Ausgangspunkt:Für eine WISO-Doku hat die freie Journalistin Maja Helmer über die autoren(werk) GmbH & Co.KG (disclaimer: deren Geschäftsführer ich bin) einen Banktest bei 25 Banken sowie vier Finanzdienstleister gemacht – in enger Kooperation mit dem Verbrauchzentrale Bundesverband. Und mit einigem Aufwand: In 5 Städten wurden jeweils 5 Bankfilialen besucht, nach vorheriger Terminvereinbarung und immer mit der gleichen fiktiven persönlichen Situation einer Kundin konfrontiert, die eine Anlageempfehlung suchte.

    In der Süddeutschen ist das zum Beispiel richtig und ausführlich dargestellt – offenbar, weil die Pressemitteilung Anlass für zumindest ein Telefonat mit dem VZBV bzw. dessen Experten war:

    Die Verbraucherschützer simulierten bei ihrem Test immer die selbe Kundin: Eine 55jährige Sekretärin mit einem Nettoeinkommen von 1700 Euro, die bisher nur ein Sparbuch hat, gerade knapp 100.000 Euro erbte und dieses Geld anlegen will.
    Eine Besonderheit: Die vermeintliche Kundin muss einen Kredit für ihre Eigentumswohnung abzahlen und könnte das Erbe verwenden, um diese Schulden schneller zu begleichen. Doch auf diese für sie günstige Möglichkeit wies die Kundin von 25 Bankberatern nur jener von der Volksbank Stuttgart hin, kritisiert Manfred Westphal, Finanzexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Generell habe sich kaum einer der Banker um den finanziellen Hintergrund der Dame gekümmert – aus seiner Sicht die Voraussetzung für eine Beratung, die dem Kunden nützt.

    Das war im Juni, Sendetermin der Doku 29.6. (Video online hier); Sendetermin des Beitrags über das Abschneiden der vier Finanzdienstleister im gleichen Testsetting war der 22.6. (Video hier online)

    Soweit so gut. Schon die Pressemitteilung von VZBV und WISO hat einiges an Presseecho gehabt, unter anderem schaffte er es auf Seite 1 der Berliner Zeitung

    Schon hier zeigt sich, das journalisten Pressemitteilungen nicht nur gerne übernehmen, sondern auch noch um Fehler und Missverständliches anreichern (Das mit dem Abschreiben hatten wir beim gleichen Autor schon mal.):

    So sei es bei einer Stichprobe nur einem von 25 Bankberatern gelungen, den finanziellen Hintergrund eines Kunden auszuleuchten und dann richtig zu beraten, teilte der VZBV der ZDF-Wiso-Redaktion mit.

    (Nebenbei, bevor ich das so formulieren würde, würde ich mir das vom VZBV bestätigen lassen und könnte dann auf die hier irritierende Nennung der WISO-Redaktion verzichten.)

    Schon hier wird das Entstehen dieses Tests falsch dargestellt. Dabei heißt es in der Pressemitteilung des Verrbaucherzentrale Bundesverbandes eindeutig:

    Die Qualität der Bankberatung in Deutschland ist trotz Finanzkrise katastrophal. Zu diesem Ergebnis kommt eine umfangreiche Stichprobe des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) in Zusammenarbeit mit der ZDF-Redaktion WISO. Demnach gelingt es nur einem von 25 Bankberatern, den finanziellen Hintergrund eines möglichen Kunden auszuleuchten und dann auch richtig zu beraten.

    Das wird von zahlreichen anderen Medien dann auch richtig gemeldet, so zum Beispiel (in wahlloser Reihenfolge der Google-Trefferliste) von der Bild, der Financial Times Deutschland, vom SWR und rp-online.

    Ein schöner Erfolg für den WISO Test. Doch jetzt nimmt die Geschichte einen obskuren Verlauf:

    Die EU-Kommission beschäftigt sich mit dem Thema Bankdienstleistungen und gibt ein „working document“ heraus. In diesem heißt es – vollkommen zutreffend:

    In one survey where 25 German bank advisors
    were approached in a mystery shopping exercise, 24 of these provided unsuitable advice.

    Die Fußnote verweist auf die Pressemitteilung des VZBV.

    Aus diesem „working document“ wird dann schnell eine EU-Studie, die keiner mehr gelesen hat.
    In der Rede der EU-Kommissarin Meglena Kuneva heißt es noch:

    In Germany , researchers posing as consumers approached 25 German bank advisors and received unsuitable advice in 24 out of the 25 cases.

