Donnerstag, Juni 21st, 2007
Wir haben es schon am Rande der Jahrestagung erfahren, ein Vortrag fiel deswegen aus … Die Deutsche Presseagentur (dpa) setzt auf computer assisted reporting (CAR). Das neue Angebot heißt „RegioData“ und soll im Herbst starten. dpa meldet in eigener Sache: „Auf der Basis von frei verfügbaren statistischen Daten werde dpa die Geschichte hinter den Zahlen recherchieren und Hintergründe beleuchten.“
Das ist ein Anfang! Wir hoffen, über viele der Recherchen hier lesen und berichten zu können. dpa beobachtet schon seit einiger Zeit die CAR-Szene und war auch auf dem allerersten deutschen CAR-Seminar (in Kooperation mit DICAR) vertreten.
Dienstag, Juni 19th, 2007
Was hat die Amtskette des Bürgermeisters von Dormagen mit Subventionen für eine Müllverbrennungsanlage bei Hannover und den Briefen von George W. Bush an Papa Bush zu tun? Unser Blog-Autor Manfred Redelfs, seines Zeichens Recherche-Chef bei Greenpeace und Experte des Netzwerks Recherche fürs Informationsfreiheitsgesetz, weiß es und hat es beim Netzwerk-Recherche-Jahrestreffen 2007 seinen Workshop-Teilnehmern erklärt.
Seine Präsentation zu Auskunftsrechten für Journalisten und den Vor- und Nachteilen einzelner Gesetze – von journalistischem Auskunftsanspruch nach den Landespressegesetzen, den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) der La?nder und des Bundes, über Umweltinformationsgesetz (UIG), bis zu den Informationsrechten auf Registerauskunft (Handelsregister, Grundbuch, Melderegister) – steht jetzt online: Manfred Redelfs, Auskunftsrecht (PDF, 1,1 MB).
Montag, Februar 12th, 2007
Kommentar zum deutschen Bundes-Informationsgesetz erschienen.
Seit Anfang 2006 gilt in der BRD auf Bundesebene das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Erste Erfahrungen damit liegen vor.
Journalisten- und Bürgerrechtsorganisationen hatten sich erfolgreich für ein bundesweites Akteneinsichtsrecht stark gemacht. Damit die Antragsteller das neue Recht auch nutzen können, ohne im Konfliktfall gleich einen Anwalt bemühen zu müssen, haben die IFG-Befürworter jetzt einen eigenen Gesetzeskommentar herausgebracht: Jeder einzelne Paragraph des Gesetzes wird erklärt. Dem besseren Verständnis dienen dabei viele Fallbeispiele.
Von anderen IFG-Fachkommentaren unterscheidet sich dieser nicht nur durch eine Gesetzesauslegung, die im Zweifelsfall dem Prinzip der größtmöglichen Transparenz folgt, sondern auch dadurch, dass die Anliegen von Journalisten in besonderer Weise berücksichtigt werden. Herausgegeben wird die Veröffentlichung von Netzwerk Recherche, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, Transparency International und der Humanistischen Union. Autoren sind Dr. Wilhelm Mecklenburg, der für das IFG-Bündnis bereits im Jahr 2004 einen eigenen Gesetzentwurf geschrieben hatte, und der Justitiar des DJV, Benno Pöppelmann.
Wer Interesse an dem Gesetzeskommentar hat, kann ihn zum Selbstkostenpreis von 10 Euro anfordern bei Dr. Manfred Redelfs, der das IFG-Projekt für Netzwerk Recherche betreut:
manfred.redelfs@greenpeace.de
(Bankverbindung folgt nach der Bestellung).
Ebenso ist das Buch für 10 Euro zuzüglich Porto und Verpackung im Buchshop der DJV-Verlags- und Service GmbH erhältlich.
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Freitag, Januar 19th, 2007
Ausgerechnet die Seminarteilnehmerin, die einen Tag zu spät zum Seminar kam, weil sie tags zuvor noch einen Penis operieren mußte, schreibt diese Woche über „Wartung & Pflege“ eben jenes Organs im Stern, aber das gehört hier nicht hin. Als V.i.S.d.P. die spannende Frage stellte, wer denn eigentlich den Stern lese, war die Antwort wohl nicht so auf den Punkt, dass ich sie hier in einem Nebensatz unterbringen kann.
Warum es sich diese Woche aber auf jeden Fall lohnt, den Stern zu lesen: Auf den Seiten 46 und 47 schreibt Hans-Martin Tillack (ja, der mit dem Olaf-Ärger in Brüssel), wie käuflich deutsche Ministerien sind (Online Fassung). Das unterscheidet deutsche Beamte noch von untreuen Wirtschaftskriminellen wie Peter H. aus dem Saarland: Sie machen es auch für Peanuts. Ist ja ungeheuerlich, was der Tillack da schreibt, so präzise, detaillreich. Wie hat er das bloß rausgekriegt?! Den Artikel werde ich fortan allen Seminarteilnehmern (auch denen, die zu spät kommen) in die Hand drücken, damit ja keiner mehr fragt, wofür das Informationsfreiheitsgesetz denn eigentlich gut sein 😉 Die tollen Infos hat Tillack alle über das IFG eingefordert, wenn auch wie so oft bei der Recherche nicht so einfach wie man sich das vorstellt. Aber wir hier ahnten ja schon immer das Fleiß die oberste Tugend des Rechercheurs ist.
Wie er es genau gemacht hat, verrät der Kollege uns in seinem Blog.
Achso: und ich habe den Stern eigentlich nur gelesen, weil ich wissen wollte, was ich dieses Wochenende im Weinglas haben werde, wenn ich meine wöchentliche Lektion in der Weinschule von Stern und Rindchen absolviere 😉
Dienstag, August 15th, 2006
Nur kurz. Die internen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind jetzt online.
