Auskunftsrecht Grundbuch: Beschluss des OLG Stuttgart im Fall Schlecker posted in Allgemein on Juni 29th, 2012 by Marcus Lindemann 1 comment Das OLG Stuttgart hat am Mittwoch geurteilt, dass Journalisten eine Einsicht ins Grundbuch zusteht, wenn ein öffentliches Interesse bestehst. (ausführlich dazu im Blog von autoren(werk)). Wir stellen hier nun den Beschluss des OLG Stuttgart online. In eigener Sache 0 0 0 0 Previous post ← Fehlerhafte IP-Auslösung bei Flagfox Next post E-Mail Schnüffelei und was dagegen →