Die EU-Kommission wird vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen fünf Länder erheben, die sich nicht an die von der EU festgelegten Regeln halten, nach denen öffentliche Informationen weiterverwendet werden dürfen. Das kündigte Viviane Reding, EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft, in einer Pressemitteilung an.
Belgien, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spanien haben es bislang versäumt, der Kommission mitzuteilen, wie sie die Vorgaben der Richtlinie zur Verwendung von „Public Sector Information“ (PSI) in die Praxis umsetzen wollen.
Die Begründung ist eine rein wirtschaftliche: Informationen der öffentlichen Hand sind zwischen 10 und 48 Milliarden Euro wert, würden sie ökonomisch genutzt. Diese Zahlen kommen laut Kommission aus einer kürzlich durchgeführten Vergleichsstudie; wie zuverlässig sie sind, wird wohl Geheimnis der Forscher bleiben (was man von einer Spanne von „10 bis 48 Milliarden Euro“ zu halten hat, soll jeder selbst entscheiden).
Aber je mehr Informationen der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen, desto besser in den meisten Fällen auch für Rechercheure und/oder Journalisten. Da ich mich im analogen Loch befinde, bin ich gerade etwas recherche-behindert und kann mir die Richtlinie nicht anschauen. Interesant wäre zu wissen, zu welchen Konditionen die Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die vollständige Pressemitteilung:
IP/06/1891
Brüssel, den 22. Dezember 2006
Kommission erhebt Klage gegen fünf Länder wegen Nichtumsetzung von EU-Gesetzen zur Nutzung öffentlicher Informationen – ein Wirtschaftsfaktor im Wert von bis zu € 48 Billionen
Die Europäische Kommission hat Klage beim EuGH gegen fünf Mitgliedsstaaten eingereicht, in denen die Richtlinie über die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt wurde. In Informationen des öffentlichen Sektors steckt beträchtliches wirtschaftliches Potenzial, vor allem als Ausgangsmaterial für neue Dienstleistungen und Produkte, die, allein innerhalb der EU, einen Wert von € 10-48 Billionen erreichen könnten.
„Informationen des öffentlichen Sektors sind unschätzbare Ressourcen für Europas heranwachsende Industrie im Bereich digitale Inhalte“, sagte Viviane Reding, Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien. „Wenn es versäumt wird, jetzt zu handeln, gefährdet dies Wachstum und Arbeitsplätze und schadet einer für Europa extrem wichtigen Wirtschaftsbranche. Deshalb werden wir nicht zulassen, dass aktive Mitgliedsländer durch die Passivität anderer Nachteile erleiden.“
Die Mitgliedsstaaten hatten bis zum 1. Juli 2005 Zeit, die Kommission über Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zu informieren. Österreich, Belgien, Portugal, Spanien und Luxemburg sind dieser Verpflichtung bis heute nicht nachgekommen. Die Kommission hat nun beschlossen, gegen diese Mitgliedsstaaten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben.
Öffentliche Stellen produzieren, sammeln und verwalten große Mengen an Informationen des öffentlichen Sektors, von finanziellen und meteorologischen Daten bis zu Verkehrsinformationen. Die Richtlinie soll es vereinfachen, EU-weit Produkte und Dienstleistungen zu schaffen, die auf der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors basieren. Damit sollen auch Wettbewerbsverzerrungen im Informationsmarkt der EU beseitigt werden (siehe IP/02/814).
Neue Technologien unterstützen das Entstehen neuer Informationsangebote und deren Nutzung auf neuen Wegen, wie etwa mobilen Plattformen. Eine kürzlich vom englischen „Office of Fair Trading“ veröffentlichte Studie ergibt, dass mehr Wettbewerb und Freiheit in der Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors der englischen Wirtschaft Umsatzsteigerungen von rund £ 1 Billion (€ 1,5 Billionen) pro Jahr einbringen könnte. Eine andere, vergleichende Studie schätzt den Marktwert der öffentlichen Informationen auf insgesamt € 10-48 Billionen in der EU alleine.
Dieselbe Studie kommt auch zum Schluss, dass die EU-Richtlinie bereits zu einer Verbesserung der Situation beigetragen hat. Zahlreiche öffentliche Einrichtungen und Vertreter der Informationsindustrie begrüßen die Richtlinie ebenfalls als ersten Schritt in Richtung Marktöffnung. Die Studie räumt aber auch ein, dass noch viel geschehen muss, um diese Öffnung vollständig zu realisieren.
Mit der Klageerhebung gegen die säumigen Mitgliedstaaten signalisiert die Europäische Kommission ihre Entschlossenheit, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen für die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors EU-weit umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
http://europa.eu.int/information_society/policy/psi/
Quelle

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