    Die Pressemitteilung verweist auf die Studie als Ganzes und verweist nicht auf das Bankberatungsexperiment.
    Aus den „researchers“ werden nun von den (ab)schreibenden Kollegen „EU-Experten“ gemacht.

    Und so schreiben die Zeitungen:

    In Deutschland hätten als Kunden getarnte EU-Experten (sic! mal) in 24 von 25 Fällen „unzureichende Beratung“ bekommen. (Berliner Zeitung

    Deren (sic! mal) Experten gaben sich zum Test als Sekretärin aus, die 100 000 Euro geerbt hatte und nun nach optimalen Anlageformen suchte. In 24 von 25 Gesprächen sei die Beratung „inadäquat“ ausgefallen. (Saarbrücker Zeitung)

    Aus den „researchers“, die Frau Kuneva noch zurecht so nannte, da es im Englsichen ja abseits der wissenschaftlichen Researcher auch noch journalistische gibt oder solche, die Firmeninformationen zusammentragen macht dann der VZBV in seinem EU-Newsletter „Wissenschaftler“ – vermutlich
    ohne zu wissen, dass es die eigene Stichprobe ist: „So habe eine Untersuchung von als Kunden getarnten Wissenschaftlern in Deutschland ergeben, dass die Berater in 24 von 25 Banken ungeeigneten Rat gaben. “

    Das ist kurios. Schlimm ist, das viele Kollegen diesen journalistischen Test nun als EU-Studie bezeichnen und der nun überall auftaucht.
    (Viele Belege hierfür sind leider nicht mehr online.)

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Zweifel an „Rezensionen“ bei Amazon

    Volker König schreibt über den zweifelhaften Wert von „Kundenrezensionen“ bei Amazon auf telepolis: Der Troll als Leser : Rache-„Rezensionen“ im Online-Bücherladen. So lesenswert (und vor allem facettenreich) dieser Text ist, neu sind die Zweifel an Amazon-Rezensionen nicht.

    Am 12. Februar 2004 berichtete Amy Harmon in The New York Times über eine aufschlußreiche Demaskierung („Amazon Glitch Unmasks War of Reviewers“, s.a. donswaim.com/nytimes.amazon.html). Über eine Woche gab es auf den kanadischen Webseiten des Online-Buchhändlers Amazon einen technischen Fehler. Dadurch war klar ersichtlich, wer die Rezensionen der angebotenen Bücher geschrieben hatte. In vielen Fällen stammten die ersten Besprechungen von den Verfassern der Bücher. Auch berühmte und auflagenstarke Autoren hatten ihre eigenen Erzeugnisse ‘rezensiert’ – selbstverständlich unter falschen Namen.

    Man darf davon ausgehen, dass diese Praxis nicht nur in Kanada geübt wird. Ferner, dass einige Autoren gerissen genug sind, Freunde und nicht-namensgleiche Verwandte um wohlwollende Worte zu bitten. Rezensionen kann bei Amazon jeder verfassen, der mag. Eine Anleitung, was man dabei beachten muss, findet man nicht nur bei Amazon, sondern auch bei xrays.antville.org .

    [AUde]

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Data Driven Journalism: Versuch einer Definition

    Lorenz Matzat hat vergangene Woche im Blog des Open Data Network den folgenden Versuch einer Definition vorgestellt. Wir veröffentlichen den Text mit freundlicher Genehmigung; er steht unter der Lizenz CC-by-sa/3.0/de. Matzat wird Gast eines Workshops beim Jahrestreffen des Netzwerks Recherche sein, dass am 9. und 10. Juli in Hamburg stattfindet. Den genauen Termin geben wir bekannt, soblad er feststeht.

    Das Internet ist nicht arm an Buzzwords – Schlagworten, die für einige Zeit Konjunktur haben und sich eben etablieren oder wieder verschwinden. Data Driven Journalism (DDJ) geistert vermehrt seit vergangenem Jahr durch das Web. Im März 2009 startet die englische Tageszeitung The Guardian auf ihrer Website das Datablog; es ist eingebettet in einen Datastore und dürfte bislang als Referenz für DDJ gelten. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde das Thema „Datenjournalismus“ in Deutschland durch die Zeitschrift „M – Menschen Machen Medien“ im März 2010 näher gebracht. Im Periodikum des Fachbereichs Medien der Gewerkschaft ver.di mit einer Auflage von 50.000 Exemplaren ging es um die „Spannende Recherche im Netz“.