Die BA teilt hierzu in einer Pressemitteilung mit: “Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Internet bisher interne Weisungen und Informationen veröffentlicht.” Genau und kein einziges Dokument darüber hinaus. Und das obwohl auch einzelnen andere Dokumente bereits nach dem IFG herausgegeben wurden und diese dann eigentlich online gestellt werden sollten.
Weiter heißt es “Die BA setzt damit das seit dem 1. Januar 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz um. (…) Die BA hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürgern ohne Antragstellung Einsicht in wichtige interne Weisungen zu geben.” Richtiger wäre wohl, dass die BA damit einem geschlossenen Vergleich nachkommt. Sie selbst hat das nicht entschieden, sondern ausdrücklich verweigert, sonst hätte man ja nicht vor Gericht ziehen müssen.
“Für die BA bedeutet das neben dem Serviceangebot auch eine Arbeitserleichterung.” We will quote you on that!
“Das Angebot wird ständig aktualisiert und erweitert.” Wir sind gespannt und halten den geneigten Leser hier auf dem Laufenden.
Sonntag, Juli 30th, 2006
Gerne hätten wir hier in aller Ausführlichkeit darüber berichtet, was die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP zum IFG geantwortet hat. Denn geantwortet hat sie, nur was wissen wir noch nicht. Der Bundestag verlinkt zwar die Antwort in der dazugehörigen Pressemitteilung vom 19. (!) Juli, doch der Link endet auf einer toten Seite, auf der einmal das Dokument hinterlegt werden soll. Kein Einzelfall – wie die frei zugängliche Liste aller fehlenden Bundestagsdrucksachen auf bundestag.de zeigt.
Die Pressestelle des Bundestages hat uns am 20. Juli schon versprochen, das Dokument in Kürze online zu stellen. Doch bis heute ist noch nichts passiert. Schade.
Nachtrag 7. August: Die Antwort der Bundesregierung ist mittlerweile online. Das ist irgendwann zwischen dem 3. und dem 7. August geschehen, also mehr als zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung. Neben einer umfassenden Rechtfertigung der Nicht-Herausgabe der Toll-Collect-Verträge enthält die Antwort u.a. eine Statistik der bisher eingegangenen Anträge. Auswertung folgt sobald wir das Bild ohne Abtippen in eine Tabelle zurückgewandelt haben.
Nachtrag 9. August: Heise online hat wohl genauso auf die Veröffentlichung gewartet und hat jetzt eine ausführliche Meldung mit Schwerpunkt auf die Argumentatio zur Nichtherausgabe der Toll-Collect-Verträge.
Freitag, Juli 28th, 2006
Das Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern tritt am 29. Juli in Kraft.
Gerade trudelt dazu eine gemeinsame Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Transparency International Deutschland e.V. ein. Tenor: Alles toll.
Für die Wirtschaft besteht damit “die Möglichkeit, Überregulierung und Bürokratie in der Verwaltung aufzudecken und zu bekämpfen”, die Datenschützer freuen sich, dass durch den Auskunftsanspruch Verwaltungsvorgänge transparenter” werden und “das Prinzip der Amtsverschwiegenheit … erheblich begrenzt” wird, Transparency Int. sieht “die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt”. Hier im Wortlaut:
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Dienstag, Juli 18th, 2006
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zeigt indirekt Wirkung. Seit Inkrafttreten am 1.1.2006 haben nun schon drei Bundesländer eigene Landes-IFG verabschiedet. Vergangene Woche nun das Saarland, wie Heise meldet. Da waren es schon acht.
Mal sehen, wie lange es noch dauert, bis wir nicht mehr die Länder mit, sondern jene ohne IFG aufzählen. Im Moment stehts fifty-fifty. (Eine Übersicht mit Infos zum Stand, Verabschiedungen oder Planungen etc. findet sich bei transparency international.)
Mit: Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfahlen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland (8)
Ohne: Niedersachen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Würtemberg, Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen Anhalt (8)
Sonntag, Juli 16th, 2006
Wie der epd meldet, muss die Bundesagentur für Arbeit interne Dienstanweisungen veröffentlichen.
Das Urteil hat der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles erstritten. Interessant an dem Urteil ist, dass die Behörde die Datenbanken fortlaufend aktualisieren muss. Hier kommt der grundsätzliche Charakter des Gesetzes zum Ausdruck, wonach alle Informaitonen zunächst einmal frei sind und dann begründet werden muss, warum sie ggf. nicht dem IFG unterliegen. Ist das einmal gescheitert, so fallen die Dokumente unter das IFG und sind für jedermann frei verfügbar.
Die BA hat sich nach den Angaben des Klägers, auf die sich epd beruft, verpflichtet, dem Kläger mitzuteilen, wenn sie Dokumente nicht in diese öffentlichen Verzeichnisse aufnimmt.
Urteil und PM der BA liegen nicht vor. recherche-info.de bleibt dran, da ich auch 3 Anträge nach dem IFG gegen die BA gestellt habe.
Mittwoch, Juli 5th, 2006
Wie das Nodus-Weblog meldet, ist seit dem 01.07. in der Schweiz auf Bundesebene das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) und dessen Verordnung VBGÖ in Kraft. (Ich dachte immer, Deutschland wäre das Schlußlicht…)
Ähnlich wie in Deutschland flankieren Bürgerrechtsorganisationen die Umsetzung des Gesetzes: das Projekt befreite-dokumente.ch ist initiiert vom Chaostreff Zürich und von Trash.net. Es wird amtliche Dokumente kostenlos anbieten und Kräfte bündeln, solche anzufordern.
(gefunden bei netzpolitik.org.)
[AUde]