Nein, nicht was Sie denken – natürlich als Gegenstand des Journalismus und der investigativen Recherche.
Damit nicht schon bei der Recherche solcher und artverwandter heikler Themen der gegnerische Anwalt mit der einstweiligen Verfügung oder strafbewehrten Unterlassungserklärung die weitere Arbeit blockiert, gilt es, seine Rechte und Pflichten als Journalist zu kennen. Der Hamburger Rechtsanwalt Michael Fricke, Spezialist für Urheberrecht, Medien- und Presserecht, hat auf dem Netzwerk-Recherche-Jahrestreffen 2007 in einem Workshop die Tücken des Presserechts bearbeitet. Seine 7-seitige Zusammenfassung hat er uns dankenswerterweise zur Veröffentlichung bereit gestellt: Michael Fricke, Fallstricke im Presserecht (PDF, 40 KB).

1 Comment

  1. Sehr hilfreich! Vielen Dank an dieser Stelle.

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