    Begonnen hat es allerdings schon 2006: Als eine Art Manifest in Sachen DDJ gilt der Text „A fundamental way newspaper sites need to change“ von Adrian Holovaty. Er meinte, dass viele Informationen bereits in einer strukturierten Form (=Datensätze) vorliegen oder sinnvollerweise in einer solchen abgelegt werden könnten. Als Beispiel nannte er einen Brand in einem Wohnhaus – es gäbe Fakten, die immer gleich sind – letztlich die berühmten W-Fragen: Wo, wann, wie viele Betroffene, Verletzte, Tote, wie viele Feuerwehrmänner waren im Einsatz etc.

    Zeitungsredaktionen usw. könnten also Datenbanken über Ereignisse mit einer konsistenten Datenstruktur aufbauen, so Holovaty, die sowohl für die eigenen Recherche als auch online als Angebot für die eigenen Nutzer/innen bereitgehalten werden können – man denke beispielsweise an eine Karte, auf der sich die Feuer anzeigen lassen und eben nach diversen Kriterien Filtern lassen.

    Was ist also das Neue am Daten-getriebenen Journalismus?

    Die Recherche in Datensätzen, etwa Statistiken, ist wahrlich nichts Neues. Das gilt auch für die rechnergestützte Recherche, das Computer-assisted-reporting (CAR), welches seit Jahrzehnten praktiziert wird.

    Dagegen ist DDJ eine Kombination aus einem Recherche-Ansatz und einer Veröffentlichungsform: Ein oder mehrere maschinenlesbare Datensätze werden per Software miteinander verschränkt und analysiert – damit wird ein schlüssiger und vorher nicht ersichtlicher informativer Mehrwert gewonnen. Diese Information wird in statischen oder interaktiven Visualisierungen angeboten und mit Erläuterungen zum Kontext, Angaben zur Datenquelle (bestenfalls wird der Datensatz mit veröffentlicht) versehen. Letztere wird ggf. kommentiert (in Schrift, Ton oder Bewegtbild). Liegen die Daten nicht maschinenauswertbar vor (z.B. hundertausende Emails) können die User aufgefordert werden, die Recherche weiter mit voranzutreiben (“Crowdsourcing”, siehe bspw. “Investigate your MP’s expenses“).

    Der Wandel der Journalistenrolle

    DDJ setzt voraus, dass der Journalist/die Journalistin bereit ist, seine oder ihre Recherchequelle mit dem Konsumenten des Beitrags zu teilen. Die Quelle wird überprüfbar, aber auch weiterverwendbar. Diese Form der Ermächtigung des Nutzers findet sich im Prinzip von Creative Commons, aber auch dem Open Access-Ansatz in der Wissenschaft wieder; dort wird es üblich, auch die Datenbasis der Forschung parallel zum Forschungsergebniss zu veröffentlichen (was z.B. die Qualität von Peer-Reviewing steigern kann).

    Weiter müssen Datenjournalisten nicht nur offen für technologische Aspekte des Web sein, sondern sie auch beherrschen. Datenrecherche meint vielleicht auch, Daten zu erlangen, die erstmal gar nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. „Data-Mining“ und das „scrapen“, das Ausschaben von Websites, um an Rohdaten zu gelangen, sind hier die entsprechenden Stichworte. Die Journalisten selbst sollten also Programmierkenntnisse erlangen („computer literacy“) und/oder Redaktionen sollten Programmierer anheuern.

    Grenzfälle

    Debattieren ließe sich, inwieweit Datenvisualisierung Teil von DDJ ist. Das Metier der Produktion von Infografiken ist erstmal kein neues Feld; ob rein statische Visualisierungen von Daten (Balkendiagramme und Co.) direkt zu DDJ zählen, dürfte davon abhängen, ob andere Kriterien von DDJ erfüllt sind (etwa die Veröffentlichungen von Datenquellen). Dagegen sind interaktive Grafiken, Mashup-Karten uä. sicherlich schon eher DDJ.

    Aber ist es noch Journalismus, wenn es keinen Journalisten mehr gibt, sondern eine rein automatisierte Websoftware Datenbanken abfragt, bearbeitet und dann wiedergibt? Manche zählen Projekte von mySociety.org (etwa TheyWorkforYou.com) oder Frankfurt gestalten zum DDJ. Wo verläuft die Grenze zwischen Informations-Dienstleistung und Berichterstattung? Vielleicht könnte man hier von „Maschinen-Journalismus“ sprechen.

