Nur kurz. Die internen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind jetzt online.
Die BA teilt hierzu in einer Pressemitteilung mit: „Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Internet bisher interne Weisungen und Informationen veröffentlicht.“ Genau und kein einziges Dokument darüber hinaus. Und das obwohl auch einzelnen andere Dokumente bereits nach dem IFG herausgegeben wurden und diese dann eigentlich online gestellt werden sollten.
Weiter heißt es „Die BA setzt damit das seit dem 1. Januar 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz um. (…) Die BA hat sich für die Veröffentlichung zahlreicher Informationen im Internet entschieden, um Bürgern ohne Antragstellung Einsicht in wichtige interne Weisungen zu geben.“ Richtiger wäre wohl, dass die BA damit einem geschlossenen Vergleich nachkommt. Sie selbst hat das nicht entschieden, sondern ausdrücklich verweigert, sonst hätte man ja nicht vor Gericht ziehen müssen.
„Für die BA bedeutet das neben dem Serviceangebot auch eine Arbeitserleichterung.“ We will quote you on that!
„Das Angebot wird ständig aktualisiert und erweitert.“ Wir sind gespannt und halten den geneigten Leser hier auf dem Laufenden.
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Soviel zum Thema runterladen und oder Ansehen der internen Anweisungen.
Ich schlage vor, wir kürzen der BA einfach mal 30% der Gehälter, die die Anweisungen hätten reinstellen müssen.
Oder schicken mal ne Abmahnung über 25.ooo Euro.
Schön, dass aus keinem Hintern Marzipan kommt und ich in Ruhe irgendwann mal verrecken kann, ohne von Staat zum leben verdonnert zu werden.