Rechtsanwalt Dr. iur. Jan K. Köcher hat an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaft studiert. Nach Abschluss seines juristischen Vorbereitungsdienstes in Baden-Württemberg arbeitete er von 2003 bis Mitte 2007 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Kompetenzzentrum Recht im DFN am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster bei Professor Dr. Thomas Hoeren. Seine Promotion zum Thema „Quotenregelungen im Rundfunk“ konnte er Ende 2007 erfolgreich abschließen.