    Mehrwert

    Datenjournalismus fußt also auf den Prinzipien einer freien und offenen Netzkultur: Freier Zugang zu Wissen, das Teilen von Informationen und der Zusammenarbeit. Die automatisierte Erschließung, Auswertung und Aufbereitung von den teilweise monumentalen Datensätzen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft (Stichwort OpenData) kann qualitativen Mehrwert bieten: Das Verständnis von und die Berichterstattung über Gesellschaft und Natur erweitern. Oder Zusammenhänge aufzeigen, die vorher nicht ersichtlich waren. Welche Rolle Daten in Sachen investigativem Journalismus spielt, muss angesichts des erfolgreich Projekts Wikileaks hier nicht weiter ausgeführt werden.

    Weiter kann DDJ sowohl dem Rechercheur als auch dem User einfach zu bedienende Werkzeuge an die Hand geben, mit denen sich besagte Datenquellen durchdringen lassen. Und DDJ kann webgestützt eine kollektive, eine kolloborative Recherche organisieren, falls Software (noch) nicht Datenbestände sinnvoll auswerten kann..

    Mit DDJ wird sich jedenfalls die Rolle von (manchen) Journalisten weiter wandeln. D.h, aber auch, dass das anhaltende Hadern der etablierten Medien mit dem Netz weitergehen wird. Denn das hat einiges mit dem Selbstverständnis ihrer Macher zu tun. Die digitale Demokratisierung der Produktionsmittel von Medien stellt die Positionen des klassischen Journalisten in Frage – das tritt im Streit Blogger versus „echter“ Journalist anhaltend zutage.

    Dabei geht es schlicht um ein zentrales Element der jetztigen Gesellschaft: Informationshierarchie – wer kann Informationen zurückhalten, wer hat die Deutungshoheit über das, was geschieht. Und wer kann seine Deutung mit größtmöglichster und weitreichenster Autorität verbreiten.

  • Journalismus & Recherche » Kernkraft

    Wie geht man eigentlich mit so etwas um, wenn man mehr Zeit hat? Ich habe gerade keine, aber ein Bekannter hat mir eben die ominöse Studie aus Schavans Forschungsministerium zugeschickt, die Schavan angeblich zurückhält.

    Ich sage mir: Wenn ich die schon per Email bekomme, steht sie bestimmt sowieso schon im Netz, wird hoch und runtergetwittert und über Plattformen wie Slideshare verbreitet. Und ein PDF-Dokument, das mit „Zum vertraulichen Gebrauch“ gestempelt ist, das muss man doch einfach weiterverbreiten, Urheberrecht hin oder her.

    Also, hier ist es, das „Konzept für ein integriertes Energieforschungsprogramm für Deutschland“. Mit den brisanten Stellen, die die Atompolitik-Pläne Schavans und einer CDU-geführten Regierung ohne bremsenden Koalitionspartner offenbaren.

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Bundesdatenschutzgesetz als Instrument bei der Recherche

    Jedermann darf von einem Unternehmen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort über ihn gespeichert sind – so ist es in § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes festgelegt. Dieses Jedermann-Auskunftsrecht kann auch bei journalistischen Recherchen helfen. Im September war ich kurz vor der Anti-Überwachungs-Demonstration „Freiheit statt Angst“ die Demoroute abgelaufen, hatte nach sichtbaren Überwachungskameras gesucht und 116 Stück gezählt. Im Lokalteil Berlin der taz druckten wir dann eine Karte mit den Kamerastandpunkten, diese haben wir auch in einer Karte auf Google Maps eingetragen und die Fotos von allen Kameras auf Panoramio (siehe auch früherer Beitrag auf recherche-info.de).

    Drei der Kameras zeigten wir mit halbspaltigem Foto in der taz und wollten wissen: Welchen Zweck hat die Kameraüberwachung? Wer sieht die Aufnahmen? Werden die auch gespeichert – und wie lange? Bei einer Verkehrsüberwachungskamera am Potsdamer Platz und den Kameras vor dem Auswärtigen Amt war es kein Problem, diese Informationen zu erhalten. Anders bei der Deutschen Bank, die das Museum Deutsche Guggenheim (Unter den Linden 13/15) mitbetreibt und dort die Hausfassade und den Bürgersteig filmt (siehe Foto von der Kamera rechts). Die Pressesprecherin des Museums verwies mich an einen Sicherheitsbeauftragten, der reichte mich an einen Banksprecher weiter und der teilte mir mit, dazu könne er aus Sicherheitsgründen keine Angaben machen.

