Matthias Döpfner hat Springer Aktien von Friede Springer gekauft – für 52,3 Millionen Euro. Das Handelsblatt berichtet online:
„Zum Kaufpreis von 52,3 Millionen Euro käme die Schenkungssteuer hinzu, die Döpfner entrichten müsse, weil er einen Vorzugspreis bekommen habe. Die Steuer müsse auf die Differenz zwischem dem Börsenkurs der Aktie am Tag des Vertragsabschlusses (104 Euro) und dem Kaufpreis (77 Euro) entrichtet werden. Die Schenkungssteuer belaufe sich auf 18,36 Millionen Euro.“
Ich schlucke, Mist so’n Geschenk bei der Steuer. Das kann natürlich nicht sein und es ist auch nicht so. Und egal, ob Springer-Sprecherin Edda Fels das so gesagt hat, wie der Konjunktiv hier suggeriert, das Handelsblatt hätte drauf kommen können müssen, dass das nicht stimmt. Alle mal mittmachen, Taschenrechner raus!
Textaufgabe, fünfte Klasse. Matthias war brav und bekommt von Tante Friede zur Belohnung 680 000 Aktien. Die Aktien sind 104 Euro wert, doch Tante Friede will dafür nur 77 Euro. Wie groß ist das Geschenk von Tante Friede?
(104 € ? 77 €) × 680 000 = 27 € × 680 000 = 18 360 000 € = 18,36 Mio.
Nun soll ja laut Handelsblatt bzw. Edda Fels die Schenkungssteuer 18,36 Millionen betragen. Demnach läge der Steuersatz bei 100 Prozent, so dass Beschenkte Ihre Geschenke vollständig beim Staat abliefern müssten.
Das ist natürlich Unsinn. Online findet sich die Info recht schnell beim Finanzministerium.
Allen Spöttern zum Trotz besteht ja kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Springer und Döpfner, weswegen Herr Döpfner in Steuerklasse III fällt und nur einen Freibetrag von 5 200 Euro hat.
Für Erbschaften und Geschenke zwischen 12,783 Millionen Euro und 25,565 Millionen Euro liegt der Steuersatz in dieser Klasse bei 41 Prozent.
Demnach muss Döpfner folgenden Betrag zahlen:
(18 360 000 € ? 5 200 €) × 41% = 7 525 468 € = 7,53 Mio €
Schön für den Staat und immer noch ein gutes Geschäft für Döpfner, auch wenn er es über Kredite finanziert hat.
Nachtrag, 20. Juli, 20:10 Uhr
Die Pressesprecherin des Springer-Verlags hat auf Anfrage von Journalismus & Recherche mitgeteilt, dass der Fehler vom Handelsblatt gemacht worden sei. Sie habe den Betrag richtig als zu versteuernden Vorteil bezeichnet.
Der Aktienkurs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses lag nach Springer-Angaben bei 104,10 Euro.
Damit verändern sich unsere Berechnungen minimal:
(104,10 € ? 77 €) × 680 000 = 27,10 € × 680 000 = 18 428 000 € = 18,43 Mio.
Allerdings stimmt dann die Springer-Zahl nicht mehr …
21.40 Uhr:
Die Spekulationen über Verwandtschaftsverhältnisse reißen nicht ab. Oder wie soll man die Netzeitung verstehen, die schreibt:
„Der Satz der Schenkungssteuer beträgt zwischen zwei und 60 Prozent und ist unter anderem vom Grad der Verwandtschaft abhängig.“
Der Grad der Verwandschaft kann ja keine Rolle spielen. Und der Steuersatz variiert auch für Verwandte nur zwischen 7 und 50 Prozent. Sind Schenkender und Beschenkter nicht verwandt, hängt der Steuersatz von der Höhe der Schenkung ab. Sicherheitshalber würde ich an dieser Stelle noch einen Steuerberater oder das Finanzministerium anrufen. Selbst Blogger können irren…
Nachtrag, 21. Juli: Das Handelsblatt hat den Satz entfernt – ohne darauf hinzuweisen oder den Zeitstempel zu korrigieren. Wir haben natürlich einen Screenprint.
Wir weisen darauf hin, dass wir zwei Tippfehler korrigiert haben, nachdem Thorsten darauf hingewiesen hat.

3 Comments

  1. Ist halt eine echte Qualitätszeitung mit einer phantastisch gut funktionierenden Qualitätskontrolle dieses „Handelsblatt“.
    Ich gebe gleich noch einen dazu:
    http://37sechsblog.de/?p=695

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