archive

Monthly Archives: Apr 29, 2009
April 29th, 2009

In Berlin erhalten alle Schulen gerade nach und nach Besuch von der Schulinspektion. Das sind drei bis vier Personen: Ein Schulrat oder Seminarleiter, zwei Schulleiter oder Lehrer und ein Elternteil oder Wirtschaftsvertreter. Die begutachten die Schule dann mehrere Tage lang: Sie verteilen Fragebögen an Lehrer, Schüler und Eltern, führen Interviews mit Eltern, Lehrern und der Schulleitung und setzen sich in den Unterricht. Heraus kommt ein rund 30 Seiten langer Bericht. Die Schulen können, wenn sie wollen, diesen Bericht veröffentlichen – hier als ein Beispiel die Fichtenberg-Oberschule. Der Bericht beschreibt die Situation der Schule, ihre Stärken und Schwächen, und gibt Empfehlungen. Er enthält (außer den Namen der Prüfer) keine personenbezogenen Daten.
Unter Berufung auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (PDF) beantragte ich im vergangenen Jahr bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Einblick in alle bisher erstellten Schulinspektionsberichte. Die Senatsverwaltung lehnte den Antrag ab. Sie berief sich dabei auf die im Informationsfreiheitsgesetz Ausnahmen der Informationsfreiheit. Erstens sei der laufende Prozesses der Willensbildung innerhalb der Senatsverwaltung betroffen, weil die Schulinspektionsberichte die Grundlage für zukünftige Entscheidungen über Veränderungen des Schulsystems seien. Außerdem seien personenbezogene Daten von Lehrern zu schützen.