    Am 14. September wandte ich mich also per Post an den Datenschutzbeauftragten der Deutschen Bank (jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, muss gemäß § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes einen solchen Beauftragten benennen) und verwies dabei ausdrücklich auf die Auskunftspflicht gemäß Bundesdatenschutz hin. Die Anfrage wurde intern offenbar an die Presseabteilung weitergeleitet, die sich nun wieder bei mir meldete – mit der Information, die Daten seien inzwischen gelöscht worden. Nach mehreren Nachfragen kam dann am 9. November (knapp zwei Monate nach Beginn des Schriftwechsels) die Antwort: Die Aufzeichnung wurde eine Woche lang gespeichert.

    Im Lokalteil Berlin haben wir darüber in der Samstagsausgabe eine Seite 3 gemacht: Wie werden wir in der Öffentlichkeit, in Geschäften und Arztpraxen mit Kameras überwacht? Unter welchen Voraussetzungen ist Kameraüberwachung erlaubt? Was kann der Landesdatenschutzbeauftragte unternehmen, wenn zu Unrecht gefilmt wird? Und welche Hinweis- und Auskunftspflichten haben Kamerabetreiber? In einem Kasten haben wir dann die Erfahrungen mit der Deutschen Bank als Beispiel dafür genannt, wie Unternehmen ihre Auskunftspflichten zu ignorieren versuchen. Der Text steht auch hier online.

    Hier nun der Schriftwechsel mit der Deutschen Bank. Die Namen der Bankmitarbeiter habe ich anonymisiert. Meine Mailadresse habe ich zum Schutz vor Spam verändert.

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    Deutsche Bank AG Datenschutzbeauftragter gemäß § 4f BDSG Theodor-Heuss-Allee 70

    60262 Frankfurt am Main

    Berlin, den 14. September 2009

    Auskunft über die Speicherung personenbezogener Daten

    Sehr geehrter Datenschutzbeauftragter, sehr geehrte Datenschutzbeauftragte!

    Hiermit bitte ich gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) um Auskunft, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden, die eine Überwachungskamera der Deutschen Bank vor dem Deutsche Guggenheim, Unter den Linden 13/15 in Berlin am Donnerstag, den 10. September 2009, um 14:46 Uhr von mir angefertigt hat.

    Ich arbeite als Journaliste für die Tageszeitung „die tageszeitung“. Für unserer Ausgabe vom 12. September 2009 planten wir, über die Demonstration „Freiheit statt Angst“ zu berichten, die sich gegen den Überwachung wendet (siehe Anlage). Um das Thema journalistisch aufzubereiten, wollten wir den Umfang der Überwachung durch Kameras im öffentlichen Raum dokumentieren. Am 10. September 2009 ging ich daher vorab die Route der Demonstration ab und dokumentierte, an welchen Orten sich sichtbare Überwachungskameras befinden.

    An drei Beispielen wollten wir darstellen, welchen Zweck diese Überwachung hat und was mit den Aufnahmen geschieht. Diese Beispiele waren eine Verkehrsüberwachungskamera am Potsdamer Platz, die Kamera vor dem Deutsche Guggenheim und eine der Kameras vor dem Auswärtigen Amt. Auf meine Anfragen erläuterten die Senatsverwaltung für Verkehr sowie das Auswärtige Amt, dass die Aufnahmen nicht gespeichert werden. Von der Deutschen Bank erhielt ich dagegen auf meine Anfrage keine Auskunft. *** ***, die für die Pressearbeit der Deutsche Guggenheim zuständig ist, verwies mich an *** ***, der für die Sicherheit zuständig ist, dieser verwies mich an einen Sprecher der Deutschen Bank, der mir mitteilte, zu sicherheitstechnischen Fragen könne er generell keine Angaben machen.

