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  • on Juni 16th, 2007
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  • Kommentare deaktiviert für Teile des Toll Collect-Vertrages sollen nach dem IFG zur Einsicht freigegeben werden.

Diethelm Gerhold, Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten, sagte auf der Jahrestagung des netzwerk recherche, dass Teilbereiche de Tollcollect-Vertrags wohl freigegeben werden müssen, nachdem der Bundesdatenschutzbeauftragte, den Vertrag einsehen konnte, um zu prüfen, inwieweit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Freigabe nach dem IFG entgegenstehen.
Diethelm Gerhold, Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten, berichtet, dass Ministerien und Bundesbehörden zusätzliche Ausnahmetatbestände erfinden, um Akteneinsicht zu verweigern.
– Kernbereich der Exekutive
– Verfügungsgewalt
– Zu hoher Verwaltungsaufwand