Christina Elmer arbeitet bei der Deutschen Presse-Agentur dpa als dienstleitende Redakteurin für aktuelle Infografiken sowie als Trainerin für Web-Recherche und Computer Assisted Reporting (CAR). Zuvor baute sie bei der dpa Deutschlands erste CAR-Redaktion “dpa-RegioData” mit auf. Auf der re:publica hat sie den Vortrag „Datenjournalismus ganz praktisch – Wie Journalisten Daten finden und sicher nutzen“ gehalten und uns erlaubt, Ihre Folien (PDF, 61 kb) zu veröffentlichen. Einige Beispiele für Karten, die die dpa aus Daten produziert hat, fehlen, weil sie zu groß für das PDF waren. Ich finde besonders Folie 16 interessant, in der Christina ihre Erfahrungen dazu, wie verschiedene Datenquellen mit Anfragen umgehen, in einer Matrix dargestellt hat, eingeteilt nach Qualität, Bandbreite, Zugang und Service.

2 Comments

  1. Datenjournalismus ist eine wichtige, kluge und zukunftsweisende Sache. Aber man sollte, wenn man ihn wirklich betreibt, auch mal einen Blick ins Bundesdatenschutzgesetz werfen. Dann nämlich, wenn man personenbezogene Daten sammelt (was bei der einen oder anderen Recherche natürlich automatisch passiert), kann man Gefahr laufen, auch dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes zu unterliegen – das gilt nämlich nicht nur für Behörden (§1 Abs. 2 Satz 3 BDSG). Die Gefahr: Da das BDSG zum Nebenstrafrecht gehört, müssen Personen, über die recherchiert wird und die den unliebsamen Rechercheur zum Aufgeben bringen wollen, nicht den zivilen Klageweg beschreiten. Sie können Strafanzeige stellen und die ohnehin sehr sensiblen Datenschutzbeauftragten auf den Plan rufen. Schon Verstöße im Bereich von Ordnungswidrigkeiten können mit vielen tausend Euro belegt werden. Und selbst wenn der Journalist letztlich gegen keine Datenschutzvorschrift verstoßen hat – es ist auf diesem Wege sehr leicht, einfach mal Ärger zu machen. Klar, der „Betroffene“ muss erst einmal wissen, dass Daten über ihn gespeichert sind und welche. Aber auch dafür gib’s Auskunftsrechte gegenüber demjenigen, der die Daten speichert. Ob das mit Blick auf das Auskunftsverweigerungsrecht von Journalisten ein durchsetzbarer Rechtsanspruch ist, ist fraglich. Aber auch hier könnte es demnächst Klageversuche geben, wenn der Datenjournalismus zunimmt. Also: In jedem Fall sollte man vorsichtig und weitsichtig sein bei der elektronischen Verarbeitung personenbezogener Daten.

  2. Sehr informativ.
    Weiß jemand wie das Firefox Add-on auf Folie 8 heißt? (Irgendein Multitool-Add-on, was wohl u.a. die Add-ons DownloadHelper und ScreenGrab! und und und integriert hat.)

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