    Ich beantrage daher nun auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes Auskunft darüber, ob und wie lange die Aufnahmen gespeichert werden. Zu dem anfangs genannten Zeitpunkt habe ich mich vor der Fassade des Hauses aufgehalten. Während ich die Kamera fotografierte, bin ich auch selbst in deren Blickfeld geraten. Bei der Aufnahme mit Hilfe einer Überwachungskamera handelt es sich um eine Erhebung personenbezogener Daten im öffentlichen Raum (§ 3 Absatz 3 BDSG). Lediglich die beiläufige zufällige Wahrnehmung wäre keine Erhebung (Weichert in Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, Bundesdatenschutzgesetz, 2. Aufl. 2007, § 3 Rz. 23). Hier erfolgt jedoch eine gezielte Aufnahme eine bestimmten Ortes zu dem Zweck, die Personen aufzunehmen, die sich dem Gebäude nähern. Es handelt sich um personenbezogene Daten über Betroffene, da festgestellt wird, dass die Personen mit einem spezifischen äußeren Erscheinungsbild sich an diesem Ort befunden hat. Gemäß § 34 BDSG haben Sie daher die gewünschte Auskunft zu erteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sebastian Heiser

    Anlage

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    Von: ***.***@db.com Datum: 1. Oktober 2009 17:42 Betreff: Ihre Anfrage vom 14. September 2009

    An: sebastian-heiser@taz.de

    Sehr geehrter Herr Heiser,

    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. September 2009 bezüglich der Speicherung personenbezogener Daten.

    Bei der Kameraüberwachung für das Gebäude Unter den Linden 13/15 in Berlin handelt es sich um eine Beobachtung eines öffentlich zugänglichen Raumes mit Hilfe optisch-elektronischer Einrichtungen gemäß § 6b BDSG. Die kameragestützte Überwachung ist im Hinblick auf die Sicherheitslage und die Exponiertheit des Gebäudes zur Wahrnehmung des Hausrechts und Beweissicherung im Falle von Beschädigungen und anderen Straftaten notwendig.

    Die Aufzeichnung erfolgt in Zeitscheiben, die revolvierend überschrieben werden. Die Kameraüberwachung wird für keinen anderen Zweck genutzt.

    Da wir folglich aus der Kameraüberwachung keine personenbezogenen Daten über Sie erhoben haben, können wir Ihre Anfrage dahingehend beantworten, dass die Deutsche Bank AG aus der Kameraüberwachung keine Daten zu Ihrer Person gespeichert hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    *** *** Deutsche Bank AG Presseabteilung Theodor-Heuss-Allee 70

    60486 Frankfurt am Main

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    Von: Sebastian Heiser Datum: 1. Oktober 2009 17:48 Betreff: Re: Ihre Anfrage vom 14. September 2009

    An: ***.***@db.com

    Sehr geehrter Herr ***,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Nach welchem Zeitraum werden die Aufzeichnungen denn überschrieben? Wie lange wurde die Aufzeichnung

    von meinem Bild gespeichert?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian Heiser

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    Von: Sebastian Heiser Datum: 29. Oktober 2009 09:20 Betreff: Re: Ihre Anfrage vom 14. September 2009

    An: ***.***@db.com

    Sehr geehrter Herr ***,

    wie ist denn der aktuelle Stand der Dinge bei der Bearbeitung meiner
    Nachfrage von vor vier Wochen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian Heiser

    +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++ +++

    Von: Sebastian Heiser Datum: 3. November 2009 13:06 Betreff: Re: Ihre Anfrage vom 14. September 2009

    An: ***.***@db.com

    Sehr geehrter Herr ***,

    ist meine Nachfrage von vor fünf Tagen bei Ihnen angekommen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sebastian Heiser

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    Von: ***.***@db.com Datum: 4. November 2009 11:30 Betreff: Antwort: Re: Ihre Anfrage vom 14. September 2009

    An: sebastian-heiser@taz.de

    Sehr geehrter Herr Heiser,

    Entschuldigung, dass wir Ihnen noch nicht geantwortet haben. Ihre Nachfragen vom 1. und 29. Oktober sind eingegangen. Leider gab es eine Verzögerung auf unserer Seite. Sie werden aber spätestens am kommenden Montag von mir eine Antwort erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    *** *** Presseabteilung

    Deutsche Bank AG

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    Von: ***.***@db.com Datum: 9. November 2009 19:00 Betreff: Antwort: Re: Ihre Anfrage vom 14. September 2009

    An: sebastian-heiser@taz.de

    Sehr geehrter Herr Heiser,

    Entschuldigen Sie bitte die späte Beantwortung Ihrer Nachfrage.
    Aufzeichnungen werden innerhalb von einer Woche gelöscht/überschrieben. Wie Ihnen in unserem Schreiben vom 1. Oktober 2009 bereits mitgeteilt, haben wir aus der Kameraüberwachung keine personenbezogenen Daten zu Ihrer Person gespeichert. Insofern können wir zu einer etwaigen Aufnahme Ihrer Person auch keine Aussage treffen. Im Hinblick auf das von Ihnen genannte Datum 10.9.2009, 14:46 Uhr können wir bestätigen, daß die Kameraufzeichnung dieses Tages innerhalb der o.g. Zeitspanne gelöscht wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    *** *** Presseabteilung

    Deutsche Bank AG

    Tags: Auskunftsrechte

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » OLG Karlsruhe stärkt Rechte recherchierender Journalisten

    Recherchen, die die Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen berühren, sind auch bei einem nur „schwachen Verdacht“ gerechtfertigt, so das Oberlandesgericht.

    Das in Freiburg erscheinende „Laborjournal“ hatte wegen eines Plagiatsverdachtes zur Person eines Arztes recherchiert. Dieser versuchte unter Berufung auf seine Persönlichkeitsrechte die Recherchen zu unterbinden. Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Freiburg wurde zurückgewiesen, woraufhin er sofort beim Oberlandesgericht Karlsruhe (14. Zivilsenat in Freiburg) Beschwerde einlegte.

    Das abschlägige Urteil stärkt die Rechte recherchierender Journalisten. Zitate aus der Pressmeldung zum Urteil:

    „Beschränkt wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch die verfassungsmäßige Ordnung einschließlich der Rechte anderer, dazu gehört auch das Grundrecht der Pressefreiheit. Die Pressefreiheit gewährleistet aber nicht nur die Freiheit, Nachrichten und Meinungen zu verbreiten, sie umfasst vielmehr auch den gesamten Bereich der publizistischen Vorbereitungstätigkeiten, zu der insbesondere auch die Beschaffung von Informationen gehört.“

    „Das Informationsinteresse der Presse hängt mit deren öffentlicher Aufgabe zusammen, die Öffentlichkeit zu informieren und zur Meinungsbildung beizutragen. Dabei ist es weitgehend Sache der Presse selbst, darüber zu entscheiden, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält und was nicht. Recherchemaßnahmen, die das Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen berühren, sind demnach dann gerechtfertigt, wenn sie von einem vertretbaren Informationsinteresse getragen sind, es genügt, wenn einem auch nur schwachen Verdacht nachgegangen wird.“

    Pressemitteilung „Recherchen und Pressefreiheit“ vom 09.08.2006
    Kurztext: Autor wissenschaftlicher Veröffentlichungen muss bei Verdacht des Plagiats Recherchen der Presse hinnehmen.

    Bericht des betroffenen „Laborjournal online“:
    Oberlandesgericht Karlsruhe entscheidet gegen Publikator .

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.08.2006 (Gesch.-Nr. 14 U 90/06, 14 O 111/06)
    {PDF-Datei, 7 S., 587 KB}

    [AUde]

    Tags: Urteile

  • Journalismus & Recherche » Niederlande

    Friday, May 19th, 2006

    Dick arbeitet bei NRC Handelsblad, einer niederländischen Abendzeitung, und bei NRC Next, einem neuen Ableger davon, der sich an jüngere Leser richtet.

    Schon seit 1993 betreibt Dick CAR und für das Handelsblad viele kleiner und größere Projekte betreut. CAR ist für ihn ein Werkzeug, um journalistische Fragestellungen zu klären.
    (more…)

  • Journalismus & Recherche » Kommandozeile

    Über das Blog Daring Fireball bin ich gerade auf diesen Beitrag von Jeff Atwood gestoßen darüber, wie es in vielen modernen Browsern die Adresszeile ähnlich flexibel wie die Kommandozeile erlaubt, mittels Kurzbefehlen schnelle Suchanfragen zu stellen.

    Atwood beschäftigt sich in seinem Beitrag nur mit den entsprechenden Funktionen von Googles Browser Chrome, aber es funktioniert auch mit anderen Browsern. Für mich ist diese Praxis schon lange im Apple-Browser Safari selbstverständlich: Wikipedia-Beiträge etwa rufe ich dank eines Hacks für den Safari-Browser, dem Input-Manager Safari-Stand (nur für Safari am Mac), mittels des Kurzbefehls w Suchwort auf, für Aufrufe in der englischsprachigen Wikipedia habe ich wen als Kürzel definiert. Safari-Stand übergibt dabei mein Suchwort einfach an die Google-Suche, beschränkt auf die Wikipedia-Site und per „I’m Feeling Lucky“-Funktion mit direkter Weiterleitung zum erstbesten Treffer. So sieht der von mir definierte Befehl in den Safari-Stand-Einstellungen aus (@key ist der Variablenname):

    http://www.google.com/search?btnI=I'm+Feeling+Lucky&q=@key+site:de.wikipedia.org.

    Im Alltag spart mir das viel Zeit – und führt dazu, dass ich eigentlich ständig „mal eben“ in Wikipedia nachschlage; viel eher, als ich es über den Umweg Startseite-Sucheingabe-Artikel tun würde. Ähnliche Such-Kürzel habe ich mir für die Amazon-Katalogsuche und die diversen Google-Suchen nach Bildern, Nachrichten und Karten definiert. Mit dem Kürzel bln etwa reicht es, Straßennamen (und Hausnummer) in die Adresszeile einzugeben, und ich erhalte von Google Maps den passenden Kartenausschnitt von Berlin mit Markierung.

    In den Kommentaren zu Atwoods Beitrag finden sich zahlreiche weitere Tipps zu ähnlichen Funktionen, auch im populäreren Mozilla-Browser Firefox.

    Nachtrag: Gerade bin ich auf diesen Webservice gestoßen: Yubnub – a social command line for the web – unbedingt mal ausprobieren.

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Researcher Internship bei Greenpeace International

    Wenn ich Zeit hätte, würde ich das gerne selbst machen und für mich behalten … Aber so: Vielleicht ist jemand unserer zahllosen jüngeren Leser interessiert? An einem mehrmonatigen Aufenthalt in Amsterdam in der Rechercheabteilung von Greenpeace International, bezahlt (ich weiß nicht, wie gut, aber immerhin – man bedenke: Greenpeace ist eine Non-Profit-NGO). Laut einem der zukünftigen Interns geht es vor allem um Recherche vom Computerschreibtisch aus in diversen Wirtschafts-Datenbanken – um den Weg der Soja vom Acker in den Hamburger zu verfolgen, für die in Brasilien tropischer Urwald gerodet wird, zum Beispiel. Hier die Kurzbeschreibung:

    Researcher Internship in Research Unit, Greenpeace International:

    Research internships are full-time positions (40 hours per week) for a maximum of one year and include early morning, late night and weekend shifts. Remuneration is via a modest monthly honorarium. Monitor, capture, filter and organize media information and market intelligence into databases for briefs and reports to ensure strategic information is available for Greenpeace’s campaigns and projects. This role is very detail orientated, involves multiple concurrent daily deadlines and administrative tasks within the research unit.

    Details bei Greenpeace(.org).

    Warum das eventuell für werdende Journalisten interessant sein kann? Greenpeace ist fürs Beherrschen des Recherche-Handwerkzeugs bekannt und hat in Deutschland mit Manfred Redelfs dazu, mit Verlaub, einen der besten Rechercheure in seinen Reihen – der auch hier auf Recherche-Info.de bloggt (Kollege, bitte mehr davon).

    Tags: Amsterdam, Greenpeace, Greenpeace International, Job, Praktikum, Recherche, Rechercheabteilung

  • Journalismus & Recherche » Blog Archive » Trainspotting

    Recherchen in Echtzeit: Unter swisstrains.ch, einer intelligent gemachten Google-API, kann man auf Basis des Kartendienstes Google-Maps alle Züge und Bahnhöfe der Schweiz live verfolgen – und zwar bis zu den S-Bahnen. Mouseover auf einem Bahnhof zeigt den Namen der Station an, Mouseover auf Züge zeigt die Zugnummer, Start und Ziel der Reise, den nächsten Halt und die Geschwindigkeit. Die Positionen sind keine „echten“ GPS-Daten, sondern nach Fahrplandaten und Verspätungsdaten gemäß prosurf.sbb.ch berechnet. Nach Stationen und Zügen kann man suchen.

    Das ist mehr als ein schönes Spielzeug. Leider für Deutschland nicht reproduzierbar, da die Fahrplantreue im Mehdorn-Reich weniger wichtig genommen wird.

    Tags: Bahn, Google, Google Maps, Mashup, SBB, Schweiz, Service, Verkehr, Web, WWW, Zug